- Gesetzliche Unfallversicherung für Angestellte
- Lohnt sich eine private Unfallversicherung für dich?
- Brauche ich eine Unfallversicherung?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gesetzliche Unfallversicherung: Sie deckt finanzielle Folgen eines Unfalls ab, der am Arbeitsplatz, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin passiert. Freizeitunfälle sind meist nicht abgedeckt.
- Alkohol und gesetzliche Unfallversicherung: Solange du noch zweckgerichtet arbeiten kannst, besteht Versicherungsschutz – es sei denn, Alkohol ist die direkte Ursache des Unfalls.
- Private Unfallversicherung: Sie gilt rund um die Uhr und weltweit. Im Schadensfall wird eine einmalige Invaliditätsleistung ausgezahlt.
- Brauchst du eine private Unfallversicherung? Für Selbstständige, Freiberufler:innen und Personen ohne gesetzlichen Versicherungsschutz kann sie sinnvoll sein. Auch bestimmte Berufsgruppen können von speziellen Tarifen profitieren.
- Weitere Leistungen der privaten Unfallversicherung: Dazu gehören unter anderem Krankenhaustagegeld, Bergungs- und Kosmetik-Operationskosten sowie Hinterbliebenenschutz.
Gesetzliche Unfallversicherung für Angestellte
Eine Unfallversicherung soll die finanziellen Folgen eines Unfalls abdecken. Wenn du einen Unfall hast und verletzt wirst, können medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen nötig sein. Bei einer längeren Genesungszeit entstehen dir möglicherweise Einkommensverluste. Die Unfallversicherung kann dir dabei helfen, diese Kosten zu tragen, und dich finanziell unterstützen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und gilt in der Regel für Angestellte, Auszubildende, Studierende und Schüler:innen. Sie sind automatisch über den Arbeitgeber beziehungsweise die Schule oder Hochschule in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Die Versicherung greift allerdings nur bei Unfällen, die sich am Arbeitsplatz, in der Schule oder Hochschule ereignen oder als so genannter Wegeunfall auf dem direkten Weg dorthin oder zurück. Bei Unfällen in der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht.
Das gilt beispielsweise auch, wenn du nicht direkt von der Arbeit nach Hause, sondern erst zum Fitnessstudio fährst, und auf diesem Weg einen Unfall hast: Da es sich dabei nicht um den unmittelbaren Heimweg handelt, greift die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht.
Quick-Info
Nicht jeder Unfall, der auf der Arbeit passiert, ist ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Als Unfall zählt üblicherweise ein Ereignis, das dich von außen, plötzlich und unfreiwillig trifft. Aber was, wenn Alkohol im Spiel ist?
Alkohol beeinflusst nicht nur das Urteilsvermögen, sondern beeinträchtigt auch körperlich. Während die private Unfallversicherung für gewöhnlich bei einem Unfall, der dir unter Alkoholeinfluss passiert ist, grundsätzlich nicht greift, ist die gesetzliche Versicherung etwas gemäßigter.
Solange du dazu in der Lage bist, deine Arbeit zweckgerichtet auszuführen, hast du Versicherungsschutz. Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Unfall spielt ebenfalls eine Rolle. Es ist also eine Sache, ob du im Büro zum Jubiläum der Kollegin ein Gläschen Sekt trinkst und dir kurz darauf im Rahmen deiner Tätigkeit die Hand im Drucker einklemmst – und eine ganz andere, ob du dort volltrunken über deinen Schreibtischstuhl stolperst.
Lohnt sich eine private Unfallversicherung für dich?
Anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Im Versicherungsfall zahlt sie der versicherten Person eine einmalige Invaliditätsleistung.
Die Invaliditätsleistung soll die finanziellen Folgen des Unfalls mildern und mögliche Beeinträchtigungen ausgleichen. Sie kann beispielsweise für notwendige Umbauten in der Wohnung oder am Fahrzeug verwendet werden, wenn die versicherte Person durch den Unfall eine Behinderung erlitten hat.
Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt vom Invaliditätsgrad ab: Das ist der Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die dauerhaft durch den Unfall entstanden ist. Er wird anhand der sogenannten Gliedertaxe berechnet, die Prozentsätze für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit verschiedener Körperteile oder Sinnesorgane festlegt.
Beispiel: Für den Zeigefinger beträgt die Gliedertaxe üblicherweise zehn Prozent. Hast du eine private Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abgeschlossen und verlierst nun durch einen versicherten Unfall den Zeigefinger, werden dir 20.000 Euro als Invaliditätsleistung ausgezahlt.
Brauchst du eine private Unfallversicherung?
Selbstständige, Freiberufler:innen und Personen, die sich auch in ihrer Freizeit vor den finanziellen Folgen von Unfällen absichern möchten, können eine private Unfallversicherung abschließen. Übst du beispielsweise hobbymäßig eine Extremsportart aus, bist du damit auf der sicheren Seite.
Aber nicht nur für diese Personen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn Hausfrauen und -männer sowie Rentner:innen sind ebenfalls nicht gesetzlich unfallversichert. Passiert hier also in den eigenen vier Wänden ein Unfall, schützt keine Versicherung vor den entstehenden Folgekosten.
Außerdem gibt es bestimmte Berufsgruppen, die sich selbst in einem Angestelltenverhältnis mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich absichern können. Für Musiker:innen, Friseur:innen oder Chirurg:innen gibt es besondere Tarife mit höheren Gliedertaxen: Der Verlust eines Zeigefingers wie im obigen Beispiel kann hier schließlich zur Berufsunfähigkeit führen.
Möchtest du dich nur für einen Urlaub absichern, hast du die Möglichkeit, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen. Eine Unfallversicherung für die USA ist beispielsweise eine Option – auch für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt.
Gut zu wissen
Die private Unfallversicherung umfasst neben der Invaliditätsleistung im Normalfall noch weitere Leistungen, darunter:
Dadurch sind verschiedene Unfallfolgen finanziell abgedeckt.
Brauche ich eine Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung empfiehlt sich vor allem bei waghalsigen Hobbys oder für Personengruppen, die nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung zurückgreifen können, zum Beispiel Selbstständige.
Aber auch für bestimmte Berufsgruppen wie Chirurg:innen kann die private Unfallversicherung einen umfassenderen finanziellen Schutz bieten. Ob du eine private Unfallversicherung brauchst, hängt also von deinem Beruf, deinen Hobbys und deinen individuellen Wünschen ab.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist, wenn man keine Unfallversicherung hat?
Angestellte, Azubis, Schüler:innen und Studierende sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Arbeit, in der Uni beziehungsweise in der Schule oder auf dem Weg dorthin oder von dort versichert. Bei einem anderweitigen Unfall musst du eventuelle Folgekosten selbst tragen, beispielsweise für eine Pflegekraft, falls du durch den Unfall pflegebedürftig wirst.
Welche Versicherung ist überflüssig?
Welche Versicherungen für dich notwendig und sinnvoll sind, hängt von deinen individuellen Umständen ab. Überflüssig ist eine Versicherung dann, wenn sie keine für dich relevanten Risiken abdeckt.
Was passiert bei einem Unfall ohne Unfallversicherung?
Wenn du keine private Unfallversicherung hast und nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert bist beziehungsweise es sich um einen Unfall handelt, den diese nicht abdeckt, erhältst du keinen finanziellen Ausgleich nach dem Unfall.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen