- Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung?
- Verspäteter Abflug: Wie hoch ist die Entschädigung?
- Anspruch auf Schadensersatz
- Flug zu spät: Betreuungsleistungen
- Anspruch auf Ersatzbeförderung
- Verspäteter Flug: Rücktritt vom Beförderungsvertrag
- Flugverspätung: Verhalten vor Ort
- Diese Rechte haben Fluggesellschaften
- Nicht unterkriegen lassen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Entschädigung bei Flugverspätung: Wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
- Höhe der Entschädigung: Die Höhe variiert je nach Länge der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen.
- Anspruch auf Schadensersatz: Bei zusätzlichen Kosten durch die Verspätung, wie z.B. Hotelbuchungen oder neue Tickets, kannst Du Schadensersatz verlangen.
- Betreuungsleistungen: Ab zwei Stunden Verspätung hast Du Anspruch auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Snacks, Getränke oder Unterkunft bei einer Übernachtungsverspätung.
- Ersatzbeförderung: Wenn kein angemessener Ersatzflug angeboten wird, kannst Du einen Alternativflug nehmen und die Kosten geltend machen.
- Rücktritt vom Vertrag: Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr kannst Du vom Vertrag zurücktreten und den vollen Flugpreis erstattet bekommen.
Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung?
Wenn der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommt, können Passagiere eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung bekommen. Dafür müssen sie in einem europäischen Land gestartet sein. Gleiches gilt, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Fluggesellschaft einen Sitz in Europa hat. Entscheidend für die Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt, an dem am Zielflughafen die Türen des Flugzeugs geöffnet werden.
Deine Ansprüche musst du nicht direkt nach der Reise geltend machen. Sie verjähren erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Wenn sich der Flug um höchstens vier Stunden verspätet hat, darf die Fluggesellschaft die Entschädigung allerdings um die Hälfte kürzen.
Wichtig: Die Voraussetzungen zur Lage der Start- und Landeflughäfen sowie die Verjährungsfrist gelten für alle hier beschriebenen Ansprüche und Entschädigungsleistungen.
Anschlussflüge
Wer aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst hat, erhält auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur ein wenig verspätet angekommen ist. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die beiden Flüge müssen bei derselben Fluggesellschaft gebucht sein.
- Die Verspätung am Endziel muss mehr als drei Stunden betragen.
Verspäteter Abflug: Wie hoch ist die Entschädigung?
Im Falle einer Flugverspätung hängt die Höhe der Entschädigung von der Länge der Flugstrecke ab. Im Einzelnen gilt:
- Kurzstrecken innerhalb der EU: 250 Euro bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometern
- Mittelstrecken innerhalb der EU: 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern
- Sonstige Mittelstrecken: 400 Euro für Flüge mit einem Ziel außerhalb der EU oder mit Abflug außerhalb der EU und einer Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern
- Langstrecken: 600 Euro für außereuropäische Strecken von über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU
Anspruch auf Schadensersatz
Entstehen dir durch die Verspätung zusätzliche Kosten, kannst du für diese Schäden von der Airline gegebenenfalls Ersatz verlangen. Zusätzliche Ausgaben können beispielsweise durch Hotelzimmer anfallen, die du aufgrund der Verspätung nicht belegen konntest, oder wenn du neue Tickets für eine später ablegende Fähre kaufen musstest.
Dabei gilt, dass du die zusätzlichen Ausgaben beweisen musst. Bewahre also am besten alle Dokumente wie Quittungen oder Rechnungen auf. Im Einzelfall können zudem Haftungshöchstgrenzen gelten. Bereits von der Airline gezahlte Ausgleichsleistungen werden überdies auf eventuelle Schadensersatzansprüche angerechnet.
Keinen Anspruch auf Schadensersatz hast du, wenn die Airline nachweisen kann, dass sie die Verspätung nicht verschuldet hat. Sie muss nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden, oder solche Maßnahmen nicht möglich waren.
Flug zu spät: Betreuungsleistungen
Ab zwei Stunden Verspätung kannst du gegebenenfalls sogenannte Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen. Hierzu zählen kostenlose Snacks und Getränke, zwei Telefonate, zwei Faxe oder E-Mails. Solltest du erst am nächsten Tag fliegen können, muss dich die Airline zudem in einem Hotel unterbringen und auch den Transfer organisieren.
Der Anspruch auf Betreuungsleistungen richtet sich nach der Dauer der Abflugverspätung sowie nach der Länge der geplanten Flugstrecke. Du kannst Betreuungsleistungen verlangen, wenn sich der Abflug um eine bestimmte Zeit verzögert, nämlich um …
- … zwei Stunden bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer.
- … drei Stunden bei Mittelstrecken von mehr als 1500 Kilometern innerhalb der EU oder bei Start beziehungsweise Ziel in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat zwischen 1500 und 3500 Kilometern.
- … vier Stunden bei Langstrecken von mehr als 3500 Kilometern.
Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darfst du dich selbst darum kümmern. Die Kosten muss die Airline im Nachhinein erstatten, allerdings musst du dafür wieder die Belege aufbewahren.
Anspruch auf Ersatzbeförderung
Siehst du am Flughafen, dass ein anderer Flieger – durchaus auch von einer anderen Airline – dein Reiseziel ansteuert, kannst du unter Umständen den Alternativflug nehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind wie folgt:
- Die ursprüngliche Fluggesellschaft bietet keinen Alternativflug an oder nur einen, der zu einem unangemessen späten Zeitpunkt starten soll.
- Die Airline bietet dir daraufhin innerhalb einer von dir gesetzten, angemessenen Frist keinen früheren Ersatzflug an.
Sind beide Punkte gegeben, kannst du den Ersatzflug buchen und die Kosten hierfür geltend machen.
Falls du doch den von deiner ursprünglichen Airline angebotenen Ersatzflug annimmst oder einen neuen Flug buchst, stehen dir außerdem Betreuungskosten (etwa für Getränke oder Mahlzeiten) zu, sollte die Wartezeit am Flughafen länger als zwei Stunden betragen.
Verspäteter Flug: Rücktritt vom Beförderungsvertrag
Wenn sich dein Abflug um fünf Stunden oder mehr verspätet, kannst du vom Vertrag zurücktreten und von der Airline für den Reiseabbruch die vollständige Erstattung des Flugpreises, inklusive Steuern und Gebühren, verlangen.
In diesen Fällen hast du keinen Anspruch auf Weiterbeförderung oder Betreuungsleistungen. Anders ist es, wenn du mindestens zwei Stunden vor deinem erklärten Rücktritt auf den Abflug gewartet hast und sich dieser immer mehr verzögert hat. In diesen Fällen kannst du durchaus einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke und Essen geltend machen.
Quick-Info: Das gilt bei internationalen Flügen
Auch bei einer Verspätung von internationalen Flügen sollten Reisende Quittungen und Belege aufbewahren, um entstandene Kosten dokumentieren und Schäden glaubhaft darlegen zu können. Eine Klage auf Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen können Betroffene außerdem nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren geltend machen.
Flugverspätung: Verhalten vor Ort
Am besten wenden sich Betroffene bei Flugverspätung an das Bodenpersonal ihrer Fluglinie. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, sollten Reisende alle relevanten Informationen selbstständig dokumentieren, zum Beispiel, indem sie die Anzeigetafel fotografieren. Am besten lassen sich Betroffene die Angaben von Zeugen bestätigen. Aus der Dokumentation sollten folgende Informationen hervorgehen:
- Zeitpunkt des geplanten Abflugs
- Zeitpunkt des tatsächlichen Abflugs
- Verhalten der Fluggesellschaft
Im Falle weiterer Aufwendungen sollten Reisende Quittungen aufbewahren, etwa für ein Hotel oder Taxi. Außerdem gilt es, folgende Personen oder Institutionen über die Verspätung zu informieren:
- Bei Übernachtungen am Zielort: Hotel oder anderweitige Unterkunft
- Bei Buchung eines Fahrzeugs: Mietwagenfirma am Zielort, falls eine Übernahme des Fahrzeugs aufgrund der Verspätung zu spät erfolgen würde
- Bei Buchung einer Fähre: Reederei, wenn die Fähre nicht mehr zu erreichen ist
- Bei einer Pauschalreise: Reiseveranstalter
Good to know: Rechte von Pauschalurlauber:innen
- Erfolgt die Ankunft am Zielflughafen mehr als vier Stunden später als geplant, können Reisende eine Reisepreisminderung geltend machen. Denn in diesen Fällen wurde die vertraglich vereinbarte Leistung mangelhaft erbracht. Die Höhe der Minderung liegt üblicherweise pro weiterer Stunde Flugverspätung bei fünf Prozent des Tagesreisepreises und maximal 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Verspätungen unter vier Stunden müssen Pauschalreisende hingegen ohne Aussicht auf Entschädigung hinnehmen.
- Anspruch auf Schadensersatz können Pauschalurlauber dann geltend machen, wenn sich ihr Urlaub aufgrund der Flugverspätung erheblich verkürzt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Urlauber einer ursprünglich einwöchig geplanten Reise drei Tage zu spät am Zielflughafen ankommen.
- Bei einem erheblichen Reisemangel gibt es außerdem die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Aber Achtung: Flugstörungen wie Verspätungen sind in der Regel nur einfache und keine erheblichen Reisemängel. Sie berechtigen nur zur Preisminderung. Ein Recht zur Kündigung kommt nur bei Pauschalreisen mit wenigen Übernachtungen infrage, wenn sie durch die Verspätung unmöglich geworden sind.
Diese Rechte haben Fluggesellschaften
Du hast keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet war, die trotz des Ergreifens aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Unter außergewöhnlichen Umständen sind Ereignisse zu verstehen, die die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann und kein Teil des normalen Flugbetriebs sind. Hierunter fallen:
- Schlechte Wetterverhältnisse
- Streik von Dritten (zum Beispiel Fluglotsen)
- Terrorwarnungen
- Vogelschlag
- Naturkatastrophen
Nicht erfasst werden technische Defekte. Sie gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Umstände.
Welche Maßnahmen für die Fluggesellschaft zumutbar waren, um diese Umstände zu vermeiden, ist im Einzelfall zu bewerten. Möglich wären beispielsweise die Erstellung eines Notflugplans oder das Einplanen von Zeitreserven.
Nicht unterkriegen lassen
Eine Reise verspätet anzutreten, weil der Flug nicht pünktlich ist, ist ärgerlich. Betroffenen stehen dann aber viele Möglichkeiten zur Verfügung, um zumindest finanziellen Ausgleich oder Unterstützungsleistungen zu erhalten. Wichtig ist in diesen Fällen, einen kühlen Kopf zu bewahren und Belege sorgsam aufzuheben.