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Unfallversicherung: Versicherungsschutz ohne Wartezeit

Während Wartezeiten bei einigen Versicherungen üblich sind, kommt die Unfallversicherung ohne sie aus. Was die Wartezeit bei Unfall- und anderen Versicherungen bedeutet, erfährst du in diesem Artikel.
Ein Mann liegt auf dem Sofa und hält ein Smartphone in der Hand. Er hat seinen eingegipsten Fuß hochgelegt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Hast du in einen Unfall, übernimmt die gesetzliche oder private Unfallversicherung dessen Folgekosten. Der Versicherungsschutz greift dabei sofort ab Vertragsabschluss und ohne Wartezeit. Das ist aber nicht bei allen Versicherungen der Fall. Wo du dich auf Wartezeiten einstellen musst und wieso, liest du in diesem Artikel.
  1. Die gesetzliche und private Unfallversicherung
  2. Ab wann der Versicherungsschutz gültig ist
  3. Bei diesen Versicherungen ist eine Wartezeit üblich
  4. Darum gibt es die Wartezeiten bei Versicherungen
  5. Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Unfallversicherungen: Sie übernehmen die Folgekosten von Unfällen. Es gibt gesetzliche (Pflichtversicherung für Angestellte, Studierende, Schüler:innen) und private (freiwillige Zusatzversicherung, sinnvoll für Freiberufler:innen).
  • Versicherungsschutz: Nicht bei allen Versicherungen sofort gültig. Wartezeiten können festgelegt werden. Unter bestimmten Umständen kann die Wartezeit erlassen werden.
  • Typische Wartezeiten: Bei Rechtsschutzversicherung, privater Krankenversicherung, freiwilligen Krankenzusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen. Keine Wartezeit bei Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen.
  • Wartezeiten bei Versicherungen: Dienen dem Schutz der Versicherungsunternehmen vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen.
  • Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit, aber Bearbeitungsdauer des Schadenfalls muss abgewartet werden.

Die gesetzliche und private Unfallversicherung

Unfallversicherungen übernehmen die Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen. Versicherungsgeber kommen so beispielsweise für die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme auf oder zahlen eine Rente, wenn der Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Als Unfall gelten dabei üblicherweise Ereignisse, die plötzlich und unfreiwillig eintreten. Die genauen Bedingungen schreiben jeweils die Versicherungen fest. Leistungen können je nach Faktor, der zum Unfall führte, gekürzt oder gestrichen werden – zum Beispiel, wenn der Versicherte zum Unfallgeschehen beitrug, etwa unter Alkoholeinfluss stand.

Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen, die gesetzliche und private Versicherung. Sie unterscheiden sich wie folgt:

Ab wann der Versicherungsschutz gültig ist

Der Versicherungsschutz greift nicht bei allen Versicherungsarten sofort mit Unterzeichnung des Vertrags. Versicherungsunternehmen legen bei bestimmten Versicherungen vertraglich eine Wartezeit fest.

Dieser Zeitraum kann je nach Versicherungsart oder Leistung variieren. Bei manchen Versicherungen wird eine Wartezeit von nur wenigen Wochen festgelegt, bei anderen kann sie bis zu acht Monate betragen. Ereignet sich innerhalb der vereinbarten Wartezeit ein Versicherungsfall, werden die Kosten vom Versicherungsgeber nicht übernommen.

Unter bestimmten Umständen kann die Wartezeit aber erlassen werden: Versicherte in einer privaten Krankenversicherung können sich zum Beispiel auf eigene Kosten untersuchen lassen und ein ärztliches Attest anfordern, das bei der Versicherung eingereicht wird.

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Bei diesen Versicherungen ist eine Wartezeit üblich

Wartezeiten gelten nicht für alle Versicherungsarten. Unter anderem bei diesen Versicherungen sind Wartezeiten üblich:

In der Regel gibt es bei Unfallversicherungen keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift sofort ab Versicherungsbeginn – egal, ob die Versicherten gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Üblicherweise gilt das ebenso für Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen.

Good to know

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, kann es Wartezeiten geben, wenn nämlich beim Versicherungsabschluss keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wurde. Eine Art Wartezeit gibt es aber auch unabhängig davon: Stattdessen räumen Versicherungsunternehmen bei der BU oftmals eine sogenannte Karenzzeit ein, durch die der Rentenbeitrag für eine Berufsunfähigkeit erst verzögert ausbezahlt wird.

Darum gibt es die Wartezeiten bei Versicherungen

Mit festgelegten Wartezeiten wollen Versicherungsunternehmen sichergehen, dass Versicherte die Leistungen nicht missbräuchlich in Anspruch nehmen, also nicht schnell die Versicherung abschließen, wenn ein Fall eintritt, der dann versichert wäre, es aber noch nicht ist.

Der vereinbarte Zeitraum von mehreren Wochen oder sogar Monaten erlaubt es den Unternehmen, eingehend zu prüfen, ob wirklich ein Schadensfall vorliegt und die Versicherungssumme rechtmäßig ausbezahlt werden muss.

Versicherungen können somit zudem verhindern, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, wenn ein Schadensfall für die Versicherten bereits absehbar ist. Für Betroffene ist das unter Umständen ärgerlich. Aber grundsätzlich halten die Versicherungsunternehmen ihre Auszahlungen möglichst gering, um die Versicherungsbeiträge nicht für alle Versicherten in die Höhe zu treiben.

Quick-Info

Bei der Unfallversicherung gibt es zwar keine Wartezeit, aber die Bearbeitungsdauer kann je nach Versicherungsunternehmen einige Wochen in Anspruch nehmen.
 
In der Regel prüfen die Versicherungen dann unfallrelevante Dokumente und Gutachten, die beispielsweise von den Durchgangsärzt:innen – diese haben von den Landesverbänden der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eine besondere Zulassung erhalten – erstellt wurden.

Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit

Während bei manchen Versicherungsarten aufgrund von vertraglich festgelegten Wartezeiten der Versicherungsschutz nicht direkt ab Vertragsbeginn gilt, greift die Unfallversicherung sofort. Dabei spielt es keine Rolle, ob Versicherte gesetzlich oder privat unfallversichert sind.

Die Versicherungsunternehmen schreiben die Wartezeit bei gewissen Versicherungen in der Regel vor, um zu prüfen, ob wirklich ein Schadensfall vorliegt. So verhindern sie missbräuchlich in Anspruch genommene Leistungen. Bei der Unfallversicherung muss aber die Bearbeitungsdauer des Schadenfalls abgewartet werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet Wartezeit bei einer Versicherung?
Einige Versicherungen leisten erst, wenn die vertraglich festgelegte Wartezeit vorüber ist. Die Wartezeit sorgt dafür, dass die Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn ein Versicherungsfall absehbar oder bereits erfolgt ist, und gibt den Versicherungsunternehmen Zeit, Schadensfälle gründlich zu prüfen, um missbräuchlich in Anspruch genommene Leistungen auszuschließen.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung nach einem Unfall zahlt?
Bei der Unfallversicherung besteht nicht wie bei anderen Versicherungen eine mehrwöchige oder -monatige Wartezeit. Stattdessen müssen Versicherte lediglich die Bearbeitungsdauer des Schadenfalls abwarten. Diese variiert je nach Versicherungsunternehmen.
Wie lange dauert es, bis eine Versicherung abgeschlossen ist?
Der Versicherungsschutz wird wirksam, wenn der Vertrag vom Versicherungsunternehmen und den Versicherten unterzeichnet und der entsprechende Versicherungsbeitrag abgebucht wurde.

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