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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich

Lies hier, was ein Doppelbesteuerungsabkommen ist und mehr über die Hintergründe sowie darüber, wie sie funktionieren und wie das Abkommen zwischen Deutschland und Österreich geregelt ist.
Auf einem Tisch stehen in einer Halterung eine deutsche und österreichische Flagge.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Erwirtschaftetes Einkommen muss ordnungsgemäß versteuert werden. Aber wie funktioniert das, wenn du nicht in dem Land arbeitest, in dem dein Hauptwohnsitz ist? Doppelbesteuerungsabkommen schaffen Klarheit und regeln, welches Land in solchen Fällen besteuern darf. Auch zwischen Deutschland und Österreich besteht ein solches Abkommen. Was es damit auf sich hat und wie es funktioniert, liest du hier.
  1. Das ist ein Doppelbesteuerungsabkommen
  2. Hilfestellung durch Musterabkommen
  3. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich
  4. Wer wann verantwortlich für die Besteuerung ist
  5. Doppelbesteuerungsabkommen sorgen für Klarheit
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs): Sie verhindern die doppelte Besteuerung von Unternehmen oder Einzelpersonen, die grenzüberschreitend tätig sind.
  • Musterabkommen: Die OECD und die UN bieten Musterabkommen zur Vereinfachung der Umsetzung neuer DBAs.
  • Deutschland und Österreich: Das DBA zwischen diesen beiden Ländern besteht seit 1954 und wurde zuletzt im Jahr 2000 modernisiert.
  • Zuständigkeit für Besteuerung: Mit einem DBA wird geklärt, welches Land in welchem Fall besteuern darf. Normalerweise ist das Land zuständig, in dem das Einkommen erwirtschaftet wird.
  • Klarheit durch DBAs: Sie regeln, dass Personen und Unternehmen nicht doppelt besteuert werden, wenn sie in einem anderen Land Einkommen erwirtschaften als ihrem Wohnort oder Hauptsitz.

Das ist ein Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBAs, sollen eine doppelte Besteuerung verhindern. Dazu kann es ohne ein solches Abkommen nämlich kommen, sobald Unternehmen oder Einzelpersonen grenzüberschreitend tätig sind und steuerpflichtiges Einkommen haben.

In solchen Fällen müssen entsprechende Steuern erhoben werden, beispielsweise die Abgeltungssteuer oder Lohnsteuer. Damit dies nicht in beiden Ländern geschieht, werden DBAs geschlossen. Auch grenzüberschreitende Wertanlagen werden so vor einer doppelten Besteuerung geschützt.

Diese Abkommen dienen als eine Art Staatsvertrag zwischen den betroffenen Ländern. Die Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen den Vertragsparteien oft über einen langen Zeitraum verhandelt und dann vertraglich umgesetzt.

In der Regel können die Länder jeweils ihre eigenen Bestimmungen im Vertrag durchsetzen, um so möglichst gut auf die Ansprüche der Unternehmen und steuerpflichtigen Personen in ihrem Land reagieren zu können.

Sind sich die Staaten bei der Umsetzung einmal nicht einig, kann es dazu kommen, dass das Abkommen trotz Abmachung nicht angewendet wird. Für solche Fälle gibt es sogenannte Verständigungsverfahren, die für Klärung sorgen sollen.

Hilfestellung durch Musterabkommen

Bei jedem DBA handelt es sich um einen eigens ausgehandelten Vertrag – daher müssen alle DBAs immer individuell betrachtet werden. Damit sich die Umsetzung eines neuen DBAs für die Staaten möglichst einfach gestaltet, gibt es Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz OECD, und der Vereinten Nationen.

Das OECD-Musterabkommen gliedert sich beispielsweise in die folgenden sieben Abschnitte, in denen die steuerrechtlichen Inhalte für die Umsetzung zwischen den beiden beteiligten Ländern festgelegt werden:

Quick-Info: Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands


Deutschland hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit diversen Ländern – über steuerliche Regelungen zu Einkommen und Vermögen, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Vermögen zum Einkommen von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen sowie zu Rechts- und Amtshilfe und Informationsaustausch.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Liste der geltenden Abkommen, sowie solcher, die noch in Verhandlung sind.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich

Das DBA zwischen Deutschland und Österreich besteht ursprünglich bereits seit 1954 und wurde in diesem Rahmen 1992 geändert. Im Jahr 2000 wurde das Abkommen neu aufgesetzt, um es besser an moderne Herausforderungen der Wirtschaft anzupassen. Seit 2003 wird dieses modernisierte Abkommen angewendet.

So vereinfacht das DBA die Regelungen von deutschen und österreichischen Personen, die öfter die jeweiligen Landesgrenzen überqueren, weil sie in der Nähe der Grenzgebiete wohnen oder zum Arbeiten in das jeweils andere Land pendeln. Auch für Kapitalanleger:innen, die grenzüberschreitend Wertpapiere besitzen, ist das DBA wichtig, damit Zinsen und Dividenden nicht doppelt besteuert werden.

Wer wann verantwortlich für die Besteuerung ist

Länder haben grundsätzlich ein Recht auf Besteuerung. Mit einem DBA wird also geklärt, welches Land in welchem Fall besteuern darf – und zwar welche Steuern das in welchem Maße und auf welche Weise genau betrifft.

DBAs sind also vor allem dann interessant, wenn Personen grenzüberschreitend zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften. In Bezug auf das deutsch-österreichische Abkommen heißt das: Eine deutsche Person, die sich in Österreich aufhält und dort arbeitet, wird auch in Österreich besteuert. Die betroffenen Unternehmen sind dann eigenständig dazu verpflichtet, ihre Besteuerung dem Abkommen entsprechend durchzuführen.

Good to know


Als Wohnort gilt für das DBA und die damit verbundene Frage der Besteuerung nicht zwingend der registrierte Hauptwohnsitz der Steuerzahler:innen, sondern der Ort, an dem sie sich üblicherweise aufhalten und auch arbeiten. Bei mehreren Wohnsitzen spielt also der Standort eine Rolle, an dem sich der Lebensmittelpunkt der Person befindet.

Doppelbesteuerungsabkommen sorgen für Klarheit

Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass Personen und Unternehmen, die in einem anderen Land Einkommen erwirtschaften als in dem, in dem ihr Wohnort oder Hauptsitz liegt, nicht doppelt, also von beiden Ländern, besteuert werden. Grundsätzlich haben beide Länder das Recht auf Besteuerung: Das DBA springt dann als eine Art Vertrag ein und regelt, welches Land welche Steuern in welchem Maße erheben darf. Üblicherweise darf dann das Land Steuern berechnen, in dem das Einkommen erwirtschaftet wird.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich?
Zwischen Deutschland und Österreich besteht seit 1954 ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA. Im Jahr 2000 wurde es neu aufgesetzt und wird seit 2003 angewendet.
Bin ich in Deutschland oder Österreich steuerpflichtig?
Personen sind dort steuerpflichtig, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben – also dort, wo sie einen Großteil der Zeit leben und auch arbeiten. Dabei spielt der registrierte Hauptwohnsitz einer steuerpflichtigen Person keine Rolle. Leben und arbeiten Steuerpflichtige in Österreich, muss das Einkommen auch dort versteuert werden.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Staatsvertrag zwischen zwei Ländern, das vermeiden soll, dass steuerpflichtigen Personen oder Unternehmen für dasselbe Einkommen für denselben Zeitraum doppelt, also in beiden Ländern, Steuern zahlen.

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