- Gerichtshof der Europäischen Union kurz erklärt
- Aufgaben des Gerichtshofs
- Gerichtshof: Zuständigkeit für Rechtssachen
- Verfahrensablauf am Gerichtshof
- Gerichtshof: Schlüsselrolle in der Europäischen Union
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Ist das höchste rechtsprechende Organ der EU und sorgt für die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedsstaaten.
- Zusammensetzung des EuGH: Besteht aus dem Gerichtshof und dem Gericht, die jeweils mit Richter:innen aus allen EU-Mitgliedsstaaten besetzt sind.
- Aufgaben des EuGH: Er agiert als Verfassungs-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozial-, Straf- und Zivilgericht und ist für die Überprüfung der Vereinbarkeit von Verwaltungshandeln und -vorschriften mit dem EU-Recht zuständig.
- Zuständigkeit für Rechtssachen: Der Gerichtshof entscheidet über Vorabentscheidungen, Vertragsverletzungen, Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen sowie Schadenersatzklagen.
- Verfahrensablauf am Gerichtshof: Ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel ein schriftliches Verfahren und eine mündliche Verhandlung umfasst.
- Schlüsselrolle des Gerichtshofs: Der EuGH spielt eine entscheidende Rolle in der Europäischen Union und gewährleistet die einheitliche Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedsstaaten.
Gerichtshof der Europäischen Union kurz erklärt
Der Gerichtshof der Europäischen Union, abgekürzt mit EuGH, ist das höchste rechtsprechende Organ der EU und spielt eine zentrale Rolle bei der Auslegung und Durchsetzung des EU-Rechts. Er stellt sicher, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten einheitlich und nachvollziehbar angewendet wird, und schlichtet Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Institutionen und den Regierungen der Länder.
Der EuGH setzt sich aus zwei Gerichten zusammen: aus dem Gerichtshof und dem Gericht. Der Gerichtshof befasst sich mit folgenden Rechtsfällen:
- Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte
- Nichtigkeitsklagen
- Berufungen
Das EuG ist vor allem für Nichtigkeitsklagen zuständig, die von Einzelpersonen, Unternehmen und gelegentlich von EU-Ländern eingereicht werden.
Da der Gerichtshof und das Gericht stark ausgelastet waren, wurde 2001 die Möglichkeit für Fachgerichte für bestimmte Sachgebiete geschaffen. Allerdings gab es beim EuGH bisher nur ein Fachgericht, nämlich das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, dass seine Tätigkeit zum 1. September 2016 eingestellt hat.
Der Gerichtshof besteht aus 27 Richter:innen – aus jedem EU-Mitgliedsland eine:r – und elf Generalanwält:innen. Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und für jeweils sechs Jahre ernannt. Aus ihren Reihen wählen sie die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten, die drei Jahre im Amt bleiben.
Ins Gericht werden zwei Richter:innen je Mitgliedsstaat entsandt – insgesamt also 54. Diese müssen in ihren Heimatländern für höchste Richterämter qualifiziert sein oder als Jurist:innen höchstanerkannt sein. Die Posten werden in der Regel alle drei Jahre neu besetzt, um die Unabhängigkeit zu wahren.
Der Gerichtshof tagt in Kammern. Je nach Verfahren kommt er in kleinen Kammern mit drei oder fünf Richter:innen, in einer großen Kammer mit 15 Richter:innen oder im Plenum zusammen. Letzteres aber nur, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht.
Quick-Info
Nicht zu verwechseln ist der Gerichtshof mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, abgekürzt mit EGMR, der seinen Sitz in Straßburg hat. Er ist ein Organ des Europarats, einer internationalen Organisation, die von verschiedenen europäischen Ländern gebildet wird.
Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Mitgliedsstaaten des Europarats. Er hat die Befugnis, Klagen von Einzelpersonen, Gruppen und Staaten im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen zu prüfen.
Aufgaben des Gerichtshofs
Der EuGH – nicht allein der Gerichtshof – wahrt die Einheit des europäischen Rechtssystems. Er agiert als letzte Instanz für Fragen des EU-Rechts und trägt zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundwerte der EU bei. Dabei kann er verschiedene Rollen einnehmen:
- Verfassungsgericht: In dieser Funktion löst der EuGH-Konflikte zwischen den EU-Organen und prüft die Legitimität der EU-Gesetzgebung.
- Verwaltungsgericht: Als Verwaltungsgericht ist der Gerichtshof der Europäischen Union für die Überprüfung der Vereinbarkeit von Verwaltungsvorschriften und Verwaltungshandeln der EU-Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht zuständig.
- Arbeits- und Sozialgericht: Der EuGH entscheidet in dieser Funktion über Fragen der Freizügigkeit, der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben.
- Strafgericht: Als Strafgericht prüft er die Entscheidungen der EU-Kommission über die Verhängung von Geldbußen.
- Zivilgericht: In seiner Funktion als Zivilgericht entscheidet der EuGH unter anderem bei Schadenersatzklagen.
Gerichtshof: Zuständigkeit für Rechtssachen
Dem Gerichtshof werden verschiedene Rechtssachen zugewiesen, über die er urteilen muss. Diese Rechtssachen fallen in verschiedene Kategorien:
- Vorabentscheidungen: In Vorabentscheidungsverfahren werden dem Gerichtshof von nationalen Gerichten Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorgelegt. Der Gerichtshof klärt, wie das EU-Recht und die EU-Verträge in einem konkreten Fall anzuwenden sind. Dadurch wird eine einheitliche und korrekte Auslegung des EU-Rechts gewährleistet.
- Vertragsverletzung: Der Gerichtshof prüft die Rechtmäßigkeit von Handlungen und Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Wird gerichtlich festgestellt, dass ein EU-Land sich nicht an die Gesetze hält, muss es das ändern. Andernfalls kann es zu einem Bußgeld verurteilt werden.
- Nichtigkeitsklagen: Bei Nichtigkeitsklagen, die von Einzelpersonen, Unternehmen und gelegentlich von EU-Ländern eingereicht werden, prüft der Gerichtshof, ob Rechtsakte der EU-Organe und -Institutionen im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Ist das nicht der Fall, kann der Rechtsakt annulliert werden.
- Untätigkeitsklagen: Erfüllen EU-Institutionen wie Parlament, Rat und Kommission ihre gesetzlichen Pflichten nicht ordnungs- oder fristgemäß, kann der Gerichtshof eine Untätigkeitsklage erheben.
- Schadenersatzklagen: Über eine Schadenersatzklage können Einzelpersonen, Unternehmen oder EU-Mitgliedstaaten Schadenersatz von der EU oder ihren Institutionen zu fordern, wenn sie aufgrund rechtswidriger Handlungen oder Unterlassungen der EU einen Schaden erlitten haben.
Statistik
Die meisten der 2022 neu beim Gerichtshof eingegangenen Rechtssachen betrafen den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Auch in den Bereichen Steuerrecht, Verbraucherschutz, geistiges Eigentum und Sozialpolitik gab es zahlreiche Rechtssachen.
Quelle:
curia.europa.eu
Verfahrensablauf am Gerichtshof
Ein Verfahren am Gerichtshof ist ein mehrstufiger Prozess. Üblich ist ein schriftliches Verfahren, dem auch eine mündliche Verhandlung mit öffentlicher Anhörung folgen kann. Dabei variiert der Ablauf je nach Verfahrensart:
- Vorlagen zur Vorabentscheidung: Bei Vorabentscheidungsverfahren stellt ein nationales Gericht dem Gerichtshof Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts. Die Parteien des Ausgangsverfahrens, die Mitgliedstaaten und Unionsorgane erhalten dieses Vorabentscheidungsersuchen in ihrer Landessprache übersetzt zugestellt. Innerhalb von zwei Monaten können dazu schriftliche Erklärungen eingereicht werden.
- Klagen und Rechtsmittel: Bei Klagesachen wird eine Klageschrift an die Kanzlei des Gerichtshofs gerichtet. Darüber wird eine Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und die übrigen Parteien haben zwei Monate Zeit, um Klage- oder Rechtsmittelbeantwortungen einzureichen sowie Erwiderungen und Gegenerwiderungen vorzubringen.
Nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens werden ein:e Berichterstatter:in und eine Generalanwältin bzw. ein Generalanwalt bestimmt, die für die weitere Behandlung der Rechtssache zuständig sind.
Die Beteiligten können nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens innerhalb von drei Wochen angeben, ob sie eine mündliche Verhandlung wünschen. Ob und wann diese stattfindet, entscheidet der Gerichtshof nach Anhörung und auf Empfehlung von Berichterstatter:in und Generalanwältin bzw. Generalanwalt.
In der mündlichen Verhandlung tragen die Parteien ihre Argumente öffentlich vor dem Spruchkörper und der Generalanwältin bzw. dem Generalanwalt vor. Letztere:r trägt einige Wochen später die Schlussanträge in einer öffentlichen Sitzung vor. Diese beinhalten rechtliche Aspekte des Rechtsstreits sowie eine Empfehlung für die Entscheidung des Gerichtshofs.
Sind keine neuen Rechtsfragen aufgekommen, kann der Gerichtshof nach Anhörung der Generalanwältin oder des Generalanwalts ohne Schlussanträge entscheiden.
Zur Urteilsfindung beraten sich die Richter:innen auf der Grundlage eines Urteilsentwurfs, den der:die Berichterstatter:in erstellt hat. Das Urteil des Gerichtshofs erfolgt durch Mehrheitsentscheid und wird von den teilnehmenden Richter:innen unterzeichnet, wobei abweichende Meinungen nicht aufgeführt werden.
Urteile und Schlussanträge der Generalanwält:innen werden auf curia.europa.eu veröffentlicht und später in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.
Gerichtshof: Schlüsselrolle in der Europäischen Union
Der Gerichtshof als einer von zwei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union, des EuGHs, ist ein bedeutender Pfeiler der europäischen Rechtsordnung. Der EuGH klärt in seinen verschiedenen Funktionen komplexe Rechtsfragen und gewährleistet die einheitliche Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedsstaaten. Damit bildet er die Grundlage für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der EU.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Funktion hat der Gerichtshof der Europäischen Union?
Der Gerichtshof der Europäischen Union, abgekürzt mit EuGH, ist verantwortlich dafür, das EU-Recht auszulegen und seine Einhaltung zu überwachen.
Wie ist der Gerichtshof der Europäischen Union aufgebaut?
Der Gerichtshof der Europäischen Union, kurz EuGH, besteht aus dem Gerichtshof, dem Gericht und den Fachgerichten. Seit 2016 ist allerdings kein Fachgericht mehr tätig.
Welche Arten von Verfahren gibt es am Europäischen Gerichtshof?
Am Gerichtshof des EuGHs gibt es Verfahren zu Vorabentscheidungen, Vertragsverletzungen, Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen und Schadenersatzklagen.
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