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Von wegen abgehoben: Das gilt bei Flugverspätungen

Ob verpasster Urlaubstag oder entgangener Geschäftstermin: Einen Flug zu verpassen, ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Das kannst du bei einer Flugverspätung tun.
Eine Reisende schläft auf ihr Gepäck gestützt am Flughafen.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Du kennst es bestimmt: Gespannt auf den Urlaub bist du pünktlich am Flughafen – und siehst dann auf der Anzeigetafel, dass dein Flug Verspätung hat. Das kann die Vorfreude ganz schön trüben. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dann von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen – immerhin ein kleiner Trost. Was wann gilt und welche Möglichkeiten du im Fall einer Flugverspätung noch hast, liest du hier.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Entschädigung bei Flugverspätung: Wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Passagier:innen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
  • Höhe der Entschädigung: Die Höhe variiert je nach Länge der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen.
  • Anspruch auf Schadensersatz: Bei zusätzlichen Kosten durch die Verspätung, wie zum Beispiel Hotelbuchungen oder neue Tickets, kannst du Schadensersatz verlangen.
  • Betreuungsleistungen: Ab zwei Stunden Verspätung hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Snacks, Getränke oder Unterkunft bei einer Übernachtungsverspätung.
  • Ersatzbeförderung: Wenn kein angemessener Ersatzflug angeboten wird, kannst du einen Alternativflug nehmen und die Kosten geltend machen.
  • Rücktritt vom Vertrag: Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr kannst du vom Vertrag zurücktreten und den vollen Flugpreis erstattet bekommen.

Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung?

Wenn der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommt, können Passagier:innen eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung bekommen. Dafür müssen sie in einem europäischen Land gestartet sein.

Gleiches gilt, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Fluggesellschaft einen Sitz in Europa hat. Entscheidend für die Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt, an dem am Zielflughafen die Türen des Flugzeugs geöffnet werden.

Deine Ansprüche musst du nicht direkt nach der Reise geltend machen. Sie verjähren erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Wenn sich der Flug um höchstens vier Stunden verspätet hat, darf die Fluggesellschaft die Entschädigung allerdings um die Hälfte kürzen.

Wichtig: Die Voraussetzungen zur Lage der Start- und Landeflughäfen sowie die Verjährungsfrist gelten für alle hier beschriebenen Ansprüche und Entschädigungsleistungen.

Anschlussflüge

Wer aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst hat, erhält auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur ein wenig verspätet angekommen ist. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Verspäteter Abflug: Wie hoch ist die Entschädigung?

Im Falle einer Flugverspätung hängt die Höhe der Entschädigung von der Länge der Flugstrecke ab. Im Einzelnen gilt:

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Anspruch auf Schadensersatz

Entstehen dir durch die Verspätung zusätzliche Kosten, kannst du für diese Schäden von der Airline gegebenenfalls Ersatz verlangen. Zusätzliche Ausgaben können beispielsweise durch Hotelzimmer anfallen, die du aufgrund der Verspätung nicht belegen konntest, oder wenn du neue Tickets für eine später ablegende Fähre kaufen musstest.

Dabei gilt, dass du die zusätzlichen Ausgaben beweisen musst. Bewahre also am besten alle Dokumente wie Quittungen oder Rechnungen auf. Im Einzelfall können zudem Haftungshöchstgrenzen gelten. Bereits von der Airline gezahlte Ausgleichsleistungen werden überdies auf eventuelle Schadensersatzansprüche angerechnet.

Keinen Anspruch auf Schadensersatz hast du, wenn die Airline nachweisen kann, dass sie die Verspätung nicht verschuldet hat. Sie muss nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden, oder solche Maßnahmen nicht möglich waren.

Flug zu spät: Betreuungsleistungen

Ab zwei Stunden Verspätung kannst du gegebenenfalls sogenannte Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen. Hierzu zählen kostenlose Snacks und Getränke, zwei Telefonate, zwei Faxe oder E-Mails. Solltest du erst am nächsten Tag fliegen können, muss dich die Airline zudem in einem Hotel unterbringen und auch den Transfer organisieren.

Der Anspruch auf Betreuungsleistungen richtet sich nach der Dauer der Abflugverspätung sowie nach der Länge der geplanten Flugstrecke. Du kannst Betreuungsleistungen verlangen, wenn sich der Abflug um eine bestimmte Zeit verzögert, nämlich um …

Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darfst du dich selbst darum kümmern. Die Kosten muss die Airline im Nachhinein erstatten, allerdings musst du dafür wieder die Belege aufbewahren.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Siehst du am Flughafen, dass ein anderer Flieger – durchaus auch von einer anderen Airline – dein Reiseziel ansteuert, kannst du unter Umständen den Alternativflug nehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind wie folgt:

Sind beide Punkte gegeben, kannst du den Ersatzflug buchen und die Kosten hierfür geltend machen.

Falls du doch den von deiner ursprünglichen Airline angebotenen Ersatzflug annimmst oder einen neuen Flug buchst, stehen dir außerdem Betreuungskosten (etwa für Getränke oder Mahlzeiten) zu, sollte die Wartezeit am Flughafen länger als zwei Stunden betragen.

Verspäteter Flug: Rücktritt vom Beförderungsvertrag

Wenn sich dein Abflug um fünf Stunden oder mehr verspätet, kannst du vom Vertrag zurücktreten und von der Airline für den Reiseabbruch die vollständige Erstattung des Flugpreises, inklusive Steuern und Gebühren, verlangen.

In diesen Fällen hast du keinen Anspruch auf Weiterbeförderung oder Betreuungsleistungen. Anders ist es, wenn du mindestens zwei Stunden vor deinem erklärten Rücktritt auf den Abflug gewartet hast und sich dieser immer mehr verzögert hat. In diesen Fällen kannst du durchaus einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke und Essen geltend machen.

Quick-Info: Das gilt bei internationalen Flügen

Bei internationalen Flügen können Reisende verlangen, den Schaden ersetzt zu bekommen, der durch die Flugverspätung bei Ankunft entsteht. Grundlage hierfür ist das Montrealer Abkommen, das jedoch nur für internationale Flüge aus Staaten gilt, die das Abkommen unterzeichnet haben.
 
Auch bei einer Verspätung von internationalen Flügen sollten Reisende Quittungen und Belege aufbewahren, um entstandene Kosten dokumentieren und Schäden glaubhaft darlegen zu können. Eine Klage auf Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen können Betroffene außerdem nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren geltend machen.

Flugverspätung: Verhalten vor Ort

Am besten wenden sich Betroffene bei Flugverspätung an das Bodenpersonal ihrer Fluglinie. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, sollten Reisende alle relevanten Informationen selbstständig dokumentieren, zum Beispiel, indem sie die Anzeigetafel fotografieren. Am besten lassen sich Betroffene die Angaben von Zeugen bestätigen.

Aus der Dokumentation sollten folgende Informationen hervorgehen:

Im Falle weiterer Aufwendungen sollten Reisende Quittungen aufbewahren, etwa für ein Hotel oder Taxi. Außerdem gilt es, folgende Personen oder Institutionen über die Verspätung zu informieren:

Good to know: Rechte von Pauschalurlauber:innen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat folgende Ansprüche:
  • Erfolgt die Ankunft am Zielflughafen mehr als vier Stunden später als geplant, können Reisende eine Reisepreisminderung geltend machen. Denn in diesen Fällen wurde die vertraglich vereinbarte Leistung mangelhaft erbracht. Die Höhe der Minderung liegt üblicherweise pro weiterer Stunde Flugverspätung bei fünf Prozent des Tagesreisepreises und maximal 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Verspätungen unter vier Stunden müssen Pauschalreisende hingegen ohne Aussicht auf Entschädigung hinnehmen.
  • Anspruch auf Schadensersatz können Pauschalurlauber:innen dann geltend machen, wenn sich ihr Urlaub aufgrund der Flugverspätung erheblich verkürzt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Urlauber:innen einer ursprünglich einwöchig geplanten Reise drei Tage zu spät am Zielflughafen ankommen.
  • Bei einem erheblichen Reisemangel gibt es außerdem die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Aber Achtung: Flugstörungen wie Verspätungen sind in der Regel nur einfache und keine erheblichen Reisemängel. Sie berechtigen nur zur Preisminderung. Ein Recht zur Kündigung kommt nur bei Pauschalreisen mit wenigen Übernachtungen infrage, wenn sie durch die Verspätung unmöglich geworden sind.

Diese Rechte haben Fluggesellschaften

Du hast keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet war, die trotz des Ergreifens aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Unter außergewöhnlichen Umständen sind Ereignisse zu verstehen, die die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann und kein Teil des normalen Flugbetriebs sind.

Hierunter fallen:

Nicht erfasst werden technische Defekte. Sie gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Umstände.

Welche Maßnahmen für die Fluggesellschaft zumutbar waren, um diese Umstände zu vermeiden, ist im Einzelfall zu bewerten. Möglich wären beispielsweise die Erstellung eines Notflugplans oder das Einplanen von Zeitreserven.

Nicht unterkriegen lassen

Eine Reise verspätet anzutreten, weil der Flug nicht pünktlich ist, ist ärgerlich. Betroffenen stehen dann aber viele Möglichkeiten zur Verfügung, um zumindest finanziellen Ausgleich oder Unterstützungsleistungen zu erhalten. Wichtig ist in diesen Fällen, einen kühlen Kopf zu bewahren und Belege sorgsam aufzuheben.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was bekommen Reisende bei zwei Stunden Flugverspätung?
Ab zwei Stunden Abflugverspätung haben Reisende Anspruch auf Verpflegung mit Essen und Getränken. Außerdem stehen ihnen mindestens zwei kostenlose Telefonate zu. Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, steht ihnen ein Hotelzimmer samt Transfer zu.
Wie viel Geld bekommen Reisende bei einer Flugverspätung?
Bei Verspätungen kann Reisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen.
Ab wann können Reisende im Falle einer Flugverspätung die Reise abbrechen und das Ticket ersetzt bekommen?
Ab einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden haben Reisende das Recht, die Reise abzubrechen. Dann haben sie auch Anspruch auf eine Erstattung der Ticketkosten.

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