Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die höher sind als bei vergleichbaren Personen und können deine Steuerlast senken.
- Voraussetzungen: Du musst die Kosten selbst getragen haben und sie müssen außergewöhnlich, zwangsläufig entstanden, notwendig und angemessen sein.
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen: Reduzieren die Steuer erst, wenn sie eine Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Beispiele sind Krankheitskosten oder Pflegekosten.
- Besondere außergewöhnliche Belastungen: Betreffen meistens Unterstützung von Angehörigen. Beispiele sind Kosten für Ausbildung oder Pflege von Angehörigen.
- Nachweis: Belege für diese Belastungen werden digital eingereicht und bei Bedarf vom Finanzamt angefordert.
- Möglicher Nutzen: Durch Einreichen dieser Ausgaben in der Steuererklärung könnten Steuern gespart werden, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.
- Was sind außergewöhnliche Belastungen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
- Besondere außergewöhnliche Belastungen
- Welche Belege benötige ich für außergewöhnliche Belastungen
- Checkliste der außergewöhnlichen Belastungen
- Außergewöhnliche Belastungen – steuerliche Erleichterung möglich
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Wer aufgrund besonderer Umstände mehr Ausgaben hat als eine Person mit vergleichbarem Einkommen, kann einen Teil dieser zusätzlichen Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ beim Finanzamt einreichen. Dadurch ergibt sich die Chance, dass diese Ausgaben die Steuerlast senken.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Kosten, die dir entstanden sind, auch als außergewöhnliche Belastung gelten, musst du sie selbst bezahlt haben. Zudem müssen die Belastungen folgende Eigenschaften aufweisen:
- außergewöhnlich
- zwangsläufig entstanden
- notwendig
- angemessen
Du warst also dazu gezwungen, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Gerade bei Krankheitskosten kann es hier schon einmal zu einem Streit kommen. Hebe deswegen im Zweifel auch immer Rezepte und Verordnungen auf.
Bei einigen Kostenarten kann das Finanzamt zur Anerkennung auch ein amtsärztliches Attest verlangen. Die Fahrtkosten, die durch den Besuch eines Angehörigen in der Klinik anfallen, in welcher der:die Patient:in liegt, können beispielsweise nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden: wenn die Ärzt:innen bestätigen, dass die Besuche die Heilung positiv beeinflussen oder sogar dafür notwendig sind.
Quick-Tipp
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Der Gesetzgeber kennt den Unterschied zwischen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Allgemeine außergewöhnlichen Belastungen reduzieren die Steuer erst dann, wenn die Summe aller außergewöhnlichen Belastungen die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet.
Krankheitskosten
Typische Beispiele für Krankheitskosten sind Hörgerät, Brille, Rollstuhl, Akupunktur, Kosten für Heilpraktiker, verordnete Massagen oder Zuzahlungen zu verschriebenen Medikamenten. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wird eine Verordnung durch Arzt oder Heilpraktiker benötigt.
Es gibt hier aber auch Erleichterungen: Chronisch Kranke, die über längere Zeiträume die gleichen Medikamente einnehmen müssen, brauchen deren Verordnung nur einmal vorzulegen. Hat ein Augenfacharzt die Notwendigkeit einer Brille festgestellt, genügt für spätere Anschaffungen einer Brille eine Bestimmung der Sehschärfe beim Optiker.
Generell nicht absetzbar sind vorbeugende Maßnahmen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die professionelle Zahnreinigung. Und auch wenn der Arzt eine strenge Diät verordnet hat, sind die Kosten für die Lebensmittel nicht steuermindernd.
Alternativmedizin
Hat ein Arzt oder Heilpraktiker eine Verordnung ausgestellt, dann sind die Kosten für alternative Heilmittel wie, Bewegungstherapien oder Pflanzenheilkunde absetzbar.
Kurkosten
Auch bei einer medizinisch notwendigen Kur übernehmen die Krankenkassen nicht alle Aufwände, die entstehen. Die zusätzlichen Kosten, die dir entstanden sind, kannst du als außergewöhnliche Belastung einreichen. Dazu zählen:
- Arztkosten, wenn du die selbst getragen hast,
- Kurmittelkosten,
- Unterbringungskosten,
- Fahrtkosten für An- und Rückreise
Pflegekosten
Pflegekosten können durch häusliche Pflege durch eine ambulante Pflegekraft, die Unterbringung in einem Pflegeheim oder in der Pflegestation einer Einrichtung entstehen. In diesem Zusammenhang ist aber wichtig, dass die Pflegekosten aufgrund einer Erkrankung entstanden sind. Die Pflegebedürftigkeit aufgrund des Alters zählt nicht als außergewöhnliche Belastung.
Umbaukosten und Wiederbeschaffungskosten
Muss eine Wohnung aufgrund einer Behinderung umgebaut werden, können die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden, die eine Pflegeversicherung nicht erstattet hat. In erster Linie kommen hier etwa die haushaltsnahen Dienstleistungen in Betracht.
Selbst am Kauf einer neuen Couch kannst du das Finanzamt beteiligen. Allerdings sind die Anschaffungskosten von Hausrat und Einrichtung nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn es vorher ein unabwendbares Ereignis gegeben hat: also einen Brand, Orkan, Hagel oder Hochwasser.
Wichtig: Es müssen tatsächlich Aufwände entstanden sein und du musst nachweisen, dass du keine Ansprüche auf Regulierung des Schadens gegenüber Dritten hast. Denn eigentlich sollten diese Kosten durch Versicherungen abgedeckt sein.
Unterstützung von bedürftigen Personen
Das Finanzamt erkennt auch bis zu einem gesetzlich geregelten Höchstbetrag die Kosten an, die dir dadurch entstehen, dass du eine bedürftige Person unterstützt. Voraussetzung ist, dass du keine anderen Ansprüche auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge für diese Person hast und du gegenüber der Person zu Unterhalt verpflichtet bist. Angehörige in diesem Sinn sind eigene Kinder, die Eltern, frühere Ehepartner:innen oder auch ein Elternteil eines unehelichen Kindes.
Bestattungskosten
Reicht der Nachlass einer verstorbenen Person nicht aus, um eine Beerdigung zu bezahlen, können die direkt mit der Bestattung eines oder einer Angehörigen verbundenen Kosten steuermindernd sein.
Das Finanzamt erkennt aber nur direkte Kosten an. Dazu zählen Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze oder Todesanzeigen – nicht aber Fahrtkosten oder die Anschaffung von Trauerkleidung.
Besondere außergewöhnliche Belastungen
Als Faustregel kannst du dir bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen merken, dass es sich dabei um die Unterstützung von Angehörigen handelt. Damit das Finanzamt diese aber auch anerkennt, muss es sich bei dem Angehörigen um eine Person handelt, der du ohnehin gegenüber zum Unterhalt verpflichtet wärst.
Das sind also in erster Linie eingetragene Lebenspartner:innen oder Ehegatten und eigene Kinder. Es können aber auch die Eltern sein. Bei Kindern könnten das etwa die Kosten für die Wohnung sein, wenn die Ausbildung nicht am Wohnort absolviert werden kann. Außerdem fallen in diese Kategorie Pauschalbeträge für Hinterbliebene und Pflegepersonen, also Menschen, die einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegen.
Welche Belege benötige ich für außergewöhnliche Belastungen
Die Einkommenssteuererklärung ist digital einzureichen. Demnach musst du auch keine Belege für die außergewöhnlichen Belastungen mitschicken. Das Finanzamt wird diese bei Bedarf abfordern. Außergewöhnliche Belastungen werden auf der letzten Seite des Mantelbogens der Steuererklärung eingetragen.
Checkliste der außergewöhnlichen Belastungen
Weil das Thema doch sehr umfangreich ist, hier noch einmal die wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen in Tabellenform und alphabetischer Reihenfolge:
Belastung | Zutreffend? |
Abfindung an Vormieter:in (bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel | |
Angehörige im Pflegeheim unterbringen | |
Arzneimittel | |
Ayurveda-Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit | |
Beerdigungskosten | |
Begleitung eines kranken Kindes | |
Begleitung eines:einer Körperbehinderten | |
Behindertengerechtes Bad | |
Besuchsfahrten zur Krankenbetreuung | |
Blitzschäden beim Einfamilienhaus | |
Brillen | |
Entbindungskosten (Ärzt:in, Krankenhaus, Arznei) | |
Fahrtkosten zur Arztpraxis | |
Fahrtkosten bei Gehbehinderung | |
Gruppentherapie | |
Heilkuren | |
Heilpraktiker:in | |
Hilfsmittel wie Krankenfahrstühle | |
Hörgeräte | |
Katastrophenschäden | |
Krankheitskosten | |
Krankenfahrstühle | |
Lösegeldzahlungen | |
Logopädische Therapie | |
Medikamente | |
Umschulung wegen Arbeitsunfähigkeit | |
Umzug aus zwingenden Krankheitsgründen | |
Unterbringungskosten bei auswärtiger Krankheitsbehandlung | |
Wiederbeschaffung von Hausrat nach Blitzschlag, Brand etc. | |
Zahnprothesen, Zahnersatz |
Außergewöhnliche Belastungen – steuerliche Erleichterung möglich
Ob du nun einen hilfsbedürftigen Angehörigen unterstützt hast, oder dir viele Kosten durch eine Erkrankung entstanden sind. Du solltest auf jeden Fall versuchen, die Ausgaben in der Steuererklärung einzureichen. Erfüllst du die Voraussetzungen, sparst du Steuern und die finanzielle Belastung wirkt sich wenigstens etwas weniger aus.