- Definition von geldwerten Vorteilen
- So werden geldwerte Vorteile versteuert
- Geldwerter Vorteil und Firmenfahrzeuge
- Geldwerter Vorteil und Elektroautos
- So zahlen sich geldwerte Vorteile aus
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition von geldwerten Vorteilen: Sach- oder finanzielle Leistungen, die Angestellte von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu ihrem Lohn erhalten.
- Vorteil für beide Seiten: Geldwerte Vorteile sind eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung und bringen steuerliche Vorteile für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer:innen.
- Versteuerung: Geldwerte Vorteile werden grundsätzlich versteuert, es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Und es ist eine Pauschalbesteuerung möglich.
- Rabattfreibetrag: Angestellte haben einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro für unentgeltliche oder vergünstigte Sachbezüge des Unternehmens.
- Firmenfahrzeuge als geldwerter Vorteil: Ein Dienstwagen kann ein geldwerter Vorteil sein, wenn er auch privat genutzt werden darf. Die Versteuerung erfolgt durch die Ein-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch.
- Geldwerter Vorteil bei Elektroautos: Bei Elektroautos greift die 0,25-Prozent-Regel, und es kann ebenso ein Fahrtenbuch geführt werden.
Definition von geldwerten Vorteilen
Unter einen geldwerten Vorteil – auch Sachbezug genannt – fallen (Sach-)Leistungen, die Arbeitnehmer:innen von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu ihrem Lohn bekommen. Geldwerte Vorteile lassen Arbeitnehmer:innen finanziell besser dastehen, da sie die Leistungen vom Arbeitgeber günstiger oder kostenlos erhalten.
Zu den typischen geldwerten Vorteilen zählen Firmenwagen, Arbeitshandy und Firmenlaptop. Zudem sind immaterielle Güter wie ein Ticket für den Nahverkehr oder die Kostenübernahme für eine Weiterbildung gängige Vorzüge, die Arbeitnehmer:innen in Form von geldwerten Vorteilen erhalten.
Vorteilhaft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen
Ein geldwerter Vorteil ist eine beliebte Alternative zur Gehaltserhöhung, da er sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer:innen steuerliche Vorteile bringt.
- Durch den geldwerten Vorteil sparen Arbeitnehmer:innen die Kosten für die Leistungen ein. Sie zahlen also zum Beispiel Tickets oder Weiterbildungen nicht aus eigener Tasche, sodass sie von der sogenannten Nettolohnoptimierung profitieren. Die geldwerten Vorteile werden zudem häufig als Verbesserung der Lebensumstände wahrgenommen.
- Geldwerte Vorteile können dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile gegenüber einer reinen Gehaltserhöhung verschaffen. Und sie werden als ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeitnehmer:innen gesehen. Eine solche Leistung kann es erleichtern, neues Personal zu finden, den Job für Arbeitnehmer:innen attraktiv zu machen und sie langfristig an das Unternehmen zu binden.
So werden geldwerte Vorteile versteuert
Geldwerte Vorteile sind dem Arbeitseinkommen zuzurechnen. Dieses ist grundsätzlich steuerpflichtig, über die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die der Arbeitgeber erstellt. Nur in Ausnahmefällen haben Arbeitnehmer:innen geldwerte Vorteile selbst zu versteuern. Zudem gibt es ein paar gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen, die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebenden steuerfreie geldwerte Vorteile ermöglichen.
Um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, gibt es eine Pauschalbesteuerung: Mit dieser können Arbeitgeber die Steuern auf geldwerte Vorteile an Arbeitnehmer:innen pauschal mit 30 Prozent erheben, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das gilt jedoch für Aufwendungen bis 10.000 Euro je Empfänger:in und Wirtschaftsjahr.
Rabattfreibetrag
Arbeitnehmer:innen haben einen jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro für unentgeltliche oder vergünstigte Sachbezüge. Damit sind eigene Waren und Dienstleistungen des Unternehmens gemeint, beispielsweise:
- Hotelzimmer für Hotelangestellte
- Flüge für Angestellte von Luftfahrtgesellschaften
- Möbel für Mitarbeiter:innen eines Möbelunternehmens
- Neuwagen für Mitarbeiter:innen von Autoherstellern
Bei der Berechnung wird dabei vom Originalpreis zusätzlich ein um vier Prozent verminderter Wert angesetzt. Ist der finanzielle Gegenwert des Rabatts höher als der Rabattfreibetrag, muss nur diese Differenz versteuert werden.
Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin eines Autohauses bekommt von ihrem Unternehmen einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf einen Neuwagen. Der Neupreis des Wagens liegt bei 30.000 Euro. Vermindert um vier Prozent liegt der Wert bei 28.800 Euro, der Rabatt folglich bei 2.880 Euro. Damit übersteigt der Rabatt den jährlichen Freibetrag von 1.080 Euro um 1.800 Euro. Auf diese Summe hat die Mitarbeiterin Steuern und Abgaben zu zahlen.
Freigrenzen
Für alle anderen geldwerten Vorteile, die nicht unter unternehmenseigene Waren und Dienstleistungen fallen, gilt eine Freigrenze in Höhe von 50 Euro. Übersteigen Sachzuwendungen diesen Wert, sind sie komplett steuer- und abgabepflichtig. Zu diesen geldwerten Vorteilen zählen beispielsweise:
- Tankgutscheine
- Beiträge für ein Fitnessstudio
- Restaurantgutscheine
- Eintrittskarten
Erhalten Arbeitnehmer:innen unterschiedliche Sachzuwendungen, etwa einen Tank- und einen Restaurantgutschein, muss der Gesamtwert der Gutscheine niedriger als 50 Euro sein, um steuer- und abgabenfrei zu sein. Für anlassbezogene Sachzuwendungen, etwa zum Geburtstag oder bei der Geburt eines Kindes, gilt eine Freigrenze von 60 Euro.
Good to know: Freigrenze vs. Freibetrag
Geldwerter Vorteil und Firmenfahrzeuge
Zu den bekanntesten geldwerten Vorteilen zählt der Dienstwagen. Doch entscheidend ist, ob die Arbeitnehmer:innen den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen. Ist das nicht der Fall, entsteht den Mitarbeiter:innen kein geldwerter Vorteil und das Dienstfahrzeug ist kein Teil der Lohnabrechnung.
Eine private Nutzung hingegen muss seit dem Jahr 2006 versteuert werden. Die Besteuerung des Wagens kann durch die Ein-Prozent-Regelung erfolgen, ergänzt durch Arbeitswegpauschalen. Eine weitere Methode ist das Fahrtenbuch.
Ein-Prozent-Regelung und Arbeitswegpauschale
Gemäß der Ein-Prozent-Regelung werden private Fahrten monatlich pauschal versteuert, und zwar in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandslistenpreises des Fahrzeugs. Hinzu kommt eine 0,03-Prozent-Besteuerung des Bruttoinlandslistenpreises je Kilometerentfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.
Ein Beispiel: Der Neupreis eines Fahrzeugs ist 35.000 Euro. Die Berechnungsformel der Ein-Prozent-Regelung lautet: 35.000 Euro × 0,01 = 350 Euro. Der Weg von Arbeitsplatz und Wohnort ist 20 Kilometer. Die Berechnungsformel der Arbeitswegpauschale lautet: 35.000 Euro × 20 × 0,0003 = 210 Euro. Der geldwerte Vorteil liegt damit insgesamt bei 560 Euro, auf die Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Generell gilt: Je teurer das Fahrzeug ist und je weiter der Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort ist, desto höher ist der geldwerte Vorteil. Weil die Lohnabzüge dann jedoch auch steigen, kann aus dem geldwerten Vorteil ein Nachteil werden.
Das Fahrtenbuch beim Dienstwagen
In einem Fahrtenbuch halten Arbeitnehmer:innen alle Fahrten schriftlich fest und müssen nur die Fahrten versteuern, die sie tatsächlich gefahren sind. Durch die vom Arbeitgeber getragenen Kosten und die Jahresfahrleistung wird der Preis pro gefahrenen Kilometer ermittelt.
Dieser Preis muss mit der privat gefahrenen Strecke multipliziert werden. Das Ergebnis stellt den in der Steuererklärung anzugebenden geldwerten Vorteil dar.
Je öfter Arbeitnehmer:innen mit dem Fahrzeug dienstlich unterwegs sind, desto mehr rentiert sich ein Fahrtenbuch. Eine Dokumentation kann sich also steuerlich auszahlen, wenn der Wagen in erster Linie zu Dienstzwecken genutzt wird.
Geldwerter Vorteil und Elektroautos
Immer mehr Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter:innen ein Elektroauto zur Verfügung. Ein Grund: Sie profitieren von staatlicher Förderung in Form des sogenannten Umweltbonus. Ein E-Auto als Dienstfahrzeug lohnt sich auch für Arbeitnehmer:innen, da es steuerlich begünstigt wird, für den Arbeitsweg ebenso wie für private Fahrten.
0,25-Prozent-Regelung und Arbeitswegpauschale
Statt der Ein-Prozent-Regelung greift bei Elektroautos die 0,25-Prozent-Regel. Dienstwagen mit E-Antrieb werden also mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Dieser Wert gilt für E-Firmenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreise unter 60.000 Euro liegen.
Elektroautos, die mehr als 60.000 Euro kosten, werden mit einem günstigeren Steuersatz berechnet. Für diese Fahrzeuge liegt der Bruttolistenpreis bei 0,5 Prozent. Auch bei der Arbeitswegpauschale profitieren E-Dienstwagenfahrer:innen: Statt der 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat, werden lediglich ein Viertel, also 0,0075 Prozent, fällig.
Geldwerter Vorteil und Plug-in-Hybride
Für Plug-in-Hybride, die als Firmenwagen genutzt werden, liegt der in der Steuererklärung anzugebende Wert bei 0,5 Prozent des Bruttoinlandslistenpreises des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Auto eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern hat.
Ab 2025 muss der Wagen mindestens 80 Kilometer schaffen, oder darf höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen. Als Arbeitswegpauschale werden bei einem Plug-in-Hybrid 0,015 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat fällig.
Das Fahrtenbuch beim Elektrodienstwagen
Das Führen eines Fahrtenbuchs ist auch bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden möglich. Dabei gilt der reduzierte Satz von 0,25 beziehungsweise 0,5 Prozent. Ob sich ein Fahrtenbuch steuerlich lohnt, hängt davon ab, wie häufig der Dienstwagen privat im Einsatz ist.
Wenn in der Freizeit nur wenig oder ab und zu eine kurze Strecke mit dem Firmenfahrzeug gefahren wird, zahlt sich möglicherweise ein Fahrtenbuch statt der pauschal angesetzten Prozentregelung aus.
So zahlen sich geldwerte Vorteile aus
Arbeitnehmer:innen, die neben der monatlichen Gehaltszahlung weitere, nicht aus Geld bestehende Leistungen ihres Arbeitgebers bekommen, erhalten einen geldwerten Vorteil. Ein typisches Beispiel für einen geldwerten Vorteil ist die Zurverfügungstellung eines Dienstfahrzeugs. Der geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitslohn und muss versteuert werden. Bei Sachbezügen gilt es, Rabattfreibeträge beziehungsweise Freigrenzen zu beachten.