- Das ist die Unfallversicherung für Selbstständige
- Die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige
- Die private Unfallversicherung für Selbstständige
- Das kostet eine Unfallversicherung für Selbstständige
- Weitere Infos zur gesetzlichen UV für Unternehmer:innen
- Sinnvoll: Die Unfallversicherung für Selbstständige
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Unfallversicherung für Selbstständige: Sie schützt vor finanziellen Folgen eines Unfalls während der Arbeit und Freizeit.
- Leistungen einer UV: Sie deckt Invaliditätsleistungen, Unfallrenten und andere Leistungen ab. Nicht abgedeckt sind Kosten für Krankheiten, die nicht die Folge eines Unfalls sind.
- Gesetzliche UV: Pflicht zur gesetzlichen UV besteht unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden oder in bestimmten Branchen gearbeitet wird.
- Private UV: Diese ist vor allem für Solo-Selbstständige sinnvoll, da sie auch außerhalb der Arbeitszeit gilt.
- Kosten einer UV: Die Preisspanne variiert je nach individuellen Faktoren und Versicherungsbedingungen. Es lohnt sich Angebote zu vergleichen.
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Das ist die Unfallversicherung für Selbstständige
Eine Unfallversicherung (UV) für Selbstständige soll vor den finanziellen Folgen eines Unfalls während der Arbeit und in der Freizeit schützen. Da selbstständig Erwerbstätige für ihre finanzielle Sicherheit und ihren gesundheitlichen Schutz selbst verantwortlich sind, tragen sie oft ein erhöhtes Risiko, bei einem Unfall finanzielle Einbußen zu erleiden.
Eine Unfallversicherung minimiert dieses Risiko, indem sie für finanzielle Leistungen bei Unfällen von Selbstständigen in der Arbeitszeit und der Freizeit aufkommt. Durch die Deckung von Invaliditätsleistungen, Unfallrenten und anderen Leistungen hilft sie bei möglichen Einkommensverlusten, Krankheitskosten und anderen finanziellen Belastungen. Für deine Reisen ist eine verlässliche Reiseversicherung eine wertvolle Wahl, um unvorhergesehene Risiken zu minimieren.
Diese Leistungen deckt eine UV für Selbstständige – und diese nicht
Eine Unfallversicherung für selbstständig Tätige deckt verschiedene Leistungen ab, um im Fall eines Unfalls finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Hierzu gehören unter anderem:
- Invaliditätsleistungen im Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls
- Unfallrenten in Form von regelmäßigen Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum oder auf Lebenszeit
- Krankenhaustagegeld als finanzielle Unterstützung während eines Aufenthalts im Krankenhaus
- Sterbegeld für die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte unfallbedingt verstirbt
Normalerweise werden jedoch nicht alle Unfallleistungen von einer Unfallversicherung für Selbstständige abgedeckt. Typischerweise sind das:
- Kosten für Krankheiten, die nicht die Folge eines Unfalls sind
- Berufsunfähigkeit aufgrund von chronischen Vorerkrankungen oder psychischen Erkrankungen
- Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurden
Quick-Tipp: Die Unfallversicherung und Unfälle durch Dritte
Eine Unfallversicherung für selbstständig Tätige greift nicht bei Unfällen, die durch Dritte verursacht werden. Eine UV deckt normalerweise nur Unfälle ab, die dem Versicherten selbst zustoßen.
Wird ein Unfall durch das Verschulden eines Dritten verursacht, greift normalerweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese übernimmt die Regulierung des Schadens einschließlich der Heilungskosten und eventueller Schmerzensgelder.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verursacher haftbar gemacht werden kann, beispielsweise durch die Dokumentation des Unfalls und das Sammeln von Beweisen wie Fotos und Zeugenaussagen.
Die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) erfolgt in der Regel über eine Berufsgenossenschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch für selbstständig Tätige eine Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine Voraussetzung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn selbstständig Erwerbstätige selbst Arbeitnehmer:innen beschäftigen. In diesem Fall sind Selbstständige automatisch versicherungspflichtig und müssen Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung für Selbstständige werden.
Werden von dem oder der selbstständig Tätigen keine Arbeitnehmer:innen beschäftigt, kommt es auf die Branche an. Versicherungspflichtig sind etwa:
- Unternehmende in Heil- und Pflegeberufen
- Landwirt:innen
- Friseur:innen
- Helfer:innen im Zivil- und Katastrophenschutz
Wer keine Mitarbeiter beschäftigt und auch nicht zu den genannten Berufsgruppen gehört, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung und muss sich privat gegen Unfälle versichern.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Die private Unfallversicherung für Selbstständige
Selbstständig Tätige, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, sollten eine private Unfallversicherung (PUV) für Selbstständige abschließen. Denn ein Unfall kann zu Arbeitsunfähigkeit führen und erhebliche finanzielle Folgen haben.
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Selbstständige steht grundsätzlich jedem offen. Sie lohnt sich aber vor allem für Solo-Selbstständige im Hinblick auf ihre Freizeitaktivitäten. Denn eine private Unfallversicherung gilt auch außerhalb der Arbeitszeit. Sie deckt also Unfälle ab, die selbstständig Tätige bei der Ausübung ihres Hobbys erleiden.
Das kostet eine Unfallversicherung für Selbstständige
Ob gesetzliche oder private Unfallversicherung: Die Preisspanne bei Unfallversicherungen für Selbstständige variiert je nach individuellen Faktoren und Versicherungsbedingungen. Dazu zählen unter anderem:
- das Alter des Versicherten
- der Beruf
- die gewünschte Versicherungssumme
- die Vertragslaufzeit
- die individuellen Risikofaktoren
Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für selbstständig Tätige werden von der jeweiligen Berufsgenossenschaft anhand der Versicherungssumme, der Gefahrenklasse und des Umlagefaktors berechnet. Erkundige dich daher bei deiner Berufsgenossenschaft nach den genauen Kosten für deine gesetzliche UV.
Die Kosten einer privaten UV für selbstständig Tätige hängen ebenfalls stark vom Alter und dem Beruf ab. Es lohnt sich daher, die Angebote mehrerer Versicherer zu vergleichen.
Funfact: 195 Millionen für David Beckhams Beine
Eine der teuersten Unfallversicherungen im Profisport war wohl die des britischen Fußballspielers David Beckham. Er soll während seiner aktiven Zeit beim spanischen Fußballclub Real Madrid im Jahr 2006 seine Beine für 195 Millionen Dollar versichert haben. Die Versicherung sollte einspringen, falls er sich während seiner Spiele eine schwere Beinverletzung zuzieht, die seine Karriere gefährdet hätte.
Weitere Infos zur gesetzlichen UV für Unternehmer:innen
Bei Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung für Selbstständige kannst du dich unverbindlich an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wenden. Unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erhältst du Auskunft zu allgemeinen Themen wie Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Bei spezifischen Anliegen leitet man dich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter. Die Infoline der DGUV ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar und bietet zudem Infos zur Arbeitssicherheit und zur Prävention.
Sinnvoll: Die Unfallversicherung für Selbstständige
Ein Unfall kann immer passieren. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn selbstständig Tätige eine Unfallversicherung abschließen. Während die gesetzliche Variante bestimmte Leistungen garantiert, ist die private Unfallversicherung flexibler und deckt noch mehr Bereiche ab. Bevor du dich entscheidest, solltest du jedoch die Angebote mehrerer Versicherer miteinander vergleichen, insbesondere im Hinblick auf Kosten, Leistungen und Voraussetzungen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ist die Unfallversicherung Pflicht für Selbstständige?
Die Unfallversicherung ist für selbstständig Tätige nicht obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Versicherungspflicht bestehen. Um festzustellen, ob eine Unfallversicherungspflicht besteht, ist es wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen zu prüfen, etwa bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Was kostet die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige?
Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für selbstständig Tätige werden individuell berechnet. Sie sind abhängig von Faktoren wie Versicherungssumme, Gefahrenklasse und Umlagesatz. Pauschale Kosten gibt es nicht, da sie jeweils von der zuständigen Berufsgenossenschaft kalkuliert werden.
Welche Versicherungen muss man als Selbstständige:r haben?
Um sich als selbstständig Tätige:r umfassend abzusichern, ist es ratsam, verschiedene Versicherungen abzuschließen. Neben der Unfallversicherung können je nach Tätigkeit und persönlichen Bedürfnissen weitere Versicherungen wie Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung und betriebliche Altersvorsorge sinnvoll sein.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen