Bitte Suchbegriff eingeben…

Brexit-Umsatzsteuer-Sonderregel: Reverse Charge

Durch den Brexit ergeben sich bei der Umsatzsteuer einige Spezialfälle. Welche Rolle das Reverse-Charge-Verfahren im Außenhandel mit Großbritannien spielt, erfährst du hier.
Eine Schere durchtrennt Stoff, auf dem die Flaggen von Großbritannien und der EU gedruckt sind.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Der Brexit hat umsatzsteuerliche Konsequenzen für Unternehmen, die nach Großbritannien liefern. Warensendungen unterliegen nicht mehr der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Angewendet werden Sonderregeln für die Umsatzsteuer – das Reverse-Charge-Verfahren.
  1. Das ist das Reverse-Charge-Verfahren
  2. Handel mit Großbritannien seit dem Brexit
  3. Kleinsendungen nach Großbritannien
  4. Besteuerung von Dienstleistungen
  5. Reverse-Charge-Verfahren beim Brexit: Sonderregel zur Umsatzsteuer
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Reverse-Charge-Verfahren
Zu den AMEX Kreditkarten

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Reverse-Charge-Verfahren: Es handelt sich um eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft, bei der der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zahlt, nicht das leistende Unternehmen. Dies kommt vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften zum Tragen.
  • Handel mit Großbritannien nach dem Brexit: Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien kein EU-Mitglied mehr. Lieferungen nach Großbritannien gelten nun grundsätzlich als steuerfreie Ausfuhrlieferungen.
  • Kleinsendungen nach Großbritannien: Lieferungen mit einem Warenwert von weniger als 135 britischen Pfund unterliegen der regulären britischen Umsatzsteuer. Bei B2B-Kleinsendungen wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, bei B2C-Kleinsendungen muss der Lieferant die Umsatzsteuer zahlen.
  • Besteuerung von Dienstleistungen: Dienstleistungen, die deutsche Unternehmen in Großbritannien anbieten, müssen nach den dort geltenden Vorschriften versteuert werden. Das britische Reverse-Charge-Verfahren gilt weiterhin für bestimmte B2B-Dienstleistungen.
  • Reverse-Charge-Verfahren beim Brexit: Trotz des Austritts Großbritanniens aus der EU bleibt das Reverse-Charge-Verfahren bei vielen Dienstleistungen bestehen. Bei Lieferungen mit einem Warenwert von weniger als 135 britischen Pfund hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob es sich um B2C- oder B2B-Geschäfte handelt.

  •  

    Das ist das Reverse-Charge-Verfahren

    In Deutschland wird der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert: Unternehmen zahlen Umsatzsteuer – in der Regel sind das sieben oder 19 Prozent – für Lieferungen und Leistungen, die sie im Inland gegen Entgelt verkaufen.

    Es gibt aber Ausnahmen, in denen die Leistungsempfänger, also die Kunden, die Steuer zahlen müssen. Bei diesen Fällen wird vom Reverse-Charge-Verfahren gesprochen, auch als Umkehr der Steuerschuldnerschaft bezeichnet.

    Dieses Verfahren kommt zum Tragen, wenn Deutschland Waren mit dem EU-Ausland oder mit bestimmten Drittländern handelt. Im Geschäftskundenbereich, auch Business-to-Business-, also B2B-Segment genannt, können Unternehmen die Umsatzsteuer via Vorsteuerabzug geltend machen und haben keinen Nachteil von dieser Regelung.

    Das Reverse-Charge-Verfahren wurde eingeführt, um Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden Geschäften so gut es geht zu verhindern und den Handel möglichst unbürokratisch zu gestalten.

    Handel mit Großbritannien seit dem Brexit

    Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU. Ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU, das die weiteren wirtschaftlichen Beziehungen regelt, wurde ab Januar 2021 vorläufig angewendet und trat am 1. Mai 2021 final in Kraft. Nordirland ist von diesen Regelungen ausgenommen, es wird in Bezug auf Warenlieferungen weiterhin wie ein EU-Land behandelt.

    Neben den Zollregelungen sind für Unternehmen vor allem Änderungen bei der Umsatzsteuer zu beachten. Für grenzüberschreitende Warensendungen nach England, Wales und Schottland gilt seitdem nicht mehr die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Lieferungen nach Großbritannien gelten nun grundsätzlich als steuerfreie Ausfuhrlieferungen.

    Dabei bestimmt der Warenwert der Sendung im Einzelfall die umsatzsteuerliche Behandlung. Die bisherige Freigrenze von 15 britischen Pfund für die mehrwertsteuerfreie Einfuhr entfällt. Für Lieferungen von mehr als 135 britischen Pfund ändert sich nichts.

    Quick-Info

    Das Reverse-Charge-Verfahren ist gesetzlich in Paragraf 13b Umsatzsteuergesetz, abgekürzt mit UStG, geregelt. Bei der Erstellung von Rechnungen ist es wichtig, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen und auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen wird. So erkennen die Unternehmen bei der Durchsicht der Rechnung sofort, dass sie die Steuer anmelden und abführen müssen.

    Kleinsendungen nach Großbritannien

    Als Kleinsendungen nach England, Wales oder Schottland gelten Lieferungen mit einem Warenwert von weniger als 135 britischen Pfund Nettoverkaufspreis, das sind Stand November 2023 etwa 156 Euro. Diese sind bei der Einfuhr von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit. Allerdings unterliegen sie der regulären britischen Umsatzsteuer.

    Bei der steuerlichen Behandlung kommt es im Detail allerdings darauf an, ob die Sendungen von Endverbraucher:innen empfangen werden – was als Business-to-Consumer, B2C, bezeichnet wird – oder von anderen Unternehmen, also B2B.

    B2B-Kleinsendungen

    Im Geschäftskundenbereich bleibt alles so, als wäre das Vereinigte Königreich noch in der EU: Sofern die britischen Unternehmen eine gültige Umsatzsteuer-ID angeben, wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. Die Leistungsempfängerunternehmen und nicht die nach Großbritannien leistenden Unternehmen entrichten also die Umsatzsteuer.

    B2C-Kleinsendungen

    Wird eine Kleinsendung an Endverbraucher:innen in Großbritannien adressiert, muss auf der Rechnung hingegen die britische Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Lieferanten müssen sich umsatzsteuerlich in Großbritannien registrieren und die Umsatzsteuer zahlen. Eine Ausnahmeregelung existiert für Onlinemarktplätze: Bei Verkauf über eine solche Plattform muss der Marktplatzbetreiber die Umsatzsteuer abführen.

    Besteuerung von Dienstleistungen

    Auch für deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen in Großbritannien anbieten, gelten neue Richtlinien. Solche Services müssen nach den dort geltenden Vorschriften versteuert werden. Ausnahmen für Nordirland gibt es im Dienstleistungsbereich nicht.

    Wie bisher gilt das britische Reverse-Charge-Verfahren bei bestimmten Dienstleistungen aus dem B2B-Segment wie Beratungs- oder Marketingleistungen. Bei Dienstleistungen für Privatpersonen ist es nicht anwendbar. Bei der britischen Finanzbehörde HMRC lässt sich prüfen, ob der Kunde gewerblich handelt und ob die Umsatzsteuernummer des Leistungsempfängers gültig ist.

    Statistik

    Großbritannien und die Europäische Union wiesen im September 2023 ein Handelsvolumen von etwa 42 Milliarden Euro auf.
    Quelle: Statista

    Reverse-Charge-Verfahren beim Brexit: Sonderregel zur Umsatzsteuer

    Das Reverse-Charge-Prinzip bedeutet, dass bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen die Leistungsempfänger und nicht die leistenden Unternehmen die Umsatzsteuer erbringen müssen. Das kommt zum Tragen, wenn die Leistung in das EU-Ausland geht. Großbritannien gehört nach dem Brexit nicht mehr zur EU: England, Schottland und Wales werden daher aus umsatzsteuerlicher Sicht als Drittländer angesehen.

    Bei vielen Dienstleistungen bleibt das Reverse-Charge-Verfahren auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen. Bei Lieferungen mit einem Warenwert von weniger als 135 britischen Pfund Nettoverkaufspreis hängt die steuerrechtliche Behandlung davon ab, ob die Empfänger Endverbraucher:innen sind, es sich also um Business-to-Customer-Geschäfte handelt, oder Geschäftskunden, B2B-Geschäfte.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Reverse-Charge-Verfahren

    Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
    Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Umkehr der Umsatzsteuerschuld: Nicht das leistende Unternehmen entrichtet die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Das Verfahren kommt bei Warensendungen ins Ausland sowie bei dort erbrachten Dienstleistungen zum Tragen.
    Welche Länder haben das Reverse-Charge-Verfahren?
    Das Verfahren findet in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten Anwendung sowie in vielen Drittländern wie der Schweiz, den USA und Großbritannien.
    Wann ist das Reverse-Charge-Prinzip anzuwenden?
    Das Verfahren wird angewendet, wenn zwei Unternehmen ein grenzübergreifendes Geschäft abschließen. Die genauen Regelungen sind von Land zu Land unterschiedlich.

    Weitere interessante Artikel

    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

    Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Karte
      Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

    An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

    Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
    MEHR INFORMATIONEN
    Einmalige Chance: 230 Euro Startguthaben sichern!*
    Beantrage noch heute deine American Express Platinum Card.