Verhalten im Krankenhaus im Ausland: Darauf ist zu achten
Diese Dinge sind für das richtige Verhalten im Krankenhaus im Ausland zu beachten.
Redaktion AMEXcited Guide
06.11.2024
Das Wichtigste in Kürze
Es ist nie schön, wenn im Urlaub oder auf Reisen eine Erkrankung eintritt oder ein Unfall passiert. Oft ist dadurch das Aufsuchen eines Krankenhauses nötig. Das Prozedere funktioniert im Ausland meist anders als im Heimatland. Wir erklären, worauf es beim Verhalten im Krankenhaus im Ausland für eine gute Gesundheitsversorgung ankommt, und wo Kostenfallen lauern können.
Vorbereitung ist wichtig: Informiere dich vor der Reise über Krankenhäuser und Kliniken in der Nähe deiner Unterkunft und prüfe, ob deine Versicherung diese abdeckt.
Notfall im Ausland: Bewahre Ruhe und organisiere den Transport zur medizinischen Einrichtung. Informiere schnellstmöglich deine Krankenversicherung.
Krankenhausbehandlung klären: Bei planbaren Behandlungen sollte ein detaillierter Kostenplan erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Zusätzliche private Auslandskrankenversicherung kann sinnvoll sein: Sie deckt Lücken in der öffentlichen EU-Gesundheitsversorgung ab und zahlt für Rücktransporte ins Heimatland.
Vor der Reise: Eine gute Vorbereitung ist wichtig
Natürlich denkt vor dem Urlaub oder einer Reise niemand gerne daran, dass vielleicht auch etwas schiefgehen könnte. Doch eine gute Vorbereitung für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt im Ausland macht im Schadensfall vieles leichter. Informiere dich darüber, welche Krankenhäuser und Kliniken es in der Umgebung des Hotels oder der Unterkunft im Ausland gibt. Das geht online und spart im Falle einer plötzlichen Erkrankung viel Zeit und Nerven.
In den Vertragsbedingungen der Auslandskrankenversicherung steht, ob im Schadensfall eine freie Klinikwahl besteht oder ob diese nur für Behandlungen in bestimmten Einrichtungen zahlt – zum Beispiel nur öffentliche und keine privaten Kliniken. Suche also nächstgelegene Einrichtungen, für welche die Versicherung auch zahlt – ansonsten kann es teuer werden.
Bei Reisen in EU-Länder, im Europäischen Wirtschaftsraum wie der Schweiz und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (zum Beispiel der Türkei) zahlt die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland bei akuten Erkrankungen auch für die öffentlichen Gesundheitsleistungen des jeweiligen Landes.
Damit das innerhalb der EU reibungslos funktioniert, ist aber die „Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)“ vorzuzeigen. Falls die normale Krankenversicherungskarte diesen Vermerk nicht hat, ist diese gesondert bei deiner Krankenversicherung zu beantragen.
Grundsätzlich gehören alle für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt nötigen Dokumente ins Reisegepäck: zum Beispiel der Personalausweis oder Pass, die Karte der Krankenversicherung (auch die private) sowie die Notfall-Kontaktdaten (Telefon, E-Mail etc.) der Versicherung.
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Egal ob ein gebrochener Fuß, eine Allergie oder ein anderer Notfall – die wichtigste Regel lautet zunächst: Ruhe bewahren.
Es muss der Transport zur medizinischen Einrichtung organisiert werden. Hotelmitarbeiter:innen, Mitreisende oder du selbst können zum Beispiel ein Taxi zum gewünschten Krankenhaus rufen. Bei akuten Notfällen ist die Notfallrufnummer für einen Krankenwagen des jeweiligen Landes besser.
Achtung: Gerade in Hotels empfiehlt das Personal oft private Kliniken. Diese sind durch die EU-Gesundheitsversorgung und auch manche private Auslandskrankenversicherungen in der Regel nicht gedeckt und die Behandlung kann dort sehr teuer werden.
Du benötigst eine Tasche mit allen notwendigen Dingen wie bequeme Kleidung und Hygiene-Artikel, auch für den Fall, dass der Krankenhausaufenthalt länger dauern könnte. Falls du sie selbst nicht packen kannst, bitte Mitreisende oder das Hotelpersonal um Hilfe.
Es ist wichtig, sich mit dem Krankenhauspersonal im jeweiligen Land ausreichend gut verständigen zu können, zum Beispiel um Symptome zu schildern. Jemand, die:der im Notfall übersetzen kann oder eine entsprechende Smartphone-App können sehr hilfreich sein.
Informiere die Krankenversicherung schnellstmöglich über deren angegebene Notfallnummer, dass eine medizinische Behandlung nötig ist oder war.
Quick-Info
Für medizinische Behandlungen im Ausland müssen Versicherte in der Regel zunächst selbst bezahlen und bekommen den Betrag hinterher durch Vorlage der Rechnung von der Krankenversicherung erstattet. Die Krankenhausrechnung sollte dafür auf Deutsch oder Englisch sein. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel sollte mit Vorlage der „Europäischen Krankenversicherungskarte“ innerhalb der EU keine Vorleistung nötig sein. Auch wenn die Behandlung (zum Beispiel eine komplexe Operation) voraussichtlich sehr teuer wird, kann die Krankenversicherung die Bezahlung nach Absprache direkt mit der Klinik abwickeln.
Was vor der Krankenhausbehandlung zu klären ist
Bei akuten Notfällen ist der Einfluss auf die Behandlung natürlich begrenzt. Aber oft ist die stationäre Behandlung planbar und dabei sollten folgende Dinge Beachtung finden:
Eine Behandlung im Krankenhaus erfolgt grundsätzlich nach Einweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Das kann auch im Krankenhaus selbst passieren. Dies muss aber durch ein schriftliches Dokument geschehen, das der Krankenversicherung vorzulegen ist.
Ist der akute Notfall vorüber und eine anschließende Krankenhausbehandlung oder Therapie nötig, muss das Krankenhaus darüber zunächst einen detaillierten Kostenplan erstellen, in dem alle Kosten (auch für Dinge wie Röntgenaufnahmen) enthalten sind. Dieser Plan sollte der Krankenversicherung vorab vorgelegt werden, um sicherzugehen, dass diese auch für die Behandlung und eventuelle Zusatzkosten aufkommt.
Die öffentlichen Gesundheitssysteme in den EU-Ländern sind unterschiedlich und über die gesetzliche Krankenkasse besteht grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen, wie sie Menschen im jeweiligen Land bekommen würden. In Deutschland gedeckte Leistungen könnten also in manchen Ländern privat zu zahlen sein.
Good to know
Weil die Gesundheitsversorgung über das öffentliche EU-System lückenhaft ist, kann eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Diese zahlt auch für Rücktransporte ins Heimatland, wenn dies medizinisch notwendig oder empfehlenswert ist.
Gute Vorbereitung erleichtert einen Krankenhausaufenthalt im Ausland
Wenn ein medizinischer Notfall im Ausland eintritt, ist das immer ein stressiges Ereignis. Umso wichtiger ist es dann, Ruhe zu bewahren und gut vorbereitet zu sein. Eine vor Abreise recherchierte Liste möglicher Krankenhäuser und Kliniken (für welche die Krankenversicherung auch zahlt) in der Nähe der Unterkunft sowie alle nötigen Dokumente im Reisegepäck sind nun Gold wert. Handelt es sich um eine längere stationäre Behandlung, ist vom Krankenhaus vorab ein detaillierter Kostenplan zu erstellen, der mit der Krankenversicherung für die Kostenübernahme abzustimmen ist.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was passiert, wenn ich im Ausland operiert werden muss?
Eine Operation erfolgt auch im Ausland im Krankenhaus nach ärztlicher Einweisung. Eine private Auslandskrankenversicherung oder unter Umständen (beispielsweise innerhalb der EU) die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Operationen.
Wo gilt die Krankenkassenkarte auch im Ausland?
Die deutsche Versicherungskarte einer gesetzlichen Krankenkasse fungiert meist gleichzeitig auch als Europäische Versicherungskarte. Falls nicht, ist diese separat zu beantragen. Mit deren Vorlage stellen öffentliche medizinische Einrichtungen in EU-Ländern bei akuten Fällen dieselben Leistungen wie für dortige Bürger:innen zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich keine Auslandskrankenversicherung habe?
Innerhalb Europas (EU- und EWR-Raum) sowie Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z.B. Türkei) kann die Gesundheitsversorgung nach akuter Erkrankung oder Unfall in der Regel über die gesetzliche Krankenkasse aus Deutschland erfolgen. In anderen Ländern müssen Patient:innen ohne Auslandskrankenversicherung selbst für ihre Behandlung zahlen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die Teilnahmebedingungen
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Platinum Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
Gold Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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American Express Blue Card Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
PAYBACK American Express Karte Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Business Platinum Card Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Business Gold Card Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
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