Bitte Suchbegriff eingeben…

Der Betriebsprüfungsbericht: Ein wichtiges Schriftstück

Nach einer Betriebsprüfung erstellen Steuerprüfer:innen einen Betriebsprüfungsbericht. Was es damit auf sich und welche Bedeutung das für Steuerpflichtige hat, erfährst du hier.
Eine Person in dunklem Anzug weißem Hemd sieht sich ein Papier, das er in einer Hand hält, durch eine Lupe an, die er in der anderen Hand hält.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Wenn in einem Unternehmen eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, erstellen die Prüfer:innen über das, was sie festgestellt haben, Bericht. Wann eine Betriebsprüfung überhaupt ansteht und was du über den Betriebsprüfungsbericht wissen solltest, erfährst du hier.
  1. Das ist ein Betriebsprüfungsbericht
  2. So läuft eine Betriebsprüfung ab
  3. Folgen eines Betriebsprüfungsberichts
  4. Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid
  5. Betriebsprüfungsbericht: Mögliche Auswirkungen auf die Steuerpflicht
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Betriebsprüfungsbericht
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Betriebsprüfungsbericht: Schriftlich festgehaltene Feststellungen nach einer Betriebsprüfung inklusive der entsprechenden steuerrechtlichen Bewertungen.
  • Ablauf einer Betriebsprüfung: Eine Betriebsprüfung findet oft in der Geschäftsstelle des Unternehmens oder bei der Steuerberatung statt. Sie wird entweder mit einer Prüfungsfeststellung oder mit einer Schlussbesprechung beendet.
  • Folgen eines Betriebsprüfungsberichts: Sind Steuerpflichtige mit Inhalten des Betriebsprüfungsberichts nicht einverstanden, können sie Einwendungen gegen das Schriftstück erheben. Kommen Steuerprüfer:innen solchen Änderungswünschen nicht nach, müssen Steuerpflichtige auf den geänderten Steuerbescheid warten und mit einem Einspruch gegen ihn vorgehen.

Das ist ein Betriebsprüfungsbericht

Ein Betriebsprüfungsbericht wird im Anschluss an eine Betriebsprüfung erstellt. Eine Betriebsprüfung wird vom Finanzamt oder einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt. Dabei wird kontrolliert, ob das entsprechende Unternehmen eine korrekte Besteuerung vorgenommen hat, also ob Abgaben und Steuern richtig abgeführt wurden.

So läuft eine Betriebsprüfung ab

Eine Betriebsprüfung wird mindestens zwei Wochen zuvor per Prüfungsanordnung angekündigt. Betriebsprüfer:innen erscheinen daraufhin zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort und beginnen mit der Prüfung der Unterlagen. Dabei müssen sie sich ausweisen.

Laut gesetzlicher Reihenfolge soll die Prüfung in der Geschäftsstelle des Unternehmens stattfinden, nachrangig im Finanzamt oder in den Wohnräumen der Unternehmer:innen. Häufig findet sie in den Büros der Steuerberatung statt.

Oft erfolgt im Rahmen der Betriebsprüfung auf Wunsch der Prüfer:innen eine Besichtigung des Unternehmens. So können sie sich ein besseres Bild von den betrieblichen Abläufen machen oder feststellen, ob die im Anlagevermögen aufgeführten Wirtschaftsgüter auch tatsächlich betrieblich genutzt werden.

Beendet wird die Betriebsprüfung entweder mit einer Prüfungsfeststellung oder mit einer Schlussbesprechung.

Prüfungsfeststellungen

Eine Prüfungsfeststellung erfolgt dann, wenn die Prüfer:innen nach der Überprüfung keine offenen Fragen mehr haben. Sie können dabei zum Ergebnis kommen, dass die Buchhaltung korrekt war – oder eben nicht.

Ist letzteres der Fall, erstellen die Gutachter:innen die Prüfungsfeststellung inklusive der neu bewerteten steuerrechtlichen Konsequenzen. Dagegen können Unternehmer:innen Einwendungen vortragen. Das kann bereits bei der laufenden Prüfung erfolgen.

Schlussbesprechungen

Kommt es während der laufenden Prüfung zu keiner Einigung über die abweichenden Beurteilungen oder erfolgen keine Antworten der Unternehmer:innen auf offene Fragen, können diese offenen Punkte in der Schlussbesprechung diskutiert werden. Neben den Unternehmer:innen und Prüfer:innen sind die Vorgesetzten der Prüfer:innen sowie die Steuerfachleute der Unternehmerseite anwesend.

Eine Schlussbesprechung ist wiederum nicht nötig, wenn sich die Parteien über alle Prüfungsfeststellungen einig sind. Außerdem ist sie nicht erforderlich, wenn die Betriebsprüfung als sogenannte abgekürzte Außenprüfung erfolgt ist.

Vor einer Schlussbesprechung erhalten Unternehmer:innen eine Übersicht zu den zu besprechenden Punkten. Inhalte sind alle Prüfungsfeststellungen sowie ihre Effekte auf die Besteuerungsgrundlagen.

Das gibt Unternehmer:innen und ihrer Steuerberatung eine gute Grundlage, um sich auf die Besprechung vorzubereiten und Argumente gegen für sie unvorteilhafte Feststellungen zusammenzustellen.

Quick-Info: Weitere Szenarien

Es gibt Fälle, in denen innerhalb einer Betriebsprüfung ein für die Ermittlung der Besteuerung relevanter Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann oder die Aufklärung nur mit großem Aufwand möglich wäre. Die Parteien können dann hierüber eine sogenannte tatsächliche Verständigung abschließen, in der sie sich auf den der Besteuerung zugrunde liegenden Sachverhalt einigen.

Diese Einigung – vorausgesetzt, sie ist wirksam und unanfechtbar zustande gekommen –entfaltet eine Bindungswirkung und kann nur unter engen Voraussetzungen von den Beteiligten einvernehmlich aufgehoben oder geändert werden.

Ein anderer Fall ist die verbindliche Zusage, die von Unternehmer:innen für eine zukünftig neuee steuerliche Behandlung beantragt werden kann. Der zugrunde liegende Sachverhalt muss allerdings zuvor im Rahmen der Betriebsprüfung für die Vergangenheit geprüft worden sein. Die anschließende verbindliche Zusage des Finanzamts gibt Unternehmer:innen Rechtssicherheit über die zukünftige steuerliche Behandlung von vergleichbaren Sachverhalten.

Folgen eines Betriebsprüfungsberichts

Nach der Schlussbesprechung verfassen die Prüfer:innen einen Betriebsprüfungsbericht, und zwar unabhängig davon, ob sich die Parteien über alle strittigen Punkte einigen konnten. Inhalt des Berichts sind die entsprechenden Feststellungen aus der Prüfung inklusive deren steuerrechtliche Konsequenzen.

Sind Unternehmer:innen mit Inhalten des Betriebsprüfungsberichts nicht einverstanden, können sie innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel sind das zwei bis vier Wochen – Einwendungen gegen das Schriftstück erheben. Eine Anfechtung des Berichts mittels eines Einspruchs ist jedoch nicht möglich, da der Bericht nicht als Verwaltungsakt klassifiziert ist.

Einwendungen können Änderungswünsche oder andere Unstimmigkeiten mit dem Bericht sein. Prüfer:innen können den Bericht daraufhin ändern, müssen es aber nicht. Setzen Prüfer:innen Änderungswünsche nicht um, müssen Betroffene auf die geänderten Steuerbescheide warten und mit einem Einspruch gegen sie vorgehen.

Denn nach Ablauf der Einwendungsfrist gegen den Betriebsprüfungsbericht schicken Prüfer:innen den Bericht an die behördliche Stelle, die für die Bearbeitung der Steuererklärung zuständig ist. Diese – in der Regel das Finanzamt – erstellt auf Basis der Feststellungen der Betriebsprüfer:innen den neuen Steuerbescheid.

Steuerpflichtige können gegen solch eine Änderung der Steuerbescheide nach einer Betriebsprüfung Einspruch erheben.

Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid

Solch ein Einspruch kann folgende Effekte haben:

Betriebsprüfungsbericht: Mögliche Auswirkungen auf die Steuerpflicht

Ein Betriebsprüfungsbericht wird nach einer Betriebsprüfung in einem Unternehmen erstellt und kann bedeutende steuerliche Veränderungen für ein Unternehmen bedeuten. Die Anwesenheit von Steuerfachleuten auf Seiten der Unternehmer:innen ist sowohl bei der Betriebsprüfung an sich als auch bei der Schlussbesprechung und der Überprüfung des entsprechenden Berichts sinnvoll.

Sollten Unternehmen Änderungswünsche oder andere Unstimmigkeiten in Bezug auf den Bericht haben, können sie diese Einwendungen innerhalb einer Frist erheben. Das führt zu direkten Anpassungen oder, wenn die Gutachter:innen den Einwendungen nicht zustimmen, müssen die Unternehmen Einspruch gegen die dann erstellten Steuerbescheide beim Finanzamt erheben.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Betriebsprüfungsbericht

Was wird in der Betriebsprüfung geprüft?
Bei einer Betriebsprüfung werden die Buchführung und die steuerlichen Angelegenheiten von steuerpflichtigen Unternehmen umfassend untersucht.
Kann ich gegen einen Betriebsprüfungsbericht Einspruch erheben?
Nein. Der Betriebsprüfungsbericht ist nur die Grundlage des später zu erlassenden, geänderten Steuerbescheids. Er stellt keinen Verwaltungsakt dar, gegen den die Erhebung eines Einspruchs möglich wäre.
Wie sollten Unternehmer:innen auf die Feststellungen in einem Betriebsprüfungsbericht reagieren?
Feststellungen aus dem Betriebsprüfungsbericht werden in einer Schlussbesprechung gemeinsam mit Steuerprüfer:innen erörtert. Zuvor erhalten Unternehmen eine Übersicht über alle inhaltlich relevanten Punkte, die sie mit ihrer Steuerberatung durchgehen sollten.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.

    Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

    ¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
  • PAYBACK American Express Karte
    Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • Business Platinum Card
    Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
  • Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Welches berühmte Finanzviertel in New York City ist bekannt für seine Börsenaktivitäten und Finanzinstitute?
A: Moneytown B: Wall Street C: Cashville