- Mit der Reiseunfallversicherung beruhigt in den Urlaub
- Das leistet die Reiseunfallversicherung
- Eine private Reiseunfallversicherung abschließen
- Umfassender Versicherungsschutz auf Auslandsreisen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Versicherungsschutz im Urlaub: Eine Reiseunfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Auslandsreisekrankenversicherung und bietet Schutz bei Unfällen im Ausland.
- Leistungen der Reiseunfallversicherung: Bei einem Unfall auf Reisen können Versicherte finanzielle Unterstützung erhalten, etwa Unfallkrankenhaustagegeld oder Invaliditätsleistung.
- Ausschluss von Leistungen: Bestimmte Ereignisse, beispielsweise Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch vorsätzliches Handeln, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Anspruch auf Leistungen: Um Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel muss vor Vertragsabschluss ein Fragebogen wahrheitsgemäße ausgefüllt werden.
Mit der Reiseunfallversicherung beruhigt in den Urlaub
Ein guter Versicherungsschutz ist auch im Urlaub wichtig, denn manchmal läuft es leider nicht so wie geplant. Wirst du krank oder kannst die Reise gar nicht erst antreten, ist das ärgerlich. Auch ein Unfall kann im Urlaub schnell passieren. Mit der richtigen Versicherung kannst du deine Auslandsreise abgesichert antreten.
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Neben der essenziellen Auslandsreisekrankenversicherung und einer gebührenfreien Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseunfallversicherung die Ergänzung, um sich bei Reisen ins Ausland gegen unerwartete Kosten abzusichern.
Reiseunfallversicherungen sind freiwillige private Zusatzversicherungen. Sie springen ein, wenn Versicherte im Urlaub im Ausland einen Unfall erleiden. Bei privaten Unfallversicherungen sind Unfälle durch Auslandsreisen bereits im Versicherungsschutz enthalten.
Unfall ist nicht gleich Unfall
Wann welcher Versicherungsschutz greift, hängt davon ab, wo sich der Unfall ereignet hat. Passiert dir etwas auf dem Weg zur Arbeit, Universität oder Schule, springt in der Regel die gesetzliche
Unfallversicherung ein.
Bist du allerdings privat unterwegs, greift bei Freizeitunfällen – also auch solchen, die sich im Urlaub im Ausland ereignet haben – die private Unfallversicherung, sofern eine abgeschlossen wurde, oder eine zusätzlich abgeschlossene Reiseunfallversicherung.
Das leistet die Reiseunfallversicherung
Im Falle eines Unglücks auf Reisen erhalten Versicherte mit einer Reiseunfallversicherung bestimmte Leistungen zur finanziellen Unterstützung. Je nach Versicherungsunternehmen können die Konditionen und Auszahlungen abweichen.
In der Regel kannst du bei Reiseunfallversicherungen mit den folgenden Leistungen rechnen:
- Unfallkrankenhaustagegeld: Wirst du nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt, erhältst du für jeden Tag, den du dort verbringst, von der Versicherung eine vorher vereinbarte Summe zur freien Verfügung ausgezahlt.
- Invaliditätsleistung: Eine einmalige Geldsumme wird bei Abschluss der Versicherung vereinbart und im Ernstfall zur Entschädigung der resultierenden Kosten ausgezahlt. Der Betrag richtet sich zudem nach der sogenannten Gliedertaxe, die den Invaliditätsgrad der Gliedmaßen bestimmt.
- Leistung im Todesfall: Sollte ein Unfall bei einer Auslandsreise tödlich enden, springt die Reiseunfallversicherung ein und zahlt die vereinbarte Todesfallleistung für die Hinterbliebenen.
Wann Reiseunfallversicherungen nicht zahlen
Bestimmte Leistungen werden explizit von den Versicherern aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Darunter fallen beispielsweise Unfälle, deren Ursache auf Bewusstseinsstörungen zurückzuführen ist. Standen Versicherte also zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, entfällt der Versicherungsschutz.
- Sachschäden werden meist nicht übernommen. Dazu zählen unter anderem Kosten für eine Brillenreparatur oder neue Kleidung.
- Einige Versicherungen behalten sich zudem vor, die Leistungen zu kürzen, wenn der Unfall zu einem bestimmten Anteil durch eine vorher bereits bestehende Krankheit ausgelöst wurde.
- Kann nachgewiesen werden, dass der Unfall vorsätzlich entstanden ist oder dass eine Straftat stattgefunden hat, greift die Versicherung ebenfalls nicht.
- Bei Auslandsreisen solltest du dich zudem vorher gut über die Situation im jeweiligen Land informieren. Unfälle, die durch Unruhen, Streiks, Krieg oder ähnliche Ereignisse ausgelöst wurden, sind oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Eine private Reiseunfallversicherung abschließen
Vor Abschluss einer Reiseunfallversicherung ist es sinnvoll, verschiedene Versicherungsanbieter und deren Konditionen zu vergleichen. Achte besonders darauf, zu prüfen, wann und für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz gilt, damit du auch wirklich beim Reiseantritt bis zur Rückkehr abgesichert bist.
Zudem solltest du auf den Geltungsrahmen der Länder achten, in denen der Versicherungsschutz greift. Einige Policen gelten nur für Unfälle in Europa, andere nur im europäischen Ausland, wieder andere weltweit. Je größer der Geltungsbereich ist, desto höher ist in der Regel der Versicherungsbeitrag.
So hast du Anspruch auf die Leistungen
Damit du im Falle eines Unfalls Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen hast, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Vor Abschluss der Versicherung ist es also wichtig, sich die von den Versicherungsunternehmen vorgeschriebenen Verpflichtungen genau anzusehen. Dazu zählen häufig:
- Wahrheitsgemäßes Ausfüllen eines Fragenkatalogs vor Vertragsabschluss
- Vollständiges und rechtzeitiges Bezahlen der Versicherungsbeiträge
- Unverzügliches und wahrheitsgemäßes Melden des Unfalls an die Versicherung
Was gilt als Unfall?
Versicherungen prüfen in der Regel genau, wie es zum Unfall kam und ob ein Anspruch auf Zahlung der Leistungen besteht. Grundsätzlich definieren sich Unfälle als plötzliche und unfreiwillige Ereignisse, die von außen auf den Körper einwirken und zur Gesundheitsschädigung der betroffenen Personen führen.
Wann eine Reiseunfallversicherung sinnvoll ist
Reiseunfallversicherungen sind vor allem für Personen sinnvoll, die in ihrer Freizeit und im Urlaub gerne aktiven Hobbys nachgehen und bei denen deswegen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Aber nicht nur für aktive Menschen. Unfälle können in allen Situationen passieren.
Die Versicherung schützt vor den Kosten, die durch Unfälle auf Reisen entstehen, und mindern so die Folgekosten von daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen.
Umfassender Versicherungsschutz auf Auslandsreisen
Ein Unfall kann immer passieren, auch auf Reisen. Gegen die Kosten, die daraus und durch die folgenden körperlichen Einschränkungen entstehen, kann dich eine private Reiseunfallversicherung absichern. In der privaten Unfallversicherung ist bereits ein Unfallschutz für Auslandsreisen abgedeckt.
In Hinblick auf die Konditionen sollten allerdings verschiedene Anbieter verglichen werden. Reiseunfallversicherungen gibt es wie etwa Reiserücktrittsversicherung auch bei Kreditkarten.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist Reiseunfallversicherung?
Mit einer Reiseunfallversicherung kannst du dich vor finanziellen Folgen schützen, die durch Unfälle auf Auslandsreisen entstehen.
Ist eine Unfallversicherung auch im Ausland gültig?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Versicherte nur auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsort. Bei der privaten Unfallversicherung sind in der Police Klauseln enthalten, die den Versicherungsschutz auch im Ausland garantieren.
Wer zahlt bei einem Unfall im Urlaub?
Freizeitunfälle oder Unfälle im Urlaub fallen nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung kann in diesem Fall sinnvoll sein und greift auch ohne separate Reiseunfallversicherung bei Unfällen im Ausland.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen