- Wissenswertes rund um die Unfallversicherung
- Die Leistungen der Unfallversicherung
- So hilft die Unfallversicherung bei Knochenbruch
- Unfallversicherung bei Knochenbruch: Individuelle Entscheidung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Unfallversicherungen decken Kosten: Sie übernehmen die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und andere mit dem Unfall verbundene Ausgaben.
- Gesetzliche und private Unfallversicherung: Während die gesetzliche nur Arbeitsunfälle abdeckt, zahlt die private bei Unfällen aller Art.
- Kranken- und Unfallversicherung greifen ineinander: Beide sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bieten umfassenden Schutz für verschiedene gesundheitsbezogene Ereignisse.
- Verschiedene Leistungen der Unfallversicherung: Dazu gehören Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung, Bergungskosten und Hinterbliebenenschutz.
- Knochenbruchpauschale als Zusatzleistung: Bei einem unfallbedingten Knochenbruch kann ein einmaliger Geldbetrag gezahlt werden. Die Höhe variiert je nach Anbieter.
Wissenswertes rund um die Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt die Kosten ab, die durch einen Unfall entstehen. Sie unterstützt die Versicherten auch bei bleibenden Schäden und trägt dazu bei, die finanzielle Belastung nach einem Unfall zu mildern und den Umgang mit der Situation zu erleichtern.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle am Arbeitsplatz – beziehungsweise in der Schule oder Uni – abdeckt, zahlt die private Unfallversicherung in der Regel bei Unfällen aller Art, ganz gleich, ob sich diese im Straßenverkehr, beim Sport oder zu Hause ereignet haben.
Unter einem Unfall versteht die Versicherung ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das dich unfreiwillig trifft und eine körperliche Schädigung zur Folge hat.
Quick-Info
Kranken- und Unfallversicherung greifen in Deutschland eng ineinander. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für die medizinische Versorgung im Allgemeinen ab, unabhängig davon, ob eine Krankheit, Verletzung oder andere gesundheitliche Bedürfnisse zugrunde liegen.
Die Unfallversicherung konzentriert sich auf Unfälle und deren direkte Auswirkungen auf die Gesundheit und finanzielle Situation der versicherten Person. Beide Versicherungen sind deshalb hierzulande gesetzliche Pflichtversicherungen, die möglichst umfassenden Schutz für verschiedene gesundheitsbezogene Ereignisse gewährleisten sollen.
Die Leistungen der Unfallversicherung
Unfälle können unerwartete Folgen haben und finanzielle Belastungen mit sich bringen. Im Versicherungsfall zahlt die Unfallversicherung einen einmaligen Betrag, auch Invaliditätsleistung genannt. Sie soll die finanziellen Einbußen ausgleichen, die durch den Unfall entstehen – beispielsweise für eine barrierefreie Umgestaltung deines Zuhauses.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der Höhe der Beeinträchtigung, dem sogenannten Invaliditätsgrad. Dieser wird anhand der Gliedertaxe berechnet. Das sind festgelegte Prozentsätze für Leistungen beim Verlust von Gliedmaßen oder bei vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen. Eine Invaliditätsleistung wird in den meisten Fällen allerdings nur gezahlt, wenn der Gesundheitsschaden voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird.
Weitere Leistungen umfassen üblicherweise:
- Unfallrente: Lebenslange monatliche Zahlung nach schweren Unfällen, die einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent zur Folge hatten.
- Krankenhaustagegeld: Zahlungen für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall – für gewöhnlich auf zwei Jahre beschränkt.
- Übergangsleistung: Finanzielle Unterstützung für bis zu sechs Monate bis zur Feststellung der Invaliditätsleistung, wenn aufgrund des Unfalls eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent im Berufsleben entstanden ist.
- Bergungskosten: Übernahme der Kosten für Rettungsmaßnahmen und den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.
- Hinterbliebenenschutz: Auszahlung der Versicherungssumme an Hinterbliebene bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für ästhetische Eingriffe, um das Erscheinungsbild nach schwerwiegenden Unfällen wiederherzustellen.
So hilft die Unfallversicherung bei Knochenbruch
Die Unfallversicherung deckt zwar die Kosten für verschiedene Unfallfolgen ab, aber bestimmte Aspekte sind nicht immer im Leistungsumfang enthalten. Ein Beispiel dafür sind Knochenbrüche: In den meisten Fällen heilt ein Knochenbruch innerhalb weniger Wochen vollständig aus und erfordert keine dauerhafte finanzielle Unterstützung.
Wenn du jedoch aufgrund eines komplizierten Knochenbruchs längere Zeit im Krankenhaus verbringen musst, hast du möglicherweise Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Dieses Geld soll dich während deines Krankenhausaufenthalts finanziell unterstützen, da du in dieser Zeit nicht arbeiten kannst und dein gewohntes Einkommen ausfällt.
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Einige Versicherungen bieten als kostenpflichtige Ergänzung eine Knochenbruchpauschale an, die als sogenanntes Gipsgeld bekannt ist. Dabei erhältst du einen einmaligen Geldbetrag als finanzielle Entschädigung für einen unfallbedingten Knochenbruch. Die Höhe variiert je nach Anbieter, üblicherweise liegt sie unter 2.000 Euro.
Unfallversicherung bei Knochenbruch: Individuelle Entscheidung
Eine Unfallversicherung soll dich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Die Leistungen der Versicherung greifen in der Regel allerdings nicht bei leichteren Verletzungen wie einem Knochenbruch, der nach kurzer Zeit wieder verheilt. Als Zusatzleistung kannst du über die sogenannte Knochenbruchpauschale einen zusätzlichen Einmalbetrag erhalten. Ob es sich lohnt, dafür einen höheren monatlichen Beitrag zu zahlen, ist eine individuelle Entscheidung.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie viel Geld bekomme ich bei einem Knochenbruch?
Bei einem Knochenbruch zahlen einige private Unfallversicherungen als Knochenbruchpauschale einen einmaligen Betrag. Die Höhe variiert je nach Versicherung und individuellen Vertragsbedingungen. Details dazu findest du in der Versicherungspolice.
Wann gibt es Geld von der Unfallversicherung?
Die genauen Auszahlungsbedingungen einer Unfallversicherung hängen von der Versicherung und deinem individuellen Vertrag ab. Üblicherweise zahlt eine Unfallversicherung nur bei Beeinträchtigungen, die mehrere Jahre bestehen bleiben. Leichtere Verletzungen wie etwa Knochenbrüche sind meist nicht abgedeckt bzw. erfordern eine Zusatzversicherung.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen