- Was ist der Notfallplan Gas?
- Notfallplan Gas – Stufe 1: Frühwarnstufe
- Notfallplan Gas – Stufe 2: Alarmstufe
- Notfallplan Gas – Stufe 3: Notfallstufe
- Wer muss im Notfall auf Gas verzichten?
- Notfallplan Gas: Sicher durch die Krise
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Notfallplan Gas: Er dient zur Sicherstellung der Gasversorgung in Notfällen und ist Teil der nationalen Sicherheitsstrategie Deutschlands.
- Drei Eskalationsstufen: Der Notfallplan umfasst die Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe mit spezifischen Vorgehensweisen.
- Bewertung der Gasversorgung: Fünf Indikatoren (Temperaturprognose, temperaturbereinigter Gasverbrauch, Speicherfüllstände, Situation in Nachbarländern, Beschaffung Regelenergie) werden herangezogen.
- Frühwarnstufe: Tritt ein wenn Hinweise auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage vorliegen. Aufruf zum reduzierten Verbrauch ohne aktiven Eingriff des Staates.
- Alarmstufe: Ausgerufen bei einer Störung oder hoher Nachfrage nach Gas. Kein staatlicher Eingriff aber mögliche Kürzungen für nicht systemrelevante industrielle Kunden.
Was ist der Notfallplan Gas?
Der Notfallplan Gas soll die Versorgung von Bürger:innen und systemrelevanten Einrichtungen mit dem Energieträger Gas in Notfällen sicherstellen. Er ist Teil der nationalen Sicherheitsstrategie der Deutschen Bundesregierung. Als Rechtsgrundlage dient Artikel 8 der EU-Verordnung 2017/1938 des Europäischen Parlamentes.
Ist eine Notsituation absehbar oder eingetreten, koordiniert die Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und Versorgungsunternehmen das weitere Vorgehen. Neben Versorgungsmaßnahmen beinhaltet der Notfallplan Gas auch Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen sowie zur Wiederherstellung der Versorgung nach einer Krise.
Mit der Frühwarnstufe, der Alarmstufe und der Notfallstufe umfasst der Notfallplan Gas drei Eskalationsstufen mit konkreten Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Versorgung. Die Stufen bauen zwar logisch aufeinander auf, können allerdings auch unabhängig voneinander ausgerufen werden. Eine feste Reihenfolge gibt es nicht.
Quick-Info: So wird die Lage der Gasversorgung bewertet
Zur Bewertung der aktuellen Lage der Gasversorgung werden fünf Indikatoren herangezogen, die in den Kategorien „stabil“, „angespannt“ und „kritisch“ bewertet werden. Dazu zählen:
- Temperaturprognose
- Gasverbrauch temperaturbereinigt
- Speicherfüllstände
- Situation in den Nachbarländern
- Beschaffung Regelenergie
Mithilfe dieser Indikatoren schätzt die Bundesnetzagentur die Gasversorgung ein und veröffentlicht täglich von Montag bis Freitag einen aktuellen Lagebericht. Dieser ist für sämtliche Bürger:innen auf der
Website der Bundesnetzagentur frei einsehbar. Zudem werden Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Preisentwicklung und Gasverbrauch angegeben.
Notfallplan Gas – Stufe 1: Frühwarnstufe
Laut Notfallplan tritt die Frühwarnstufe in Kraft, wenn konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise auf ein Ereignis vorliegen, das „wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt.
Für Bürger und Bürgerinnen hat diese erste Stufe zunächst kaum Konsequenzen. Der Staat greift nicht aktiv in die Versorgungslage ein. Es wird lediglich dazu aufgerufen, den eigenen Gasverbrauch nach Möglichkeit zu reduzieren.
Ein Krisenstab wird einberufen, der die aktuelle Lage analysiert und das weitere Vorgehen plant. Dazu zählen Vertreter:innen des Wirtschaftsministeriums, der Bundesnetzagentur, der Netz- und Speicherbetreiber und Expert:innen für den Gasmarkt sowie Lieferanten.
Notfallplan Gas – Stufe 2: Alarmstufe
Ist eine Verschärfung der Lage absehbar, wird als nächster Schritt die „Alarmstufe“ ausgerufen. Hier „liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt“.
Auch hier greift der Staat nicht ein, da er davon ausgeht, dass der Markt noch in der Lage ist, die Störungen selbst zu bewältigen. Marktteilnehmer sollen unter anderem auf die Reserven der nationalen Gasspeicher zurückgreifen.
Aber: Industriellen Kunden, die als nicht systemrelevant gesehen werden, dürfen Gaslieferungen unter Umständen gekürzt werden.
Notfallplan Gas – Stufe 3: Notfallstufe
Als letzte Eskalationsstufe sieht der Notfallplan Gas die Notfallstufe vor. Die Nachfrage nach Gas ist außergewöhnlich hoch und eine „erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage“ ist gegeben.
Da die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Situation zu verbessern, wird der Staat nun aktiv. Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“ und regelt ab sofort die Verteilung von Gas. Dies geschieht in Austausch mit den Netzbetreibern.
Wer muss im Notfall auf Gas verzichten?
Kommt es während der Notfallstufe zur staatlichen Verteilung von Gas, werden bestimmte Gruppen bevorzugt beliefert und bis zum Ende der Reserven mit Gas versorgt. Zu den besonders schützenswerten Gruppen zählen:
- Soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen
- Private Haushalte
- Feuerwehr und Polizei
- Anlagen, die der Wärmeversorgung dienen (z. B. Gaskraftwerke)
Zudem können je nach Lage auch Anlagen infrage kommen, welche die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Industrie, Einzelhandel und alle weiteren Unternehmen könnten im Ernstfall von der Gasversorgung abgeschnitten werden.
Sämtliche Verteilungsentscheidungen seien laut Bundesnetzagentur allerdings Einzelfallentscheidungen. Jede Notfalllage werde individuell betrachtet. Eine vorher festgelegte Abschalt-Reihenfolge komme aufgrund der Komplexität des Entscheidungsprozesses nicht infrage.
Notfallplan Gas: Sicher durch die Krise
Der Notfallplan Gas ist in drei Stufen aufgeteilt, die unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung Deutschlands in Krisenzeiten beinhalten. Der Staat greift allerdings erst im Notfall ein und tritt in Form der Bundesnetzagentur als Verteiler auf. Kommt es zu einer Knappheit, werden besonders schützenswerte Gruppen wie soziale Einrichtungen und Privathaushalte bevorzugt mit Gas beliefert. Industrie und Unternehmen müssen mit Kürzungen rechnen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet die Alarmstufe im Notfallplan Gas?
Wird die Alarmstufe ausgerufen, liegt eine akute Störung der Gasversorgung vor, die zu einer Verschlechterung der allgemeinen Versorgungslage führen kann. Marktteilnehmer müssen Maßnahmen ergreifen, um einer Versorgungsknappheit entgegenzuwirken. Der Staat selbst greift allerdings noch nicht ein.
Wer bekommt Gas im Notfall?
Kommt es zum Ernstfall, wird die Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Versorgung von besonders schützenswerten Gruppen (z. B. Privathaushalte und Krankenhäuser) hat Priorität. Industrie und Unternehmen müssen mit Einschränkungen rechnen.
Wie lange wird es noch Gas geben?
Deutschland verfolgt einen Plan zum Klimaschutz, der den vollständigen Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien vorsieht. Erdgas soll als letzter fossiler Treibstoff noch bis zum Jahr 2050 in Deutschland genutzt werden.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.