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Revision: Wissenswertes zu Begründung, Frist und Form

Werden Fehler an einem Urteil vermutet, kann Revision eingelegt und die Rechtsprechung mit entsprechender Begründung überprüft werden. Welche Fristen dabei gelten, erfährst du in diesem Artikel.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Über das Rechtsmittel der Revision können Urteile auf Fehler überprüft werden, bevor diese rechtskräftig werden. Damit eine Revision erfolgreich ist, müssen ausreichende Begründungen dargelegt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  1. Definition: Revision einfach erklärt
  2. Überprüfung: Verfahrensfehler und Rechtsfehler
  3. Voraussetzungen: Einreichen einer Revision
  4. Ablauf: Überprüfung des gefällten Urteils
  5. Gut vorbereitete Begründung für Revision maßgeblich
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition Revision: Ein Rechtsmittel gegen bestimmte Urteile, das eine Überprüfung auf Rechts- oder Verfahrensfehler ermöglicht. Mit der Revision wird die Entscheidung an die nächsthöhere Instanz weitergegeben.
  • Unterschied zwischen Revision und Berufung: Bei der Revision wird das Urteil lediglich auf Rechts- oder Verfahrensfehler überprüft, während bei der Berufung der gesamte Tatsachenbefund erneut beurteilt wird.
  • Verfahrensfehler und Rechtsfehler: Verfahrensfehler beziehen sich auf Fehler im Verlauf des Verfahrens, Rechtsfehler liegen vor, wenn das Urteil selbst fehlerhaft ist.
  • Einreichen einer Revision: Die Revision muss schriftlich eingereicht werden und bestimmte Angaben enthalten. Es gibt eine Frist von einem Monat nach Verkündung des Urteils für die Einreichung und zwei Monate für die Begründung der Revision.
  • Ablauf der Revision: Nach Einreichung der Revision wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird das Urteil erneut überprüft und entschieden, ob die Revision erfolgreich oder unzulässig ist.
  • Vorbereitung der Begründung: Eine gründliche Vorbereitung und spezifische Aufbereitung der Begründung ist essenziell für den Erfolg der Revision.

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    Definition: Revision einfach erklärt

    Revision ist ein juristischer Begriff und ein Rechtsmittel, das gegen bestimmte Urteile eingelegt werden kann. Wird eine Revision beantragt, folgt im Anschluss eine Überprüfung, ob bei der Urteilsfindung des Gerichtes Rechtsfehler oder Verfahrensfehler gemacht wurden.

    Beim Einreichen der Revision wird die Entscheidung über das vorherige Urteil an die nächsthöhere Instanz weitergegeben. Revisionen in Zivilsachen werden in der Regel gegen die erlassene Rechtsprechung von Landgerichten oder Oberlandesgerichten eingereicht.

    Wurde Revision eingelegt, ist das Urteil vorerst nicht rechtswirksam und die Rechtsprechung wird verschoben. Mit einer Revision haben Beteiligte also die Möglichkeit, die Einhaltung der Rechte im Gerichtsverfahren überprüfen zu lassen.

    Quick-Info: Unterschied zwischen Revision und Berufung

    Während bei der Revision das Urteil lediglich auf Rechts- oder Verfahrensfehler überprüft wird, wird bei der Berufung der gesamte Tatsachenbefund in der nächsten Instanz erneut beurteilt. Die Berufung kann im Gegensatz zur Revision nur gegen Urteile des Amtsgerichts erhoben werden. Auch nach einer Berufung besteht die Möglichkeit, das Urteil anzufechten, also Revision einzulegen – allerdings nur, wenn dies vom zuständigen Berufungsgericht zugelassen wurde.

    Überprüfung: Verfahrensfehler und Rechtsfehler

    Die Gründe für das Einlegen einer Revision können verschiedener Natur sein. In der Regel können sie in zwei Kategorien eingeteilt werden: Verfahrensfehler und Rechtsfehler. Die Begründung an sich wird dabei als Rüge bezeichnet.

    Verfahrensfehler

    Wird ein Verfahrensfehler vermutet, ist bei der Begründung von der sogenannten Verfahrensrüge die Rede. Dabei wird per Gesetz zwischen den absoluten und relativen Revisionsgründen unterschieden. Absolute Gründe liegen vor, wenn es im Verfahren zu schwerwiegenden Verstößen kam, die unumstritten als Fehler gelten. Die Gründe können je nach urteilendem Gericht variieren, sie können beispielsweise sein:

    Als relative Revisionsgründe bei Verfahrensfehlern gelten alle anderen Arten von Fehlern, die im Verlauf des Verfahrens vorgekommen sein könnten. Wenn etwa Zeug:innen im Verfahrensverlauf nicht rechtmäßig auf ihre Verweigerungsrechte hingewiesen wurden.

    Rechtsfehler

    Bei Rechtsfehlern kam es nicht im Verfahren zu Missständen, sondern es liegt ein Fehler am Urteil selbst vor – beispielsweise ist die Urteilsbegründung widersprüchlich oder lückenhaft. Solche Fehler können unter anderem entstehen, wenn die im Verfahren angeführten Beweise nicht sachgemäß gewürdigt oder offenkundige Tatsachen missachtet wurden. Wird ein Rechtsfehler bei der Urteilsfindung vermutet, wird die Revisionsbegründung als Sachrüge bezeichnet.

    Voraussetzungen: Einreichen einer Revision

    Ob ein Urteil erneut überprüft werden kann, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen, an die sich die verschiedenen Gerichte halten müssen. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

    Formale Vorschriften

    Die Revision ist schriftlich einzureichen – das ist auch per Fax oder elektronisch möglich. Dabei muss der Revisionsantrag, die sogenannte Revisionsschrift, gewisse Angaben enthalten, unter anderem:

    Beim Aufsetzen einer formellen Revisionsschrift sollte Rechtsbeistand gesucht werden, um alle Vorschriften ordnungsgemäß einzuhalten. Zur ersten Orientierung gibt es im Internet geeignete Muster, die die Beantragung und Begründung der Revision erleichtern können.

    Frist für den Antrag

    Wird eine Revision im Verfahren zugelassen, muss diese innerhalb der rechtmäßigen Fristen eingereicht werden: Dafür ist ein Monat Zeit. Die Frist beginnt mit Verkündung des Urteils, beziehungsweise nach Zustellung der vollständigen Urteilsunterlagen. Eine Ausnahme ist jedoch das Strafrecht, bei dem eine Frist von einer Woche ab Zustellung gilt.

    Innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung muss die Revision ordnungsgemäß begründet werden, in dieser Frist sind also die Revisionsgründe einzureichen.

    Good to know

    Der Begriff Revision taucht nicht nur im juristischen Kontext auf. Im Zusammenhang mit Unternehmen ist die Rede von der internen Revision, die als Überwachungsinstrument der Geschäftsleitung dienen kann. Dabei prüft eine unabhängige Abteilung regelmäßig, ob die Unternehmensprozesse rechtmäßig ablaufen und dem Zweck und der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienen.

    Ablauf: Überprüfung des gefällten Urteils

    Ist die Revision eingereicht, wird das Verfahren an die nächste Instanz weitergegeben. Zunächst wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Revision erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird das Urteil erneut überprüft und entschieden, ob die Revision erfolgreich oder unzulässig ist.

    Entscheidet das Gericht, dass die Revision aufgrund von Fehlern rechtmäßig eingereicht wurde, wird das Urteil aufgehoben. Werden keine Fehler des Urteils gefunden, wird die Rechtsprechung in dieser Instanz wieder bestätigt, die Revision wird zurückgewiesen und das Urteil rechtskräftig.

    Gut vorbereitete Begründung für Revision maßgeblich

    Wird gegen ein Urteil Revision eingelegt und so dessen erneute Überprüfung erzwungen, müssen gute Gründe für diesen Schritt im Revisionsantrag vorlegt werden. Damit die Revision erfolgreich ist und Fehler im Verfahren oder am Urteil eingeräumt werden, muss die Begründung gründlich vorbereitet werden. Sie sollte daher so spezifisch wie möglich aufbereitet werden und eine Erklärung enthalten, inwiefern die vermuteten Fehler Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Urteils haben.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wie schreibe ich eine Revision?
    Eine Revision muss bestimmten Formvorschriften entsprechen und schriftlich eingereicht werden. Bei der Beantragung müssen zudem spezifische Revisionsgründe angeführt werden, die auf Fehler beim Verfahren oder der Urteilserhebung hinweisen.
    Wann beginnt die Revisionsbegründungsfrist?
    Bei der Begründung für die Revision sind zwei Fristen zu beachten: Die Revision an sich muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Urteilsverkündung oder Urteilszustellung erfolgen. Die Begründung für die Revision muss nach einem weiteren Monat eingereicht werden.
    Worauf muss ich bei einer Revision achten?
    Bei der Revision können zwar Verfahrens- oder Rechtsfehler zur erneuten Überprüfung des Urteils führen – und bei Erfolg zu Aufhebung führen –, jedoch ist es nicht möglich, den Tatbestand neu prüfen zu lassen. Dazu ist eine Berufung erforderlich.

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