Unfälle können jederzeit geschehen, egal ob bei der Arbeit, in der Schule oder Universität, auf dem Pendelweg oder auch im Urlaub. Die gesetzliche und private Unfallversicherung schützen dich vor finanziellen Ausfällen, die durch einen Unfall entstehen.
Was als Unfall gilt, wird von den jeweiligen Versicherungsunternehmen unterschiedlich bewertet. Im Allgemeinen gilt: Ein Unfall ist ein plötzliches und unfreiwilliges Ereignis, bei dem ein Mensch durch Fremdeinwirkung zu Schaden kommt.
Grundsätzlich zählt die Unfallversicherung zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen, ist somit kostenlos für die Versicherten und eine der wichtigsten Versicherungen. Sie springt im Falle eines Unfalls ein und übernimmt dann bestimmte daraus entstehende Kosten, beispielsweise für Rehabilitationsmaßnahmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt die folgenden Personengruppen:
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist zu beachten, dass Selbstständige und Freiberufler:innen nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Allerdings gibt es für bestimmte Gruppen Ausnahmen. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige im Gesundheitswesen wie Geburtshelfende oder Physiotherapeut:innen.
Des Weiteren gibt es Beschränkungen, wann die Versicherung greift. Hat sich der Unfall am Arbeitsplatz oder dem Weg zur Schule oder Universität zugetragen, bist du gesetzlich versichert. Passiert der Unfall in deiner Freizeit, kannst du über diese Versicherung keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Generell wird zwischen Arbeits- und Wegeunfällen unterschieden. Also ob der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin vorgefallen ist. Vorsicht bei einem Umweg beim Pendeln: Machst du diesen aus rein privaten Gründen, greift der Versicherungsschutz nicht. Auch im Homeoffice schützt dich die Versicherung bei Unfällen. Die Unterscheidung zwischen dienstlichen und privaten Tätigkeiten ist dort aber komplizierter.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall muss der Arbeitgeber über das Ereignis benachrichtigt werden. Dieser meldet den Unfall dann dem Versicherungsträger. Ebenfalls solltest du dich bei sogenannten Durchgangsärzt:innen untersuchen lassen. Im Anschluss prüft dann die Versicherung, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Möchtest du auch in deiner Freizeit oder im Urlaub vorsorgen, kannst du eine private freiwillige Unfallversicherung abschließen. Für Selbstständige, Freiberufler:innen und auch Rentner:innen ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll, da sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen.
Bei der privaten Unfallversicherung werden die Kosten von den Versicherten getragen. Die Versicherung ist darüber hinaus steuerlich absetzbar.
Nach einem Unfall erhältst du von der privaten Unfallversicherung die sogenannte Invaliditätsleistung, einen einmaligen Geldbetrag zur Deckung der Kosten. Die Höhe des Betrags ist abhängig von der Gliedertaxe – einer Tabelle, die den Invaliditätsgrad verschiedener Gliedmaßen bestimmt. Je höher der Grad, desto mehr Geld erhältst du nach einem Unfall.
Private Unfallversicherungen umfassen zudem weitere Leistungen, wie beispielsweise die Unfallrente, Hinterbliebenenschutz, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sowie Übergangsleistungen.
Eine private freiwillige Unfallversicherung ist vor allem für Personengruppen wie Selbstständige, Freiberufler:innen und auch Rentner:innen sinnvoll, da diese nicht in der verpflichtenden gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Genießt du schon Versicherungsschutz durch die gesetzliche Versicherung, solltest du abwägen, wie hoch dein eigenes Unfallrisiko ist. Viele Leistungen sind auch durch gesetzliche Regelungen abgesichert, wie beispielsweise das Krankengeld der Krankenversicherungen.
Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn du in deiner Freizeit sportlich aktiv bist und dadurch ein höheres Unfallrisiko hast. So kannst du das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Unfall ausgelöst wird, auch in deiner Freizeit verringern.