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Paragraf 4 Absatz 4a EStG: Schuldzinsenabzug kurz erklärt

Laut Paragraf 4 Absatz 4a des Einkommenssteuergesetzes können Unternehmen betriebliche Schuldzinsen nicht steuerlich geltend machen, wenn eine Überentnahme vorliegt. Was das heißt, erfährst du hier.
Zwei Personen sitzen gemeinsam an einem Tisch, während eine der anderen mit Gesten etwas erklärt
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn Schuldzinsen beruflich bedingt sind, können Unternehmer:innen sie steuerlich geltend machen, als Betriebsausgaben. Diese Möglichkeit ist allerdings laut Paragraf 4 Absatz 4a des Einkommensteuergesetzes eingeschränkt, sobald eine sogenannte Überentnahme vorliegt. Was dahinter steckt, erfährst du hier.
  1. Schuldzinsen als Betriebsausgaben
  2. Nicht abziehbare Schuldzinsen
  3. Schuldenzinsabzug bei Überentnahme nach EStG
  4. Zwei Prüfschritte für den Schuldenzinsenabzug
  5. Der Hinzurechnungsbetrag
  6. Das bedeutet Paragraf 4 Absatz 4a EStG für Unternehmen
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Schuldzinsen als Betriebsausgaben: Schuldzinsen, die für betriebliche Ausgaben entstehen, können von der Steuer abgezogen werden. Dies gilt auch für Freiberufler:innen.
  • Nicht abziehbare Schuldzinsen: Finanzierst Du private Anschaffungen mit einem Kredit, können die Schuldzinsen nicht von der Steuer abgezogen werden. Bei gemischter Nutzung sind sie anteilig absetzbar.
  • Schuldenzinsabzug bei Überentnahme nach EStG: Wenn mehr Geld aus dem Unternehmen entnommen wurde als es an Einlagen und Gewinn hatte (Überentnahme), sind die Schuldzinsen nicht steuerlich absetzbar.
  • Zwei Prüfschritte für den Schuldenzinsenabzug: Es wird geprüft, ob es sich um betrieblich veranlasste Schuldzinse handelt und ob eine Überentnahme vorliegt.
  • Hinzurechnungsbetrag: Bei einer Überentnahme müssen die Schuldzinse in Höhe von sechs Prozent der kumulierten Überentnahme zum Gewinn hinzugerechnet werden.

Schuldzinsen als Betriebsausgaben

Schuldzinsen sind die Zinsen – und weitere Kosten –, die Unternehmen für einen aufgenommenen Kredit zahlen, wenn sie also etwas für den Betrieb finanzieren. Wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, zum Beispiel neue Geräte oder Büromöbel, dann gelten die Schuldzinsen als Betriebsausgaben.

Sie können also, wie andere Betriebsausgaben, von der Steuer abgezogen werden. Denn mehr Betriebsausgaben bedeutet weniger Gewinn für das Unternehmen und deswegen auch weniger Steuern.

Diese Möglichkeit für einen Schuldzinsenabzug haben auch Freiberufler:innen, sofern die Ausgaben betrieblich bedingt sind.

Nicht abziehbare Schuldzinsen

Wenn du ein Auto oder eine Immobilie für deinen privaten Gebrauch mit einem Kredit finanzierst, dann ist es eine private Ausgabe, keine betriebliche. Die Schuldzinsen auf einen solchen Kredit können also nicht von der Steuer abgezogen werden.

Falls das Auto, die Immobilie oder ein anderes Wirtschaftsgut teils privat, teils betrieblich genutzt wird, ist die Sache etwas komplizierter: Schuldzinsen können in diesem Fall von der Steuer abgezogen werden, allerdings nur anteilig – je nachdem, zu welchem Anteil das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt wird.

Kurz erklärt: Schuldzinsen als Werbungskosten

Wer ein Haus mit einem Immobilienkredit finanziert, und es vollständig vermietet, kann die Schuldzinsen für den Kredit ebenfalls von der Steuer absetzen, die auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfällt. Die Schuldzinsen gelten dann als Werbungskosten.

Schuldenzinsabzug bei Überentnahme nach EStG

Eine weitere Einschränkung beim Schuldzinsenabzug regelt Paragraf 4 Absatz 4a des Einkommenssteuergesetzes, kurz EStG. Dort ist festgelegt, dass Schuldzinsen nicht abziehbar sind, „wenn Überentnahmen getätigt worden sind“. Eine Überentnahme bedeutet, dass aus einem Unternehmen in einem Wirtschaftsjahr mehr Geld entnommen wurde, als der Betrieb an Einlagen und Gewinn hatte.

Liegt also eine solche Überentnahme vor, können die Schuldzinsen nicht von der Steuer abgezogen werden. Sie müssen stattdessen zum Gewinn des Unternehmens dazu gerechnet werden.

Zwei Prüfschritte für den Schuldenzinsenabzug

Paragraf 4 Absatz 4a EStG wurde in einem Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2018 konkretisiert. Seitdem legt es zwei Schritte fest, um zu überprüfen, ob die Schuldzinsen abgezogen werden können oder nicht.

Im ersten Schritt wird geprüft, ob es sich überhaupt um betrieblich veranlasste Schuldzinsen handelt. Wenn Unternehmer:innen eine private Anschaffung getätigt haben, sind die Schuldzinsen generell nicht von der Steuer abziehbar.

Im zweiten Schritt wird geprüft, ob eine Überentnahme vorliegt, also ob mehr Kapital entnommen wurde als das Unternehmen an Einlagen und Gewinn hatte.

Der Hinzurechnungsbetrag

Der Paragraf 4 Absatz 4a EStG legt zudem fest, wie im Falle einer Überentnahme mit den betrieblich veranlassten Schuldzinsen umzugehen ist. Dafür wird zunächst die kumulierte Überentnahme benötigt. Das ist die Summe aller Über- beziehungsweise Unterentnahmen seit Betriebsbeginn, frühestens aber seit dem Jahr 1999.

Danach werden die betrieblichen Schuldzinsen pauschal mit sechs Prozent der Höhe der kumulierten Überentnahme als nicht abziehbare Betriebsausgabe qualifiziert. Dieser Betrag muss zum Gewinn des Wirtschaftsjahres dazugerechnet werden.

Für diesen pauschalen Betrag gibt es eine Obergrenze: Maximal darf er so hoch sein wie die betrieblichen Schuldzinsen minus 2.050 Euro.

Good to know

Nehmen Unternehmen einen Kredit auf, um Umlaufvermögen zu erwerben, zum Beispiel die erste Ladung Produkte für den Weiterverkauf bei Betriebseröffnung, können sie diese Schuldzinsen nicht von der Steuer abziehen.

Das bedeutet Paragraf 4 Absatz 4a EStG für Unternehmen

Grundsätzlich sind betrieblich veranlasste Schuldzinsen von der Steuer abziehbar. Es gibt zwei Fälle, in denen Unternehmer:innen das allerdings nicht können: bei rein privaten Ausgaben und, gemäß Paragraf 4 Absatz 4a EStG, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Liegt eine Überentnahme vor, müssen die Schuldzinsen pauschal in Höhe von sechs Prozent der (kumulierten) Überentnahme zum Gewinn des Unternehmens hinzugerechnet werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet Paragraf 4 Absatz 4a EStG?
Paragraf 4 Absatz 4a des Einkommenssteuergesetzes besagt, dass betriebliche Schuldzinsen nur eingeschränkt von der Steuer abgezogen werden können, wenn eine Überentnahme vorliegt.
Was soll ich eintragen bei Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragrafen 4 Absatz 4a EStG?
Steuerrechtlich relevante Entnahmen und Einlagen müssen angegeben werden, damit das Finanzamt mögliche Überentnahmen identifizieren kann.
Was ist der Hinzurechnungsbetrag nach Paragraf 4 Absatz 4a EStG?
Die Schuldzinsen werden bei einer Überentnahme pauschal in Höhe von sechs Prozent der kumulierten Überentnahme zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben und dann zum Gewinn dazugerechnet. Der Betrag ist höchstens die Summe der Schuldzinsen im Wirtschaftsjahr abzüglich 2.050 Euro.

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