Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Bürgschaft als Sicherheit: Eine Bürgschaft dient als finanzielle Absicherung für Kredite oder Mietverträge. Sie sollte nie leichtfertig eingegangen werden, da sie ein hohes finanzielles Risiko darstellt.
- Aufsetzen einer Bürgschaft: Für eine Bürgschaft muss ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Bürgschaftsverhältnis wie Name und Anschrift der Vertragsparteien, Art und Form der Bürgschaft sowie mögliche Höchstbeträge oder Zeiträume.
- Einspringen von Bürgen: Wann Bürge:innen die Zahlungsforderungen übernehmen müssen, hängt von der Art der vereinbarten Bürgschaft ab. Es gibt unterschiedliche Arten wie die Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und die Globalbürgschaft.
- Risiken bei einer Bürgenschaft: Bei einer Zahlungsunfähigkeit haften Bürge:innen mit ihrem Privatvermögen. Zudem hat eine aufgenommene Bürgershaft Einfluss auf die Bonität bei zukünftigen Kreditanfragen oder Mietverträgen.
Die Bürgschaft als Sicherheit
Eine Bürgschaft dient im Falle einer Zahlungsunfähigkeit als Sicherheit. Dabei erklärt sich ein Bürge dazu bereit, alle ausstehenden Zahlungsaufforderungen zu begleichen, die sich an eine andere Person richten. Bürgschaften kommen meist bei Krediten oder bei Mietverträgen zum Einsatz.
Für die Aufnahme eines Kredits fordern Banken üblicherweise Sicherheiten von den Kreditnehmer:innen, das können beispielsweise Ersparnisse oder auch Immobilien sein. Wenn der Bank die verfügbaren Sicherheiten nicht ausreichen, wird der angefragte Kredit oftmals nicht gewährt. Mit einer Bürgschaft als Sicherheit für die Bank kann der Kredit dennoch aufgenommen werden.
Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags erklärst du dich in der Regel dazu bereit, eine Kaution in Höhe einer oder mehrerer Monatsmieten zu entrichten. Diese Geldsumme ist vor allem für junge Menschen häufig schwer aufzubringen, wenn sie noch kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. Als Alternative kann eine Bürgschaft vereinbart werden. Diese dient dann auch als Sicherheit für in der Wohnung entstandene Schäden.
Als Bürge können grundsätzlich alle in Deutschland lebenden Menschen einspringen, die volljährig sind und über ein geregeltes Einkommen verfügen, also finanziell abgesichert sind. Bürgschaften sollten allerdings nie leichtfertig aufgenommen werden, da sie ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Und die Konditionen sollten stets detailliert ausgehandelt werden.
Eine gewisse Vertrauensbasis ist also grundlegend, wenn eine Bürgschaft vereinbart wird: Sie sollte niemals aus reinem Wohlgefallen eingegangen werden. In den meisten Fällen erklären sich Familienmitglieder bereit, für eine Bürgschaft einzustehen. Auch unter Eheleuten ist eine solche Vereinbarung üblich.
So wird eine Bürgschaft aufgesetzt
Für das Zustandekommen einer Bürgschaft muss ein Bürgschaftsvertrag schriftlich aufgesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, bei dem die Bürgen sich dazu bereit erklären, die Forderungen der Schuldner:innen gegenüber den Gläubigern zu begleichen, sobald die Schuldner:innen nicht zahlen können.
In der im Vertrag enthaltenen sogenannten Bürgschaftserklärung werden alle wichtigen Informationen zum Bürgschaftsverhältnis festgehalten. Diese Erklärung darf nicht elektronisch festgehalten werden, sondern muss auf schriftlichem Weg erfolgen. Diese Details sollten unbedingt enthalten sein:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Art und Form der Bürgschaft
- Informationen zu möglichen Höchstbeträgen oder Zeiträumen
- Datum
- Unterschriften
Weiterhin können in der Bürgschaftserklärung Verzichtsklauseln aufgenommen werden. Auch Details zu einer möglichen Kündigung der Bürgschaft können gelistet werden. Diese sind aber eher selten, da die Bürgschaft als Sicherheit gilt und den Zahlungserhalt für die Gläubiger sichern soll.
Nach Vereinbaren der Bürgschaft und Unterzeichnung des Vertrags inklusive Erklärung erhalten die Gläubiger eine Bürgschaftsurkunde. Das ist eine Art Schuldschein, der nach Erfüllung der Schuld zurückgegeben wird, also wenn der Kredit zurückgezahlt wurde oder eine in der Bürgschaftserklärung vereinbarte Laufzeit vorüber ist.
Quick-Tipp
Es gibt Bürgschaftserklärungsvordrucke, also Muster, die das Aufsetzen einer Bürgschaft erleichtern. Sie sollten aufgrund des hohen finanziellen Risikos, das bei einer Bürgschaft entsteht, dennoch immer sorgfältig geprüft werden, damit es später nicht zu Konflikten kommt.
Wann Bürgen einspringen müssen
Wann der Fall eintritt, in dem Bürgen die Zahlungsforderungen übernehmen müssen, hängt von der Art der vereinbarten Bürgschaft ab. Gläubiger bekommen nicht immer sofort ihre Forderung von den Bürgen beglichen.
- Im Falle der Ausfallbürgschaft greift das Recht der sogenannten Einrede der Vorausklage. Das bedeutet: Gläubiger dürfen sich erst an die Bürgen wenden, nachdem der Nachweis erbracht wurde, dass die Schuldner:innen zahlungsunfähig sind. Das kann beispielsweise bei einer erfolglosen Zwangsvollstreckung erfüllt sein.
- Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger die Möglichkeit, auf die Bürgen zuzukommen, sobald die ausstehenden Forderungen nicht mehr beglichen werden – ob Zahlungsunfähigkeit der Grund ist oder andere Gründe vorliegen, spielt dabei keine Rolle.
- Wird eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vereinbart, müssen Bürgen die Forderung sofort begleichen, etwa bei der ersten nicht bezahlten Rate, selbst wenn die Forderung nicht berechtigt sein sollte oder sich gegen eine andere aufrechnen lässt. Unberechtigten Zahlungen kann im Nachhinein in einem Rückforderungsprozess widersprochen werden.
- Bei einer Globalbürgschaft ist besondere Vorsicht geboten. Dabei haften Bürgen auch für zukünftige Verbindlichkeiten der Schuldner:innen.
Good to know
Auch Kreditinstitute können eine Bürgschaft eingehen. Bei einem sogenannten Avalkredit, oder auch Bankaval genannt, gibt die Bank als bürgende Partei beispielsweise eine Garantie zur Kreditwürdigkeit der Kund:innen gegen eine Gebühr.
Diese Risiken gibt es zu beachten
Personen, die eine Bürgschaftserklärung abgeben, sollten sich bewusst sein, dass sie damit ein hohes finanzielles Risiko eingehen. Denn wenn es wirklich zum Zahlungsausfall durch die Kreditnehmer:innen kommt, haften sie mit dem Privatvermögen, also Erspartes oder sogar Geld aus der privaten Altersvorsorge.
Eine Bürgschaft taucht zudem immer in den Schufa-Daten auf, hat also Einfluss auf die Bonität, wenn die Bürgen selbst einen Kreditantrag stellen oder als Mieter einen Mietvertrag unterzeichnen.
Die Bürgschaft erlischt erst, wenn die Schulden komplett beglichen wurden. Zwar ist es möglich, eine Klausel zur Kündigung der Bürgschaft in den Vertrag aufzunehmen, aber Kreditinstitute lassen sich in der Regel nicht darauf ein. Auch im Todesfall der Bürgen läuft die Bürgschaft weiter, dann wird sie an die Erben weitergegeben.
Das Risiko einer Bürgschaft verringern
Um das finanzielle Risiko durch eine Bürgschaft möglichst gering zu halten, solltest du vor allem die folgenden Punkte beachten:
- Auf Aufnahme der Klausel zur Einrede der Vorausklage bestehen
- Keine Verzichtsklauseln unterschreiben
- Die Bürgschaft nur für einen begrenzten Zeitraum vereinbaren
- Eine Höchstsumme festlegen
- Nur Geldbeträge vereinbaren, die mit dem Privatvermögen bezahlt werden können
Bürgschaft: Einstehen für die Pflichten von Dritten
Eine Bürgschaft sichert Gläubiger – zum Beispiel Vermietern oder Banken, die einen Kredit vergeben – für den Fall ab, dass sie von ihren Schulder:innen keine Zahlungen erhalten. Dabei stehen Bürgen dafür ein und übernehmen die ausstehenden Forderungen gegenüber des Gläubigers. Als Privatperson solltest du eine Bürgschaft wegen des hohen finanziellen Risikos nie unüberlegt und aus rein emotionalen Gründen eingehen, da du mit dem Privatvermögen haftest und je nach Art der Bürgschaft auch sofort einspringen musst.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Bei einer Bürgschaft erklären sich Bürgen bereit, gegenüber Gläubigern, beispielsweise Vermietern oder Kreditgebern, für offene Zahlungen aufzukommen, wenn die Schuldner:innen zahlungsunfähig werden.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Es gibt beispielsweise die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bürgschaft auf erstes Anfordern. Sie unterscheiden sich darin, wann die Bürgen einspringen müssen.
Kann eine Bürgschaft gekündigt werden?
Eine Bürgschaft kann in der Regel nicht gekündigt werden. Sie erlischt erst dann, wenn die Schuld vollständig beglichen wurde. Auch im Todesfall wird die Bürgschaft an die Erben der Bürgen weitergegeben.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen