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Dienstwagen: Private Nutzung von Elektrofahrzeugen

Die private Nutzung von Elektrofahrzeugen wird gefördert, indem Fahrer:innen von E-Dienstwagen eine geringere Steuer abführen müssen. Details zu dieser Regelung erklärt dieser Beitrag.
Eine Person steht neben einem Auto mit geöffneter Tankklappe und hält das Ladekabel einer Wallbox in der Hand
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die private Nutzung von Dienstwagen, die elektrisch betrieben werden, ist steuerlich günstiger als Dienstfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Der Staat will damit einen Anreiz für nachhaltige Mobilität schaffen. Wie genau die steuerlichen Vorteile bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen aussieht, erfährst du hier.
  1. Dienstwagen als geldwerter Vorteil
  2. Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
  3. Besteuerung des Arbeitswegs für E-Firmenwagen
  4. Steuerfreie Pauschale für Ladestromkosten
  5. Private Nutzung von E-Fahrzeugen: Kann sich lohnen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Dienstwagen als geldwerter Vorteil: Für die private Nutzung eines Dienstwagens müssen Steuern abgeführt werden.
  • Vorteil für Elektrofahrzeuge: Der Staat bezuschusst die Nutzung von E-Dienstwagen in Form von Steuervergünstigungen.
  • Steuervorteile fürs Aufladen: Arbeitgeber können Angestellten die privat getragenen Stromkosten für Elektrofirmenwagen über eine Pauschale steuerfrei erstatten.

Dienstwagen als geldwerter Vorteil

Manche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitenden Dienstwagen zur Verfügung, die sie auch für private Fahrten nutzen dürfen. Häufig übernimmt die Firma neben den Anschaffungs-, Reparatur- und Wartungskosten auch die Tankkosten der Autos.

Manche Beschäftigte bekommen den Dienstwagen als Benefit zur Verfügung gestellt, andere verzichten auf einen Teil ihres Lohns und erhalten im Gegenzug ein Fahrzeug zur freien Verfügung.

Ein solches Dienstwagenprivileg gilt als geldwerter Vorteil. Daher müssen die Profiteur:innen auf diese Sachleistung Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Um zu ermitteln, wie hoch der zu versteuernde geldwerte Vorteil ist, gibt es zwei Möglichkeiten: die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch.

Ein-Prozent-Regelung

Bei der Ein-Prozent-Regelung wird bei Nutzung des Firmenwagens jeden Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises zum Bruttolohn addiert. Dadurch steigt der monatliche Bruttolohn und die Angestellten zahlen entsprechend mehr Einkommenssteuer.

Wird der Wagen auch für den Weg zur Arbeit und zurück genutzt, erhöht sich der Wert des geldwerten Vorteils pro gefahrenem Kilometer um 0,03 Prozent des Firmenwagen-Listenpreises. Die von den Angestellten zu versteuernde Summe erhöht sich also noch.

Fahrtenbuch

Alternativ können die Distanzen aller beruflichen und privaten Fahrten mit dem Firmenwagen in ein Fahrtenbuch eingetragen werden – das geht auch digital. Das Fahrtbuch muss den Vorgaben des Finanzamts entsprechen. Die Kosten für die notierten Privatfahrten werden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

Grundsätzlich gilt: Je häufiger Angestellte den Dienstwagen privat nutzen, desto eher lohnt sich die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung. Diese pauschale Regelung darf allerdings nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 Prozent oder weniger beträgt.

Sonderregelung für Elektrofahrzeuge

Um nachhaltige Mobilität attraktiver zu gestalten, bezuschusst der Staat die Anschaffung von Dienstwagen mit Elektroantrieb, die in der Regel teurer sind als vergleichbare Pkw mit Benzin- oder Dieselantrieb.

Angestellte, die einen rein batterieelektrischen Dienstwagen nutzen, der zwischen 2019 und 2030 erworben wurde beziehungsweise wird, müssen für die private Nutzung monatlich pauschal nur 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern.

Galt dies bisher nur für Elektrofahrzeuge bis zu einem Anschaffungspreis von 60.000 Euro, wurde die Bemessungsgrundlage für Neufahrzeuge ab 2024 auf 70.000 Euro Anschaffungspreis erhöht. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Wer zu einem noch teureren Modell greift, muss wie bisher 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern – was in der Regel deutlich attraktiver ist als die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung.

An einem Beispiel wird der Unterschied deutlich: Bei einem E-Dienstwagen mit einem Neupreis von 40.000 Euro müssen nur 100 Euro im Monat für die private Nutzung versteuert werden. Kostet der elektrische Firmenwagen allerdings 80.000 Euro, werden monatlich 400 Euro für die private Nutzung an Steuern fällig.

Quick-Info: Umweltbonus für E-Autos wurde eingestellt

Im Dezember 2023 wurde der Umweltbonus des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, für E-Autos eingestellt. Bis zu 4.500 Euro konnten Privatpersonen beim Kauf eines batteriebetriebenen Wagens an Fördermitteln bekommen. Bereits im September 2023 endete die Förderung für gewerbliche Halter.

Besteuerung des Arbeitswegs für E-Firmenwagen

Zusätzlich zur Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die Kilometerbesteuerung für elektrische Dienstwagen günstiger. Normalerweise müssen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer abgeführt werden, bei batteriebetriebenen Firmenwagen nur ein Viertel dieser Grundlage.

Fahrtenbuchmethode für Elektrofahrzeuge

Wird für elektrisch betriebene Dienstwagen die Fahrtenbuchmethode angewendet, gibt es für die Fahrer:innen ebenfalls Vorteile: Seit 2020 ist nur ein Viertel der Kosten für Abschreibungen oder vergleichbare Kosten wie Leasingraten anzusetzen, bei teureren E-Pkw ab 70.000 Euro die Hälfte.

Funfact

Mehr als 80 Prozent aller Neuzulassungen von Pkws der Oberklasse und Mittelklasse in Deutschland in den ersten fünf Monaten 2024 wurden von gewerblichen Haltern veranlasst.

Quelle: Statista

Steuerfreie Pauschale für Ladestromkosten

Dienstwagen, die mit fossilen Brennstoffe fahren, werden entweder per Tankkarte des Arbeitgebers betankt oder die Nutzer:innen reichen die Quittung ein und bekommen die Ausgaben erstattet. Elektrofahrzeuge hingegen können an der heimischen Wallbox aufgeladen werden, was die Abrechnung komplizierter macht.

So hat sich bei vielen Firmen die Zahlung einer monatlichen Pauschale durch den Arbeitgeber für die Ladestromkosten etabliert. Monatlich 30 bis 70 Euro der Ladekosten sind steuerfrei. Die genaue Summe hängt davon ab, ob der Arbeitgeber eine eigene Lademöglichkeit oder eine Ladekarte anbietet.

Private Nutzung von E-Fahrzeugen: Kann sich lohnen

Durch Steuervergünstigungen des Staates kann es sich für Arbeitnehmer:innen trotz höherer Anschaffungskosten lohnen, ein E-Auto als Dienstwagen zu fahren. Bei durchschnittlichen Werten von einem Listenpreis in Höhe von 40.000 Euro, einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent und einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometer ließen sich mit einem Elektrofahrzeug als Firmenwagen gut 700 Euro im Jahr an Steuern sparen.

Ob sich die private Nutzung von E-Dienstfahrzeugen lohnt, ist abhängig davon, wie viel das Auto für private Strecken genutzt wird. Zur Erhebung der Steuerhöhe kann ein Fahrtbuch geführt oder die Ein-Prozent-Regelung angewendet werden. Je häufiger der Dienstwagen privat genutzt wird, desto eher lohnt sich die Ein-Prozent-Methode.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Ist es einfach, ein Elektrofahrzeug zu Hause aufzuladen?
Für das dauerhafte Aufladen empfiehlt sich die Installation einer Wallbox. Das ist eine spezielle Aufladestation für E-Autos. Das Aufladen an einer haushaltsüblichen Steckdose funktioniert mit dem passenden Zubehör theoretisch auch, diese Steckdosen sind jedoch nicht für E-Autos ausgelegt.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen zu beachten?
Die private Nutzung von dienstlichen Elektrofahrzeugen wird steuerlich vergünstigt im Vergleich zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen. Wie hoch die Vergünstigung ausfällt, ist abhängig davon, wie viel private Strecken gefahren werden.
Welche Kosten sind mit der privaten Nutzung eines Elektrofahrzeugs verbunden?
Mit der pauschalen Regelung müssen 0,25 bis 0,5 Prozent des Firmenwagen-Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden. Der Arbeitsweg erhöht die zu versteuernde Summe um 0,03 Prozent des Listenpreises.

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