- Das regelt das Mutterschutzgesetz
- Regeln zum Arbeiten während der Schwangerschaft
- Kündigungsschutz dank Mutterschutzgesetz
- Wann welche Mutterschaftsleistung gezahlt wird
- Das Mutterschutzgesetz schützt Mama und Kind
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Mutterschutzgesetz: Es bietet Gesundheitsschutz für Schwangere und stillende Mütter in der Arbeitswelt, unabhängig von der beruflichen Situation oder Art des Unternehmens.
- Arbeitsregeln während der Schwangerschaft: Überstunden sind verboten, tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8,5 Stunden und Ruhezeit von mindestens elf Stunden ist vorgeschrieben. Bestimmte Arbeiten sind generell verboten.
- Beschäftigungsverbot im Mutterschutz: Beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Geburt. Arbeit während dieser Zeit ist freiwillig vor der Geburt, aber verboten nach der Geburt.
- Kündigungsschutz dank Mutterschutzgesetz: Kündigung durch den Arbeitgeber ist von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens vier Monate nach der Geburt unzulässig – auch während Probezeit.
Das regelt das Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz dient dazu, angestellten Schwangeren und Müttern in der Stillzeit während der Arbeit den bestmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten. Dabei ist es völlig unerheblich, wie die berufliche Situation genau ist – ob seit Jahren im Unternehmen oder frisch den neuen Job angefangen. Ob Abteilungsleitung, Auszubildende oder Minijobberin, unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag, vor Ort oder remote: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen.
Auch die Art des Unternehmens spielt dabei keinerlei Rolle. Nur für Beamtinnen gelten unterschiedliche Vorgaben: Für Landesbeamtinnen ist der Mutterschutz auf Länderebene geregelt, bei Bundesbeamtinnen greifen die Mutterschutzregelungen des Bundes. Genaue Auskunft darüber, welche Regeln Anwendung finden, kann die Personalstelle der arbeitgebenden Behörde erteilen.
Um die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen zu schützen, gibt es im Mutterschutzgesetz verschiedene Regelungen, die alle relevanten Bereiche abdecken. Dazu gehören:
- Arbeitszeit
- Arbeitsbedingungen
- Betriebliches Beschäftigungsverbot
- Ärztliches Beschäftigungsverbot
- Kündigungsverbot
- Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn und weitere Leistungen
Good to know: Wann muss ich dem Chef sagen, dass ich schwanger bin?
Das Mutterschutzgesetz tritt erst in Kraft, sobald Arbeitnehmerinnen ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert haben. Beim Gespräch sollten sie den errechneten Geburtstermin mitteilen, da der Mutterschutz 6 Wochen vor diesem Datum beginnt.
Regeln zum Arbeiten während der Schwangerschaft
Schwangere und Stillende dürfen grundsätzlich keine Überstunden machen. Zudem ist im Mutterschutzgesetz eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden festgelegt, dazu eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Für Minderjährige gilt eine Höchstarbeitszeit von maximal acht Stunden täglich.
Diese Zeiten gelten gleichermaßen für eventuelle Nebenbeschäftigungen. Werdende Mütter dürfen also in all ihren Jobs zusammen nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten: Die Ruhezeit betrifft nicht nur den Abstand von einer Schicht zur anderen am nächsten Tag pro Arbeitgeber, sondern auch den Abstand zwischen den einzelnen Schichten bei allen Arbeitgebern.
Ein Beispiel:
Arbeitest du als volljährige Angestellte von 8 bis 13:30 Uhr für den einen Arbeitgeber und von 18 bis 21 Uhr für den anderen, ist das in Ordnung, weil du nicht mehr als 8,5 Stunden arbeitest und elf Stunden Ruhezeit hast zwischen Ende der Spätschicht und Beginn der Frühschicht beim zweiten Arbeitgeber.
Möchte dein erster Arbeitgeber dich nun spontan eine halbe Stunde früher bei der Arbeit sehen, hättest du nur eine Ruhezeit von 10,5 Stunden von dem einen Tag auf den nächsten. Damit hättest du nicht gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit. Dieser Änderung könntest du also nur zustimmen, wenn dein zweiter Arbeitgeber dich am Abend vor dem früheren Schichtbeginn eine halbe Stunde eher Feierabend machen lässt. Außerdem müsstest du deine Schicht beim ersten Arbeitgeber bereits um 13 Uhr beenden, um nicht mehr als die maximal zulässigen 8,5 Arbeitsstunden zu arbeiten.
Verbotene Arbeiten während der Schwangerschaft
Bestimmte Tätigkeiten sind schwangeren Frauen generell verboten:
- Maschinen- oder Gerätebedienung mit den Füßen
- Arbeit, die häufiges Strecken, Bücken oder in die Hocke gehen erfordert
- Arbeit, bei denen sie bestimmten Umwelteinflüssen ausgesetzt sind: Hitze, Kälte, Nässe, Lärm, Erschütterungen, Staub, Gase, Dämpfe, Strahlen
- Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, wobei auf eigenen Wunsch bis 22 Uhr gearbeitet werden darf, solange keine Gefährdung besteht und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erteilt, wurde
- Arbeit, bei der mehr als vier Stunden täglich Stehen erforderlich ist – dieses Verbot gilt nach dem fünften Schwangerschaftsmonat
- Akkord- und Fließbandarbeit – gilt auch für stillende Mütter
Beschäftigungsverbot im Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz sieht ein Beschäftigungsverbot für die Zeit um die Entbindung vor: Es beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.
Kommt das Kind ein paar Tage vor dem ermittelten Termin zur Welt, gilt diese sogenannte Mutterschutzfrist dennoch für die vollen 14 Wochen. Die Tage zwischen dem ermittelten und tatsächlichen Geburtstermin werden zu den vorgesehenen acht Wochen nach der Geburt dazugerechnet.
Wenn das Baby hingegen etwas später als vorausgesagt geboren wird, dauert die Mutterschutzfrist vor der Geburt einfach entsprechend etwas länger als die vorgesehenen sechs Wochen. Nach der Geburt gilt immer noch das volle achtwöchige Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei der Geburt eines Kinds mit Behinderung dauert das Beschäftigungsverbot nach der Geburt zwölf Wochen.
Wenn werdende Mütter vor der Geburt trotz Beschäftigungsverbot weiterhin arbeiten möchten, dürfen sie das. Sie dürfen diesen Wunsch jederzeit widerrufen – und der Arbeitgeber darf nicht von ihnen verlangen, dass sie in dieser Zeit arbeiten. Nach der Geburt dürfen Mütter selbst dann nicht arbeiten, wenn sie es selbst gern möchten.
Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Studentinnen: Diese dürfen auf eigenen Wunsch schon während der Zeit des Beschäftigungsverbots nach der Geburt wieder arbeiten. Auch dieser Wunsch kann jederzeit zurückgenommen werden.
Quick-Info: Darf ich in der Bewerbung verschweigen, dass ich schwanger bin?
Kündigungsschutz dank Mutterschutzgesetz
Von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens vier Monate nach der Geburt greift der Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes. Das bedeutet, eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während dieser Zeit unzulässig – auch während der Probezeit. Ausnahmen vom Kündigungsschutz gelten lediglich bei besonderen Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen dürfen, beispielsweise:
- Betriebsinsolvenz
- (teilweise) Stilllegung des Unternehmens
- Besonders schwere Pflichtverletzung der Angestellten
Zusätzlich zu solchen schwerwiegenden Gründen ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde nötig – ohne sie ist jegliche Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam.
Wichtig: Falls werdenden Müttern während der Schwangerschaft gekündigt wird und der Arbeitgeber noch nicht weiß, dass sie schwanger sind, haben sie ab dem Kündigungszeitpunkt zwei Wochen Zeit, ihn darüber zu informieren. Ansonsten greift der Kündigungsschutz nicht.
Wann welche Mutterschaftsleistung gezahlt wird
Für die Zeit, in der Angestellte während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten können, erhalten sie bestimmte Mutterschaftsleistungen.
Mutterschaftsgeld
Für gesetzlich Versicherte ist die Krankenkasse zuständig, während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der vergangenen drei Monate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Bei Privat- oder Familienversicherten kommt das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Es beträgt insgesamt höchstens 210 Euro.
Den Differenzbetrag – also, wenn der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn höher ist als 13 Euro – gleicht der Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss aus. Einmalzahlungen wie Boni oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt.
Mutterschutzlohn
Wenn Schwangere beziehungsweise Mütter wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots vor Beginn oder nach dem Ende der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen, bekommen sie Mutterschutzlohn. Er wird auf Vorlage eines Attests über das Beschäftigungsverbot ohne weiteren Antrag als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Die Höhe entspricht dem durchschnittlichen Bruttolohn vor Beginn der Schwangerschaft und richtet sich – bei monatlicher Lohnzahlung – nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate oder – bei wöchentlicher Lohnzahlung – nach dem der letzten 13 Wochen.
Das Mutterschutzgesetz schützt Mama und Kind
Das Mutterschutzgesetz regelt viele Einzelheiten, die Schwangeren und Müttern den Arbeitsalltag während und nach der Schwangerschaft erleichtern – in den Bereichen Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld. Allerdings kann der Arbeitgeber erst einen wirkungsvollen Mutterschutz sicherstellen, wenn er von der Schwangerschaft weiß.