- Das ist eine GmbH
- Die Pflicht, eine Bilanz zu erstellen
- Gründe für die Bilanzierungspflicht von GmbHs
- Was zum Jahresabschluss gehört
- Bilanzierungspflicht: Für GmbHs gilt sie immer
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Bilanzierungspflicht von GmbHs
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- GmbH ist eine Kapitalgesellschaft: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, die Gesellschafter:innen haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
- Gründung einer GmbH: Erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro und muss im Handelsregister eingetragen werden.
- Bilanzierungspflicht: GmbHs müssen eine Bilanz erstellen, die Vermögen und Schulden des Geschäftsjahres gegenüberstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
- Steuerbilanz und Handelsbilanz: Neben der Handelsbilanz kann auch eine Steuerbilanz erforderlich sein, die auf die Handelsbilanz folgt.
- Fristen für den Jahresabschluss: Muss innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Geschäftsjahresende erfolgen.
- Bilanzierungspflicht bei Einzelunternehmen: Gewerbliche Einzelunternehmen müssen eine Bilanz erstellen, wenn der Umsatz oder der Gewinn bestimmte Grenzwerte überschreiten.
- Gründe für die Bilanzierungspflicht von GmbHs: Dient zur Erhöhung der Sicherheit von Gläubiger:innen und zur Transparenz der wirtschaftlichen Lage.
Das ist eine GmbH
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafter:innen haften demnach nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Für die Gründung einer GmbH – die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform – ist ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich.
Intern setzt sich die GmbH aus den Gesellschafter:innen zusammen, wobei bereits eine Person zur Gründung ausreicht. Nach außen hin wird die GmbH durch die Geschäftsführung vertreten. Die GmbH besitzt eine sogenannte Rechtsfähigkeit und tritt damit als eine juristische Person des Privatrechts auf. Sie muss im Handelsregister eingetragen werden.
Die Pflicht, eine Bilanz zu erstellen
GmbHs müssen im Handelsverkehr einigen Pflichten nachkommen, darunter fällt die Bilanzierungspflicht.
Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses, sie stellt Vermögen und Schulden der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr gegenüber. Die Bilanz wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und informiert damit Außenstehende über die wirtschaftliche Lage und die Finanzstruktur des Unternehmens.
Die Differenz aller Vermögenswerte und Schulden wird auch als Buchwert bezeichnet.
Die Grundlage für die Bilanzierungspflicht wird vom Handelsgesetzbuch, kurz HGB, definiert. Eine solche Handelsbilanz wird auch Eröffnungsbilanz genannt, da sie bei Gründung sowie zu Beginn jedes Geschäftsjahres erstellt werden muss.
Auch bei Anlässen wie Fusionen, Unternehmensverkäufen, einer Rechtsformänderung oder einem Gesellschafterwechsel ist eine Bilanz anzufertigen.
Steuerbilanz und Handelsbilanz
Für die Bilanzierung relevant sind zudem besondere Vorschriften zur Gewinnermittlung, die sich aus dem Steuerrecht ergeben. Es kann dabei nötig sein, zusätzlich eine Steuerbilanz aufzustellen, die auf die Handelsbilanz folgt.
Die Erstellung einer Bilanz ist durch die notwendige doppelte Buchführung mit einiger bürokratischer Arbeit verbunden. Durch den Einsatz intelligenter Buchhaltungs- und Bilanzierungssoftwares lässt sich der Prozess jedoch stark vereinfachen. Viele Firmen nutzen zum Beispiel DATEV für ihre Onlinebuchhaltung.
Fristen für den Jahresabschluss
GmbHs müssen neben der Bilanz ebenso eine Gewinn- und Verlustrechnung, abgekürzt mit GuV, erstellen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kleinstkapitalgesellschaften, sie müssen seit 2015 keine GuV mehr veröffentlichen. Für größere GmbHs könnten für den Jahresabschluss zudem notwendige Anhänge in Betracht kommen.
Der GmbH-Jahresabschluss ist nach Paragraf 264 HGB innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich maximal sechs Monate Zeit lassen.
Quick-Info: Bilanzierungspflicht bei Einzelunternehmen
Gewerbliche Einzelunternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Sie unterliegen allerdings der Bilanzierungspflicht, sofern entweder der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren höher als 600.000 Euro oder der Gewinn größer als 60.000 Euro ist.
Sobald ein solcher Fall eintritt, erhalten die Inhaber:innen vom Finanzamt im Regelfall eine Aufforderung zur Bilanzierung. Wird keiner der beiden Grenzwerte überschritten, reicht eine Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR.
Gründe für die Bilanzierungspflicht von GmbHs
Da die Haftungsmasse einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, kann es im schlimmsten Fall vorkommen, dass viele Gläubiger:innen auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen.
Um die Sicherheit dieser Personen und das Auskunftsrecht zu erhöhen, sind GmbHs verpflichtet, einmal jährlich eine Bilanz zu erstellen, die spätestens zwölf Monate nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Die Bilanz sorgt für Transparenz, von der ebenso die Gesellschafter:innen selbst profitieren können, da die Bilanzierungspflicht etwaige Missstände offensichtlicher macht.
Was zum Jahresabschluss gehört
Der Jahresabschluss einer GmbH muss grundsätzlich stets mit einem Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Dieser besteht mindestens aus einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung, plus gegebenenfalls Anhänge. Zur Erläuterung:
- In der Bilanz werden alle Vermögensgegenstände, also das Anlage- und Umlaufvermögen des Unternehmens sowie alle Mittel an Eigenkapital und Verbindlichkeiten aufgeführt. Das sind beispielsweise Forderungen, Grundstücke oder sonstige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite sowie Eigen- und Fremdkapital auf der Passivseite.
- Die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sämtliche Erträge und Aufwendungen. Dazu zählen beispielsweise Umsatzerlöse, der Aufwand für Personal und Materialien sowie die Abschreibungen.
- Abhängig von ihrer Größe müssen GmbHs ihrem Jahresabschluss einen Lagebericht hinzufügen und den Jahresabschluss von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beglaubigen lassen. Im Lagebericht ist laut HGB „der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.“
Statistik
Im Jahr 2022 entfielen 38,3 Prozent der Unternehmensinsolvenzen auf GmbHs. Insgesamt gab es in Deutschland 14.700 Unternehmensinsolvenzen. Häufig lässt ein Einblick in die Bilanzen von GmbHs Misswirtschaften frühzeitig erkennen.
Quelle:
Creditreform
Bilanzierungspflicht: Für GmbHs gilt sie immer
Grundsätzlich unterliegen alle GmbHs der Bilanzierungspflicht und müssen einen Jahresabschluss erstellen, der mindestens aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Die Bilanz wird zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Frist für den Jahresabschluss beträgt je nach Unternehmensgröße drei oder sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Grund für die Bilanzierungspflicht ist der Gläubigerschutz.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Bilanzierungspflicht von GmbHs
Wann muss eine GmbH eine Bilanz erstellen?
Eine GmbH muss im Zuge des Jahresabschlusses einmal im Jahr eine Bilanz erstellen. Die Frist endet abhängig von der Unternehmensgröße drei bis sechs Monate nach Geschäftsjahresende.
Ist eine GmbH immer buchführungspflichtig?
Ja, eine GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Wann entfällt Bilanzierungspflicht?
Alle GmbHs sind verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen und Buchhaltung auszuführen. Nur von der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung sind kleine GmbHs mit geringen Umsätzen befreit.
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Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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