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Schenkungen und Zugewinn: Das solltest du wissen

Leben Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft, kommt es im Fall einer Scheidung zum Zugewinnausgleich. Was das für Schenkungen bedeutet, und welche steuerrechtlichen Konsequenzen folgen, liest du hier.
Nahaufnahme von zwei Händen, von denen die eine Hand am Ehering an der anderen Hand dreht.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Scheitert eine Ehe, müssen sich die Ehegatten mit ihren Vermögenswerten befassen. Wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, stehen eventuell Ausgleichsforderungen einer Partei an. Doch welche Rolle spielen dabei Schenkungen, die während der gemeinsamen Zeit erfolgten? Ein Überblick.
  1. Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich
  2. Schenkungen und Zugewinnausgleich
  3. Ausnahme: Wann Schenkungen unter den Zugewinnausgleich fallen
  4. Beispiele für Schenkungen, die unter den Zugewinnausgleich fallen
  5. Beispiele für Schenkungen, die nicht unter den Zugewinnausgleich fallen
  6. Die Güterstandsschaukel
  7. Schriftliche Dokumentation und juristische Beratung
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Zugewinngemeinschaft: Bei einer Ehe ohne Ehevertrag leben die Partner:innen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird das in der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt.
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs: Der Zugewinnausgleich wird berechnet, indem die Differenz des Vermögenszuwachses beider Ehepartner:innen halbiert wird. Der Partner mit dem niedrigeren Zugewinn erhält diese Summe.
  • Schenkungen und Zugewinnausgleich: Schenkungen werden grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet und sind daher vom Zugewinnausgleich ausgenommen, es sei denn, sie sind nicht ausschließlich für eine:n Ehepartner:in gedacht.
  • Ausnahmen bei Schenkungen: Schenkungen, die im Zusammenhang mit der ehelichen Gemeinschaft stehen, können unter den Zugewinnausgleich fallen. Dazu gehören Hochzeitsgeschenke, Schenkungen zwischen den Eheleuten, Lotteriegewinne und Geschenke zur Babyparty.
  • Wertsteigerungen von Schenkungen: Wenn Schenkungen im Laufe der Ehe eine Wertsteigerung erfahren, ist die Wertsteigerung ausgleichspflichtig.
  • Die Güterstandsschaukel: Mit der Güterstandsschaukel kann der vermögendere Ehepartner die Hälfte des Zugewinns steuerfrei auf den anderen Ehepartner übertragen.
  • Schriftliche Dokumentation und juristische Beratung: Es ist empfehlenswert, bei Erhalt einer Schenkung schriftlich festzuhalten, wofür diese gedacht ist. Eine juristische Beratung ist in jedem Fall ratsam.

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    Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich

    Haben Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen durch einen Ehevertrag keinen anderen Güterstand vereinbart, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Hochzeit und dem Endvermögen bei Beendigung der Ehe.

    Kommt es zu einer Scheidung, kann es zu einem Ausgleich der Vermögenswerte kommen. Das heißt, dass das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt wird. Dieser sogenannte Zugewinnausgleich soll dafür sorgen, dass beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe teilhaben.

    Quick-Tipp: Berechnung des Zugewinnausgleichs

    Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das Vermögen beider Ehepartner, das sie während der Ehe erwirtschaftet haben, miteinander verglichen. Dann wird die Differenz des Vermögenszuwachses halbiert. Diese Summe erhält der Ehepartner mit dem niedrigeren Zugewinn. Eine Beispielrechnung:
    • A startet mit 9.000 Euro in die Ehe und besitzt am Ende 12.000 Euro. Der Zugewinn beläuft sich folglich auf 3.000 Euro.
    • B besitzt bei Eheschließung 18.000 Euro, bei der Beendigung hat B 31.000 Euro. Der Zugewinn liegt also bei 13.000 Euro.
    • Die Differenz beider Zugewinne in Höhe von 10.000 Euro wird beim Zugewinnausgleich halbiert. Daraus ergibt sich, dass A einen Anspruch auf Zahlung von 5.000 Euro hat.

    Schenkungen und Zugewinnausgleich

    Manche Vermögenswerte sind vom Zugewinnausgleich ausgenommen. Hierzu zählen unter anderem Schenkungen. Sie werden grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet, und zwar selbst dann, wenn die Schenkung während der Ehe stattgefunden hat.

    Schenkungen werden grundsätzlich also so beurteilt, als wäre sie bereits vor der Ehe im Besitz des jeweiligen Ehepartners und als hätte er oder sie die Schenkung nicht erst während dieser Zeit hinzugewonnen.

    Im Fall der Beendigung der Ehe hebt sich die Schenkung also bei einem Vergleich von Anfangs- und Endvermögen auf und ist vermögensneutral.

    Diese juristische Beurteilung einer Schenkung gilt allerdings nur für die Fälle, in denen die Schenkung eindeutig einem Partner alleine zukommen soll und sie so als getrenntes Vermögen gesehen werden kann.

    Ausnahme: Wann Schenkungen unter den Zugewinnausgleich fallen

    Nur unter bestimmten Voraussetzungen fallen Schenkungen unter den Zugewinnausgleich, für die dann gegebenenfalls Ausgleichszahlungen anfallen.

    Stehen Schenkungen im Zusammenhang mit der ehelichen Gemeinschaft und sind nicht ausschließlich für eine:n Ehepartner:in gedacht, können sie nach Auffassung des Gerichts unter den Zugewinn fallen und vom Zugewinnausgleich betroffen sein.

    Hierüber entscheiden in Streitfällen die Gerichte anhand von Einzelfallbetrachtungen. Für das Gericht sind Antworten auf folgende Fragen entscheidend:

    Um beide Situationen besser differenzieren zu können, gilt folgende Faustformel: Geschenke, die als bedarfsdeckend angesehen werden können, zählen zu den Zuwendungen für die Lebensführung des Ehepaars. Sie fallen deshalb unter die Einkünfte und sind ausgleichspflichtig.

    Beispiele für Schenkungen, die unter den Zugewinnausgleich fallen

    Folgende Schenkungen fallen unter den Zugewinn und sind folglich auch ausgleichspflichtig:

    Beispiele für Schenkungen, die nicht unter den Zugewinnausgleich fallen

    Folgende Schenkungen fallen nicht unter den Zugewinn und sind folglich auch nicht ausgleichspflichtig:

    Quick-Tipp: Wertsteigerungen und Zugewinnausgleich

    Haben Schenkungen im Laufe der Ehe eine Wertsteigerung erfahren, ist zwar nicht die Schenkung an sich ausgleichspflichtig. Allerdings fällt die Wertsteigerung unter den Zugewinnausgleich. Das ist besonders bei Schenkungen von Immobilien zu beachten.

    Die Güterstandsschaukel

    Vermögensübertragungen unter Ehegatten innerhalb einer Zugewinngemeinschaft gelten als steuerpflichtige Schenkungen. Davon ausgenommen sind beispielsweise Gelegenheitsgeschenke, die Schenkung einer selbstbewohnten Immobilie sowie eine Schenkung, die unter dem Freibetrag von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren liegt.

    Um Vermögen steuerfrei auf den anderen Eheteil zu übertragen, kann das Konstrukt der Güterstandsschaukel sinnvoll sein. Dafür beenden die Eheleute den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und schaukeln in den Güterstand der Gütertrennung. Mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft entsteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich, der gemäß §5 II ErbStG steuerfrei ist. Nach dem Zugewinnausgleich können die Eheleute wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft schaukeln.

    Mit der Güterstandsschaukel kann der vermögendere Eheteil also die Hälfte des Zugewinns, den er während der Ehezeit erzielt hat, steuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen. Das ist besonders in diesen Fällen empfehlenswert:

    Schriftliche Dokumentation und juristische Beratung

    Schenkungen fallen grundsätzlich nicht unter den Zugewinnausgleich. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Im Fall einer Scheidung ist daher empfehlenswert, bereits bei Erhalt der Schenkung schriftlich festzuhalten, wofür diese Schenkung gedacht ist. So lassen sich mögliche Streitigkeiten vermeiden.

    Auch in Bezug auf die Steuerpflicht gelten bei Schenkungen Besonderheiten. Gerade bei Vermögensübertragungen unter Ehegatten kann die Anwendung einer Güterstandsschaukel sinnvoll sein. Eine juristische Beratung ist in jedem Fall ratsam.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wird eine Schenkung bei einer Scheidung geteilt?
    Lassen sich Eheleute scheiden, wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs das Vermögen aufgeteilt, das die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben. Für Schenkungen gilt das in der Regel nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen.
    Wie werden Schenkungen der Eltern beim Zugewinn berücksichtigt?
    Schenkungen von Eltern und Schwiegereltern werden grundsätzlich im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Im Fall einer Scheidung des begünstigten Kindes können die Eltern oder Schwiegereltern sie allerdings innerhalb einer Verjährungsfrist vom Ehepartner des Kindes zurückfordern. So werden diese Schenkungen einem Ausgleichsanspruch entzogen.
    Was fällt nicht in den Zugewinn?
    Erbschaften und Schenkungen fallen regelmäßig nicht in den Zugewinn, sondern werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

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