- Was sind Geldbeschaffungskosten?
- Geldbeschaffungskosten bei Immobilien: Worauf ist zu achten?
- Geldbeschaffungskosten richtig absetzen – Anlage V
- Geldbeschaffungskosten: Die Nebenkosten der Fremdfinanzierung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Geldbeschaffungskosten: Das sind alle Nebenkosten, die bei der Aufnahme von Fremdkapital anfallen, z.B. Provisionen für eine Kreditvermittlung oder Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld.
- Auf Immobilien achten: Bei Immobilientransaktionen können Geldbeschaffungskosten hoch ausfallen. Vergleiche daher verschiedene Finanzierungsangebote und beachte auch die Kosten abseits des Kreditzinses.
- Steuerlich absetzen: Geldbeschaffungskosten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Sie müssen jedoch in direktem Zusammenhang mit der Finanzierung stehen und das Objekt muss vermietet sein oder ein ernsthaftes Interesse am Erzielen von Mieteinnahmen bestehen.
- Anlage V nutzen: In der Steuererklärung gibst du die Geldbeschaffungskosten in Anlage V "Vermietung und Verpachtung" an. Dort musst du sämtliche Kostenarten aufschlüsseln und die jeweilige Summe angeben.
Was sind Geldbeschaffungskosten?
Ob GmbH, Solo-Selbstständige oder Vermieter:innen – sie alle benötigen Kapital, um ihr Geschäft zu finanzieren. Und gerade bei größeren Investitionen, etwa dem Kauf einer Maschine oder einer Immobilie, greifen sie dabei häufig auf Fremdkapital zurück, zum Beispiel Darlehen von Banken und Kreditinstituten.
Bei der Aufnahme solcher Leistungen fallen jedoch häufig zusätzliche Kosten an: die sogenannten Geldbeschaffungskosten. Das sind sämtliche Nebenkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Finanzierung durch Fremdkapital anfallen – von der Fahrt zur Bank bis zu Provisionen für eine Kreditvermittlung.
Nimmst du beispielsweise einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie auf, gehören zu den Geldbeschaffungskosten sämtliche einmaligen Aufwendungen, die neben dem Kreditzins anfallen. Das können etwa Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld oder Finanzmaklerhonorare sein.
Diese Kosten lassen sich häufig auch steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und welche Posten anfallen können, beschreiben wir hier am Beispiel der Geldbeschaffungskosten bei der Finanzierung von Immobilien.
Geldbeschaffungskosten bei Immobilien: Worauf ist zu achten?
Da es gerade bei Immobilientransaktionen oft um große Summen geht, können insbesondere Geldbeschaffungskosten, die prozentual vom Kaufpreis berechnet werden, recht hoch ausfallen.
Es lohnt sich deshalb immer, verschiedene Finanzierungsangebote einzuholen und dabei auch die Aufwendungen abseits des Kreditzinses zu vergleichen. Bei der Immobilienfinanzierung fallen unter anderem folgende Geldbeschaffungskosten an:
- Disagio
- Kosten für Eintragungen einer Grundschuld im Grundbuch
- Notariats- und Anwaltskosten, die mit der Finanzierung des Objekts zusammenhängen
- Finanzmaklergebühren
- Gutachterkosten
- Provisionen bei Kreditvermittlungen
- Kosten für Fachliteratur zu Finanzen, Kopien und Beglaubigungen
Handelt es sich bei der Immobilie um ein Mietobjekt, lassen sich die genannten Posten in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Das bedeutet: Du kannst sie in voller Höhe für das Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind. Das gilt auch für ein marktübliches Disagio. Als Disagio oder Damnum wird ein Abschlag bezeichnet, den Darlehensnehmer:innen bei der Auszahlung eines Kredits erhalten.
Der geringere Auszahlungsbetrag soll dazu beitragen, die Kosten des Kredits zu decken und den Zinssatz zu senken. Obwohl dadurch weniger Geld ausgezahlt wird, müssen Kreditnehmer:innen dennoch den gesamten Kreditbetrag zurückzahlen. Diese Differenz kann als Werbungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Quick-Info: Geldbeschaffungskosten sind nicht gleich Anschaffungskosten
Beim Kauf einer Immobilie fallen Geldbeschaffungskosten als Nebenkosten der Kaufvertragsabwicklung an. Sie zählen zwar zu den Anschaffungskosten, sind aber nur ein Teil davon. Anschaffungskosten sind alle beim Kauf eines Objekts entstehenden Kosten inklusive des Kaufpreises.
Geldbeschaffungskosten richtig absetzen – Anlage V
Geldbeschaffungskosten, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb stehen, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Dabei gelten folgende Einschränkungen:
- Die Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. So lassen sich etwa die Kosten geltend machen, die für die Beglaubigung von Unterlagen oder für die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch anfallen. Die Kosten für eine Bonitätsprüfung oder für die Grundbucheintragung eines Hauskaufs sind dagegen nicht als Geldbeschaffungskosten absetzbar, da sie nicht direkt mit der Finanzierung zusammenhängen.
- Die betreffende Immobilie muss vermietet sein oder ein ernsthaftes Interesse am Erzielen von Mieteinnahmen bestehen. Falls das Objekt noch leer steht, musst du also deine Vermietungsabsicht im Zweifelsfall nachweisen, um die Kosten steuerlich geltend zu machen.
Die Geldbeschaffungskosten mindern die Einkommenssteuer von Vermieter:innen. Um davon zu profitieren, musst du sie in der Steuererklärung korrekt aufführen. Die Geldbeschaffungskosten gibst du in der Steuererklärung in Anlage V „Vermietung und Verpachtung“ an. Auf Seite 2, Zeile 37 musst du sämtliche Kostenarten aufschlüsseln und die jeweilige Summe angeben.
Geldbeschaffungskosten: Die Nebenkosten der Fremdfinanzierung
Geldbeschaffungskosten sind alle Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Finanzierung durch Fremdkapital stehen. Bei der Aufnahme eines Bankkredits sind das etwa Vermittlungsprovisionen. Kreditnehmende sollten vor allem bei der Immobilienfinanzierung auf die anfallenden Nebenkosten achten.
Zu den Geldbeschaffungskosten zählen hier zum Beispiel notarielle und sonstige Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch, aber auch die Kosten der Arbeit von Finanzmakler:innen, Gutachter:innen oder Anwält:innen, die bei der Darlehensvermittlung oder der Durchführung einer Übertragung beteiligt sind.
Geldbeschaffungskosten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten abschreiben. Im Falle von Immobilien gilt allerdings, dass das betreffende Objekt bereits vermietet sein muss oder in naher Zukunft vermietet werden soll, also damit Mieteinnahmen erzielt werden sollen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was sind Geldbeschaffungskosten?
Unter Geldbeschaffungskosten werden sämtliche Kosten zusammengefasst, die bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln anfallen. Dazu zählen zum Beispiel Maklergebühren bei Immobilienkreditverträgen, Kosten für Grundschuldeintragungen und Honorare für Anwält:innen, die mit der Finanzierung befasst sind, aber auch Kosten für Fachliteratur zu Finanzen.
Welche Notarkosten sind Geldbeschaffungskosten?
Notarkosten sind Geldbeschaffungskosten, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Finanzierung einer Investition stehen – zum Beispiel in eine Immobilie, mit der Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Das ist etwa der Fall bei Notarkosten, die beim Eintrag einer Hypothek oder durch die Beurkundung, Eintragung und Löschung einer Grundschuld im Grundbuch berechnet werden.
Sind Geldbeschaffungskosten Anschaffungskosten?
Ja. Zu den Anschaffungskosten gehören sämtliche Kosten, die etwa beim Kauf einer Immobilie entstehen, und damit auch die Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Objekts anfallen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.