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Konkurs: Alles, was du über das Insolvenzverfahren wissen musst

Der Begriff Konkurs bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Privatpersonen oder Unternehmen. Anders als beim Insolvenzverfahren war die Restschuldbefreiung nicht vorgesehen. Hier erfährst du mehr dazu.
Zwei Personen an einem Tisch, auf dem ein Laptop steht und Dokumente sowie ein Smartphone liegen
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Ob Konkurs, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit – alle diese Begriffe meinen dasselbe, auch wenn sie sich im Detail unterscheiden: Eine Person oder ein Unternehmen kann den finanziellen Verpflichtungen in Teilen oder in Gänze nicht mehr nachkommen. Welche Konkursarten unterschieden werden und wie ein Insolvenzverfahren abläuft, erfährst du hier.
  1. Konkurs: Definition und Gründe
  2. Regelinsolvenz: Insolvenzverfahren als Folge des Konkurses
  3. Privatinsolvenz: Nach drei Jahren keine Schulden mehr
  4. Auch nach einem Konkurs geht das Leben weiter
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Konkurs: Bezeichnet die Unfähigkeit, fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Heute spricht man eher von Insolvenz.
  • Eröffnungsgründe für einen Konkurs: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
  • Regelinsolvenz: Folge eines Konkurses. Unternehmen werden saniert oder verkauft, wenn möglich. Ansonsten wird der Betrieb abgewickelt.
  • Antragspflicht für Unternehmen: Bei Vorliegen eines Eröffnungsgrundes müssen bestimmte Unternehmensformen ein Insolvenzverfahren starten.
  • Konkursausfallgeld: Beschäftigte können bei der Arbeitsagentur eine einmalige Auszahlung beantragen, die dem Nettogehalt der letzten drei Monate entspricht.
  • Obliegenheiten im Privatinsolvenzverfahren: Schuldner:innen dürfen keine neuen Verbindlichkeiten anhäufen und müssen nach einer Erwerbstätigkeit suchen sowie Auskünfte über Vermögenszuwächse oder Wohnsitzwechsel erteilen.

Konkurs: Definition und Gründe

Unter einem Konkurs wird die Unfähigkeit von Schuldner:innen verstanden, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Diese Schuldner:innen können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen sein, beispielsweise ein Verein oder ein Unternehmen.

Heutzutage wird in diesem Zusammenhang von einer Insolvenz gesprochen, da die Konkursordnung von der Insolvenzordnung 1999 abgelöst wurde.

Im Insolvenzrecht sind drei Gründe für einen Konkurs aufgeführt, die sogenannten Eröffnungsgründe. Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss mindestens einer der Eröffnungsgründe vorliegen:

Zu einer solchen Notlage kann es bei Unternehmen immer dann kommen, wenn es aufgrund der finanziellen Situation dauerhaft nicht mehr möglich ist, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Privatpersonen droht ein Konkurs, wenn die finanziellen Belastungen über längere Zeit höher sind als das regelmäßige Einkommen.

Regelinsolvenz: Insolvenzverfahren als Folge des Konkurses

Als Folge eines Konkurses wird in den meisten Fällen ein Insolvenzverfahren beantragt, um die Konkursmasse von Schuldner:innen gemeinschaftlich auf die Gläubiger:innen verteilen zu können.

Ziel ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldner:innen und ihren Gläubiger:innen herzustellen. Die zuständigen Gerichte bedienen sich dafür den Richtlinien der Insolvenzordnung.

Idealerweise können Unternehmen am Ende des Verfahrens saniert oder verkauft werden. Gelingt das nicht, wird der Betrieb abgewickelt, die Vermögenswerte des Unternehmens werden veräußert und mit dem Erlös Verbindlichkeiten getilgt.

Antragspflicht für die meisten Unternehmen

Unternehmen ohne natürliche Personen als haftende Gesellschafter:innen – wie eine GmbH oder AG – sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Eröffnungsgrundes ein Insolvenzverfahren zu starten. In diesem Zusammenhang ist auch von Regelinsolvenz die Rede. Das Unternehmen wird fortan von Insolvenzverwalter:innen weitergeführt.

Meldet die Geschäftsleitung dieser Unternehmensformen nicht rechtzeitig Konkurs an und verpasst es, die Eröffnung eines Konkursverfahren zu beantragen, können sich die Verantwortlichen wegen Insolvenz- oder Konkursverschleppung strafbar machen.

Beschäftigte eines insolventen Unternehmens können bei der Arbeitsagentur die einmalige Auszahlung von Insolvenzgeld beantragen, auch unter dem Namen Konkursausfallgeld geläufig. Es entspricht dem Nettogehalt, das den Arbeitnehmer:innen für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung zugestanden hätte.

Privatinsolvenz: Nach drei Jahren keine Schulden mehr

Bei Privatinsolvenzen gibt es einen großen Unterschied zu Regelinsolvenzen: Privatpersonen oder Personengesellschaften, beispielsweise OHG oder GbR, haben das Recht, bei einem vorliegenden Grund den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen – sind aber nicht dazu verpflichtet.

Viele entscheiden sich in der finanziellen Notlage jedoch dafür, und das hat einen triftigen Grund: Nach der jüngsten Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2021 werden Schuldner:innen per Gerichtsbeschluss am Ende des dreijährigen Privatinsolvenzverfahrens von den verbleibenden Schulden befreit – die sogenannte Restschuldbefreiung.

In der Konkursordnung, die bis 1999 gültig war, war diese noch nicht vorgesehen.

Während dieser drei Jahre führen Arbeitgeber:innen den pfändbaren Lohnanteil an Insolvenzverwalter:innen ab, zudem wird pfändbares Vermögen eingezogen. Außerdem müssen sich die Schuldner:innen für die Zeit des Verfahrens an gewisse Pflichten halten. Diese sogenannten Obliegenheiten besagen:

Good to know: Konkurse sind keine Seltenheit


Jedes Jahr melden Tausende Firmen und Verbaucher:innen in Deutschland Insolvenz an. 2021 wurden 120.239 Insolvenzen gezählt, darunter 13.993 Unternehmensinsolvenzen. Die Zahl der Pleiten lag aber schon deutlich höher: Zehn Jahre zuvor hatten noch 30.099 Unternehmen Insolvenz angemeldet, insgesamt wurden 2011 159.418 Insolvenzen gezählt.
Quelle: Statistisches Bundesamt

Auch nach einem Konkurs geht das Leben weiter

Wer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, meldet in der Regel Insolvenz an, früher Konkurs genannt. Unternehmen sind dazu verpflichtet, sofern ein Eröffnungsgrund vorliegt.

Verbraucher:innen haben die Wahl. Doch viele Privatpersonen greifen zu diesem Mittel, da die Insolvenzordnung eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren vorsieht – das war zu Zeiten der Konkursordnung noch nicht der Fall.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist, einfach erklärt, ein Konkurs?
Bei einem Konkurs kann ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen. Das kann Unternehmen genauso betreffen wie Privatpersonen.
Was ist ein Konkursfall?
Ein Konkursfall ist gegeben, wenn einer der drei Eröffnungsgründe vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Was mache ich bei einem Konkurs?
Bei einem Privatkonkurs müssen die Schuldner:innen zunächst versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Klappt das nicht, kann beim Amtsgericht der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie des Restschuldbefreiungsverfahrens gestellt werden.

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