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Die Gewinnverteilung bei einer atypisch stillen Beteiligung

Atypisch stille Gesellschafter:innen sind am Gewinn und Zuwachs des Betriebsvermögens der Gesellschaft beteiligt, da sie als Mitunternehmer:innen gelten. Mehr zur Gewinnverteilung erfährst du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bei einer atypisch stillen Gesellschaft sind die stillen Gesellschafter:innen am Gewinn und Verlust, am Zuwachs des Betriebsvermögens einschließlich der stillen Reserven und des Geschäftswerts beteiligt. Lösen die stillen Gesellschafter:innen ihre Einlage auf, haben sie Anspruch auf Beteiligung am Zuwachs des Gesellschaftsvermögens. Genaueres zur Gewinnverteilung liest du hier.
  1. Stille und atypisch stille Beteiligung
  2. Ansprüche und Risiken von atypisch stillen Gesellschafter:innen
  3. Vorteile einer atypischen stillen Beteiligung für eine GmbH
  4. Atypisch stille Beteiligung mit höheren Renditechancen und Risiken
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von atypischer stiller Gesellschaft: Eine Beteiligungsform, bei der stille Gesellschafter:innen neben einer Gewinnbeteiligung auch vom Zuwachs des Betriebsvermögens profitieren sowie Mitspracherechte im Unternehmen haben.
  • Gewinnverteilung: Die Höhe der Gewinnbeteiligung als atypisch stille:r Gesellschafter:in kann frei vereinbart werden, hängt jedoch maßgeblich von der Höhe der Einlage ab.
  • Vorteile einer atypisch stillen GmbH: Für Gesellschafter:innen einer GmbH ergeben sich bei einer atypisch stillen Variante steuerliche und unternehmerische Vorteile.

Stille und atypisch stille Beteiligung

Bei einer stillen Beteiligung erwerben Gesellschafter:innen Anteile eines Unternehmens und haben im Zuge der Gewinnverteilung Anspruch auf einen Teil des Gewinns. Sie haben jedoch kein Mitspracherecht über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und greifen auch nicht in das Tagesgeschäft ein.

Diese Form der Beteiligung ist eine gängige Art für Investor:innen, sich in erfolgversprechende Firmen einzukaufen, ohne selbst unternehmerisch aktiv werden zu müssen.

Anders verhält es sich bei einer atypisch stillen Beteiligung. Die so gestellten Gesellschafter:innen haben durchaus ein Mitspracherecht und Einflussmöglichkeiten auf die Ausrichtung des Unternehmens, auch wenn sie offiziell nicht als Gesellschafter:innen geführt werden. Die genaue Einbindung der atypisch stillen Gesellschafter:innen hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab.

Der große Vorteil einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH liegt vor allem in der geringeren Besteuerung.

Ansprüche und Risiken von atypisch stillen Gesellschafter:innen

Neben dem vertraglich verankerten Mitspracherecht profitieren atypisch stille Gesellschafter:innen vom Wachstum des Unternehmens. Denn wird die atypisch stille Beteiligung durch Vertragskündigung beendet, werden ihnen nicht nur ihre Einlagen ausgezahlt, sondern auch Anteile vom Betriebsvermögen, sofern dieses während der Zeit der Beteiligung gewachsen ist.

Grundsätzlich ist die Gewinnverteilung in einer atypisch stillen GmbH nach denselben Grundsätzen vorzunehmen, nach denen der Gewinn bei einer GmbH & Co. KG zu verteilen ist. In beiden Fällen handelt es sich um Mitunternehmerschaften, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).

Allerdings besteht durch eine solche unternehmerische Beteiligung auch die Möglichkeit, Verluste zu erleiden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Diese können aber steuerlich geltend gemacht werden, da atypisch stille Gesellschafter:innen als Unternehmer:innen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen.

In manchen Fällen besagt die vertragliche Vereinbarung, dass atypisch stille Beteiligte über ihre Einlage hinaus haften.

Quick-Info: Vorsicht vor Lockangeboten

Unseriöse Finanzberater:innen bieten atypisch stille Beteiligungen auch als private Altersvorsorge inklusive Steuersparmodell an. Hiervon raten Fachleute dringend ab, da die Gefahr eines Totalverlusts gegeben ist. Zudem sind die Vertragsbedingungen oft derart gestaltet, dass ein Kündigungsrecht ausgeschlossen wird. So kann es dazu kommen, dass im Falle einer Unternehmensinsolvenz weiter Raten gezahlt werden müssen, ohne dass eine Aussicht auf spätere Gewinne besteht.

Vorteile einer atypischen stillen Beteiligung für eine GmbH

Für Gründer:innen und Gesellschafter:innen ist das Modell einer atypischen stillen Beteiligung ebenfalls reizvoll – sowohl aus unternehmerischer Sicht als auch aus steuerlicher. So wird eine atypisch stille GmbH steuerlich nicht wie eine Kapitalgesellschaft, sondern wie eine Personengesellschaft behandelt. Demnach wird der Gewinn je nach Höhe mit 42 oder 45 Prozent besteuert, anstatt mit 49 Prozent.

Der zweite Vorteil ist der zur Verfügung stehende Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro (Stand 2024), durch den der zu versteuernde Gewinn gesenkt werden kann. Dieser Freibetrag steht normalen GmbHs nicht zu.

Die Vorteile der Unternehmensform einer GmbH gelten darüber hinaus auch für atypisch stille GmbHs, wie etwa die im Gesellschafsvertrag geregelte Erbnachfolge, die Haftungsbeschränkung sowie die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.

Good to know: Grenzen verlaufen fließend

Je nach Grad der Beteiligung an einem Unternehmen können atypisch stille Gesellschafter:innen steuerrechtlich als Mitunternehmer:innen angesehen werden. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Die Grenzen zwischen Beteiligung und Mitunternehmerschaft verlaufen fließend und hängen vom vertraglichen Einzelfall ab.

Wichtig ist hierbei, dass Einkünfte von Mitunternehmer:innen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb gelten. Sie sind entsprechend anders zu versteuern als die Einkünfte aus Kapitalvermögen von typisch stillen Gesellschafter:innen.

Atypisch stille Beteiligung mit höheren Renditechancen und Risiken

Bei einer atypisch stillen Beteiligung werden den Investor:innen Kontroll- und Vermögensrechte eingeräumt, sodass sie steuerlich als Mitunternehmer:innen anzusehen sind. Diese Form der Beteiligung beinhaltet höhere Renditechancen, da so auch Vermögenszuwächse, also stille Reserven, auf die Teilhaber:innen übergehen. Allerdings ist das Risiko – abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung – auch höher als bei einer stillen Beteiligung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Gewinnbeteiligung von stillen Gesellschafter:innen?
Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann frei vereinbart werden, hängt jedoch maßgeblich von der Höhe der Einlage ab.
Welche Einkünfte haben atypische stille Gesellschafter:innen?
Atypische stille Gesellschafter:innen bekommen einen frei zu vereinbarenden Anteil am Unternehmensgewinn. Darüber hinaus steht ihnen als Mitunternehmer:innen auch ein Anteil des Vermögenszuwachses zu, sofern die Firma einen solchen erwirtschaftet hat.
Was ist eine atypische stille Beteiligung?
Anders als bei einer typischen stillen Beteiligung gibt es bei dieser Form Mitspracherechte über die Ausrichtung des Unternehmens, obwohl die Investor:innen nicht offiziell als Gesellschafter:innen geführt werden.

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