Das Bürgergeld: Die Reform des Hartz-IV-Systems kurz erklärt
Was du über das Bürgergeld wissen solltest, das zum Jahreswechsel 2022 und 2023 eingeführt wurde und das Hartz-IV-System reformiert, erfährst du in diesem Artikel.
Aus Hartz IV wird das Bürgergeld: Das ist der neue Name für die staatliche und finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige, arbeitslose Menschen, die mit einer Gesetzesreform ab dem 1. Januar 2023 gilt. Wie das neue Modell funktioniert, wer wann welche Zahlungen erhält und wie das Bürgergeld sich vom Arbeitslosengeld unterscheidet, erfährst du hier.
Das Bürgergeld: Es hat das Hartz-IV-System ab dem 1. Januar 2023 reformiert und ersetzt.
Anspruch auf Bürgergeld: Du musst in Deutschland leben, grundsätzlich erwerbsfähig sein und dein Gesamteinkommen muss unter dem Existenzminimum liegen.
Kritik an Hartz IV: Die Regelsätze waren zu niedrig, die finanziellen Sanktionen zu streng und die Antragsprozesse zu bürokratisch.
Neuerungen durch das Bürgergeld: Der Regelsatz ist erhöht worden, es gibt eine Schonfrist für Miet- und Heizkosten sowie höhere Freibeträge für monatliche Hinzuverdienstgrenzen.
Sanktionen beim Bürgergeld: Bei Pflichtverletzungen drohen Kürzungen des monatlichen Satzes nach einem dreistufigen System.
Förderung beim Bürgergeld: Es gibt einen Bonus für jene, die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, welche die Jobchancen verbessern.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Das Bürgergeld wurde eingeführt, um das häufig kritisierte Hartz-IV-System zu ersetzen. Was bleibt: Diejenigen, die Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hatten, haben auch Anspruch auf das Bürgergeld. Die Voraussetzungen:
Wer Bürgergeld erhalten will, muss in Deutschland leben und grundsätzlich erwerbsfähig sein, denn bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung gibt es andere Formen der Unterstützung.
Das Mindestalter ist 15 Jahre und zudem darf das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht sein.
Es muss eine sogenannte Hilfebedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft vorliegen. Die Bedarfsgemeinschaft kann zum Beispiel eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie mit Kindern sein.
Das Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen liegt unter dem Existenzminimum und reicht nicht für den Lebensunterhalt. Das Existenzminimum wird in Deutschland durch den steuerlichen Grundfreibetrag bestimmt. Für 2023 beträgt dieser 10.908 Euro pro Jahr.
Good to know
Im Dezember 2022 erhielten rund 3,8 Millionen Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld II.
Warum sollte Hartz IV weg?
Seit dem Jahr 2005 war das Arbeitslosengeld II die finanzielle Unterstützung vom Staat für erwerbsfähige, arbeitslose Menschen in Deutschland. Umgangssprachlich war es auch als Hartz IV bekannt, nach dem Leiter der entsprechenden Gesetzeskommission, dem VW-Manager Peter Hartz.
Der Begriff Hartz IV war zunehmend mit einer Stigmatisierung und sozialem Abstieg verbunden. Mit dem neuen Namen Bürgergeld möchte die Bundesregierung das ändern. Weitere wesentliche Kritikpunkte, die die Bundesregierung zur Reform veranlasste:
Zu niedrige Regelsätze – im Jahr 2022 betrugen sie monatlich 449 Euro für alleinstehende Erwachsene plus rund 350 Euro für die Bruttokaltmiete.
Wer in einer eigenen Immobilie lebte, musste diese unter Umständen erst verkaufen, um Arbeitslosengeld II erhalten zu können. Erschwert wurde der Antrag auch für Bürger:innen, die eine nach den bürokratischen Regelungen zu große oder zu teure Mietwohnung hatten. Die Regelungen galt es zu überdenken.
Die finanziellen Sanktionen, also Kürzungen des monatlichen Satzes, die Arbeitslosengeld-II-Bezieher:innen drohten, wenn sie Termine bei den staatlichen Jobcentern nicht einhielten oder sich nicht ausreichend um Arbeit bemühten, sollten abgemildert werden.
Reformierbar erschien auch, dass die Leistungsbezieher:innen grundsätzlich jede zumutbare Arbeit annehmen mussten, selbst dann, wenn diese nicht ihrem bisherigen Beruf entspricht oder unter ihrer Qualifikation liegt.
Neuerungen durch das Bürgergeld
Bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter will die Bundesregierung die finanzielle Absicherung für Erwerbsfähige mit dem Bürgergeld machen. Gegenüber dem Arbeitslosengeld II sind vor allem folgende Neuerungen zu nennen:
Der Regelsatz beträgt nun 53 Euro mehr pro Monat, nämlich 502 Euro für Alleinstehende. Bei Berücksichtigung der hohen Inflationsrate im Einführungszeitraum ist die Kaufkraft der Leistungsbezieher:innen jedoch kaum gestiegen. Die Teuerungsrate für die Erhöhung des Bürgergelds soll künftig vorausschauend Anwendung finden und nicht wie bisher rückwirkend.
Neu ist auch eine sogenannte Schonfrist oder Karenzzeit für Menschen, die in den ersten zwölf Monaten des Bürgergeldbezugs gilt: Während dieser Zeit übernimmt der Staat die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und die Heizkosten in angemessener Höhe. Nach der Karenzzeit gelten jedoch wieder die Standardzuschüsse bei Wohnung und Energie.
Während der Karenzzeit dürfen Bezieher:innen mehr Vermögen als bisher besitzen: 40.000 Euro pro Person plus 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Auch eine selbst bewohnte eigene Immobilie gehört im ersten Jahr zum sogenannten Schonvermögen.
Die Freibeträge für monatliche Hinzuverdienstgrenzen wurden angehoben: Wer zwischen 530 und 1.000 Euro verdient, darf davon 30 Prozent behalten. Früher waren 20 Prozent zwischen 100 und 1.000 Euro anrechnungsfrei und bei Zuverdiensten zwischen 1.000 und 1.200 Euro 10 Prozent.
Sanktionen und Förderung beim Bürgergeld
Wie beim Arbeitslosengeld II drohen beim Bürgergeld finanzielle Sanktionen, wenn Leistungsbezieher:innen sich nach den gesetzlichen Regelungen und deren Auslegung durch die Sachbearbeiter:innen der Jobcenter nicht korrekt verhalten.
Sanktionen erfolgen beim Bürgergeld nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt eine Senkung um 10 Prozent für einen Monat. Bei der zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten um 30 Prozent für drei Monate. Einer der größten Kritikpunkte von Hartz IV bleibt mit den Sanktionen damit auch beim Bürgergeld bestehen.
Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber die Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten erweitert. So gibt es ab Juli 2023 einen sogenannten Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat für jene, die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, welche die Jobchancen verbessern. Auch das Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro dient diesem Zweck, setzt aber die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel des Berufsabschlusses voraus.
Bürgergeld: Was ist eine Pflichtverletzung?
Sanktionen verhängen dürfen Sachbearbeiter:innen der Jobcenter zum Beispiel bei Meldeversäumnissen, also wenn jemand nicht zum geforderten Termin erscheint, oder wenn Leistungsbezieher:innen eine nach den gesetzlichen Regelungen zumutbare Arbeit ablehnen.
Änderungen statt grundlegender Reform
Das Bürgergeld ist trotz des neuen Namens keine grundlegende Reform des Arbeitslosengelds II. Trotzdem bringt es einige positive Veränderungen für die Leistungsbezieher:innen. Vor allem die zwölfmonatige Karenzzeit für Erstbezieher:innen des Bürgergelds sorgt dafür, dass sich Betroffene weniger als früher darum sorgen müssen, sofort die bisherige Wohnung oder das Ersparte zu verlieren. Wichtig ist zudem der neue Anreiz für berufliche Weiterbildungen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?
Grundsätzlich haben alle Anspruch auf Bürgergeld, die bisher auch Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hatten: erwerbsfähige Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die kein Einkommen oder eines unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages haben.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Der Regelsatz für das Jahr 2023 beträgt 502 Euro im Monat für eine alleinstehende Person – rund 50 Euro mehr als das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 – sowie 451 Euro mehr für Partner:innen und je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro für jedes Kind in der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen Zuschüsse etwa für Unterkunft, Energiekosten oder berufliche Weiterbildungen.
Wird beim Bürgergeld die Miete bezahlt?
Für Erstbezieher:innen des Bürgergelds gibt es eine zwölfmonatige Karenzzeit, in der die Jobcenter die vollen Kosten für eine Mietwohnung sowie Heizkosten in angemessener Höhe übernehmen. Danach prüfen die Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunftskosten anhand von Daten zu regionalen Durchschnittswerten.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
Platinum Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
Gold Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
American Express Card Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
American Express Blue Card Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
PAYBACK American Express Karte Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien
Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.