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Vollkasko bei Leihwagen: Mit und ohne Selbstbeteiligung

Was eine Vollkasko bei Leihwagen mit und ohne Selbstbeteiligung ist und was ein Vollkaskoschutz enthalten sollte, liest du hier.
Rückansicht einer Person, die Richtung Meer blickt und auf der Motorhaube eines Autos sitzt
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Buchst du einen Mietwagen mit Vollkaskoversicherung, kannst du zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Beim Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung zahlst du etwas mehr, trägst im Schadensfall jedoch keine Kosten. Bei einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung wird hingegen nach einem Unfall oder einer Panne ein variabler Eigenanteil fällig. Welche Leistungen ein Vollkaskoschutz bei Leihwagen enthalten sollte und welche Unterschiede Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung machen, liest du hier.
  1. Mietwagenvollkaskoschutz mit und ohne Selbstbeteiligung
  2. Das übernimmt die Vollkaskoversicherung
  3. Diese Schäden deckt die Vollkasko nicht ab
  4. Vor Buchung Angebote vergleichen
  5. Vollkasko bei Leihwagen: Darauf kommt es an
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Vollkaskoschutz ist essentiell: Bei jeder Mietwagenbuchung ist eine Vollkaskoversicherung unbedingt notwendig. Sie deckt Schäden ab, die du selbst verursacht hast und die durch Vandalismus oder Brandstiftung entstanden sind.
  • Selbstbeteiligung beachten: Du kannst zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadensfall zuzahlen musst.
  • Leistungen der Vollkasko: Die Versicherung übernimmt den Schutz vor Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Wagens sowie im Schadensfall die notwendigen Reparaturkosten inklusive Abschleppkosten.
  • Nicht abgedeckte Schäden: Glas- und Reifenschäden werden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Hier kann eine zusätzliche Glas- und Reifenversicherung sinnvoll sein.
  • Angebote vergleichen: Vor der Buchung solltest du verschiedene Mietwagenangebote vergleichen um Geld zu sparen und trotzdem umfassend geschützt zu sein.

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Mietwagenvollkaskoschutz mit und ohne Selbstbeteiligung

Eine Vollkaskoversicherung, auf Englisch: Collision Damage Waiver, kurz CDW, ist bei jeder Mietwagenbuchung unbedingt notwendig. Mit ihr werden Schäden abgedeckt, die Fahrer:innen selbst verursacht haben und die durch Vandalismus oder Brandstiftung entstanden.

Grundsätzlich kannst du bei der Buchung eines Mietwagens zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt ist der Betrag, den du im Schadensfall zuzahlen musst.

Kurz erklärt: Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt

Generell ist der Versicherungsbetrag für einen Mietwagen umso günstiger, je höher die Selbstbeteiligung ist, also je mehr die Mieter:innen im Schadensfall zuzahlen müssen. Je nachdem, welches Fahrzeugmodell du gebucht hast und in welchem Land du unterwegs bist, liegt der Selbstbehalt in der Regel zwischen 300 und 2.500 Euro.

Bei einem Vollkaskoschutz mit 500 Euro Selbstbeteiligung tragen die Leihwagennehmer:innen bei einem Schadensfall in Höhe von 1.000 Euro einen Eigenanteil von 500 Euro für die Mietwagenreparatur. Den Restbetrag von 500 Euro übernimmt die Versicherung.

Das übernimmt die Vollkaskoversicherung

Grundsätzlich übernimmt die Vollkaskoversicherung bei Mietwagen den Schutz vor Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Wagens. Zudem erstattet sie im Schadensfall die notwendigen Reparaturkosten. Ist dein Mietwagen nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit beziehungsweise verkehrssicher, sind auch die Abschleppkosten abgedeckt.

Der Vollkaskoschutz ist in Deutschland Versicherungsstandard bei Leihwagen. Selten gehört eine Diebstahlversicherung dazu. Willst du dieses Risiko ausschließen, kannst du das mit einem Diebstahlschutz. Wenn der Mietwagen gestohlen wird und ersetzt werden muss, übernimmt diese Versicherung einen Teil der Kosten. Der Diebstahlschutz deckt zudem Reparaturkosten ab, die als Folge eines Diebstahlversuchs anfallen.

Diese Schäden deckt die Vollkasko nicht ab

Glas- und Reifenschäden werden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Splittert bei deinem Mietwagen durch Steinschlag die Windschutzscheibe oder hast du unterwegs einen Platten, kann sich je nach Anbieter eine zusätzliche Glas- und Reifenversicherung lohnen.

Eine solche Versicherung ist zwar optional, empfiehlt sich aber für Urlaubsreisen, auf denen du beispielsweise auf unbefestigten Straßen unterwegs bist. Für solche Reisen mit dem Mietwagen kann auch eine Dach- und Unterbodenversicherung sinnvoll sein. Gut zu wissen: Bei manchen Anbietern ist diese bereits in der Glas- und Reifenversicherung enthalten.

3 Leistungen einer (guten) Mietwagenversicherung

Diese 3 Leistungen sind üblicherweise in einer guten Mietwagenversicherung enthalten:
  • Haftpflichtversicherung: Sie deckt alle Kosten für Gegenstände und Personen, die bei einem Unfall, der von den Mietwagennehmer:innen verursacht wurde, zu Schaden gekommen sind. Dazu gehören auch Reparaturen an anderen Fahrzeugen, Gegenständen oder Bauwerken.
  • Vollkasko ohne Selbstbeteiligung: Bei Vollkaskoschutz mit Selbstbehalt müssen Mieter:innen im Falle eines Unfalls den Selbstbehalt, der sich auf mehr als 2.000 Euro belaufen kann, aus eigener Tasche zahlen. Deshalb solltest du auf Angebote ohne Selbstbeteiligung achten.
  • Vollkasko mit inkludierten weiteren Versicherungen: Ein Vollkaskoschutz versichert die Mietwagennehmer:innen bei Schäden am Fahrzeug, die sie selbst verursachen. Je nach Anbieter ist etwa eine Diebstahlversicherung inkludiert oder je nach Urlaubsziel zum Beispiel Versicherungen für Unterboden und Reifen.
Noch ein Tipp: Bei Mietwagenfahrten mit mehreren Leuten solltest du nach Möglichkeit eine:n zweite:n Fahrer:in eintragen lassen. Denn der Versicherungsschutz, wenn etwa ein Unfall geschieht, greift nur für expliziert eingetragene Fahrer:innen.

Vor Buchung Angebote vergleichen

Um im Nachhinein Ärger zu vermeiden, solltest du vor der Buchung verschiedene Mietwagenangebote vergleichen. So sparst du im besten Fall Geld und bist trotzdem umfassend geschützt.

Stiftung Warentest empfiehlt dafür Mietwagenvergleichsportale. Dort findest du nicht nur die Mietbedingungen deutscher Anbieter, sondern auch die von ausländischen Partnern an deinem Urlaubs- oder Geschäftsreiseort. Zudem siehst du auf einen Blick, welche Versicherungen im Mietpreis enthalten sind und welche nicht.

Bei Abholung und Rückgabe auf Schäden prüfen

Bei Abholung und Rückgabe deines Mietwagens solltest du den Wagen sowohl innen als auch außen auf mögliche Schäden überprüfen.

Vollkasko bei Leihwagen: Darauf kommt es an

Der passende Vollkaskoschutz ist bei einer Mietwagenbuchung essenziell. Um im Schadensfall die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Im Falle eines Unfalls musst du nichts aus eigener Tasche zahlen, sondern bist über den Vermieter abgesichert. Eine Vollkasko sollte zudem einen Diebstahlschutz enthalten. Für die besten Preis-Leistungs-Angebote lohnt sich ein Blick auf Mietwagenvergleichsportale. Oft sind bessere Angebote zwar teurer, allerdings bist du damit auf der sicheren Seite.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Sind Mietwagen immer vollkaskoversichert?
Eine Vollkaskoversicherung ist bei Mietwagen sinnvoll. Im Gegensatz zur Teilkasko sind damit auch Schäden am Leihwagen abgedeckt, die Fahrer:innen selbst verursacht haben. Auch Schäden durch Vandalismus, etwa Dellen im Blech, Schäden durch Brandstiftung oder zerkratzter Lack sind durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Welche Versicherung deckt Schäden am Mietwagen?
Wenn Mietwagennehmer:innen schuldlos in einen Unfall verwickelt sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Schäden am Mietwagen. Haben Mietende den Unfall hingegen selbst verursacht, deckt die Vollkasko des Unfallverursachenden Schäden am eigenen Fahrzeug.
Was deckt die Haftpflicht bei Mietwagen ab?
Die Haftpflichtversicherung bei einem Mietwagen deckt im Schadensfall Personen- und Sachschäden ab. Entscheidend dabei ist die Deckungssumme, die der Versicherer im Falle eines Personen- oder Sachschadens zahlt. Da die Höhe der Deckungssumme je nach Land und Anbieter variiert, kann sich der Abschluss einer Zusatzhaftpflichtversicherung lohnen. Damit ist ausgeschlossen, dass die Schadenssumme die Deckungssumme übersteigt und Versicherte auf möglichen Kosten sitzen bleiben.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

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