- Das bedeutet Formwechsel
- Gründe für einen Formwechsel
- So läuft der Formwechsel ab
- Steuerneutraler Formwechsel
- Von der Personen- zur Kapitalgesellschaft
- Viele Chancen, viel Vorbereitung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Formwechsel: Die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens. Die Identität des Unternehmens bleibt gleich, es finden keine Vermögensverschiebungen statt.
- Gründe für einen Formwechsel: Fragen der Haftung, der Mitbestimmung oder der Kosten, Vorbereitung auf weitere Schritte wie Unternehmensnachfolge oder Unternehmenskauf, Änderungen der steuerrechtlichen Bedingungen oder Vereinfachung von Unternehmensstrukturen.
- Formwechsel-Prozess: Besteht aus Vorbereitung, Beschluss und Vollzug. Der Formwechsel wird wirksam und vollzogen mit der Eintragung in das Handelsregister.
- Steuerneutraler Formwechsel: Ein Formwechsel kann steuerneutral durchgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und eine siebenjährige Sperrfrist eingehalten wird.
- Formwechsel von Personen- zu Kapitalgesellschaft: Bei einem Formwechsel von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft ändert sich der steuerliche Status der betroffenen Vermögenswerte entsprechend.
- Vorbereitung auf einen Formwechsel: Ein Formwechsel bietet Chancen zur Verbesserung der rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Verhältnisse, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung durch Expert:innen.
Das bedeutet Formwechsel
Der Begriff Formwechsel kommt aus dem Gesellschaftsrecht. Er bezeichnet die Änderung der Rechtsform eines Rechtsträgers oder einer Gesellschaft. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 190 bis 304 Umwandlungsgesetz (UmwG).
Beim Formwechsel lässt sich das Gesamt- oder das Teilvermögen einer Gesellschaft im Ganzen auf eine andere Gesellschaft übertragen. Dabei ist es nicht notwendig, dass Vermögensgegenstände einzeln übertragen werden oder Dritte zustimmen müssen.
Ein Formwechsel zeichnet sich dadurch aus, dass sich durch ihn allein das sogenannte Rechtskleid des Unternehmens verändert. Die Identität des Unternehmens bleibt gleich, auch finden keine etwaigen Vermögensverschiebungen oder -übertragungen auf andere Rechtsträger statt.
Beispiele für einen Formenwechsel sind:
Für Anteilseigner:innen hat der Formwechsel unter Umständen die Konsequenz, dass sich die Qualität ihrer Gesellschaftsanteile verändert. Findet beispielsweise ein Formwechsel einer AG in eine GmbH statt, werden aus Aktionär:innen Inhaber:innen der GmbH-Geschäftsanteile – mit umfangreicheren Rechten.
Gründe für einen Formwechsel
Um zu ermitteln, welche Rechtsform für das Unternehmen am geeignetsten ist, sind viele Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel Fragen der Haftung, der Mitbestimmung oder der Kosten. Für die Umstrukturierung eines Unternehmens gibt es zudem oft viele weitere, ganz unterschiedliche Gründe. Zu ihnen zählen regelmäßig:
- Vorbereitung weiterer Schritte wie beispielsweise eine Unternehmensnachfolge oder ein Unternehmenskauf
- Änderungen der steuerrechtlichen Bedingungen
- Vereinfachung von unübersichtlichen Unternehmensstrukturen
Quick-Info: Andere Umwandlungsformen
Neben dem Formwechsel gibt es noch die Umwandlungsformen Verschmelzung und Spaltung:
- Bei der Verschmelzung verschmelzen mehrere Unternehmen zu einem. Unterschieden wird zwischen einer Verschmelzung zur Aufnahme und einer Verschmelzung durch Neugründung. Bei ersterer geht das gesamte Betriebsvermögen eines Unternehmens auf ein anderes, bereits bestehendes über. Dann wird das erste aufgelöst. Bei der Verschmelzung durch Neugründung geht das Vermögen auf ein neues, noch zu gründendes Unternehmen über.
- Umwandlung durch Spaltung bedeutet, dass einzelne Teile eines Betriebs in eigene Unternehmen überführt werden oder ein gesamtes Unternehmen aufgeteilt wird.
So läuft der Formwechsel ab
Ein Formwechsel lässt sich in drei Phasen einteilen:
- Vorbereitung: Es findet eine umfassende Prüfung des Formwechsels statt. Relevante Fragestellungen sind: Ist das betreffende Unternehmen oder der betreffende Rechtsträger überhaupt umwandlungsberechtigt gemäß UmwG? Sind sich alle Gesellschafter:innen einig? Welche Anforderungen bringt der Formwechsel sonst noch mit sich? Außerdem müssen ein Umwandlungsbericht sowie ein Entwurf des Umwandlungsbeschlusses verfasst werden. Zudem müssen Anteilsinhaber:innen einberufen beziehungsweise geladen werden.
- Beschluss: Ein notariell beurkundeter Beschluss der Anteilsinhaber:innen muss innerhalb einer Versammlung gefasst werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Beschluss ergehen kann, ist von der Rechtsform des formwechselnden und des neuen Rechtsträgers abhängig.
- Vollzug: Der Formwechsel ist beim zuständigen Registergericht anzumelden, einzutragen und bekanntzumachen. Erst mit der Eintragung in das Handelsregister wird der Formwechsel wirksam und vollzogen.
Steuerneutraler Formwechsel
Ein wesentliches Ziel aller Beteiligten an einem Formwechsel ist ein möglichst steuerneutraler Umwandlungsvorgang. Er soll möglichst keine besondere Steuerlast bei den beteiligten Personen nach sich ziehen. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann eine Gesellschaft durchaus steuerneutral umgewandelt werden. Das heißt: Es ist gesetzlich möglich, einen Formwechsel ohne die Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven durchzuführen.
Diese sogenannte Buchwertfortführung ist jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft, die sich auf die beteiligten Personen, den Übertragungsgegenstand und die gewährte Gegenleistung beziehen. So ist es für einen steuerneutralen Formwechsel zum Beispiel zwingend erforderlich, dass der Einbringungsgegenstand eine Sachgesamtheit, also ein Ganz- oder Teilbetrieb ist.
Wenn ein Formwechsel steuerneutral erfolgen soll, müssen sich die Beteiligten zudem unbedingt an eine siebenjährige Sperrfrist halten. So kann sich zum Beispiel ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen in diesem Zeitraum negativ steuerlich auswirken, auch rückwirkend.
Für einen steuerbefreiten Formwechsel sind also viele Voraussetzungen zu beachten und zu überprüfen, so haben Gesellschafter:innen zum Beispiel auch jährliche Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt.
Good to know
Für den grenzüberschreitenden Formwechsel hat der Gesetzgeber am 1. März 2023 erstmals klare Regelungen erlassen. Sie beinhalten Vorgaben für den Formwechsel und die Spaltung über eine oder mehrere EU/EWR-Binnengrenzen im Umwandlungsgesetz gemeinsam mit der grenzüberschreitenden Verschmelzung.
Die spezifischen, durchaus komplexen Verfahrensschritte einer grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahme bedürfen einer sorgfältigen und vorausschauenden Planung. Eine umfassende rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.
Von der Personen- zur Kapitalgesellschaft
In Bezug auf Ertragssteuern gelten für Personengesellschaften überwiegend andere Regelungen als für Kapitalgesellschaften. Eigentlich müsste sich also bei einem Formwechsel von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft der steuerliche Status der betroffenen Vermögenswerte ebenfalls entsprechend ändern.
Diese steuerrechtlichen Effekte sind jedoch systemwidrig und dementsprechend nicht gewollt. Um sie zu vermeiden, hat der Gesetzgeber reagiert und festgelegt, dass der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit der Einbringung eines Einzelunternehmens zu vergleichen ist.
Das heißt: Bei einem solchen Formwechsel wird fingiert, dass eine Personengesellschaft in eine GmbH eingebracht wird. Der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist also so zu behandeln, als hätte die Gesellschaft ihr Vermögen auf ihre Gesellschafter:innen übertragen. Aus steuerlicher Sicht werden also die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter:innen der bisherigen Personengesellschaft in die neue GmbH eingebracht.
Viele Chancen, viel Vorbereitung
Ein Formwechsel bietet Unternehmen Chancen zur Verbesserung ihrer rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Verhältnisse. Allerdings hat dieses Mittel der Umgestaltung weitreichende Konsequenzen. Dementsprechend kompliziert ist die Durchführung. Bist du Gesellschafter:in eines von einem Formwechsel betroffenen Rechtsträgers oder Inhaber:in eines betroffenen Unternehmens, lässt du dich aufgrund der Komplexität des Themas am besten hierzu von Expert:innen beraten. Für eine stabile finanzielle Basis könnten die Gold Business Card und die Platinum Business Card von American Express in Betracht gezogen werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Formwechsel sind möglich?
Die häufigsten Fälle eines Formwechsels sind: Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder SE) in eine Personengesellschaft (GbR, Partnerschaft, KG, oHG) und umgekehrt. Auch ein Wechsel von einer Kapitalgesellschaftsform in eine andere Kapitalgesellschaftsform oder von einer Personengesellschaftsform in eine andere Personengesellschaftsform wird häufig vollzogen.
Was ist eine formwechselnde Umwandlung?
Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens. Dabei bleibt allerdings die bisherige Identität bestehen. Regelungen zum Formwechsel finden sich im Umwandlungsgesetz.
Wann wird ein Formwechsel wirksam?
Der Formwechsel wird mit Eintragung des Wechsels in das Handelsregister wirksam.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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