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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alle Infos dazu

Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende greift der Staat Personen finanziell unter die Arme, die ohne Partner Kinder erziehen. Wie hoch die Unterstützung ist und wie man sie bekommt, steht in diesem Artikel.
Rückansicht einer erwachsenen Person, die ein Kind auf den Schultern trägt
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Kinder kosten Geld: Wer allein ohne Partner:in Kinder erzieht, muss oft sehr sparsam leben, um finanziell über die Runden zu kommen. Gerade, wenn die Kinder noch kleiner sind, ist eine Tätigkeit in Vollzeit kaum mit der Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder zu vereinbaren. Entsprechend niedrig ist oft auch das zur Verfügung stehende Einkommen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann hier helfen.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?Es handelt sich um einen Steuerfreibetrag, der dazu führt, dass Alleinerziehende weniger Steuern zahlen müssen.
  • Höhe des Entlastungsbeitrags: Im Jahr 2020 beträgt dieser 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag um 240 Euro.
  • Voraussetzungen für den Entlastungsbeitrag: Du musst Anspruch auf Kindergeld haben, alleinstehend sein und das Kind muss in deinem Haushalt gemeldet sein.
  • Anwendung des Entlastungsbeitrags bei der Lohnsteuer: Der Betrag kann auch bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden, dies führt zu einer monatlichen finanziellen Entlastung.
  • Beantragung des Entlastungsbeitrags: Dies erfolgt entweder bei der Einkommenssteuererklärung oder durch Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung.
  • Was ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

    Beim Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. Dieses Geld wird also bei der Steuer nicht berücksichtigt: Damit müssen weniger Steuern gezahlt werden, sodass mehr vom Einkommen übrig bleibt.

    Das bedeutet, dass der Staat kein zusätzliches Geld überweist, sondern die Alleinerziehenden indirekt mit der finanziellen Entlastung fördert.

    Wie hoch ist der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?

    Im Steuergesetz für das Jahr 2020 wurde der Entlastungsbeitrag deutlich erhöht: Er beträgt 4.008 Euro. Lebt mehr als ein Kind im Haushalt, erhöht sich der Betrag um 240 Euro für jedes weitere Kind.

    Der Beitrag wird auf das Kalenderjahr gerechnet. Entfallen die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags innerhalb des Jahres, beispielsweise weil die Kinder nun beim anderen Elternteil leben, reduziert sich der Betrag pro Monat, in dem die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren, um ein Zwölftel.

    Quick-Info: Entlastungsbeitrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag

    Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ist eine zusätzliche Unterstützung und ersetzt nicht etwa das Kindergeld.
    Der Entlastungsbetrag hat auch keinen Einfluss auf die sogenannte „Günstigerprüfung“ des Finanzamts bei der Einkommenssteuererklärung, bei der automatisch errechnet wird, ob es für den:die Steuerpflichtige:n günstiger ist, die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld bei der Steuer zu berücksichtigen.

    Diese Voraussetzungen müssen Alleinerziehende für den Entlastungsbeitrag erfüllen

    Um den Anspruch für den Entlastungsbeitrag zu erfüllen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    Wenn getrenntlebende Paare ihre Kinder gemeinsam erziehen wollen und dies auch für das Finanzamt offensichtlich ist, etwa weil das Kind an zwei Wohnorten gemeldet ist, treten Sonderregelungen in Kraft. Als Faustregel gilt: Das Elternteil, das Kindergeld erhält oder den Anspruch darauf hat, kann auch den Entlastungsbeitrag beantragen.

    Entlastungsbeitrag und Lohnsteuer

    Für Alleinerziehende ist oft jeder Euro wichtig. Um nicht auf die jährliche Gewährung des Entlastungsbeitrags zu warten, sondern möglichst schnell eine finanzielle Entlastung zu spüren, kann der Betrag auch bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden.

    Ist das der Fall, werden bei der Zahlung von Lohn oder Gehalt weniger Steuern abgezogen. Es steht also bereits monatlich mehr Geld zur Verfügung. Dazu können Alleinerziehende den Wechsel in die Steuerklasse 2 beantragen.

    Die Finanzämter halten auf ihren Internetseiten entsprechende Formulare unter dem Titel „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ bereit. Zum Wechsel der Steuerklasse müssen das Hauptformular und die Anlage „Kind“ ausgefüllt werden.

    Good to know: Nicht übertragbar

    Anders als beim Kinderfreibetrag ist eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf einen anderen Elternteil nicht möglich.

    So beantragst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Um den Entlastungsbetrag zu bekommen, füllen Alleinerziehende bei der Steuererklärung die Anlage „Kind“ aus oder nutzen den entsprechenden Bereich in einer Steuersoftware. Die erste Seite fragt nach persönlichen Angaben zum Kind, zum Verwandtschaftsverhältnis und zum Kindergeldanspruch.

    Neben Fragen zu abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und einem Abschnitt mit der Möglichkeit zur Übertragung des Kinder- und Betreuungsfreibetrags findest du auf der zweiten Seite des Formulars schließlich den Bereich zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die dritte Seite beschäftigt sich unter anderem mit Schulgeld und Pauschbeträgen für Kinder mit Behinderung.

    Wichtig: Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt werden.

    Möglichkeit zur Steuerersparnis unbedingt nutzen!

    Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende leistet der Staat einen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation, die sich Alleinstehende nicht entgehen lassen sollten. Wer unmittelbar davon profitieren will, sollte die Möglichkeit nutzen, die Steuerklasse zu wechseln, um so bereits monatlich bei der Lohnsteuer entlastet zu sein.

    Verstehen sich die Eltern der Kinder nach einer Trennung gut und erziehen die Kinder gemeinsam, wenden sie sich am besten an einen Steuerhilfeverein, um die finanziell optimale Möglichkeit für den Entlastungsbetrag herauszufinden.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wer bekommt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
    Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro jährlich (Stand: Dezember 2022).
    Wie bekommst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
    Der Entlastungsbetrag wird auf Antrag gewährt: Entweder im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder durch Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung, um bereits monatlich davon zu profitieren.
    Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2022?
    Alleinerziehende erhalten seit 2020 für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.

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    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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