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Übersicht: Bilanzierung von GmbH & Co. KGs

Für eine GmbH & Co. KG müssen jährlich zwei vollständige Jahresabschlüsse inklusive Bilanz erstellt und veröffentlicht werden. Was du über die Bilanzierung wissen solltest, erfährst du hier.
Eine Person hat einen Laptop auf dem Schoß und tippt auf der Tastatur, eine andere Person sitzt mit Notizblock und Stift daneben.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eine GmbH & Co. KG wird bilanzrechtlich wie eine GmbH behandelt: Da sie über keine natürlichen Personen als vollhaftende Gesellschafter:innen verfügt, ist sie verpflichtet, Bilanzen zu erstellen und diese im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Wie das Eigenkapital bilanziell behandelt wird und welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind, erfährst du hier.
  1. Das ist eine GmbH & Co. KG
  2. Bilanz, Jahresabschluss, Fristen
  3. Publizitätspflicht der GmbH & Co. KG
  4. Anforderung an die Bilanzerstellung
  5. GmbH & Co. KG: Pflicht, zwei Jahresabschlüsse zu erstellen
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • GmbH & Co. KG: Eine spezielle Art der Kommanditgesellschaft, in der eine GmbH als Komplementär:in fungiert und das Haftungsrisiko für Privatpersonen begrenzt.
  • Gründung: Für die Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei Mitunternehmer:innen notwendig. Einzelunternehmer:innen haften mit vollem Risiko, während Gesellschafter:innen einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
  • Bilanz & Jahresabschluss: Beide sind verpflichtend für GmbH & Co. KGs. Die Bilanz muss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufgestellt werden.
  • Publizitätspflicht: GmbH & Co. KGs müssen zwei unabhängige Jahresabschlüsse erstellen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Bilanzerstellung: Die Buchführungen der KG und der Komplementär-GmbH müssen strikt voneinander getrennt werden. Es gibt diverse Besonderheiten beim Jahresabschluss zu beachten.
  • Statistik: Die GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland sehr beliebte Rechtsform, besonders im Mittelstand.
  • Pflicht zur Erstellung von zwei Jahresabschlüssen: Unternehmen mit einer GmbH & Co. KG Rechtsform sind dazu verpflichtet.

  •  

    Das ist eine GmbH & Co. KG

    GmbH & Co. KG steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft. Diese Rechtsform ist eine besondere Art der Kommanditgesellschaft, abgekürzt mit KG, sie verbindet eine Kapitalgesellschaft und eine Personengesellschaft.

    Im Gegensatz zur traditionellen KG wird keine natürliche Person als Komplementär:in eingesetzt, sondern eine juristische Person in Form einer GmbH, die immer zuerst gegründet werden muss. Komplementär:innen sind Gesellschafter:innen, die persönlich und unbegrenzt für die KG haften.

    Damit wird, anders als in einer normalen KG, das Haftungsrisiko für Privatpersonen begrenzt. Denn diese treten als Kommanditist:innen in der Gesellschaft auf und müssen nur ihrer Einlagenverpflichtung nachkommen. Damit handelt es sich bei der GmbH & Co. KG also um eine Art haftungsbeschränkte Personengesellschaft.

    Diese Unternehmensform hat vor allem steuerlich einen ganz anderen Charakter als die GmbH, beispielsweise was die Besteuerung von Gewinnen der Gesellschafter:innen angeht. Zudem bietet die KG einen Gewerbesteuer-Freibetrag. Bei beiden Rechtsformen ist jedoch die Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtend.

    Quick-Info

    Für die Gründung einer Personengesellschaft bedarf es mindestens zwei Mitunternehmer:innen. Personen, die allein eine Firma gründen wollen, wählen im Regelfall die Rechtsform Einzelunternehmen oder gründen eine GmbH. Bei Einzelunternehmen obliegt das volle Haftungsrisiko den jeweiligen Inhaber:innen. In einer GmbH haften die Gesellschafter:innen nicht mit ihrem Privatvermögen, zur Gründung ist aber ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro notwendig.

    Bilanz, Jahresabschluss, Fristen

    Die Bilanz spiegelt das Verhältnis von Vermögen und Schulden einer Gesellschaft wider. Sie basiert auf dem Inventar des Unternehmens, das im Zuge der jährlichen Inventur ermittelt wird.

    Die Bilanz ist aufgeteilt in die Vermögensgegenstände, wie Anlage- und Umlaufvermögen und das Fremd- und Eigenkapital. Beide Seiten der Bilanz müssen stets ausgeglichen sein. Die Differenz dieser Werte ist die Bilanzsumme. Die gesetzlichen Regelungen sind im Handelsgesetzbuch, kurz HGB, oder im Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts nachzulesen.

    Eine Bilanz informiert demnach über die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens, gibt jedoch keinen Aufschluss über die konkreten Aufwände und Erträge. Diese Posten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt, die für die allermeisten GmbH & Co. KGs ebenfalls zwingend zum Jahresabschluss gehört. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist zudem ein Lagebericht anzufertigen.

    Verantwortlich für die Erstellung aller Dokumente ist die Geschäftsführung der GmbH. Die Bilanz muss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufgestellt werden und bei kleinen GmbH & Co. KGs innerhalb von sechs Monaten. Im Anschluss muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung der GmbH & Co. KG genehmigt werden.

    Publizitätspflicht der GmbH & Co. KG

    So wie eine GmbH als Kapitalgesellschaft zu einer Bilanz verpflichtet ist, muss auch die KG als Personengesellschaft eine solche Übersicht erstellen – und auch die GmbH & Co. KG ist bilanzierungspflichtig. Da es sich bei einer GmbH & Co. KG aber um eine Mischform aus zwei Gesellschaften handelt, müssen zwei unabhängige Jahresabschlüsse erstellt werden.

    Die Besonderheit: Eigentlich müssen nur Kapitalgesellschaften ihre Bilanzen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Für die GmbH & Co. KG besteht diese Pflicht aber ebenfalls, auch wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Veröffentlichung sorgt für Transparenz und schützt damit Investor:innen oder andere Kapitalgeber:innen, da die Haftung der GmbH & Co. KG beschränkt ist.

    Anforderung an die Bilanzerstellung

    Da die Geschäfte einer GmbH & Co. KG in der Regel die KG durchführt, hat die GmbH einen deutlich verringerten Buchführungs- und Bilanzaufwand. GmbHs, die als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden, brauchen der Bilanz keine Anhänge oder einen Lagebericht beifügen. Angaben zu den Gehältern der Geschäftsführer:innen, sowie zu den Beteiligungs- und Haftungsverhältnissen reichen aus.

    Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Buchführungen der KG und die der Komplementär-GmbH strikt voneinander getrennt werden. Darüber hinaus sind beim Jahresabschluss der GmbH & Co. KG diverse Besonderheiten zu beachten, wie zum Beispiel:

    Statistik

    Die GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland sehr beliebte Rechtsform, vor allem im Mittelstand. Etwa 150.000 Unternehmen sind unter dieser Mischung aus KG und GmbH eingetragen.
    Quelle: NWB Datenbank

    GmbH & Co. KG: Pflicht, zwei Jahresabschlüsse zu erstellen

    Die GmbH & Co. KG ist eine komplexe Gesellschaftsform. Unternehmen mit einer solchen Rechtsform sind zur Erstellung zweier Jahresabschlüsse inklusive Bilanz verpflichtet. Darüber hinaus müssen diese im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um zum Beispiel Investor:innen Einblicke zu ermöglichen, da bei einer GmbH & Co. KG keine natürlichen Personen als vollhaftende Gesellschafter:innen auftreten. Bei der Erstellung der Bilanz sind einige Besonderheiten zu beachten, vornehmlich im Bereich des Eigenkapitals.

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