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Kurz erklärt: Innergemeinschaftlicher Erwerb nach UStG

Innergemeinschaftlicher Erwerb ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Worum es sich dabei handelt, wer Umsatzsteuer zahlen muss und welche Sonderregelungen es gibt, erklärt dieser Beitrag.
Drei Personen sitzen an einem weißen Tisch, auf dem sich ein Stiftbehälter und ein Trinkglas befinden. Und Heftmappen, auf die eine Person ihre Hand ablegt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Beim grenzüberschreitenden Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten spielt der innergemeinschaftliche Erwerb eine wichtige Rolle. Das Umsatzsteuergesetz regelt, mit welchen steuerlichen Implikationen der Handel von Waren durch Unternehmen und juristischen Personen zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten verbunden ist.
  1. Das ist innergemeinschaftlicher Erwerb
  2. Besteuerung von innergemeinschaftlichem Erwerb
  3. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
  4. Spezielle Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb
  5. Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuer fällt an
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel 

  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Das ist der Kauf von Waren innerhalb der EU von einem Mitgliedstaat in einen anderen durch Unternehmen oder bestimmte juristische Personen.
  • Besteuerung: Umsatzsteuer bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb wird für gewöhnlich im Bestimmungsland nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erhoben.
  • Ausnahmen: Diplomatische Einrichtungen oder bestimmte militärische Einheiten sind beim innergemeinschaftlichen Erwerb von der Umsatzsteuer befreit.

Das ist innergemeinschaftlicher Erwerb

Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in Paragraf 1 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, behandelt. Dabei geht es um den Kauf von Waren, die innerhalb der Europäischen Union von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert werden.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach Paragraf 1a UStG liegt in folgenden Fällen vor:

Auch wenn Gegenstände eines Unternehmens aus einem anderen Mitgliedstaat ins Inland gebracht werden, gilt das als innergemeinschaftlicher Erwerb, sofern der Gegenstand nicht nur vorübergehend genutzt wird. Die Unternehmer:innen werden in diesem Fall als Erwerbende betrachtet.

Ausnahmen

In diesen Situationen liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor:

Zudem darf der Gesamtbetrag der Erwerbe aus dem vorangegangenen Kalenderjahr und den voraussichtlichen Erwerben im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 12.500 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze nennt sich Erwerbsschwelle.

Die Erwerbsschwelle gilt nicht für den Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchssteuerpflichtiger Waren wie Mineralöle, Alkohol, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Diese sind immer umsatzsteuerpflichtig.

Erwerber:innen können auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten, indem sie ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten verwenden. Dieser Verzicht bindet die erwerbende Person für mindestens zwei Jahre.

Besteuerung von innergemeinschaftlichem Erwerb

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb fällt die deutsche Umsatzsteuer an. Je nach Art der Ware sind das 19 Prozent oder beim ermäßigten Steuersatz sieben Prozent. Als Bemessungsgrundlage gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag.

Nach Paragraf 3d UStG wird der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren für die Umsatzsteuer grundsätzlich in dem Land erfasst, in dem sich die Ware am Ende der Lieferung befindet.

Nutzen die Käufer:innen jedoch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates, gilt der Erwerb so lange als dort erfolgt, bis die Käufer:innen nachweisen, dass die Steuer im endgültigen Bestimmungsland erhoben wurde.

Quick-Info

In Deutschland gibt es verschiedene Steuer- und Identifikationsnummern, die zur Kennzeichnung steuerpflichtiger natürlicher und juristischer Personen gelten:
  • Steuernummer: Die Steuernummer wird von den Finanzämtern an Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland vergeben. Sie dient zur eindeutigen Identifikation bei der steuerlichen Veranlagung und Kommunikation mit dem Finanzamt, kann sich jedoch beispielsweise bei einem Umzug ändern.
  • Steuer-Identifikationsnummer: Die Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, ist eine lebenslang gültige, bundesweit einheitliche Identifikationsnummer für Privatpersonen in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt bei einem Umzug oder einer Namensänderung dieselbe.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird an Unternehmen vergeben, die am innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU teilnehmen. Sie ermöglicht die Abwicklung des Umsatzsteuerverfahrens und die Identifikation des Unternehmens im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.

Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge gibt es separate Regelungen, die in Paragraf 1b UStG festgehalten sind. Demnach ist der Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch Personen, die nicht als Unternehmer:innen oder juristische Personen agieren, als innergemeinschaftlicher Erwerb anzusehen.

Das Gesetz definiert drei Kategorien von neuen Fahrzeugen:

Ausnahmen gelten für bestimmte Sonderfahrzeuge.

Spezielle Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt laut Paragraf 1c UStG nicht vor, wenn Waren von einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland geliefert und von bestimmten Einrichtungen erworben werden, die nicht als Unternehmer agieren oder die Waren nicht für ihre Unternehmen erwerben. Zu diesen Einrichtungen zählen:

Diese Einrichtungen sind nicht im Inland ansässig beziehungsweise stationiert. Streitkräfte anderer EU-Mitgliedsstaaten nehmen außerdem nicht an Verteidigungsanstrengungen teil, die im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU unternommen werden. Deshalb gelten sie nicht als Erwerber:innen und ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Statistik

2022 gab es in Deutschland rund 3,1 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.

Quelle: Statista

Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuer fällt an

Der Kauf von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch Unternehmen oder bestimmte juristische Personen wird als innergemeinschaftliche Erwerb bezeichnet. Dabei fällt in Deutschland als Endbestimmungsland die Umsatzsteuer an. Ausgenommen sind Erwerbe, bei denen eine andere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genutzt wird, bis deren Nachweis im Zielstaat erfolgt ist. Ausnahmen gelten für bestimmte diplomatische oder militärische Einrichtungen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was zählt zu innergemeinschaftlichem Erwerb?
Wenn Unternehmer:innen oder bestimmte juristische Personen Waren in einem EU-Mitgliedsstaat kaufen und diese in einen anderen EU-Mitgliedsstaat liefern lassen, wird das als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet.
Wann ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerpflichtig?
Innergemeinschaftlicher Erwerb ist für gewöhnlich steuerpflichtig, sofern es sich beim kaufenden Unternehmen nicht um eine diplomatische oder konsularische Einrichtung beziehungsweise bestimmte Streitkräfte handelt.
Wer zahlt Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb?
Die Käufer:innen zahlen bei innergemeinschaftlichem Erwerb die Umsatzsteuer im Bestimmungsland.

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