Sportunfall- und Krankenversicherung: Das solltest du wissen
Wann bei einem Sportunfall welche Krankenversicherung die Kosten der medizinischen Versorgung übernimmt und worauf es dabei ankommt, erfährst du hier.
Redaktion AMEXcited Guide
12.12.2024
Das Wichtigste in Kürze
Das Risiko, sich beim Sport zu verletzten, kann nie ganz ausgeräumt werden. Lies hier, wann welche Krankenversicherung bei Sportunfällen einspringt und wie du vorgehst, wenn du einen Sportunfall meldest.
Sportunfälle: Die Risiken von Sportverletzungen können nie vollständig beseitigt werden. Die häufigsten Verletzungen sind Muskel- und Bänderrisse, Verstauchungen und Gelenkentzündungen.
Versicherungsschutz: Bei einem Sportunfall können verschiedene Versicherungen greifen, darunter die gesetzliche und private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die GKV übernimmt in der Regel alle Kosten für die medizinische Versorgung bei einem Sportunfall oder einer Sportverletzung. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen dafür.
Ausnahmen der GKV: In bestimmten Situationen übernimmt die GKV nicht die Kosten für die Behandlung von Sportverletzungen, wie beispielsweise bei Unfällen im Ausland oder vorsätzlich herbeigeführten Unfällen.
Definition von Sportunfall
Ob allein oder im Team – jeder Sport birgt die Gefahr, sich zu verletzen. Die drei häufigsten Sportverletzungen sind:
Muskel- und Bänderrisse passieren vor allem bei Mannschaftssportarten wie Fußball, Basketball oder Handball. Häufig sind Achillessehnenriss, Meniskusriss und Kreuzbandriss.
Verstauchungen gibt es oft durch Fehltritte beim Joggen.
Gelenkentzündungen entstehen häufig durch ruckartige Bewegungen und abruptes Abbremsen bei Sportarten wie Squash oder Tennis.
Bei einem Sportunfall können in der Regel mehrere Versicherungen ins Spiel kommen, darunter die folgenden:
Welche der genannten Versicherungen letztlich greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, ob der Sportunfall im privaten oder beruflichen Umfeld passierte, im Verein oder im Fitnessstudio oder durch Dritte verursacht wurde.
Quick-Tipp
Um das Verletzungsrisiko beim Sport möglichst gering zu halten, solltest du dich gut aufwärmen und die Trainingsintensität langsam steigern. Zudem gilt es vor allem bei Mannschafts- und Kontaktsportarten, für die Sportart vorgesehene Schutzausrüstung zu tragen. Und denke immer daran, ausreichend zu regenerieren.
Wann die GKV bei Sportunfällen greift
Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, übernimmt in der Regel alle Kosten für die medizinische Versorgung bei einem Sportunfall oder einer Sportverletzung. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Versicherungspflicht: Anspruch auf Leistungen der GKV hat nur, wer in der GKV versichert ist. Das sind die meisten Arbeitnehmer:innen sowie Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
Freizeitsport: Die GKV leistet in der Regel, wenn der Sportunfall bei einer privaten sportlichen Betätigung passierte. Dazu zählen beispielsweise Unfälle beim Laufen, Radfahren, Baden oder Wandern.
Akute Verletzung: Die GKV übernimmt die Kosten für akute Verletzungen, die durch den Sportunfall verursacht wurden, nicht für bereits bestehende oder chronische Beschwerden.
Notwendige Heilbehandlung: Die Versicherung übernimmt außerdem Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und sonstige medizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sportunfall, zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen.
Wann die GKV nicht greift
Unter bestimmten Voraussetzungen oder in bestimmten Situationen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung von Sportverletzungen nicht. Einige Beispiele:
Personen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen der GKV.
Die GKV übernimmt grundsätzlich nur Krankheitskosten im Inland. Passiert eine Sportverletzung im Ausland, werden die Kosten sehr wahrscheinlich nicht von der GKV gedeckt. Dafür empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Wurde der Sportunfall vorsätzlich herbeigeführt, sich selbst oder anderen Sportler:innen, etwa ein absichtliches Foulspiel, greift die GKV nicht.
Für Sportunfälle während der Arbeitszeit ist in der Regel ist nicht die GKV, sondern die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Unfallversicherung zuständig.
Wenn bestimmte Behandlungen oder Medikamente über den medizinischen Standard hinausgehen, kann es sein, dass deren Kosten nicht von der GKV übernommen werden.
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Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung, abgekürzt PKV, bei Sportunfällen variieren je nach Versicherer und hängen vom jeweiligen Vertrag und den individuellen Bedingungen ab. Die PKV haftet also gemäß den individuellen Versicherungsbedingungen.
Im Falle einer Sportverletzung sollte der Versicherungsvertrag überprüft oder der Versicherer kontaktiert werden, um zu klären, ob die Police greift.
Es gibt dabei Situationen, in denen Sportunfälle von Versicherungsleistungen ausgenommen sind. Dies können sein:
Einige Versicherungspolicen schließen ihre Haftung für als besonders risikoreich geltende Sportarten aus, etwa Extremsportarten wie Downhill-Biking, Free-Climbing oder Motorradrennen.
Wurde der Sportunfall vorsätzlich herbeigeführt, zum Beispiel durch Selbstgefährdung durch ein grobes Foul, kann die private Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnen.
Ist der Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passiert, leisten viele private Krankenversicherungen nicht.
Statistik
Im Breitensport ist Fußball Spitzenreiter bei den Sportverletzungen: Von den 38.000 Sportverletzungen, für die Unfallversicherer im Jahresdurchschnitt aufkommen, hat Fußball einen Anteil von 35 Prozent.
Nach einem Sportunfall solltest du bestimmte Schritte einhalten, damit eine mögliche Haftungsübernahme reibungslos abläuft:
Beurteilung und Erstversorgung: Schätze den Schweregrad der Sportverletzung ein und ergreife gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen wie Kühlkompressen auflegen.
Arztbesuch: Bist du schwer verletzt oder unsicher über den Schweregrad der Verletzung, ruf den Rettungsdienst oder fahre in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Wenn es weniger akut ist, suche eine Arztpraxis auf, am besten eine mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin.
Dokumentation: Notiere alle relevanten Informationen über den Unfall und die Verletzung, einschließlich Datum, Ort, beteiligte Personen und mögliche Zeug:innen. Sie können für die Kommunikation mit deiner Krankenversicherung und anderen Beteiligten wichtig sein.
Krankenversicherungskontakt: Melde die Sportverletzung deiner Krankenversicherung. Sie wird dich informieren, wie du weiter zur Klärung der Versicherungsansprüche vorgehst.
Der Krankenversicherungsfall Sportunfall
Für die Haftung bei Sportunfällen kommen je nach Unfallhergang verschiedene Versicherungen auf, häufig die gesetzliche oder private Krankenversicherung oder Unfallversicherungen. Nach einem Sportunfall solltest du Verletzung erstversorgen, den Hergang dokumentieren und die Versicherung anrufen, um die Haftungsansprüche möglichst reibungslos zu klären.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Bin ich über den Sportverein versichert?
In der Regel sind Sportverletzungen nicht über den Sportverein oder des Fitnessstudios versichert. Einige Institutionen bieten aber eine eigene Unfallversicherung an, das steht in den Mitgliedschaftsbedingungen.
Wie wird ein Sportunfall abgerechnet?
Die Kostenübernahme eines Sportunfalls erfolgt in der Regel über die eigene Krankenversicherung. Die entstandenen Kosten werden dem Versicherer gemeldet und nach den vereinbarten Bedingungen und Leistungen abgerechnet. Das können die Erstattung der medizinischen Behandlungskosten und weitere Leistungen wie eine Reha sein.
Bei welchen Unfällen zahlt die Krankenkasse nicht?
Die Krankenkasse zahlt in der Regel nicht bei Sportunfällen, die absichtlich herbeigeführt wurden oder unter Drogeneinfluss geschehen sind.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
Platinum Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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American Express Blue Card Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
PAYBACK American Express Karte Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Business Platinum Card Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Business Gold Card Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
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