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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland verhindert, dass Steuerpflichtige doppelt Steuern bezahlen. Was das genau bedeutet, erfährst du hier.
Detailaufnahme eines englischsprachigen Steuerdokuments.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Wer in Deutschland wohnt, aber Einkünfte in einem anderen Land erzielt, profitiert oft von einem Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses verhindert, dass die steuerpflichtige Person in beiden Ländern Steuern zahlen muss. Ein solches Abkommen hat Deutschland auch mit den USA geschlossen. Was das für Einkünfte aus den USA bedeutet, erfährst du hier.
  1. Wozu dient ein Doppelbesteuerungsabkommen?
  2. Das OECD-Musterabkommen als Grundlage
  3. Das Steuersystem in den USA
  4. Steuern auf Dividenden
  5. Als Deutsche:r in den USA arbeiten
  6. Das bringt das Doppelbesteuerungsabkommen USA–Deutschland
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Sie verhindern, dass Einkünfte in zwei Ländern besteuert werden. Deutschland und die USA haben ein solches Abkommen.
  • OECD-Musterabkommen: Dient als Grundlage für viele Doppelbesteuerungsabkommen, kann aber von den Staaten angepasst werden.
  • US-Steuersystem: US-Bürger:innen und GreenCard-Inhaber:innen sind steuerpflichtig, unabhängig von ihrem Wohnort. Steuersätze variieren je nach Bundesstaat und Kommune.
  • Steuern auf Dividenden: In den USA beträgt der Quellensteuersatz 30 Prozent. Mit einem "Qualified Intermediary" kannst du dir die Rückforderung sparen.
  • Aufenthalt in den USA: Die Aufenthaltsdauer entscheidet darüber, ob du in den USA steuerpflichtig bist oder nicht. Bei einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Veranlagungsjahr musst du eine Steuererklärung in den USA einreichen.

Wozu dient ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Wenn eine Person Einkünfte in einem Land erzielt, in dem sie nicht wohnt, ist sie unter Umständen in beiden Ländern steuerpflichtig. Das kommt zum Beispiel vor, wenn jemand für ein Unternehmen im Ausland arbeitet oder dort Einkünfte aus Immobilien beziehungsweise aus dem Anteil an einem dortigen Betrieb erzielt.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll verhindern, dass die Einkünfte doppelt besteuert werden – im Wohnort der Person und im Quellenstaat, in dem sie Einkünfte hat. Zahlreiche Staaten haben solche DBA untereinander geschlossen, so auch Deutschland und die USA.

Dabei verzichtet üblicherweise ein Land auf seinen Steueranspruch (Freistellungsmethode) – oder die im Quellenstaat gezahlten Steuern werden auf die Steuern im Ansässigkeitsstaat angerechnet (Anrechnungsmethode).

Das OECD-Musterabkommen als Grundlage

Viele Staaten greifen beim Verhandeln von neuen Doppelbesteuerungsabkommen auf das sogenannte OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zurück. Diese einheitliche Grundlage ist international bewährt und gesichert.

So können sich Staaten auf eine gemeinsame Basis verlassen, anstatt zunächst sämtliche Besonderheiten ihrer jeweiligen Steuersysteme untereinander zu klären.

Das OECD-Musterabkommen dient jedoch lediglich als Empfehlung. Staaten können je nach Bedarf einzelne Artikel ändern, weglassen oder ergänzen. Auch das DBA zwischen den USA und Deutschland weist viele Parallelen zum OECD-Musterabkommen auf, besitzt aber einige Besonderheiten.

Quick-Tipp: DBA online nachschlagen

Das Bundesfinanzministerium stellt den Text aller DBA, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat, im Netz zur Verfügung. Dazu gehört beispielsweise auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland.

Das Steuersystem in den USA

Das US-Steuersystem hat einige Besonderheiten, die sich auf die DBA auswirken, die die USA mit anderen Staaten abschließen. So sind alle US-Staatsbürger:innen und GreenCard-Besitzerinnen in den USA steuerpflichtig, unabhängig von ihrem Wohnort. Dies gilt für ihr gesamtes Einkommen („Welteinkommen“).

Wenn sie in Deutschland wohnen, greift allerdings auch hier das DBA, und sie können sich bereits gezahlte Steuern anrechnen lassen.

Das Steuersystem in den USA weist zudem noch weitere Abweichungen vom deutschen auf. Zum Beispiel variiert der Einkommenssteuersatz je nach Bundesstaat und Kommune. In Deutschland wird die Einkommenssteuer hingegen bundesweit einheitlich berechnet.

Steuern auf Dividenden

Falls du Aktien von US-Unternehmen besitzt, zahlst du auf erhaltene Dividenden Quellensteuer in den USA. Dividenden werden nämlich immer in dem Land besteuert, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

In vielen Doppelbesteuerungsabkommen haben sich Länder untereinander auf einen Steuersatz für Dividenden geeinigt, meist 15 Prozent. Bei den USA ist das anders – sie erheben einen Steuersatz von 30 Prozent. Von 100 Euro Dividende einer in den USA ansässigen Firma zahlt dir deine Bank also nur 70 Euro aus.

Die Differenz von 15 Prozent kannst du dir dank des DBA zwar zurückerstatten lassen, wenn du einen Antrag bei der US-Steuerbehörde stellst. Wenn du Einzelaktien besitzt, kann es aber eine ganze Weile dauern, bis du dein Geld zurückerhältst. Bei ETFs mit US-Aktien musst du dich immerhin nicht selbst darum kümmern.

Tipp: Mit einer Depotbank, die von den US-Behörden als „Qualified Intermediary“ registriert ist, kannst du dir die Rückforderung sparen. Dann werden von den US-Dividenden nur noch 15 Prozent Quellensteuer einbehalten. Erkundige dich also bei deiner Bank, ob sie dazugehört.

Good to know

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland trat 1991 in Kraft. Die letzten Änderungen sind seit 2008 gültig.

Als Deutsche:r in den USA arbeiten

Wenn du als Deutsche:r in den USA arbeiten möchtest oder gearbeitet hast, ist die Länge deines Aufenthalts entscheidend dafür, ob du in den USA steuerpflichtig bist oder nicht.

Wenn du im Veranlagungsjahr mindestens 31 Tage in den USA gewohnt hast und die Summe der Aufenthaltstage in diesem und den beiden vorigen Jahren laut US-Berechnung 183 Tage beträgt, bist du in den USA steuerpflichtig.

Dabei werden die Tage im Vorjahr nur zu einem Drittel und die im Jahr davor zu einem Sechstel mit einbezogen. Warst du zwei Jahre vor dem Veranlagungsjahr 180 Tage in den USA, zählen diese also nur als 30 Tage.

Falls du nach dieser Berechnung 183 Tage US-Aufenthalt erreichst, musst du eine Steuererklärung in den USA einreichen, auch wenn du wieder in Deutschland wohnst und dort steuerpflichtig bist.

Falls du also arbeitsbedingt einen längeren Aufenthalt in den USA planst, aber (noch) nicht vollständig in die USA ziehst, lass dich vorsichtshalber beraten, was das für deine Steuern konkret bedeutet – und wie du eine US-amerikanische Steuerklärung korrekt ausfüllst.

Das bringt das Doppelbesteuerungsabkommen USA–Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland hilft zwar dabei, Doppelbesteuerung zu verhindern, die steuerliche Lage kann allerdings trotzdem kompliziert sein. Falls du Einkommen in den USA erzielst oder einen längeren arbeitsbedingten Aufenthalt in den USA planst, dann lass dich sicherheitshalber beraten, was das genau für deine Steuererklärung(en) bedeutet und wo welche Erklärung und welches Formular eingereicht werden muss.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Haben die USA ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Ja, die USA haben ein DBA mit Deutschland geschlossen. Die letzten Änderungen sind 2008 in Kraft getreten.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA?
Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland ist festgelegt, welche Steuern in welchem Land anfallen oder angerechnet werden können, damit steuerpflichtige Personen nicht doppelt Steuern zahlen.
Bin ich als Deutscher in den USA steuerpflichtig?
Ja, wenn du dich in den letzten drei Jahren länger als 183 Tage in den USA aufgehalten hast. Dabei zählen die Aufenthaltstage im Veranlagungsjahr komplett, die in den Jahren zuvor werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nur anteilig berücksichtigt.

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