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Grundsteuerreform: Was Eigentümer:innen jetzt beachten müssen

Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland werden aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet. Ende Januar 2023 lief die Frist zur Grundsteuererklärung ab. Alles Wesentliche dazu liest du hier.
Ein Modellhaus steht auf mehreren Münzstapeln, die wiederum auf Bauzeichnungen stehen
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eigentümer:innen von Grundbesitz müssen jedes Jahr Grundsteuern entrichten. Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, das ab 2025 in Kraft tritt und die Steuer neu berechnet. Doch bereits bis zum 31. Januar 2023 mussten Eigentümer:innen eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, die verschiedene Angaben zu ihren Grundstücken oder Eigentumswohnungen enthält. Was sich bei der Steuer alles ändert, erfährst du hier.
  1. Was ist die Grundsteuer und warum wird sie erhoben?
  2. Die Grundsteuerreform: Hintergründe der Neuregelung
  3. Bundesmodell, Flächen-Lage-Modell, Wohnlagemodell
  4. Die Frist für Eigentümer:innen
  5. Grundsteuerreform führt bei vielen Menschen zu höheren Kosten
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Grundsteuer: Sie wird von Hausbesitzer:innen, Grundstücks- und Wohnungseigentümer:innen sowie Besitzer:innen von land- und forstwirtschaftlichem Besitz erhoben und dient zur Finanzierung von Kommunen.
  • Kritik an der Grundsteuer: Sie wird als wenig transparent und ungerecht kritisiert. Gegner fordern ihre Abschaffung und eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Einkommenssteuer.
  • Grundsteuerreform: Die Reform soll Ungerechtigkeiten beseitigen und wird ab 2025 wirksam. Die Bewertung der Grundstücke basiert künftig auf aktuellen Daten und berücksichtigt unter anderem die Lage der Immobilie.
  • Modelle der Grundsteuer: Die Bundesländer handhaben die Grundsteuer unterschiedlich. Einige haben eigene Modelle entwickelt, die sich in der Bewertung der Grundstücke unterscheiden.
  • Frist für Eigentümer:innen: Bis zum 31. Januar 2023 mussten Eigentümer:innen eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt senden. Bei Versäumnis sollten sie die Erklärung schnellstmöglich nachreichen.
  • Auswirkungen der Reform: Die Reform könnte zu höheren Kosten für viele Menschen führen, da sich die Hebesätze vieler Gemeinden wahrscheinlich erhöhen werden. Mieter:innen könnten mit einer höheren Umlage der Kosten konfrontiert werden.

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    Was ist die Grundsteuer und warum wird sie erhoben?

    Hausbesitzer:innen und Eigentümer:innen von Grundstücken, Wohnungen sowie land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen eine Grundsteuer entrichten. Das ist hierzulande bereits seit 1938 der Fall, damit handelt es sich bei der Grundsteuer um eine der ältesten Abgaben Deutschlands.

    Die Steuern sind unabhängig von der wirtschaftlichen und persönlichen Situation der Eigentümer:innen zu zahlen, auch die etwaige Erwirtschaftung eines Ertrages durch Mieten spielt bei der Festlegung der Grundsteuer keine Rolle. Allerdings kann die Grundsteuer auf die Mieter:innen umgelegt werden, sofern das im Mietvertrag zuvor festgelegt wurde: Sie ist dann ein zusätzlicher Posten in der Betriebskostenrechnung.

    Aus diesen Einnahmen finanzieren sich die Städte und Gemeinden. Das Geld dient unter anderem für den Haushaltskostenausgleich der Kommunen sowie für Ausbau und Erhalt der Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Büchereien sowie des Straßenbaus und anderer Infrastruktur.

    Abschaffung der Grundsteuer seit Jahren in der Diskussion


    Die Grundsteuer steht seit Jahren in der Kritik. Sie sei wenig transparent, für selbstnutzende Wohnungseigentümer:innen ungerecht, der Verwaltungsaufwand sei unangemessen hoch und die Rechtsgrundlage sogar verfassungswidrig, argumentieren Gegner der Steuer, wie beispielsweise Verbände von Wohnungseigentümer:innen. Sie fordern, die Grundsteuer komplett abzuschaffen und die Kommunen stattdessen mit einem höheren Anteil an der Einkommenssteuer zu beteiligen.

    Die Grundsteuerreform: Hintergründe der Neuregelung

    Bisher wurde die Grundsteuer auf der Grundlage sehr alter Grundstücksdaten berechnet: Im Westen stammen die Werte aus dem Jahr 1964, im Osten sogar von 1935. Diese Basis hat mit der heutigen Realität in der Wohnungswirtschaft nicht mehr viel zu tun und spiegelt die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks auf diese Weise nicht wider. Deshalb mahnte das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform an, die Ungerechtigkeiten bezüglich der Immobilienlage oder -kosten beseitigen soll.

    2019 einigten sich Bund und Länder auf das Grundsteuer-Reformgesetz, allerdings wird der Grundbesitz erst ab 2025 neu bewertet. Einen entscheidenden Einfluss auf die Steuerhöhe hat neben dem Baujahr und dem Bodenrichtwert künftig die Lage der Immobilie. Strukturschwache Gebiete werden weniger stark besteuert als beliebte Gegenden wie beispielsweise Städte mit hohem Zuwachs. Stichtag für die Bewertung ist der 1. Januar 2022.

    Die drei Faktoren zur Berechnung der Grundsteuer bleiben auch nach dem Inkrafttreten der Reform bestehen: Der mit der Reform neu festgelegte Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Kommunen multipliziert.

    Bundesmodell, Flächen-Lage-Modell, Wohnlagemodell

    Die Grundsteuerreform wurde nicht einheitlich umgesetzt: Einige Bundesländer haben ihr eigenes Modell entwickelt. Folgende Übersicht zeigt, wie die Länder die Grundsteuer künftig handhaben.

    Bundesland Grundsteuermodell
    Baden-Württemberg Modifiziertes Bodenwertmodell
    Bayern Flächenmodell
    Berlin Bundesmodell
    Brandenburg Bundesmodell
    Bremen Bundesmodell
    Hamburg Wohnlagemodell
    Hessen Flächen-Faktor-Modell
    Mecklenburg-Vorpommern Bundesmodell
    Niedersachsen Flächen-Lage-Modell
    Nordrhein-Westfalen Bundesmodell
    Rheinland-Pfalz Bundesmodell
    Saarland Bundesmodell mit Abweichungen
    Sachsen Bundesmodell mit Abweichungen
    Sachsen-Anhalt Bundesmodell
    Schleswig-Holstein Bundesmodell
    Thüringen Bundesmodell

    Bei den abweichenden Modellen spielt der Bodenrichtwert keine oder nur eine Nebenrolle, dafür kommt anderen Aspekten Bedeutung zu: So sind beim niedersächsischen Flächen-Lage-Modell die Grundstücks- und Gebäudeflächen entscheidend, zudem ein Lage-Faktor. Bayern setzt auf ein reines Flächenmodell. Das Hamburger Modell unterscheidet lediglich nach guter und normaler Wohnlage. Nur in Baden-Württemberg, im Saarland und in Sachsen kommt es beim modifizierten Bodenwertmodell vor allem auf die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert an.

    Die Frist für Eigentümer:innen

    Auch wenn die Reform erst 2025 in Kraft tritt, mussten Eigentümer:innen bis zum Stichtag am 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt schicken. Denn insgesamt sind 36 Millionen Immobilien neu zu bewerten, das dauert seine Zeit. Dieser Stichtag wurde von Ende Oktober 2022 bereits um drei Monate nach hinten verschoben. Dennoch haben längst nicht alle diese Frist eingehalten, denn der Fragenkatalog ist relativ kompliziert.

    Wer die Frist verpasst hat, sollte die Erklärung elektronisch schnellstmöglich nachreichen, sodass die Finanzämter keine Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festsetzen. Die Bundesländer hinterlegen dafür Formulare im Elster-Portal. Eine weitere Möglichkeit ist die vereinfachte Datenübermittlung über die Onlineplattform Grundsteuererklärung für Privateigentum des Bundesfinanzministeriums. Diese Möglichkeit gilt aber nur für Bundesländer, die das Bundesmodell zur Grundsteuer umsetzen.

    Wer die Formulare mit allen benötigten Daten ausgefüllt hat, bekommt Post vom Finanzamt mit dem neuen Grundsteuermessbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz der örtlichen Kommune ergibt sich der neue Grundsteuersatz.

    Grundsteuerreform führt bei vielen Menschen zu höheren Kosten

    Auch wenn die neue Bewertung von Immobilien mit der Reform gerechter wird – viele Menschen werden künftig wohl mehr bezahlen müssen. Denn mehrere Expert:innen nehmen an, dass sich die Hebesätze vieler Gemeinden wohl erhöhen werden – und zwar schon vor der Umsetzung der Reform, damit die Grundsteuerreform wie gefordert kostenneutral ausfällt.

    Und die Erhöhung träfe nicht nur die Eigentümer:innen: Auch die Mieter:innen müssen sich auf eine höhere Umlage der Kosten gefasst machen. Allerdings fordert der Deutsche Mieterbund, dass die Grundsteuer nicht länger über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter:innen umgelegt wird.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Welche Daten brauche ich für die neue Grundsteuerreform?
    Für das Bundesmodell müssen die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, die Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes sowie weitere Daten angegeben werden. Bei den modifizierten Modellen können die Anforderungen abweichen.
    Für wen wird die neue Grundsteuer teurer?
    Da die Lage der Immobilie bei der Berechnung der Grundsteuer eine größere Rolle spielt als zuvor, dürfte es vor allem in innenstadtnahen Gebieten teurer werden. Insgesamt soll die Grundsteuerreform jedoch kostenneutral ausfallen.
    Was muss ich machen bei der Grundsteuerreform?
    Eigentümer:innen von Grundbesitz mussten bis zum 31. Januar 2023 ihre Erklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt einreichen. Wer die Frist verpasst hat, sollte die Angaben zur Immobilie schnellstmöglich nachreichen.

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