- Das ist innergemeinschaftlicher Erwerb
- Besteuerung von innergemeinschaftlichem Erwerb
- Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
- Spezielle Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuer fällt an
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: Das ist der Kauf von Waren innerhalb der EU von einem Mitgliedstaat in einen anderen durch Unternehmen oder bestimmte juristische Personen.
- Besteuerung: Umsatzsteuer bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb wird für gewöhnlich im Bestimmungsland nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erhoben.
- Ausnahmen: Diplomatische Einrichtungen oder bestimmte militärische Einheiten sind beim innergemeinschaftlichen Erwerb von der Umsatzsteuer befreit.
Das ist innergemeinschaftlicher Erwerb
Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in Paragraf 1 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, behandelt. Dabei geht es um den Kauf von Waren, die innerhalb der Europäischen Union von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert werden.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach Paragraf 1a UStG liegt in folgenden Fällen vor:
- Ein Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen.
- Die erwerbende Person ist entweder Unternehmer:in, der:die die Ware für den eigenen Betrieb kauft, oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die Ware nicht für ihr Unternehmen kauft.
- Die Lieferung erfolgt gegen Entgelt durch Unternehmer:innen im Rahmen ihrer Betriebe und ist nicht nach den Regeln für Kleinunternehmen steuerfrei.
Auch wenn Gegenstände eines Unternehmens aus einem anderen Mitgliedstaat ins Inland gebracht werden, gilt das als innergemeinschaftlicher Erwerb, sofern der Gegenstand nicht nur vorübergehend genutzt wird. Die Unternehmer:innen werden in diesem Fall als Erwerbende betrachtet.
Ausnahmen
In diesen Situationen liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor:
- Die erwerbende Person tätigt nur steuerfreie Umsätze, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind.
- Die erwerbende Person ist Kleinunternehmer:in und erhebt daher keine Umsatzsteuer.
- Die erwerbende Person verwendet den Gegenstand für Umsätze, für die die Steuer nach Durchschnittssätzen festgesetzt wird.
- Die erwerbende Person ist eine juristische Person, die kein Unternehmen ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt.
Zudem darf der Gesamtbetrag der Erwerbe aus dem vorangegangenen Kalenderjahr und den voraussichtlichen Erwerben im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 12.500 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze nennt sich Erwerbsschwelle.
Die Erwerbsschwelle gilt nicht für den Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchssteuerpflichtiger Waren wie Mineralöle, Alkohol, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Diese sind immer umsatzsteuerpflichtig.
Erwerber:innen können auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichten, indem sie ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferanten verwenden. Dieser Verzicht bindet die erwerbende Person für mindestens zwei Jahre.
Besteuerung von innergemeinschaftlichem Erwerb
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb fällt die deutsche Umsatzsteuer an. Je nach Art der Ware sind das 19 Prozent oder beim ermäßigten Steuersatz sieben Prozent. Als Bemessungsgrundlage gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag.
Nach Paragraf 3d UStG wird der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren für die Umsatzsteuer grundsätzlich in dem Land erfasst, in dem sich die Ware am Ende der Lieferung befindet.
Nutzen die Käufer:innen jedoch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates, gilt der Erwerb so lange als dort erfolgt, bis die Käufer:innen nachweisen, dass die Steuer im endgültigen Bestimmungsland erhoben wurde.
Quick-Info
In Deutschland gibt es verschiedene Steuer- und Identifikationsnummern, die zur Kennzeichnung steuerpflichtiger natürlicher und juristischer Personen gelten:
- Steuernummer: Die Steuernummer wird von den Finanzämtern an Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland vergeben. Sie dient zur eindeutigen Identifikation bei der steuerlichen Veranlagung und Kommunikation mit dem Finanzamt, kann sich jedoch beispielsweise bei einem Umzug ändern.
- Steuer-Identifikationsnummer: Die Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, ist eine lebenslang gültige, bundesweit einheitliche Identifikationsnummer für Privatpersonen in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt bei einem Umzug oder einer Namensänderung dieselbe.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird an Unternehmen vergeben, die am innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU teilnehmen. Sie ermöglicht die Abwicklung des Umsatzsteuerverfahrens und die Identifikation des Unternehmens im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.
Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
Für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge gibt es separate Regelungen, die in Paragraf 1b UStG festgehalten sind. Demnach ist der Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch Personen, die nicht als Unternehmer:innen oder juristische Personen agieren, als innergemeinschaftlicher Erwerb anzusehen.
Das Gesetz definiert drei Kategorien von neuen Fahrzeugen:
- Landfahrzeuge sind laut dem Gesetz motorbetriebene Fahrzeuge mit einem Hubraum über 48 Kubikzentimeter oder einer Leistung über 7,2 Kilowatt, die nicht mehr als 6.000 Kilometer gefahren wurden oder bei denen weniger als sechs Monate seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind.
- Als Wasserfahrzeuge gelten Boote mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, die nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser genutzt wurden oder bei denen weniger als drei Monate seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind.
- Luftfahrzeuge werden als Flugzeuge mit einer maximalen Startmasse über 1.550 Kilogramm definiert, die nicht mehr als 40 Betriebsstunden genutzt wurden oder bei denen weniger als drei Monate seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind.
Ausnahmen gelten für bestimmte Sonderfahrzeuge.
Spezielle Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt laut Paragraf 1c UStG nicht vor, wenn Waren von einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland geliefert und von bestimmten Einrichtungen erworben werden, die nicht als Unternehmer agieren oder die Waren nicht für ihre Unternehmen erwerben. Zu diesen Einrichtungen zählen:
- Diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen
- Zwischenstaatliche Einrichtungen
- Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags
- Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten
Diese Einrichtungen sind nicht im Inland ansässig beziehungsweise stationiert. Streitkräfte anderer EU-Mitgliedsstaaten nehmen außerdem nicht an Verteidigungsanstrengungen teil, die im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU unternommen werden. Deshalb gelten sie nicht als Erwerber:innen und ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Statistik
2022 gab es in Deutschland rund 3,1 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
Quelle:
Statista
Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuer fällt an
Der Kauf von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch Unternehmen oder bestimmte juristische Personen wird als innergemeinschaftliche Erwerb bezeichnet. Dabei fällt in Deutschland als Endbestimmungsland die Umsatzsteuer an. Ausgenommen sind Erwerbe, bei denen eine andere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genutzt wird, bis deren Nachweis im Zielstaat erfolgt ist. Ausnahmen gelten für bestimmte diplomatische oder militärische Einrichtungen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was zählt zu innergemeinschaftlichem Erwerb?
Wenn Unternehmer:innen oder bestimmte juristische Personen Waren in einem EU-Mitgliedsstaat kaufen und diese in einen anderen EU-Mitgliedsstaat liefern lassen, wird das als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet.
Wann ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerpflichtig?
Innergemeinschaftlicher Erwerb ist für gewöhnlich steuerpflichtig, sofern es sich beim kaufenden Unternehmen nicht um eine diplomatische oder konsularische Einrichtung beziehungsweise bestimmte Streitkräfte handelt.
Wer zahlt Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb?
Die Käufer:innen zahlen bei innergemeinschaftlichem Erwerb die Umsatzsteuer im Bestimmungsland.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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