- Die gesetzliche und private Unfallversicherung
- Ab wann der Versicherungsschutz gültig ist
- Bei diesen Versicherungen ist eine Wartezeit üblich
- Darum gibt es die Wartezeiten bei Versicherungen
- Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Unfallversicherungen: Sie übernehmen die Folgekosten von Unfällen. Es gibt gesetzliche (Pflichtversicherung für Angestellte, Studierende, Schüler:innen) und private (freiwillige Zusatzversicherung, sinnvoll für Freiberufler:innen).
- Versicherungsschutz: Nicht bei allen Versicherungen sofort gültig. Wartezeiten können festgelegt werden. Unter bestimmten Umständen kann die Wartezeit erlassen werden.
- Typische Wartezeiten: Bei Rechtsschutzversicherung, privater Krankenversicherung, freiwilligen Krankenzusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen. Keine Wartezeit bei Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen.
- Wartezeiten bei Versicherungen: Dienen dem Schutz der Versicherungsunternehmen vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen.
- Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit, aber Bearbeitungsdauer des Schadenfalls muss abgewartet werden.
Die gesetzliche und private Unfallversicherung
Unfallversicherungen übernehmen die Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen. Versicherungsgeber kommen so beispielsweise für die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme auf oder zahlen eine Rente, wenn der Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Als Unfall gelten dabei üblicherweise Ereignisse, die plötzlich und unfreiwillig eintreten. Die genauen Bedingungen schreiben jeweils die Versicherungen fest. Leistungen können je nach Faktor, der zum Unfall führte, gekürzt oder gestrichen werden – zum Beispiel, wenn der Versicherte zum Unfallgeschehen beitrug, etwa unter Alkoholeinfluss stand.
Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen, die gesetzliche und private Versicherung. Sie unterscheiden sich wie folgt:
- Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Angestellte sind über ihren Arbeitgeber versichert und bezahlen nichts für diese Versicherung. Sie gilt am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg. Auch Studierende und Schüler:innen sind unfallversichert – über die Universität oder Schule.
- Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie schützt Versicherte in ihrer Freizeit. Für Freiberufler:innen ist diese Versicherung sinnvoll, da sie nicht gesetzlich unfallversichert sind. Im Urlaub kann zudem eine Reiseunfallversicherung weiteren Schutz bieten.
Ab wann der Versicherungsschutz gültig ist
Der Versicherungsschutz greift nicht bei allen Versicherungsarten sofort mit Unterzeichnung des Vertrags. Versicherungsunternehmen legen bei bestimmten Versicherungen vertraglich eine Wartezeit fest.
Dieser Zeitraum kann je nach Versicherungsart oder Leistung variieren. Bei manchen Versicherungen wird eine Wartezeit von nur wenigen Wochen festgelegt, bei anderen kann sie bis zu acht Monate betragen. Ereignet sich innerhalb der vereinbarten Wartezeit ein Versicherungsfall, werden die Kosten vom Versicherungsgeber nicht übernommen.
Unter bestimmten Umständen kann die Wartezeit aber erlassen werden: Versicherte in einer privaten Krankenversicherung können sich zum Beispiel auf eigene Kosten untersuchen lassen und ein ärztliches Attest anfordern, das bei der Versicherung eingereicht wird.
Bei diesen Versicherungen ist eine Wartezeit üblich
Wartezeiten gelten nicht für alle Versicherungsarten. Unter anderem bei diesen Versicherungen sind Wartezeiten üblich:
In der Regel gibt es bei Unfallversicherungen keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift sofort ab Versicherungsbeginn – egal, ob die Versicherten gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Üblicherweise gilt das ebenso für Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen.
Good to know
Auch bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, kann es Wartezeiten geben, wenn nämlich beim Versicherungsabschluss keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wurde. Eine Art Wartezeit gibt es aber auch unabhängig davon: Stattdessen räumen Versicherungsunternehmen bei der BU oftmals eine sogenannte
Karenzzeit ein, durch die der Rentenbeitrag für eine Berufsunfähigkeit erst verzögert ausbezahlt wird.
Darum gibt es die Wartezeiten bei Versicherungen
Mit festgelegten Wartezeiten wollen Versicherungsunternehmen sichergehen, dass Versicherte die Leistungen nicht missbräuchlich in Anspruch nehmen, also nicht schnell die Versicherung abschließen, wenn ein Fall eintritt, der dann versichert wäre, es aber noch nicht ist.
Der vereinbarte Zeitraum von mehreren Wochen oder sogar Monaten erlaubt es den Unternehmen, eingehend zu prüfen, ob wirklich ein Schadensfall vorliegt und die Versicherungssumme rechtmäßig ausbezahlt werden muss.
Versicherungen können somit zudem verhindern, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, wenn ein Schadensfall für die Versicherten bereits absehbar ist. Für Betroffene ist das unter Umständen ärgerlich. Aber grundsätzlich halten die Versicherungsunternehmen ihre Auszahlungen möglichst gering, um die Versicherungsbeiträge nicht für alle Versicherten in die Höhe zu treiben.
Quick-Info
Bei der Unfallversicherung gibt es zwar keine Wartezeit, aber die Bearbeitungsdauer kann je nach Versicherungsunternehmen einige Wochen in Anspruch nehmen.
In der Regel prüfen die Versicherungen dann unfallrelevante Dokumente und Gutachten, die beispielsweise von den Durchgangsärzt:innen – diese haben von den Landesverbänden der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eine besondere Zulassung erhalten – erstellt wurden.
Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit
Während bei manchen Versicherungsarten aufgrund von vertraglich festgelegten Wartezeiten der Versicherungsschutz nicht direkt ab Vertragsbeginn gilt, greift die Unfallversicherung sofort. Dabei spielt es keine Rolle, ob Versicherte gesetzlich oder privat unfallversichert sind.
Die Versicherungsunternehmen schreiben die Wartezeit bei gewissen Versicherungen in der Regel vor, um zu prüfen, ob wirklich ein Schadensfall vorliegt. So verhindern sie missbräuchlich in Anspruch genommene Leistungen. Bei der Unfallversicherung muss aber die Bearbeitungsdauer des Schadenfalls abgewartet werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet Wartezeit bei einer Versicherung?
Einige Versicherungen leisten erst, wenn die vertraglich festgelegte Wartezeit vorüber ist. Die Wartezeit sorgt dafür, dass die Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn ein Versicherungsfall absehbar oder bereits erfolgt ist, und gibt den Versicherungsunternehmen Zeit, Schadensfälle gründlich zu prüfen, um missbräuchlich in Anspruch genommene Leistungen auszuschließen.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung nach einem Unfall zahlt?
Bei der Unfallversicherung besteht nicht wie bei anderen Versicherungen eine mehrwöchige oder -monatige Wartezeit. Stattdessen müssen Versicherte lediglich die Bearbeitungsdauer des Schadenfalls abwarten. Diese variiert je nach Versicherungsunternehmen.
Wie lange dauert es, bis eine Versicherung abgeschlossen ist?
Der Versicherungsschutz wird wirksam, wenn der Vertrag vom Versicherungsunternehmen und den Versicherten unterzeichnet und der entsprechende Versicherungsbeitrag abgebucht wurde.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen