- Definition einer GmbH
- GmbH-Gesetz regelt Auskunfts- und Einsichtsrecht
- Das Recht auf Einsicht und Auskunft im Detail
- Grenzen des Informationsrechts
- GmbH: Einsichts- und Auskunftsrecht sorgt für Transparenz
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur GmbH-Einsicht
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- GmbH Definition: Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet wird und mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt.
- Informationsrechte: Gesellschafter:innen einer GmbH haben umfassende Informationsrechte, die sich in ein Auskunfts- und ein Einsichtsrecht gliedern.
- Recht auf Einsicht und Auskunft: Das Recht auf Einsicht umfasst sämtliche Geschäftsunterlagen, das Auskunftsrecht betrifft vielfältige Informationen wie Marktsituation, wirtschaftliche Verhältnisse und geplante Ausrichtung der GmbH.
- GmbH & Co. KG: Die Rechtsform der GmbH & Co. KG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer GmbH und bietet unter anderem steuerliche Vorteile und größeren Gestaltungsfreiraum.
- Grenzen des Informationsrechts: Das Informationsrecht kann eingeschränkt werden, wenn die Auskunft der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen könnte.
- Transparenz durch Einsichts- und Auskunftsrecht: Das Auskunftsrecht und Einsichtsrecht sorgen für Transparenz und können vertraglich nicht eingeschränkt werden.
- Häufigkeit der Rechtsform: Die GmbH ist mit 79 Prozent die häufigste Rechtsform bei eingetragenen Unternehmen in Deutschland.
Definition einer GmbH
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Demnach haften die Gesellschafter:innen nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrem eingebrachten Stammkapital. Diese Einlage muss insgesamt mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Person reicht aus, um eine GmbH zu kaufen oder zu gründen. In der Regel haben GmbHs aber mehrere Gesellschafter:innen.
Formal handelt es sich bei der GmbH mit dem Eintrag ins Handelsregister um eine juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die von den Inhaber:innen getrennt ist. Sie wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter:innen regelt. Diese bestellen in der Regel einen oder mehrere Geschäftsführer:innen. Einmal im Jahr muss eine Bilanz der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
GmbH-Gesetz regelt Auskunfts- und Einsichtsrecht
Allen Gesellschafter:innen einer GmbH stehen umfassende Informationsrechte zu, unabhängig von ihrer Einlagenhöhe. Diese gliedern sich in ein Auskunfts- und ein Einsichtsrecht: Fragen die Gesellschafter:innen an, muss die Geschäftsführung zu jeder Zeit und sofort Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH geben.
Bei diesem Informationsrecht handelt es sich um ein essenzielles Recht, das nicht ausgeschlossen oder weitreichend eingeschränkt werden kann. Gesellschafter:innen wenden es zum Beispiel an, bevor sie strategische oder operative Entscheidungen treffen.
Zudem dient das Recht der Kontrolle der Geschäftsleitung sowie der Mehrheitsgesellschafter:innen, um die Gewaltenteilung in der GmbH sicherzustellen.
Das Recht auf Einsicht und Auskunft im Detail
In Paragraf 51 des GmbH-Gesetzes heißt es, die Geschäftsführung habe „die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten.“ Das Recht auf Einsicht umfasst sämtliche Geschäftsunterlagen. Dazu gehört insbesondere die gesamte Buchhaltung, zudem andere Schriftsätze sowie digitale Dokumente einschließlich Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Lageberichte.
Das Recht auf Auskunft betrifft vielfältige Informationen, beispielsweise:
- Die Marktsituation
- Wirtschaftliche Verhältnisse
- Gewährung von Darlehen
- Protokolle der Sitzungen von Beirats- und Aufsichtsrat
- Verträge zwischen Gesellschafter:innen und der GmbH
- Gehälter und Anstellungsverträge der Angestellten und der Geschäftsleitung
- Geplante, zukünftige Ausrichtung der GmbH
- Beziehungen der GmbH zu verbundenen Unternehmen
Quick-Info: GmbH oder GmbH & Co. KG
Die in der Praxis oft gewählte Rechtsform der GmbH & Co. KG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer GmbH: So setzt sie sich aus zwei verschiedenen Rechtsformen zusammen, der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft.
Im Vergleich zur GmbH bietet die GmbH & Co. KG eine einfachere Nachfolgeregelung, größeren Freiraum bei der Unternehmensgestaltung sowie steuerliche Vorteile. Allerdings sind die laufenden Geschäftskosten sowie der Verwaltungsaufwand in der Regel höher.
Grenzen des Informationsrechts
Dem Informationsrecht sind gewissen Grenzen auferlegt, in bestimmten Fällen kann die Geschäftsleitung die Auskunft verweigern. Diese Umstände werden in Paragraf 51a Absatz 2 des GmbH-Gesetzes dargelegt.
Danach muss es Anhaltspunkte geben, dass die um Information bittenden Gesellschafter:innen diese „zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und dadurch der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen“ werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Informationen Interessen der Konkurrenz bedient werden.
Die Verweigerung obliegt allerdings nicht der Entscheidung der Geschäftsführung, es bedarf dafür eines Beschlusses der Gesellschafter:innen. Wird dieser nicht eingeholt, drohen der Geschäftsleitung rechtliche Konsequenzen, wie eine außerordentliche Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüche seitens der Gesellschaft.
Beachte: Das Stimmrecht der um Informationen bittenden Gesellschafter:innen kann in der Gesellschafterversammlung bei der Beschlussfindung eingeschränkt sein.
Statistik
Die GmbH ist die häufigste Rechtsform bei eingetragenen Unternehmen in Deutschland. Bei 79 Prozent aller deutschen Firmen im Handelsregister handelt es sich um GmbHs.
Quelle: Listflix
GmbH: Einsichts- und Auskunftsrecht sorgt für Transparenz
Die Gesellschafter:innen einer GmbH sind zur Ausübung strategischer und operativer Aufgaben vielfach auf Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Verträge und anderen Dokumente des Unternehmens angewiesen.
Daher sieht das Gesetz ein Auskunftsrecht und Einsichtsrecht vor, das auch vertraglich nicht eingeschränkt werden kann. Schranken dieses Informationsrechts greifen nur, wenn Auskünfte und Einsicht zu einem nicht unerheblichen Nachteil für die Gesellschaft führen können.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur GmbH-Einsicht
Wo kann ich die Umsätze einer GmbH einsehen?
Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen sind seit 2008 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Kann ich die Bilanzen einer GmbH einsehen?
Bilanzen einiger GmbHs sind im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar – allerdings nicht von allen. Je größer die GmbH, desto umfangreicher und detaillierter sind die Veröffentlichungspflichten.
Wo werden die Bilanzen einer GmbH veröffentlicht?
Die Bilanzen von GmbHs werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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