- Die Rechtsform GmbH
- So werden Verluste einer GmbH bilanziert
- Mit einem Verlustabzug Steuern sparen
- Verlustabzug am Beispiel erklärt
- Einmaliger Verlust: Für GmbHs gut verrechenbar
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Verluste einer GmbH: Erleidet eine GmbH einen Verlust, kann dieser durch den Verlustabzug in gewinnbringenden Veranlagungszeiträumen steuerlich geltend gemacht werden.
- Verlustvortrag: Die Verluste werden in das Folgejahr beziehungsweise die Folgejahre übertragen und mit den Gewinnen verrechnet.
- Verlustrücktrag: Die Verluste werden in das Vorjahr oder das Vorvorjahr zurückgetragen und mit den Gewinnen verrechnet.
Die Rechtsform GmbH
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter:innen nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Person reicht aus, um eine GmbH zu kaufen oder zu gründen. Im Regelfall haben GmbHs aber mehrere Gesellschafter:innen.
Formal handelt es sich bei einer GmbH mit dem Eintrag ins Handelsregister um eine juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die von den Inhaber:innen getrennt ist.
Sie wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen definiert werden. Diese bestellen in der Regel eine Geschäftsführung. Einmal im Jahr muss eine Bilanz der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
So werden Verluste einer GmbH bilanziert
Ein Bilanzgewinn steht immer auf der passiven Seite der Bilanz. Ein Bilanzverlust wird auf der Aktivseite vermerkt. Erleidet eine GmbH in einem Geschäftsjahr einen Verlust, wird dieser also innerhalb des Eigenkapitals mit einem negativen Wert bilanziert. Da die Gesellschafter:innen nicht haftbar gemacht werden, müssen diese den Verlust auch nicht ausgleichen.
Mit einem Verlustabzug Steuern sparen
Um in einem verlustreichen Geschäftsjahr den finanziellen Schaden zu begrenzen, kann eine GmbH mit dem sogenannten Verlustabzug Geld sparen: indem sie den Verlust steuerlich geltend macht und mit dem Gewinn aus einem anderen Jahr gegenrechnet.
Die beiden Ausprägungen dieser Sonderausgaben sind im Einkommenssteuergesetz definiert: der Verlustvortrag und der Verlustrücktrag.
Verlustvortrag
Beim Verlustvortrag wird der Verlust ins folgende Steuerjahr übertragen und mit den Gewinnen dieses Jahres verrechnet, sofern die GmbH dann wieder wirtschaftlich arbeitet. Das führt zu einer geringeren Steuerlast im Folgejahr.
Der Verlustvortrag gilt für bis zu sieben Jahre: Verluste können also auch in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnet werden, sofern die GmbH über einen längeren Zeitraum keine schwarzen Zahlen schreibt.
Verluste werden bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro von den Einkünften abgezogen. Bei noch höheren Summen ist der Verlustbetrag auf 60 Prozent beschränkt, sodass stets 40 Prozent des Gewinns zu versteuern sind. Für 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag auf 70 Prozent erhöht.
Verlustrücktrag
Bei einem Verlustrücktrag verrechnet die GmbH den Verlust mit dem Gewinn des vergangenen Steuerjahres und senkt auf diese Weise ebenfalls die Steuerlast.
Seit 2022 wurde der Verlustrücktrag dauerhaft von einem auf zwei Jahre ausgeweitet, sodass Verluste mit Gewinnen aus dem Vorvorjahr ausgeglichen werden können. Der steuerliche Verlustrücktrag ist auch in diesem Fall auf eine Million Euro begrenzt.
Quick-Info
Verluste in vergangene Jahre zurückzutragen, ist nur hinsichtlich der Einkommens- und
Körperschaftssteuer möglich, für Zwecke der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag nicht erlaubt.
Verlustabzug am Beispiel erklärt
Ein Beispiel verdeutlicht die Möglichkeit des Verlustabzugs: Eine GmbH hat im Jahr 2022 einen Verlust in Höhe von 3 Millionen Euro gemacht. 2023 war sie wieder in der Gewinnzone und konnte ein Plus von 1,5 Millionen Euro vermelden.
Durch den Verlustvortrag kann die GmbH eine Million Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2023 abziehen. Hinzu kommen 60 Prozent des Betrags, der die eine Million Euro übersteigt, das sind 300.000 Euro (500.000 Euro × 60 Prozent).
Somit sind insgesamt 1,3 Millionen Euro Verluste verrechnet worden und es verbleibt ein Gesamtbetrag der Einkünfte nach Verlustabzug in Höhe von 200.000 Euro (1,5 Millionen - 1,3 Millionen Euro). Der nicht ausgeglichene Verlust in Höhe von 1,7 Millionen Euro (3 Millionen - 1,3 Millionen Euro) wird in die nächsten Veranlagungszeiträume vorgetragen.
Good to know: Unternehmen mit Milliardenverlusten
Im Geschäftsjahr 2022/23 hatte die US-amerikanische Holdinggesellschaft Berkshire Hathaway mit rund 23 Milliarden US-Dollar die weltweit höchsten Verluste zu verzeichnen. Es folgten Uniper (etwa 20 Milliarden) und Korea Electric Power (rund 19 Milliarden).
Quelle:
Statista
Einmaliger Verlust: Für GmbHs gut verrechenbar
Eine GmbH zielt darauf ab, stets Gewinne zu machen – ein Geschäftsjahr mit einem Verlust abzuschließen, lässt sich aber nicht immer vermeiden, etwa wegen notwendigen Investitionen. Dank der Möglichkeiten eines Verlustrücktrags oder Verlustvortrags kann die GmbH diesen Verlust in die Vergangenheit oder die Zukunft schieben und so die Steuerlast in ertragreichen Jahren reduzieren.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wer trägt den Verlust einer GmbH?
Den Verlust einer GmbH trägt das Unternehmen, die Gesellschafter:innen haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Was passiert mit dem Verlust einer GmbH?
Macht eine GmbH in einem Geschäftsjahr einen Verlust, kann sie diesen per Verlustvortrag oder Verlustrücktrag mit Gewinnen aus vergangenen oder Folgejahren verrechnen und so die Steuerlast senken.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsführung und Gesellschafter:innen einer GmbH bei anhaltenden Verlusten?
Geschäftsführer:innen sind nur haftbar und zum Schadenersatz der GmbH-Verluste verpflichtet, wenn sie pflichtwidrig handeln. Gesellschafter:innen haften grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlage, von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.