- Das ist sekundäres Unionsrecht
- Verschiedene Arten des Sekundärrechts
- Durchsetzung des sekundären Unionsrechts
- Sekundäres Unionsrecht: Für die europäische Rechtspraxis
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Sekundärrecht: Das sekundäre Unionsrecht ist neben dem primären Unionsrecht und den völkerrechtlichen Verträgen Teil des EU-Rechts.
- Rechtsakte: Rechtsakte werden von den EU-Institutionen erlassen und umfassen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.
- Gültigkeit und Umsetzungspflicht: Verordnungen sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Das ist sekundäres Unionsrecht
Das Unionsrecht, auch als EU-Recht bekannt, bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit und Integration der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, kurz EU. Es gewährleistet die Einhaltung gemeinsamer Standards und Regeln und ermöglicht es der EU, als globale Akteurin aufzutreten und die Interessen ihrer Bürger:innen zu vertreten.
Das Primärrecht umfasst die Gründungsverträge der EU: Vor allem den Vertrag über die Europäische Union, abgekürzt mit EUV, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Dadurch legt es die grundlegenden Grundsätze und Institutionen der EU fest.
Das Sekundärrecht ergänzt diese Bestimmungen durch zahlreiche Rechtsakte, die von den EU-Institutionen erlassen werden. Sie dienen dazu, die EU-Politik in verschiedenen Bereichen zu spezifizieren, zu ergänzen und umzusetzen. Das soll einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, der die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert.
Quick-Info
Unter das Unionsrecht fallen ebenso völkerrechtliche Verträge, die die Europäische Union als eigenständiges Rechtssubjekt abschließt. Diese Verträge können zwischen der EU und Drittstaaten, internationalen Organisationen oder anderen Rechtssubjekten geschlossen werden. Sie dienen dazu, die Beziehungen der EU zu anderen Akteuren auf internationaler Ebene zu regeln und gemeinsame Ziele und Interessen zu fördern.
Ein solcher völkerrechtlicher Vertrag ist beispielsweise das Pariser Klimaschutzübereinkommen, das zwischen 195 Vertragsparteien – darunter die EU und ihre Mitgliedstaaten – geschlossen wurde, um den Klimawandel gemeinsam zu bekämpfen.
Verschiedene Arten des Sekundärrechts
Die Rechtsakte des sekundären Unionsrechts werden weiter unterteilt in die Kategorien Verordnung, Richtlinie, Beschluss sowie Empfehlung beziehungsweise Stellungnahme. Diese Arten des Sekundärrechts haben jeweils spezifische Merkmale und Auswirkungen auf die Rechtsordnung der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
Verordnung
Eine Verordnung ist ein unmittelbar geltender Rechtsakt, der in allen Mitgliedstaaten der EU ohne weitere Umsetzung in nationales Recht unmittelbar anwendbar ist. Sie gilt in ihrer Gesamtheit und bindet sowohl Bürger:innen als auch staatliche Behörden.
Verordnungen werden in der Regel von der Europäischen Kommission oder dem Rat der Europäischen Union erlassen und haben direkte Wirkung, ohne dass es einer weiteren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf. Sie werden angewendet für zum Beispiel:
- Zölle und Handelsbeschränkungen
- Umweltschutzstandards
- Wettbewerbsregeln
Richtlinie
Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, der von den EU-Institutionen erlassen wird und an die Mitgliedstaaten gerichtet ist. Im Gegensatz zu Verordnungen sind Richtlinien nicht unmittelbar anwendbar, sondern bedürfen der Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber.
Das ermöglicht den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Anpassung der EU-Vorgaben an ihre jeweiligen nationalen Gegebenheiten. Richtlinien legen Ziele fest, die die Mitgliedstaaten erreichen müssen, lassen jedoch den konkreten Weg zur Zielerreichung offen. Das wird auch als europarechtskonforme Auslegung bezeichnet. Beispielgebiete:
- Verbraucherschutzstandards
- Arbeitsbedingungen
- Datenschutzvorschriften
Beschluss
Ein Beschluss ist ein Rechtsakt, der an bestimmte Adressaten gerichtet ist und verbindlich ist, jedoch nur für diese Adressaten gilt. Beschlüsse werden von den EU-Institutionen wie dem Rat oder der Kommission erlassen und können beispielsweise spezifische Anweisungen oder Sanktionen gegenüber Unternehmen oder Mitgliedstaaten enthalten.
Empfehlung und Stellungnahme
Empfehlungen und Stellungnahmen sind Rechtsakte, die keine unmittelbare rechtliche Wirkung haben.
- Empfehlungen enthalten Ratschläge oder Aufforderungen an die Mitgliedstaaten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder Verhaltensweisen zu ändern, sind aber rechtlich nicht bindend.
- Stellungnahmen werden oft von EU-Agenturen oder EU-Ausschüssen abgegeben und sind Ausdruck eines fachlichen Standpunkts oder einer Expertenmeinung, haben jedoch ebenfalls keine unmittelbare Rechtswirkung.
Durchsetzung des sekundären Unionsrechts
Die Europäische Kommission ist für die Überwachung der Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten zuständig. Sie überprüft regelmäßig den Stand der Umsetzung von Verordnungen, Beschlüssen und Richtlinien und kann bei Verstößen rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten einleiten.
Die Kommission ergreift in folgenden Fällen Maßnahmen:
- Wenn ein EU-Staat eine Verordnung oder einen Beschluss nicht oder nicht ordnungsgemäß umsetzt
- Wenn ein EU-Staat die Frist für die Umsetzung einer Richtlinie verstreichen lässt
- Wenn die nationalen Umsetzungsmaßnahmen eines EU-Staats für eine Richtlinie nicht vollständig sind oder nicht den festgelegten Zielen entsprechen
Bei solchen Verstößen leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein, um sicherzustellen, dass das EU-Recht im Allgemeininteresse angewendet wird. Bleibt das Verfahren erfolglos, ist der Europäische Gerichtshof die nächste Instanz. Er kann bei Bedarf finanzielle Sanktionen gegen den EU-Mitgliedsstaat verhängen.
Good to know: Beispiel für eine EU-Verordnung
Die CE-Kennzeichnung soll die Sicherheit und Qualität von Produkten auf dem Binnenmarkt gewährleisten. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 765/2008 müssen bestimmte Produkte, die in den EU-Mitgliedstaaten vertrieben werden, mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.
In manchen Fällen kann der Hersteller das Produkt selbst kennzeichnen, in anderen ist die Prüfung durch eine Konformitätsbewertungsstelle nötig. Durch die CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht und die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt.
Sekundäres Unionsrecht: Für die europäische Rechtspraxis
Das sekundäre Unionsrecht besteht aus Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Empfehlungen und Stellungnahmen, die von den EU-Institutionen erlassen werden. Verordnungen gelten dabei unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, während Richtlinien von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Umsetzung und Anwendung dieses Rechtsrahmens erfolgen durch die Mitgliedstaaten unter Überwachung der Europäischen Kommission: Diese kann, wenn die Vorgaben nicht umgesetzt werden, rechtliche Schritte einleiten, bei Bedarf unterstützt durch den Europäischen Gerichtshof.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was sind Primär- und Sekundärrecht?
Primär- und Sekundärrecht sind zwei Teile des europäischen Gemeinschaftsrechts. Das Primärrecht umfasst dabei unter anderem die Gründungsverträge der EU. Das Sekundärrecht regelt die Rechtsakte, die auf Grundlage dieser Verträge erlassen werden.
Welche Arten des Sekundärrechts werden unterschieden?
Das Sekundärrecht umfasst Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen sowie Stellungnahmen.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen