- Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice
- Vom Fiskus anerkannte Arbeitszimmer
- So wird der heimische Arbeitsplatz steuerlich behandelt
- Die Homeoffice-Pauschale und wer sie nutzen kann
- Homeoffice-Pauschale versus Arbeitszimmer
- Wie eine Pandemie die Arbeitswelt „revolutionierte“
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice: Ein Arbeitszimmer ist ein gesetzlich definierter Begriff mit strengen Richtlinien, während die Homeoffice-Pauschale weniger strikt ist.
- Vom Fiskus anerkannte Arbeitszimmer: Um als solches anerkannt zu werden, muss das Zimmer bestimmte Bedingungen erfüllen, wie eine räumliche Verbindung zum Haus oder der Wohnung und eine entsprechende Ausstattung.
- Steuerliche Behandlung des heimischen Arbeitsplatzes: Kosten für das häusliche Büro können abgesetzt werden. Es gibt drei Möglichkeiten zur steuerlichen Berücksichtigung: vollständige Absetzung der Kosten bei Erfüllung aller Voraussetzungen, begrenzte Absetzung von bis zu 1.250 Euro oder die Nutzung der Homeoffice-Pauschale.
- Die Homeoffice-Pauschale: Sie wurde 2020 eingeführt und seit 2023 entfristet und ausgebaut. Pro Tag im Homeoffice können sechs Euro geltend gemacht werden, jährlich bis zu 1.260 Euro.
Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice
Die Begriffe Homeoffice und Arbeitszimmer werden oft synonym verwendet, doch mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale 2020 machen sie steuerlich einen großen Unterschied. Das Arbeitszimmer ist ein gesetzlich definierter Begriff mit strengen Richtlinien, bei der Homeoffice-Pauschale ist der Fiskus nicht ganz so strikt.
Die Kosten für ein gesetzlich anerkanntes Arbeitszimmer sind bei Angestellten als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Steuererklärung absetzbar. Mit der Homeoffice-Pauschale können Arbeitnehmer:innen ihren heimischen Arbeitsplatz auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie kein separates Arbeitszimmer haben.
Vom Fiskus anerkannte Arbeitszimmer
Damit du die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen kannst, stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen, qualitative und quantitative, die sowohl die Nutzung des Raumes als auch die räumlichen Gegebenheiten betreffen. Damit der Raum als Arbeitszimmer anerkannt wird, muss er folgende Bedingungen erfüllen:
- Räumliche Verbindung: Das Arbeitszimmer muss in das Haus oder in die Wohnung eingebunden sein, kann sich also zum Beispiel im Keller oder im Dachgeschoss befinden.
- Ausstattung: Im Raum müssen Büromöbel stehen, zumindest ein Schreibtisch und ein entsprechender Stuhl. Das Arbeitszimmer darf kein Lagerraum sein, der ausschließlich ausgestattet ist mit Regalen.
- Geschlossener Raum: Es muss ein separater Raum, also durch Wände und Türen abgeschlossen sein. Ein Durchgangszimmer, eine Abtrennung durch Raumtrenner und eine Arbeitsecke werden in der Regel nicht anerkannt.
- Genügend Wohnraum: Neben dem Arbeitszimmer muss es genügend weiteren Wohnraum geben – wie viel genügt, richtet sich jedoch nach den Bedürfnissen der Steuerpflichtigen. Dieser Punkt kann in der Praxis zu Diskussionen führen. Bei einer Einzimmerwohnung kann jedenfalls kein Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Quick-Tipp
Qualitative Anforderungen an ein Arbeitszimmer
Neben den räumlichen Anforderungen muss ein Arbeitszimmer zweckdienliche Voraussetzungen erfüllen: Ein Arbeitszimmer darf weitestgehend nur für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden. Das müssen nicht zwingend Büroarbeiten, sondern können auch geistige, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sein. Die Kriterien muss ein Arbeitszimmer erfüllen:
- Das Arbeitszimmer wird zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt. Zu zehn Prozent darf es privat genutzt werden.
- Das Arbeitszimmer gilt als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, so muss mehr als die Hälfte der Arbeitszeit dort verbracht werden, zum Beispiel drei von fünf Arbeitstagen in der Woche.
- Bei überwiegend im Außendienst Arbeitenden, bei denen die Kerntätigkeit in der Regel nicht im Arbeitszimmer stattfindet, wird das häusliche Arbeitszimmer nur als solches anerkannt, wenn darin trotz Außendienst die hauptsächliche Arbeit erledigt wird.
- Bei Arbeitnehmer:innen, die abwechselnd im Betrieb und im häuslichen Arbeitszimmer arbeiten, ist der häusliche Arbeitsplatz in der Regel nicht der Tätigkeitsmittelpunkt – nur wenn die Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum Homeoffice anordnen.
So wird der heimische Arbeitsplatz steuerlich behandelt
Wenn die Anforderungen an Raum und Zweck erfüllt sind, können die Kosten, die für das Arbeitszimmer anfallen, abgesetzt werden. Einige der Kosten für das häusliche Büro sind jedoch nur anteilige Kosten, die also nicht ausschließlich für das Arbeitszimmer anfallen, zum Beispiel:
- Miete
- Strom
- Heizung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen, können vollständig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Renovierungskosten und Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer wie Bürostuhl, Schreibtisch, Computer oder Regale.
Für die steuerliche Berücksichtigung deines Arbeitsplatzes in deinem Haus oder deiner Wohnung gibt es drei Möglichkeiten:
- Erfüllt dein Arbeitsraum die Voraussetzungen eines gesetzlich definierten Arbeitszimmers, sind die Kosten ohne Begrenzung absetzbar.
- Wenn für deine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst du die Kosten für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten geltend machen. Das kann beispielsweise Lehrer:innen betreffen oder Außendienstmitarbeitende.
- Alternativ kannst du die Homeoffice-Pauschale beanspruchen.
Quick-Info
Die Homeoffice-Pauschale und wer sie nutzen kann
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Homeoffice-Pauschale befristet eingeführt und seit 2023 entfristet und ausgebaut. Seit 2023 können für jeden Tag im Homeoffice sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr ihrer Einführung war die Pauschale auf jährlich 600 Euro begrenzt, seit 2023 können bis zu 1.260 Euro pro Jahr beansprucht werden.
Von der Homeoffice-Pauschale profitieren vor allem Arbeitnehmer:innen mit kleinen Wohnungen. Denn dadurch sind Steuererleichterungen auch möglich, ohne ein separates Arbeitszimmer zu haben. Jedoch: An einem Homeoffice-Tag kann keine Entfernungspauschale angesetzt werden. Ab einer einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz von mehr als 21 Kilometern ist die Entfernungspauschale unter Umständen jedoch sinnvoller.
Diese Kosten sind durch die Homeoffice-Pauschale abgegolten
Die Homeoffice-Pauschale ist von Vorteil, wenn du zwar von zu Hause arbeitest, aber über kein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Arbeitszimmer verfügst. Zu beachten ist, dass die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten zählt, also in die Werbungskosten-Pauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird.
Durch die Homeoffice-Pauschale werden einige der Kosten, die durch das Arbeiten zu Hause anfallen, abgegolten. Im Einzelnen sind das:
- Erhöhte Betriebskosten, also Strom-, Müll-, Reinigungs- und Heizkosten
- Anteilige Mietkosten oder Gebäudeabschreibungen – die nicht neben der Homeoffice-Pauschale zusätzlich geltend gemacht werden können
Good to know
Homeoffice-Pauschale versus Arbeitszimmer
Wenn du zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet hast, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und darin den größten Teil deiner Arbeitszeit verbringst, kannst du das Zimmer steuerlich geltend machen. Alternativ gibt es für zu Hause Arbeitende die Homeoffice-Pauschale. Welche Variante die höhere steuerliche Entlastung bringt, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Höhe der Kosten, die für das häusliche Arbeitszimmer anfallen.
Wie eine Pandemie die Arbeitswelt „revolutionierte“
Man kann es durchaus so nennen - Corona hat Teile der Arbeitswelt revolutioniert. Sind wir ehrlich, gerade in den klein- und mittelständischen Betrieben (KMUs) gab es immer noch ein oder andere Chef:innen oder Inhaber:innen, welche der Ansicht waren, Mitarbeitende acht Stunden am Tag im Blick haben zu müssen.
Eigenverantwortliches Arbeiten, einfach am Ende des Tages ohne Kontrollen zwischendurch, Ergebnisse vorzulegen - dieser Gedanke war den Betreffenden suspekt. Der Zwang, Menschen zu meiden und dennoch der Arbeit, ergo von zu Hause aus, nachzugehen, hat in weiten Teilen ein neues Denken angeregt.
Manche Arbeitnehmer:innen konnten sich mit der Tätigkeit von zu Hause sehr gut anfreunden. Die Zahl derer, welche auch nach dem Ende der Pandemie noch ihre Tätigkeit vom Homeoffice ausüben, hat sich gegenüber der Zeit lange vor Corona mehr als und ab „kurz vor Corona“ fast verdoppelt:
Quelle: tagesschau.de
Offensichtlich sind auch dem Gesetzgeber die Stimmen aus der Wirtschaft zu Ohren gekommen, dass Homeoffice eigentlich „gar nicht so schlecht ist“ und es sogar Unternehmer:innen gibt, die von einer Produktivitätssteigerung durch die freiere Einteilung der Arbeitszeit sprechen (54 Prozent laut PwC-Studie).
Die erfreuliche Konsequenz daraus war, dass der Anspruch auf Homeoffice-Zulage nicht mehr zeitlich begrenzt ist und darüber hinaus auch noch erhöht wurde.
Die bereits zitierte Studie von PwC zeigt noch eine weitere Tendenz auf. Der Wunsch nach Homeoffice ist nicht auf bestimmte Marktsegmente beschränkt, sondern zieht sich in fast analoger prozentualer Verteilung durch alle Bereiche:
Signifikante Abweichungen zeigen sich nur bei vier bis fünf Tagen pro Woche oder gar kein Homeoffice. Interessant ist hier der Sektor öffentlicher Dienst. Fast ein Fünftel der Mitarbeitenden lehnt Homeoffice ab oder, wie das andere Fünftel, möchte am liebsten die ganze Woche von zu Hause arbeiten. Wir gehen mal davon aus, dass die ablehnende Haltung nicht nur bei Fluglots:innen, Feuerwehrleuten oder Krankenhauspersonal vorliegt.