- Autoverkauf: Privat vs. Onlinehändler
- So läuft der Autoverkauf über Onlinehändler
- Privater Autoverkauf: Vorbereitung und Wertermittlung
- Die richtige Präsentation beim privaten Autoverkauf
- Besichtigung und Probefahrt
- Vertrag, Bezahlung und Abmeldung beim Privatverkauf
- Privater Autoverkauf: Die Mühe lohnt sich
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Autoverkauf: Privat vs. Onlinehändler: Beim Verkauf über Onlinehändler fungieren diese meist als Vermittler zu stationären Händlern, beim privaten Verkauf kümmert man sich selbst um den gesamten Prozess.
- Autoverkauf über Onlinehändler: Nach der Registrierung und Angabe von Fahrzeugdaten erhältst Du ein Preisangebot. Bei Annahme des Angebots kümmert sich der Händler um Abholung und Abmeldung.
- Vorsicht vor unseriösen Onlinehändlern: Manche locken mit hohen Preisspannen, bieten aber letztendlich einen niedrigeren Ankaufspreis an. Vergleiche daher mehrere Angebote und warte das Ende der Bieterfrist ab.
- Vorbereitung beim privaten Autoverkauf: Eine gute Vorbereitung inklusive Wertermittlung, technischem Check und optimaler Aufbereitung des Autos ist entscheidend für den Erfolg des Verkaufs.
- Richtige Präsentation beim privaten Autoverkauf: Aussagekräftige Bilder sowie ein informativer Text sind wichtig für eine erfolgreiche Anzeige. Mängel sollten immer angegeben werden.
Autoverkauf: Privat vs. Onlinehändler
Ein Auto zu verkaufen – das klingt für viele in erster Linie nach Stress. Denn wer sich mit Fahrzeugen nicht auskennt, hat möglicherweise Bedenken, etwas falsch zu machen: einen zu niedrigen Preis anzusetzen beispielsweise oder rechtliche Vorgaben bei der Abwicklung zu übersehen.
Viele Autobesitzer:innen wenden sich daher an professionelle Autohändler. Neben den klassischen Autoverkäufern im Autohaus gibt es immer mehr Onlinehändler, die gebrauchte Fahrzeuge über das Internet an- und verkaufen. Dabei fungieren Onlinehändler in der Regel als Vermittler zu stationären Händlern, nur selten kaufen sie selbst Fahrzeuge an.
So läuft der Autoverkauf über Onlinehändler
Im ersten Schritt registrieren die Nutzer:innen sich selbst und ihr Auto auf der entsprechenden Website. Nachdem sie Angaben zum Fahrzeug gemacht und Fotos hochgeladen haben, bekommen Nutzer:innen in der Regel zunächst einen Preis oder eine Preisspanne für das Fahrzeug genannt.
In einem zweiten Schritt bietet das Portal das Auto mehreren Händlern zum Verkauf an. Diese geben innerhalb einer Frist jeweils ein Preisangebot ab, das die Autobesitzer:innen annehmen können.
Bei einigen Portalen sind die Angaben zum Fahrzeug sowie die Bilder die einzigen Grundlagen für die Angebote der Händler. Andere Portale wiederum haben ein eigenes Händlernetz, oft in Ballungsgebieten. So kann für Verkäufer:in und Interessent:in ein Termin vereinbart werden, an dem sie das Auto präsentieren und in Augenschein nehmen.
In beiden Fällen gilt also: Erhalten die Onlinehändler ein Kaufangebot, entscheiden Verkäufer:innen, ob sie darauf eingehen und einen Kaufvertrag abschließen. Falls ja, holt der Händler im Anschluss das Fahrzeug ab und kümmert sich um die Abmeldung.
Quick-Tipp: Fallen bei Onlinehändlern
Daher ist es ratsam, Angebote mehrerer Onlinehändler einzuholen und das Ende der Bieterfrist abzuwarten. Zudem sollten Verkäufer:innen sich vorher informieren, ob Stornogebühren anfallen, wenn sie einem Verkauf nicht zustimmen.
Privater Autoverkauf: Vorbereitung und Wertermittlung
Für Wagenbesitzer:innen, die ihr Fahrzeug nicht über einen Onlinehändler veräußern, sondern privat auf Plattformen im Internet verkaufen möchten, gilt: Ein Inserat auf möglichst vielen Plattformen erhöht die Anzahl der erreichten potenziellen Interessent:innen. Doch bevor die Anzeige online gehen kann, sind einige Dinge zu beachten.
Gute Vorbereitung
Ist der Wagen in einem einwandfreien technischen Zustand? Wann steht die nächste Hauptuntersuchung, kurz HU, an? Bevor der Wagen zum Verkauf angeboten wird, ist es ratsam, ihn in einer Werkstatt durchchecken zu lassen.
Steht in absehbarer Zeit die HU an, könnte es sich lohnen, diese Untersuchung vorzuziehen, um den Preis des Gebrauchtwagens zu steigern. Zudem sollten die Verkäufer:innen sich den Zustand des Autos bescheinigen zu lassen, etwa von einer Werkstatt oder den Prüfstellen des ADAC. Zu einer optimalen Aufbereitung gehören zudem:
- Gründliche Außen- und Innenreinigung
- Kleine Schönheitsreparaturen wie die Entfernung von Kratzern
- Check und Optimierung von Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand, Wischwassertank, Beleuchtung
Den Wert ermitteln
Einige Portale bieten an, die Wertermittlung für die Verkäufer:innen zu übernehmen. Um den Wert des Autos vor dem Verkauf selbst zu ermitteln, lohnt sich ein Blick in die Verkaufsportale. Bei der Suche nach vergleichbaren Modellen bekommst du einen Eindruck, welcher Preis erzielt werden könnte.
Aber Vorsicht: Die angegebenen Werte sind in der Regel höher als die tatsächlich erzielten Summen. In Bezug auf die Vergleichbarkeit müssen folgende Parameter in Betracht gezogen werden, die dem eigenen Auto zumindest ähneln sollten:
- Alter des Fahrzeugs
- Ausstattung des Fahrzeugs
- Laufleistung
- Motorisierung
Die richtige Präsentation beim privaten Autoverkauf
Wer seinen Gebrauchtwagen richtig in Szene setzt, kann die Zahl der Interessent:innen erhöhen. Dazu gehören aussagekräftige Bilder sowie ein informativer Text. Ein paar Tipps zu den Fotos:
- Aus der Hocke gemachte Bilder wirken dynamisch.
- Ein ruhiger Hintergrund lenkt nicht vom Fahrzeug ab.
- Bilder von allen Seiten des Fahrzeugs zeigen, dass das Auto keinen Schaden aufweist.
- Fotos des sauberen und leeren Innenraums sowie von wichtigen Features sind für Interessent:innen wichtig.
In Bezug auf den Text des Inserats können sich Verkäufer:innen an diese Checkliste halten:
- Eine neutrale, sachliche Sprache macht die Anzeige seriös.
- Nicht fehlen sollten die genaue Modellbezeichnung, das Baujahr, die Laufleistung sowie die Motorisierung des Autos.
- Mängel, Unfallfreiheit und Anzahl der Vorbesitzer:innen gehören aufgelistet.
- Wichtig sind zudem Angaben zur Ausstattung, etwa ein Schiebedach oder Sitzheizung, und zum Zubehör wie Dachgepäckträger und Sommer- oder Winterreifen.
Unbedingt solltest du deine Kontaktdaten angeben. Dabei empfiehlt sich, eher zurückhaltend zu sein. Eine eigens für diesen Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse genügt und kanalisiert die Anfragen von Interessent:innen.
Good to know: Fahrzeugverkauf ins Ausland
Bei einem Verkauf innerhalb der EU fällt für Privatverkäufer:innen in der Regel keine Mehrwertsteuer an. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge, die jünger als 6 Monate sind oder eine Laufzeit von weniger als 6.000 Kilometern haben. In diesen Fällen wird der Betrag vom Finanzamt erstattet.
Der Ausweis der Käufer:innen sollte kopiert werden. Bei einem Verkauf in Nicht-EU-Länder gelten die jeweiligen Vorschriften der Länder.
Eine Abmeldung des Fahrzeugs ist nur in Deutschland möglich.
Besichtigung und Probefahrt
Vereinbaren Verkäufer:in und Interessent:in einen Besichtigungstermin mit Probefahrt, helfen folgende Tipps:
- Die Verkäufer:innen sollten Unterlagen parat haben: Fahrzeugschein und -brief, Wartungsheft sowie Nachweise über Haupt- und Abgasuntersuchungen. Wartungs- und Reparaturrechnungen vorzulegen ist kein Muss, schafft allerdings Vertrauen.
- Vor der Probefahrt lassen sich Verkäufer:innen den Führerschein der Interessent:innen vorlegen. Sinnvoll ist es, die Länge der Fahrt zu besprechen und die Fahrer:innen zu begleiten. Fahrzeugbrief und Zweitschlüssel sollten dabei nicht im Wagen sein. Vor der Fahrt sollte mit der Kfz-Versicherung geklärt sein, ob Interessent:innen versichert sind. Wenn nicht, können sich die Probefahrer:innen in einer Vereinbarung dazu verpflichten, bei einem Unfall zu haften. Bei höherwertigen Fahrzeugen ist überdies eine Kaution ratsam.
- Wie im Inserat müssen Verkäufer:innen auch bei der Besichtigung auf Mängel hinweisen. Sonst kann das als arglistige Täuschung gewertet werden. Käufer:innen können in diesen Fällen den Kaufvertrag anfechten und rückgängig machen.
Vertrag, Bezahlung und Abmeldung beim Privatverkauf
Der Kaufvertrag muss alle wichtigen Informationen des Gebrauchtwagens beinhalten: Fahrgestellnummer, Laufleistung, Zubehör und mögliche Unfallschäden. Ebenso müssen Personalien der Vertragsparteien, Datum, Uhrzeit und der Kaufpreis im Vertrag stehen.
Außerdem sollte im Vertrag vermerkt werden, dass die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Sonst unterliegen die Verkäufer:innen einer zweijährigen Gewährleistungspflicht, was bei Beanstandungen sehr teuer werden kann. Erst wenn Verkäufer:innen den Kaufpreis in voller Höhe erhalten haben, übergeben sie Schlüssel und Fahrzeugpapiere.
Am sichersten ist, wenn Verkäufer:innen das Auto bereits vor dem Verkauf abmelden, weil sie bis zur Abmeldung für eventuelle Unfälle und Schäden haften, Steuern und mögliche Bußgelder zahlen. Ist das Fahrzeug noch nicht umgemeldet, benötigen die Käufer:innen für die Überführungsfahrt ein Kurzkennzeichen oder einen Anhänger. Verkäufer:innen melden den Verkauf umgehend bei der Zulassungsstelle sowie der Kfz-Versicherung.
Privater Autoverkauf: Die Mühe lohnt sich
Einen Gebrauchtwagen verkaufen können Privatpersonen über einen Onlinehändler, bei dem die Abwicklung in der Regel unkompliziert und schnell vonstattengeht. Der Händler kümmert sich um die Vorbereitung und den Verkaufsprozess und muss auch selbst bezahlt werden. Das kann den Verkaufserlös für die Exbesitzer:innen schmälern. Daher kann es sich lohnen – auch wenn das mehr Mühen und Zeit kostet – das Auto auf Internetplattformen selbst anzubieten und den Verkauf abzuwickeln.