- Was deckt die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung?
- Die Mietwagen-Vollkaskoversicherung
- Selbstbeteiligung reduzieren
- Diebstahl, Glas & Co.: Wichtige Zusatzversicherungen für das Mietauto
- Mit Zusatzversicherungen ist der Mietwagen gut geschützt
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung: Deckt Sachschäden ab, die anderen durch Verschulden der Fahrer:innen entstanden sind. Für Schäden am Mietwagen musst du selbst zahlen.
- Mietwagen-Vollkaskoversicherung: Springt beim gemieteten Fahrzeug ein und zahlt bei selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug. Achtung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die Vertragsbedingungen zahlt diese Versicherung nicht oder weniger.
- Selbstbeteiligung reduzieren: Es gibt separate Zusatzversicherungen, welche die Selbstbeteiligung reduzieren. Oft haben Autovermietungen Vollkaskoversicherungen mit unterschiedlichen Höhen der Selbstbeteiligung im Angebot.
- Zusatzversicherungen für das Mietauto: Diebstahlschutz und Schutz für Autoscheiben, Reifen, Dach und Unterboden können sinnvoll sein. Bestimmte Zusatzversicherungen erhöhen auch die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung.
Rundum-sorglos-Schutz für dich und deine Familie
Mit unseren Reiseversicherungen sind du und deine Liebsten in den besten Händen. Auch der/die Inhaber
der Platinum oder Gold Zusatzkarte, dein/e Ehe- oder Lebenspartner
sowie deine Kinder, die in deinem Haushalt leben, genießen über die American Express Kreditkarten einen erstklassigen Versicherungsschutz. Sogar deine Enkelkinder sind abgesichert, wenn sie mit dir reisen.*
Mehr Erfahren
Was deckt die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung?
Im Basismietvertrag für ein Auto bereits enthalten ist in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung mit gesetzlich geregelter Mindestschadenssumme. Allerdings sind hierbei einige Faktoren zu beachten.
Die Kfz-Haftpflicht deckt grundsätzlich nur Sachschäden ab, die anderen durch Verschulden der Fahrer:innen entstanden sind. Für Schäden am Mietwagen musst du daher selbst zahlen. Auch für Personenschäden kommt sie auf, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. In Deutschland sind zum Beispiel die eigenen Mitfahrenden versichert, in anderen Ländern eventuell nicht. Für Reisen ins Ausland ist eine verantwortungsvolle Auslandskrankenversicherung eine wichtige Absicherung.
Je nach Land und Region gibt es große Unterschiede bei der versicherten Schadenssumme. In Deutschland sind Sachschäden über eine Million Euro und Personenschäden über sieben Millionen Euro gedeckt. In anderen Ländern wie der Türkei oder US-Bundesstaaten wie Kalifornien liegen die gesetzlichen Mindestgrenzen aber deutlich niedriger, was im Schadensfall oft nicht ausreicht.
All dies bedeutet, dass die im Basisvertrag für den Mietwagen enthaltende Kfz-Versicherung meist nicht ausreicht und ein zusätzlicher Schutz empfehlenswert ist.
Good to know
In Deutschland zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Mindestdeckung bei schuldhaft verursachten Schäden an Dritten bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personen, 1,22 Millionen für Sachschäden und bis zu 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Die Mietwagen-Vollkaskoversicherung
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden bei Dritten aufkommt, springt die freiwillige Mietwagen-Vollkaskoversicherung beim gemieteten Fahrzeug ein. Sie ist deshalb absolut zu empfehlen, da es andernfalls nach einem Unfall richtig teuer für dich werden kann.
Die Mietwagen-Vollkaskoversicherung zahlt bei selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Schadenssumme. Die internationale Bezeichnung für diese Art von Versicherung ist meist CDW-Versicherung (Collision Damage Waiver).
Meist ist hierbei aber eine Selbstbeteiligung vorgesehen (zum Beispiel 1.000 Euro), bis zu welcher Automieter:innen selbst zahlen müssen. Erst darüber zahlt die Versicherung.
In der Regel deckt die Vollkaskoversicherung auch Schäden ab, die von anderen Personen verursacht wurden, die aber nicht mehr ermittelbar sind (zum Beispiel nach Fahrerflucht). International kann es aber unterschiedliche Regelungen geben und eventuell ist für diesen Fall eine Zusatzversicherung nötig.
Aber Achtung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die Vertragsbedingungen zahlt diese Versicherung nicht oder weniger. Das kann zum Beispiel bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder dem Überfahren einer roten Ampel der Fall sein.
Quick-Info
Unter Umständen gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung für das eigene Auto daheim zusätzlich für Mietwagen im Ausland. Diese Option ist als Mallorca-Police bekannt. Aber Achtung: Oft besteht der Schutz nur für einen begrenzten Zeitraum pro Jahr und im europäischen Ausland.
Selbstbeteiligung reduzieren
Standardmäßig sehen CDW-Versicherungen (Vollkasko) einen Selbstbehalt vor. Kommt es zu einem Unfall, kann es für Automieter:innen richtig teuer werden. Oft haben Autovermietungen Vollkaskoversicherungen mit unterschiedlichen Höhen der Selbstbeteiligung bis hin zu null Prozent im Angebot. Dabei gilt: Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto teurer die Versicherung pro Miettag.
International heißt eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung auf Englisch LDW für „Loss Damage Waiver“ (Verlust-Schaden-Verzicht).
Es gibt auch separate Zusatzversicherungen, welche die Selbstbeteiligung reduzieren. Manchmal heißen diese Kautionsversicherung, weil Autovermietungen eine Kaution verlangen und im Schadensfall einbehalten. Eine entsprechende Versicherung erstattet die Kaution dann zurück.
Bei Buchungen über Vermittlungsunternehmen durch Vouchers/Gutscheine ist oft eine Erstattung der Selbstbeteiligung vorgesehen. Das heißt, dass du im Schadensfall gegenüber dem eigentlich Vermietungsunternehmen zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen musst und diese dann hinterher vom Vermittler erstattet bekommst.
Quick-Tipp
Manchmal bieten Autovermieter Zusatzversicherungen für Leistungen an, die durch die Buchung eigentlich schon abgedeckt sind. Ist zum Beispiel eine LDW-Versicherung enthalten, ist in der Regel keine separate Versicherung für die Reduktion der Selbstbeteiligung nötig. Auch wenn ein guter Versicherungsschutz für das Mietauto über die Mallorca-Police der eigenen Haftpflichtversicherung besteht, ist keine zusätzliche Versicherung nötig.
Diebstahl, Glas & Co.: Wichtige Zusatzversicherungen für das Mietauto
Nicht alle Zusatzversicherungen für den Mietwagen sind sinnvoll. Aber es gibt einige, die sich lohnen können:
- Diebstahlschutz: Der Schaden durch Diebstahl des Fahrzeugs kann mit mehreren Tausend oder Zehntausend Euro sehr hoch sein. Eine entsprechende Diebstahlschutzversicherung zahlt in einem solchen Fall oder kommt für die Kosten durch die Beschädigungen bei versuchtem Diebstahl auf. Hier gibt es ebenfalls Varianten mit unterschiedlichen Höhen bei der Selbstbeteiligung.
- Autoscheiben, Reifen, Dach und Unterboden: Diese Teile sind oft nicht durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Entsprechende Schäden müssen deshalb durch eine Zusatzversicherung abgesichert sein.
- Höhere Versicherungssumme: Bestimmte Zusatzversicherungen erhöhen die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung. Dies kann in Ländern wie den USA sinnvoll sein, wo die Standardabsicherung oft zu niedrig ist, um Sach- oder Personenschäden nach einem Unfall zu bezahlen. Diese Art der Zusatzversicherungen heißen oft Liability Insurance Supplement (LIS), Extended Protection (EP) oder Additional Liability Insurance (ALI).
- Insassenunfallversicherung: Während Mitfahrer:innen in Deutschland durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sind, kann dies in anderen Ländern (zum Beispiel USA) anders sein. Hier ist eine entsprechende Zusatzversicherung sinnvoll.
Quick-Tipp
Die Diebstahlversicherung zahlt nicht, wenn Automieter:innen den Schlüssel im Fahrzeug stecken lassen oder dieses unverschlossen verlassen. Das gilt auch für das schnelle Bezahlen an der Tankstelle oder ähnliche Situationen. Im gestohlenen Auto gelagerte Wertgegenstände sind oft ebenfalls nicht abgedeckt.
Mit Zusatzversicherungen ist der Mietwagen gut geschützt
Sich ein Auto zu mieten, ist wegen der Unabhängigkeit eine tolle Option für den Urlaub oder eine berufliche Reise. Um hier mit ruhigem Gewissen unterwegs sein zu können, ist der richtige Versicherungsschutz besonders wichtig – schließlich kann ein Schadensfall leicht zu hohen Kosten führen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Vollkasko- und Diebstahlschutzversicherung sind grundsätzlich empfehlenswert. Aber nicht jede Zusatzversicherung ist sinnvoll und führt im schlechtesten Fall zu unnötig hohen Tarifen. Schau dir deshalb zunächst genau an, welche Leistungen in der Mietwagenbuchung bereits enthalten sind oder ob deine eigene Haftpflichtversicherung auch Mietwagen deckt.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Versicherung ist für einen Mietwagen wichtig?
Die wichtigsten Versicherungen für einen Mietwagen sind die Kfz-Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Schadensdeckung, eine Vollkasko-Versicherung sowie der Diebstahlschutz. Darüber hinaus können weitere Zusatzversicherungen sinnvoll sein.
Wie teuer ist eine Kautionsversicherung?
Eine Kautionsversicherung erstattet die hinterlegte Kaution in dem Fall, dass du mit dem Mietwagen schuldhaft einen Schaden verursacht hast. Die Kosten dafür variieren von Anbieter zu Anbieter, mit einigen Euro pro Miettag ist aber zu rechnen.
Welche Versicherung zahlt bei Unfall mit dem Mietwagen?
Welche Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zum Beispiel für schuldhaft an anderen Fahrzeugen verursachte Sachschäden oder Personenschäden. Eine Vollkasko-Versicherung zahlt nach einem schuldhaft verursachten Unfall für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug oder auch bei Vandalismus.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen