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Geldwäschegesetz: Was Privatpersonen beachten sollten

Bei Transaktionen größerer Geldbeträge sollten auch Privatpersonen das deutsche Geldwäschegesetz im Hinterkopf haben: Ab 10.000 Euro besteht eine Nachweispflicht, woher das Geld stammt.
Unterschiedliche Euroscheine liegen verteilt auf einem Tisch, darauf befindet sich ein Richterhammer
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wer Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlt, die mehr als 10.000 Euro kosten, oder einen Barbetrag auf sein Konto überweist, der diese Freigrenze übersteigt, muss nachweisen können, woher genau das Geld stammt. Denn: Banken müssen sicherstellen, dass nur auf legalem Wege erlangtes Geld bei ihnen eingezahlt wird und kein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegt. Lies hier, was du als Privatperson rund um das Geldwäschegesetz und die Nachweispflicht wissen musst.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Geldwäsche: Illegales Geld wird in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Dies ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
  • Geldwäschegesetz: Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) macht Geldwäsche zum behördlich verfolgten Straftatbestand. Es gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen.
  • Meldepflichtige Institutionen: Banken, Versicherungen, Spielbanken, Anwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen, Autohändler:innen und andere sind verpflichtet, vermutete Geldwäsche an die Behörden zu melden.
  • Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro: Wer mehr als 10.000 Euro in bar ausgibt oder einzahlt und die Herkunft des Geldes nicht nachweisen kann, verstößt gegen das GwG und riskiert eine hohe Strafe.
  • Beweise für die Herkunft des Geldes: Rechnungs- oder Verkaufsbelege sowie Quittungen über Barauszahlungen können als Nachweis dienen.

Was ist Geldwäsche?

Wird illegal erwirtschaftetes Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust, ist von Geldwäsche die Rede. Dieses Verfahren ist strafbar und wird in Deutschland gemäß Paragraf 261 Absatz 1 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Geldwäsche wird in der Regel von Organisierter Kriminalität zur Gewinnmaximierung durchgeführt, beispielsweise im Rahmen von:

Das auf diesem Weg eingenommene, illegale Geld wird durch verschiedene Konten und Firmen geschleust und dadurch „gewaschen“. Das bedeutet, dass das Geld in den normalen Finanz- und Wirtschaftsverkehr gelangt und seine ursprüngliche Herkunft am Ende nicht mehr nachvollziehbar ist.

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Geldwäsche wird in der Regel von international tätigen, betrügerischen Netzwerken betrieben und ist damit ein grenzüberschreitendes Problem, das im Zuge der Globalisierung noch größer geworden ist. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Verfolgung und Eindämmung von Geldwäsche.

Wer jedoch als Privatperson glaubt, vom Vorwurf der Geldwäsche nicht betroffen sein zu können, liegt falsch: Das  Geldwäschegesetz gilt nicht nur für meldepflichtige Unternehmen, sondern ebenso für Privatpersonen.

Schätzungen zur Geldwäsche gehen auseinander

Weshalb es zur Verschärfung des Geldwäschegesetztes (GWG) kam, wird aus den zugrunde liegenden Daten deutlich. Die folgende Statistik zeigt allerdings, wie stark die Schätzungen der beiden großen Behörden, die die Geldströme verfolgen, in Bezug auf das Geldwäschevolumen auseinandergehen.

Geschätztes weltweites Volumen an Geldwäsche, Stand 2022 in US-Dollar

10024 Geschätztes weltweites Volumen von Geldwäsche pro Jahr_936x2240

Quelle: statista.com

Die Institutionen Moneywall und UNODC sind vermutlich nur den wenigsten Menschen bekannt. Diese beschäftigen sich speziell mit Geldwäsche. Hinter Moneywall steckt das “Committee of Experts on the Evaluation of Anti-money Laundering Measures and the Financing of Terrorism”, eine Behörde des Europarates mit Sitz in Straßburg.

Bei UNODC handelt es sich um eine UNO-Agency, das “United Nations Office on Drugs and Crime”.

Kurz erklärt: Das Geldwäschegesetz

Aber was genau besagt eigentlich das Geldwäschegesetz?

Geldwäsche gilt seit 1991 als Straftat. Um diese zu verfolgen und einzudämmen, gibt es auf europäischer Ebene die EU-Geldwäscherichtlinie. Sie gibt vor, wie die europäischen Länder ihre Geldwäschegesetze ausgestalten sollen.

In Deutschland wird Geldwäsche durch das deutsche Geldwäschegesetz (kurz: GwG) zum behördlich verfolgten Straftatbestand und gemäß Strafgesetzbuch Paragraf 261 Absatz 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Im Zuge der letzten, 2015 verabschiedeten EU-Geldwäscherichtlinie wurde 2017 das neue, verschärfte deutsche Geldwäschegesetz beschlossen. Es soll insbesondere bei Barausgaben für mehr Transparenz bei Finanztransaktionen sorgen.

Betroffen sind vom Geldwäschegesetz Institutionen und Personen wie Banken, Versicherungen, Spielbanken, Anwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen, Autohändler:innen, Juwelier:innen oder Immobilienmakler:innen. Sie müssen als sogenannte „Verpflichtete“ vermutete Geldwäsche an die Behörden melden.

Auffälligkeiten, die auf Geldwäsche hindeuten, sind zum Beispiel:

Das neue Geldwäschegesetz umfasst auch ein Transparenzregister, in dem neben den oben genannten Personen und Unternehmen alle meldepflichtigen Unternehmen erfasst sind.

Das Geldwäschegesetz für Privatpersonen

Speziell im Hinblick auf Barausgaben oder -einzahlungen können aber nicht nur meldepflichtige Unternehmen, sondern auch Privatpersonen ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen.

Das ist etwa der Fall, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlen, die mehr als 10.000 Euro kosten – zum Beispiel beim Kauf eines Autos bei einem Autohändler – oder Bareinzahlungen über 10.000 Euro auf ihr Girokonto tätigen und jeweils nicht nachweisen können, woher das Geld stammt.

Für den Nachweis der Herkunft des Geldes empfiehlt es sich, einen oder mehrere der folgenden Belege parat zu haben:

Wer als Privatperson eine Summe auf sein oder ihr Konto überweist oder sich überweisen lässt, die den Freibetrag von 10.000 Euro übersteigt, muss zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz bei der kontoführenden Bank ein entsprechendes Formular mit persönlichen Daten und Angaben zur Transaktion ausfüllen.

Wer Geld aus unbekannter Quelle auf sein Konto einzahlt, muss außerdem damit rechnen, dass das Finanzamt nachfragt.

Quick-Info: Das „Know Your Customer“-Prinzip

Unter „Know Your Customer“, kurz KYC – zu Deutsch: Kenne deinen Kunden – wird der Identifizierungs- und Überprüfungsprozess verstanden. Diesen führen vor allem Kreditinstitute, aber auch Versicherungen bei Neu- und Bestandskunden durch, um Geldwäsche im Sinne des Geldwäschegesetzes zu verhindern. Geprüft werden dabei sowohl persönliche als auch Geschäftsdaten.
 
Mittels des KYC-Prinzips lassen sich Risiken in künftigen oder bestehenden Geschäftsbeziehungen aufdecken. Es ist Teil der sogenannten Due Diligence (Sorgfaltspflicht), beziehungsweise Customer Due Diligence, wenn es um die Prüfung von Geschäftspartnern geht. Institutionen und Personen, die nach dem Geldwäschegesetz zu dieser Sorgfaltspflicht verpflichtet sind, wie Banken oder Notar:innen, müssen ihre Kunden in regelmäßigen Abständen überprüfen.
 
Kundenidentitätsprüfungen im Rahmen von KYC umfassen unter anderem:
  • Identifikation von Vertragspartner:innen
  • Prüfung des wirtschaftlichen Backgrounds
  • Erfassung von Besitzverhältnissen
  • Feststellung wirtschaftlicher Berechtigter

Geldwäschegesetz: Auch für Privatpersonen relevant

Wenn es um die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche geht, sind Bargeldtransaktionen als besonders kritisch zu betrachten. Banken schauen bei Einzahlungen ab einer Summe von 10.000 Euro genau hin, denn sie müssen wiederum dokumentieren, woher das Geld stammt und Verdachtsfälle den Behörden melden. Das gilt im Übrigen meist auch für den Fall, dass mehrere Teilbeträge in der Summe die Freigrenze von 10.000 Euro überschreiten.

Das kann für Privatpersonen gefährlich werden: Wer nicht nachweisen kann, woher das eingezahlte Geld stammt, verstößt gegen das Geldwäschegesetz, macht sich strafbar und riskiert eine hohe Freiheits- oder Geldstrafe.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie verstoßen Privatpersonen gegen das Geldwäschegesetz?
Es kann passieren, dass Privatpersonen ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Das ist etwa der Fall, wenn Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlt werden, die den Grenzbetrag von 10.000 Euro überschreiten – zum Beispiel beim Kauf eines Autos bei einem:einer Autohändler:in. Auch wer eine Bareinzahlung über 10.000 Euro auf sein Girokonto tätigt und nicht nachweisen kann, woher das Geld stammt, macht sich strafbar im Sinne des Geldwäschegesetzes.
Welche Geldbeträge müssen Banken melden?
In Deutschland gilt ein Freibetrag von 10.000 Euro, innerhalb dessen man frei Bargeld ausgeben und einzahlen kann. Wer diese Grenze – in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen – überschreitet, muss genau nachweisen können, was die Quelle des Geldes ist. Denn Banken wiederum sind verpflichtet, zu dokumentieren, woher das Geld stammt und Auffälligkeiten den Behörden zu melden.
Welche Nachweise können Banken im Zuge der Überprüfung einfordern?
Wer als Privatperson eine Summe auf sein oder ihr Konto überweist oder sich überweisen lässt, die den Freibetrag von 10.000 Euro übersteigt, muss bei der kontoführenden Bank zunächst ein entsprechendes Formular mit persönlichen Daten und Angaben zur Transaktion ausfüllen. Zudem sollten ein oder mehrere Belege über die Herkunft des Geldes vorliegen, wie zum Beispiel Quittungen über Barauszahlungen bei einer anderen Bank, Verkaufsbelege, ein Testament, ein Erbschein oder eine Schenkungsurkunde.

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