- Rechtliche Einordnung des Rentenbescheids
- Die wichtigsten Informationen im Rentenbescheid
- Weitere Schreiben von der Rentenversicherung
- Aufgepasst beim Rentenbescheid
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Rechtliche Einordnung des Rentenbescheids: Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt und kein bloßer Brief. Du hast das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Inhalte des Rentenbescheids: Der Bescheid enthält Informationen zur Höhe der Rente, der Rentenart, dem Renteneintrittsalter und deiner Versicherungsform während der Rente. Außerdem wird dein Versicherungsverlauf aufgeführt.
- Weitere Schreiben von der Rentenversicherung: Neben dem verbindlichen Rentenbescheid gibt es noch die nicht bindende jährliche Renteninformation für über 27-Jährige und die dreijährige detaillierte Auskunft für Personen ab 55 Jahren.
- Aufgepasst beim Rentenbescheid: Prüfe alle Angaben im Bescheid genau und lege bei Fehlern rechtzeitig Widerspruch ein. Viele Bescheide enthalten Fehler in Bezug auf Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten oder Anrechnungen für Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Rechtliche Einordnung des Rentenbescheids
Juristisch gesehen ist der Rentenbescheid kein bloßer Brief oder eine Auskunft, sondern ein Verwaltungsakt der deutschen Rentenversicherung gegenüber den versicherten Bürger:innen. Dies hat einige Auswirkungen.
- Rentner:innen und Antragssteller:innen haben Anspruch auf den Rechtsweg: So können sie sich gegen einen Rentenbescheid wehren, den sie für sich als nachteilig erachten.
- Da der Rentenbescheid ein verbindlicher Rechtsakt zwischen dem Staat und den Versicherten ist, sind bestimmte Formalia einzuhalten. Außerdem muss das Dokument nachweislich zugestellt worden sein, damit es gültig wird.
- Nach Erhalt des Rentenbescheids gibt es eine Frist von einem Monat, in der gegen Punkte des Bescheids widersprochen werden kann. Für im Ausland lebende Deutsche sind es drei Monate.
Good to know
Wenn bis zum Jahr 2036 die geburtenstärksten Jahrgänge – 1957 bis 1969 – in Rente gegangen sind, werden 12,9 Millionen Erwerbspersonen beziehungsweise 30 Prozent des Arbeitsmarktpersonals von 2021 das Renteneintrittsalter überschritten haben.
Quelle:
Destatis
Die wichtigsten Informationen im Rentenbescheid
Der Rentenbescheid ist ein Antwortschreiben der Deutschen Rentenversicherung, wenn Versicherte ihren Rentenantrag gestellt haben. Er enthält einige wesentliche Informationen, die Einfluss auf die Höhe und Art der monatlichen Rente haben. Dabei steht das Wichtigste gut strukturiert gleich auf der ersten Seite.
- Höhe der monatlichen Rente: Diese Summe steht neben dem Begriff „monatlicher Zahlbetrag“.
- Rentenart: Es gibt neben der regulären Altersrente weitere Rentenarten, zum Beispiel die Hinterbliebenenrente oder die Erwerbsminderungsrente.
- Renteneintrittsalter: Der Bescheid gibt das Datum an, ab dem die monatliche Rente aufs Bankkonto überwiesen wird. Bei einigen Rentenarten, zum Beispiel der Erwerbsminderungsrente, kann es zudem ein Enddatum für Zahlungen geben.
- Versicherungsform: Im Bescheid stehen Informationen darüber, wie die Versicherten während der Rente kranken- und pflegeversichert sind.
- Versicherungsverlauf: Eine chronologische Aufzählung zeigt auf, welche Beträge die Versicherten in ihrem bisherigen Leben in die Rentenkassen eingezahlt haben, und ob Lebensphasen wie Ausbildung oder Kindererziehung berücksichtigt sind. Diese Angaben gilt es genau zu prüfen, weil sie die Höhe der Rente maßgeblich beeinflussen, und bei Fehlern Widerspruch einzulegen.
Quick-Info: Widerspruch beim Rentenbescheid
Ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid sollte schriftlich – am besten per Einschreiben – innerhalb der einmonatigen Frist beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Online ist das auf dem Portal der Rentenversicherung ebenso möglich. Nenne den Grund des Widerspruchs und schicke am besten Kopien der relevanten Unterlagen mit, die deine Argumentation unterstützen.
Sollte die Rentenversicherung den Widerspruch nach einer Prüfung ablehnen, bleibt die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht. Sowohl der Widerspruch als auch die Klage sind kostenfrei. Ein Anwaltszwang besteht nicht, aber eine fachliche Beratung kann die Erfolgschancen erhöhen.
Weitere Schreiben von der Rentenversicherung
Leider gibt es bei vielen Menschen häufig Missverständnisse darüber, welches Rentenschreiben sie eigentlich gerade vorliegen haben. Einen Rentenbescheid stellt die Rentenversicherung als rechtsverbindliches Dokument in der Regel nur einmal auf Antrag zum Rentenbeginn aus.
Die Renteninformation
Alle über 27-jährigen Versicherten, die seit mindestens fünf Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, bekommen einmal pro Jahr eine Renteninformation zugeschickt, die im Gegensatz zum Rentenbescheid rechtlich nicht bindend, sondern nur eine Prognose ist.
Das Schreiben enthält etwa die Angaben zur voraussichtlichen Höhe der regulären Altersrente und die Rentenansprüche, bliebe es bei den bisher geleisteten Beiträgen. Darüber hinaus enthält das Schreiben die Information, wie hoch die Erwerbsminderungsrente aktuell wäre, falls du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sein solltest.
Die Rentenauskunft
Nach ihrem 55. Geburtstag erhalten Rentenversicherte automatisch alle drei Jahre die Rentenauskunft. Sie ersetzt die Renteninformation und ist deutlich ausführlicher und aussagekräftiger. Sie listet im Versicherungsverlauf zudem die für die Berechnung der Rentenhöhe wichtigen Beitrags- und Fehlzeiten auf. Die Rentenauskunft informiert zudem über den regulären Rentenbeginn und ab wann dieser mit Abschlägen früher möglich wäre.
Wie die Renteninformation ist die Rentenauskunft rechtlich nicht verbindlich, sondern nur eine Prognose. Es lohnt sich dennoch, den Versicherungsverlauf genau zu prüfen, da sich dadurch eventuelle Fehler klären lassen, bevor später ein nicht korrekter Rentenbescheid ausgestellt wird.
Die Rentenanpassung
Auch Menschen, die bereits ihre Rente bekommen, erhalten weiterhin Post von der Rentenversicherung, zum Beispiel die Rentenanpassungsmitteilung. Sie informiert darüber, wenn sich die Höhe der monatlichen Bezüge verändert. Die Altersrente wird nämlich regelmäßig dem Lohnniveau in Deutschland angepasst. Bei der Rentenanpassungsmitteilung handelt es sich wie beim Rentenbescheid um einen verbindlichen Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch einlegbar ist.
Good to know
Fachleuten zufolge weisen viele Rentenbescheide Fehler auf und bedürfen eines Widerspruchs. Zu den häufigsten Mängeln gehören falsch aufgeführte Ausbildungs- und Studienzeiten, nicht berücksichtigte Kindererziehungszeiten oder fehlende Anrechnungszeiten für Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Aufgepasst beim Rentenbescheid
Einen Rentenbescheid erhalten Versicherte, wenn sie einen Antrag auf Rentenzahlung stellen. Das Dokument von der Rentenversicherung ist rechtlich gesehen ein staatlicher Verwaltungsakt und legt unter anderem verbindlich die Höhe der monatlichen Bezüge sowie das Renteneintrittsdatum fest.
Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Angaben genau zu prüfen – am besten bereits in vorher verschickten, nicht verbindlichen Rentenauskunftsschreiben – und im Falle von Fehlern innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann wird der Rentenbescheid zugestellt?
Der Rentenbescheid wird von der staatlichen Rentenversicherung zugestellt, wenn eine versicherte Person einen Rentenantrag gestellt hat. Weitere Informationsschreiben von der Rentenversicherung, etwa die Renteninformation und die Rentenauskunft, werden Versicherten zu Informationszwecken im Laufe des Lebens automatisch per Post zugeschickt.
Wo bekomme ich einen Rentenbescheid?
Ein rechtlich verbindlicher Rentenbescheid muss bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden, indem Versicherte einen Antrag auf Rentenzahlungen stellen.
Was sagt der Rentenbescheid aus?
Der Rentenbescheid ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt des Staates und legt verbindlich die Höhe der Rente fest, die die Versicherten pro Monat aufs Konto überwiesen bekommen. Die Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Renteneintrittsdatum sind dort ebenfalls festgehalten. Widerspruch zum Rentenbescheid kann innerhalb einer üblicherweise einmonatigen Frist eingelegt werden.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen