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Das Bürgergeld: Die Reform des Hartz-IV-Systems kurz erklärt

Was du über das Bürgergeld wissen solltest, das zum Jahreswechsel 2022 und 2023 eingeführt wurde und das Hartz-IV-System reformiert, erfährst du in diesem Artikel.
Hände nehmen Geldscheine aus einer Geldbörse
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Aus Hartz IV wird das Bürgergeld: Das ist der neue Name für die staatliche und finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige, arbeitslose Menschen, die mit einer Gesetzesreform ab dem 1. Januar 2023 gilt. Wie das neue Modell funktioniert, wer wann welche Zahlungen erhält und wie das Bürgergeld sich vom Arbeitslosengeld unterscheidet, erfährst du hier.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Das Bürgergeld: Es hat das Hartz-IV-System ab dem 1. Januar 2023 reformiert und ersetzt.
  • Anspruch auf Bürgergeld: Du musst in Deutschland leben, grundsätzlich erwerbsfähig sein und dein Gesamteinkommen muss unter dem Existenzminimum liegen.
  • Kritik an Hartz IV: Die Regelsätze waren zu niedrig, die finanziellen Sanktionen zu streng und die Antragsprozesse zu bürokratisch.
  • Neuerungen durch das Bürgergeld: Der Regelsatz ist erhöht worden, es gibt eine Schonfrist für Miet- und Heizkosten sowie höhere Freibeträge für monatliche Hinzuverdienstgrenzen.
  • Sanktionen beim Bürgergeld: Bei Pflichtverletzungen drohen Kürzungen des monatlichen Satzes nach einem dreistufigen System.
  • Förderung beim Bürgergeld: Es gibt einen Bonus für jene, die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, welche die Jobchancen verbessern.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde eingeführt, um das häufig kritisierte Hartz-IV-System zu ersetzen. Was bleibt: Diejenigen, die Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hatten, haben auch Anspruch auf das Bürgergeld. Die Voraussetzungen:

Good to know

Im Dezember 2022 erhielten rund 3,8 Millionen Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld II.

Warum sollte Hartz IV weg?

Seit dem Jahr 2005 war das Arbeitslosengeld II die finanzielle Unterstützung vom Staat für erwerbsfähige, arbeitslose Menschen in Deutschland. Umgangssprachlich war es auch als Hartz IV bekannt, nach dem Leiter der entsprechenden Gesetzeskommission, dem VW-Manager Peter Hartz.

Der Begriff Hartz IV war zunehmend mit einer Stigmatisierung und sozialem Abstieg verbunden. Mit dem neuen Namen Bürgergeld möchte die Bundesregierung das ändern. Weitere wesentliche Kritikpunkte, die die Bundesregierung zur Reform veranlasste:

Neuerungen durch das Bürgergeld

Bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter will die Bundesregierung die finanzielle Absicherung für Erwerbsfähige mit dem Bürgergeld machen. Gegenüber dem Arbeitslosengeld II sind vor allem folgende Neuerungen zu nennen:

Sanktionen und Förderung beim Bürgergeld

Wie beim Arbeitslosengeld II drohen beim Bürgergeld finanzielle Sanktionen, wenn Leistungsbezieher:innen sich nach den gesetzlichen Regelungen und deren Auslegung durch die Sachbearbeiter:innen der Jobcenter nicht korrekt verhalten.

Sanktionen erfolgen beim Bürgergeld nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt eine Senkung um 10 Prozent für einen Monat. Bei der zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten um 30 Prozent für drei Monate. Einer der größten Kritikpunkte von Hartz IV bleibt mit den Sanktionen damit auch beim Bürgergeld bestehen.

Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber die Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten erweitert. So gibt es ab Juli 2023 einen sogenannten Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat für jene, die Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen, welche die Jobchancen verbessern. Auch das Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro dient diesem Zweck, setzt aber die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel des Berufsabschlusses voraus.

Bürgergeld: Was ist eine Pflichtverletzung?

Sanktionen verhängen dürfen Sachbearbeiter:innen der Jobcenter zum Beispiel bei Meldeversäumnissen, also wenn jemand nicht zum geforderten Termin erscheint, oder wenn Leistungsbezieher:innen eine nach den gesetzlichen Regelungen zumutbare Arbeit ablehnen.

Änderungen statt grundlegender Reform

Das Bürgergeld ist trotz des neuen Namens keine grundlegende Reform des Arbeitslosengelds II. Trotzdem bringt es einige positive Veränderungen für die Leistungsbezieher:innen. Vor allem die zwölfmonatige Karenzzeit für Erstbezieher:innen des Bürgergelds sorgt dafür, dass sich Betroffene weniger als früher darum sorgen müssen, sofort die bisherige Wohnung oder das Ersparte zu verlieren. Wichtig ist zudem der neue Anreiz für berufliche Weiterbildungen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?
Grundsätzlich haben alle Anspruch auf Bürgergeld, die bisher auch Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hatten: erwerbsfähige Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die kein Einkommen oder eines unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages haben.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Der Regelsatz für das Jahr 2023 beträgt 502 Euro im Monat für eine alleinstehende Person – rund 50 Euro mehr als das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 – sowie 451 Euro mehr für Partner:innen und je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro für jedes Kind in der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen Zuschüsse etwa für Unterkunft, Energiekosten oder berufliche Weiterbildungen.
Wird beim Bürgergeld die Miete bezahlt?
Für Erstbezieher:innen des Bürgergelds gibt es eine zwölfmonatige Karenzzeit, in der die Jobcenter die vollen Kosten für eine Mietwohnung sowie Heizkosten in angemessener Höhe übernehmen. Danach prüfen die Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunftskosten anhand von Daten zu regionalen Durchschnittswerten.

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