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Das OECD-Musterabkommen einfach erklärt

Wenn zwei Staaten ein Abkommen abschließen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden, können sie auf das OECD-Musterabkommen zurückgreifen. Wie das funktioniert, erfährst du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Das OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dient Staaten als Grundlage, wenn sie ein neues Doppelbesteuerungsabkommen aushandeln. Was es konkret bedeutet, Doppelbesteuerung zu vermeiden, und wie das OECD-Musterabkommen dabei hilft, erfährst du hier.
  1. Was ist das OECD-Musterabkommen?
  2. Wozu überhaupt ein Musterabkommen?
  3. Was ist Doppelbesteuerung?
  4. Wie wird Doppelbesteuerung vermieden?
  5. Für wen gelten Doppelbesteuerungsabkommen?
  6. Dafür gibt es das OECD-Musterabkommen
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • OECD-Musterabkommen: Dient als Vorlage für Staaten, um Doppelbesteuerungsabkommen zu verhandeln. Es existiert seit 1963.
  • Zweck des Musterabkommens: Schafft eine einheitliche, internationale Grundlage zur Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen und erleichtert somit die Rechtslage.
  • Doppelbesteuerung: Tritt auf, wenn eine Person in zwei verschiedenen Ländern steuerpflichtig ist. Ziel des OECD-Musterabkommens ist es, dies zu vermeiden.
  • Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung: Im OECD-Musterabkommen sind die Freistellungsmethode und Anrechnungsmethode vorgesehen.
  • Geltungsbereich der Doppelbesteuerungsabkommen: Diese gelten für natürliche Personen, Gesellschaften (juristische Personen) und alle anderen Personenvereinigungen (zum Beispiel Vereine).

Was ist das OECD-Musterabkommen?

Das OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist eine Vorlage, die Staaten verwenden können, wenn sie ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, verhandeln. Es existiert seit 1963 und wurde seitdem immer wieder überarbeitet.

Neben dem Musterabkommen für Vermeidung von Doppelbesteuerung im Bereich Einkommen- und Vermögenssteuer gibt es auch ein Musterabkommen für Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern.

Kurz erklärt: Die OECD

OECD steht für Organization for Economic Co-operation and Development, also Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sie wurde 1961 gegründet und hat 34 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und die USA.

Die Organisation mit Hauptsitz in Paris unterstützt ihre Mitgliedsländer mit Daten, Analysen und Politikempfehlungen. Ihr Ziel ist es, den Wohlstand und das wirtschaftliche Wachstum der Mitgliedsstaaten zu fördern.

Wozu überhaupt ein Musterabkommen?

Der Sinn des Musterabkommens ist es, eine einheitliche, internationale Grundlage zu schaffen, um DBA zu verhandeln. Schließlich hat jedes Land sein eigenes, mitunter kompliziertes Steuerrecht, was Verhandlungen erschweren kann. Werden der Aufbau und die Formulierungen aus dem OECD-Musterabkommen verwendet, ist die Rechtslage einheitlich und damit für alle Beteiligten klarer.

Um die einheitliche Interpretation der Formulierungen sicherzustellen, gibt die OECD regelmäßig einen offiziellen Musterkommentar heraus, der aus Auslegungshilfe des Textes im Musterabkommen dient.

Wohlgemerkt hat das Musterabkommen an sich keine rechtliche Gültigkeit, sondern dient nur als Empfehlung. Staaten können in ihren konkreten Doppelbesteuerungsabkommen einzelne Artikel verändern. In der Praxis verwenden die Mitgliedsstaaten, auch Deutschland, das Musterabkommen als Grundlage für alle Verhandlungen.

Was ist Doppelbesteuerung?

Ziel des OECD-Musterabkommens ist es, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Doppelbesteuerung liegt vor, wenn eine Person in zwei verschiedenen Ländern steuerpflichtig ist. Das kann passieren, wenn eine Person in einem Land lebt, aber Einkünfte aus einem anderen Land hat, weil sie zum Beispiel dort arbeitet oder dort ein Haus besitzt, das sie vermietet.

Je nach Steuerrecht der beteiligten Länder kann es dann passieren, dass die Person zweimal Steuern zahlen müsste: einmal in dem Land, in dem das Einkommen entsteht – in dem sogenannten Quellenstaat –, und ein zweites Mal in dem Land, in dem die Person lebt – der Ansässigkeitsstaat.

Es ist nicht im Sinne der internationalen Wirtschaft, wenn dasselbe Einkommen doppelt besteuert und den Steuerpflichtigen daraus ein Nachteil entstehen würde. Deswegen haben viele Länder miteinander Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Wie wird Doppelbesteuerung vermieden?

Konkret sind im OECD-Musterabkommen, in Artikel 23 A und 23 B, die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode vorgesehen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, beinhalten diese Methoden.

Bei der Freistellungsmethode verzichtet ein Staat auf seinen Steueranspruch, sodass die steuerpflichtige Person ihre Steuern entsprechend nur in einem Staat bezahlen muss. Wird zum Beispiel ein Grundstück im Ausland vermietet, sieht das OECD-Musterabkommen dafür vor, dass die Einnahmen im Quellenstaat versteuert werden, im Ansässigkeitsstaat nicht.

Bei der Anrechnungsmethode zahlt die Person zwar Steuern im Quellenstaat. Diese Summe wird aber abgezogen von den Steuern, die die Person in ihrem Ansässigkeitsstaat bezahlt. Diese Methode ist im OECD-Musterabkommen für Dividenden und Zinsen vorgesehen.

Good to know

Das Bundesfinanzministerium stellt alle Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat, beispielsweise das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland oder das DBA mit den USA.

Für wen gelten Doppelbesteuerungsabkommen?

In Doppelbesteuerungsabkommen ist die Rede von Personen, für die das Abkommen gilt. Laut Artikel 3 des OECD-Musterabkommens können folgende drei Gruppen unter den Begriff Person fallen:

Diese Person muss in einem der beiden Staaten ansässig sein, also dort wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort ihrer Geschäftsleitung dort haben. Sollte die Person zum Beispiel wegen eines doppelten Wohnsitzes in zwei Staaten ansässig sein, gilt sie für den Zweck eines DBA trotzdem nur in einem Staat als ansässig – welcher das dann ist, hängt vom Einzelfall ab.

Dafür gibt es das OECD-Musterabkommen

Das OECD-Musterabkommen bietet eine Vorlage für ein Doppelbesteuerungsabkommen, auf das Staaten bei der Verhandlung neuer Abkommen zurückgreifen. Die Länder können einzelne Artikel ändern, trotzdem bietet das OECD-Musterabkommen eine einheitliche, internationale Grundlage für die Verhandlungen.

Auch Deutschland verwendet dieses Musterabkommen als Grundlage für seine Doppelbesteuerungsabkommen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wo finde ich DBA?
Das Bundesfinanzministerium stellt online die Texte aller Doppelbesteuerungsabkommen, also DBA, zur Verfügung, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat.
Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?
Doppelbesteuerung kann vermieden werden, wenn zwischen den beiden Ländern, in denen eine Person steuerpflichtig ist, ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde.
Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich?
Ja, Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich abgeschlossen.

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