- Was ist ein Gesamtschuldner?
- Außen- und Innenverhältnis bei Gesamtschuld
- Gesamtschuldner im Bürgerlichen Recht und im Steuerrecht
- Abgrenzung von weiteren Schuldnermehrheiten
- Die Gesamtschuld muss erbracht werden
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gesamtschuld: Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Leistung erbringen müssen, beispielsweise die Miete oder eine Kreditrückzahlung.
- Außen- und Innenverhältnis: Jede:r Schuldner:in schuldet dem Gläubiger 100 Prozent der Gesamtschuld, unabhängig von den individuellen Beiträgen im Innenverhältnis.
- Gesetzliche Grundlagen: Im BGB § 421 und Steuerrecht sind die rechtlichen Aspekte der Gesamtschuld geregelt.
- Solidarschuld/Correalität: Begriffe für Gesamtschuld in Österreich und Schweiz.
- Weitere Schuldformen: Gemeinschaftliche Schuld, Gesamthandsschuld und Teilschuldsind weitere Arten von Mehrheitsschulden.
- Pflicht zur Leistungserbringung: Bei einer Gesamtschuldforderung sind alle Schuldner:innen verpflichtet, die volle Leistung zu erbringen.
Was ist ein Gesamtschuldner?
Gesamtschuld entsteht, wenn mehrere Personen eine Leistung erbringen müssen, beispielsweise Miete oder eine Kreditrückzahlung. In Abgrenzung zu anderen Schuldformen – mehr dazu unten – kann der Gläubiger bis zur vollständigen Erbringung grundsätzlich die volle beziehungsweise volle verbleibende Leistung von jedem einzelnen Gesamtschuldner fordern.
Die Haftung als Gesamtschuldner wird vertraglich geregelt und ist besonders bei folgenden Vertragsarten üblich:
- Kaufvertrag
- Kontoeröffnungsvertrag
- Kreditvertrag
- Mietvertrag
- Mobilfunkvertrag
- Versicherungsvertrag
Eine Gesamtschuld kann von natürlichen oder juristischen Personen gemeinsam eingegangen werden. Dabei steht der Begriff des Gesamtschuldners nicht nur für jede einzelne Person, die für die Gesamtschuld haftet, sondern auch für alle diese Schuldner zusammen.
Außen- und Innenverhältnis bei Gesamtschuld
Die vollständige Leistungspflicht der einzelnen Schuldner gegenüber dem Gläubiger wird im Rahmen des Außenverhältnisses beschrieben: Jeder Schuldner schuldet dem Gläubiger 100 Prozent der Gesamtschuld. Ist die Gesamtschuld jedoch beglichen, sind alle Schuldner schuldenfrei.
Dazu gibt es das Innenverhältnis, das beschreibt, in welchem Verhältnis die Schuld der einzelnen Schuldner zueinander steht. Sie kann zu gleichen Teilen aufgeteilt sein, aber auch auf andere Weise. Wohnen beispielsweise zwei Personen in einer Wohngemeinschaft, von denen die eine deutlich mehr verdient als die andere, weshalb sie zwei Drittel der Miete zahlt, ist hier das Innenverhältnis entsprechend aufgeteilt.
Für das Außenverhältnis ist das Innenverhältnis jedoch absolut unerheblich. Zahlt also eine der beiden Personen aus dem Beispiel ihren Anteil an der Miete nicht, geraten beide in Verzug – auch die Person, die ihren Mietanteil beglichen hat.
Gesamtschuldner im Bürgerlichen Recht und im Steuerrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in § 421 die rechtlichen Grundlagen für die Gesamtschuld. So ist hier geregelt, dass jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schuldet und der Gläubiger ihre vollständige oder teilweise Begleichung einfordern kann. Gleichermaßen müssen dabei vereinbarte Rückzahlungs- oder Tilgungstermine sowie Ratenhöhe eingehalten werden: Bei einer Kreditrückzahlung mit vertraglich geregelter Tilgung darf der Gläubiger also nicht einfach verlangen, dass der volle Darlehensbetrag auf einmal beglichen wird.
Für das Steuerrecht wurde die Definition der Gesamtschuld aus dem Bürgerlichen Recht übertragen: Eine steuerliche Gesamtschuld besteht dann, wenn zwei oder mehr Personen dieselbe Steuerschuld tragen. Wird beispielsweise ein Ehepaar steuerlich zusammen veranlagt, schulden beide die nach § 44 Abgabenordnung (AO) entsprechende Einkommenssteuer als Gesamtschuldner. Bei einer Privatinsolvenz kann jedoch nach § 268 AO eine Aufteilung der Steuerschuld erwirkt werden.
Good to know
In Österreich und in der Schweiz ist die Gesamtschuld auch als Solidarschuld oder Correalität bekannt.
Abgrenzung von weiteren Schuldnermehrheiten
Neben der Gesamtschuld gibt es weitere Arten von Schuldnermehrheiten, die sich von ihr unterscheiden.
Gemeinschaftliche Schuld
Bei gemeinschaftlicher Schuld kann die Leistung nur von allen Schuldnern gemeinsam erbracht werden – der Anteil eines einzelnen Schuldners ist für den Gläubiger uninteressant.
Gesamthandsschuld
Wenn nicht jeder der Schuldner allein einen Teil schuldet, sondern alle Schuldner gemeinsam als sogenannte gesamte Hand, wird das als Gesamthandsschuld bezeichnet. Hier kann der Gläubiger auch nur von der gesamten Hand Leistung fordern, nicht von einem einzelnen Schuldner.
Teilschuld
Bei einer Teilschuld sind wie bei der gemeinschaftlichen Schuld mehrere Schuldner vorhanden, die jeweils einen bestimmten Teil der Schuld tragen. Hier kann der Gläubiger jedoch nur den jeweiligen Teilbetrag von den einzelnen Schuldnern fordern.
Die Gesamtschuld muss erbracht werden
Bei einem Gesamtschuldverhältnis stehen mehrere Schuldner gemeinsam für ein und dieselbe Schuld in voller Höhe in der Pflicht. Es ist irrelevant, in welcher Höhe die einzelnen Schuldner im Innenverhältnis an der Leistung beteiligt sind. Der Gläubiger darf die Leistung allerdings nur verlangen, bis sie vollständig erbracht ist.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Gesamtschuldner?
Ein Gesamtschuldner ist entweder der Sammelbegriff für die einzelnen Schuldner einer Gesamtschuld oder eine einzelne Person, die gemeinsam mit anderen Personen eine Gesamtschuld erbringen muss.
Eine Gesamtschuld ist eine Leistung, zu der mehrere Personen verpflichtet sind. Jeder dieser Gesamtschuldner ist gegenüber dem Gläubiger zur vollständigen Erbringung der Leistung verpflichtet, bis diese vollständig erbracht wurde.
Wie werde ich Gesamtschuldner?
Du kannst Gesamtschuldner werden, indem du mit mindestens einer anderen Person gemeinsam beispielsweise einen Kredit- oder Mietvertrag abschließt. Auch eine Eheschließung mit steuerlicher Zusammenveranlagung macht dich zum Gesamtschuldner.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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