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Was du über nicht versicherte Schadensfälle wissen solltest

Es gibt Schadensfälle, die nicht versichert sind. Welche das bei den gängigsten Versicherungen sind und was daher zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bestimmte Schadensfälle werden nicht durch herkömmliche Versicherungspolicen gedeckt. Grund dafür können gewisse Rechtsangelegenheiten sein, oder es sind Schäden durch Naturkatastrophen und Krieg bis hin zu Nuklearschäden, die von keiner Versicherung gedeckt sind. Welche Fälle bei welcher Versicherung ausgeschlossen sind und ob du dich dennoch dagegen absichern kannst, liest du hier.
  1. Versicherungen greifen nicht immer
  2. Was an Haus und Hausrat nicht versichert ist
  3. Auch Rechtsschutz schützt nicht in jeder Situation
  4. Wann haftet die Haftpflicht nicht?
  5. Absicherung für nicht versicherte Schadensfälle
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Versicherungen decken nicht jeden Schaden ab: Du solltest die Konditionen vor Abschluss gründlich prüfen.
  • Wohngebäudeversicherung: Kein Schutz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Elementarschäden und Schäden durch Krieg oder Nuklearenergie.
  • Vorsatz vs. grobe Fahrlässigkeit: Vorsatz liegt vor, wenn jemand bewusst Schaden verursacht, grobe Fahrlässigkeit bei schwerer Verletzung der Sorgfalt.
  • Hausratversicherung: Keine Deckung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Elementarschäden und Schäden durch Krieg oder Nuklearenergie.
  • Rechtsschutzversicherung: Kein Schutz bei Streitigkeiten vor Abschluss oder in den ersten drei Monaten, bei Bauprozessen und bei Vorsatztaten.
  • Haftpflichtversicherung: Keine Deckung bei Vorsatz, Straftaten, Schäden an geliehenen Gegenständen und Schäden an den Versicherten selbst.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Pflicht in Deutschland, deckt Schäden ab, die Versicherte anderen zufügen.

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    Versicherungen greifen nicht immer

    Versicherungen bieten Schutz vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse. Als wesentlicher Bestandteil der finanziellen Absicherung übernehmen sie die Kosten, die durch einen Schadensfall entstehen – und sehr hoch sein können. Du solltest also einen für dich passenden Versicherungsschutz haben und diesen regelmäßig überprüfen, ob er weiterhin deinen individuellen Bedürfnissen entspricht.

    Versicherungen decken jedoch nicht jede Art von Schaden ab. Es gibt Situationen und Ereignisse, bei denen selbst die umfangreichste Versicherungspolice ihre Grenzen hat. Manche Vorkommnisse, beispielsweise Elementarschäden, können zwar auf Antrag mitversichert werden, andere sind von vornherein ausgeschlossen.

    Versicherte und nicht versicherte Schadensfälle können je nach Versicherung variieren und sind vertraglich genau definiert. Vor Abschluss einer Versicherung solltest du die jeweiligen Konditionen stets gründlich prüfen.

    Was an Haus und Hausrat nicht versichert ist

    Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind speziell darauf ausgerichtet, die Folgekosten durch Schäden am Zuhause und am Besitz abzudecken. Während in der Hausratversicherung die persönlichen Gegenstände versichert sind, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wenn Schäden am Wohneigentum auftreten. Einige Schadensfälle sind jedoch nicht versicherbar.

    Wohngebäudeversicherung

    Die Wohngebäudeversicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz bei folgenden Fällen:

    Üblicherweise lassen sich Elementarschäden und durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden jedoch zusätzlich versichern.

    Kurz erklärt

    Der Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit liegt im Bewusstsein der schadenverursachenden Person. Vorsatz liegt vor, wenn jemand willentlich und in Kenntnis aller Umstände ein bestimmtes Ziel anstrebt, also die Absicht hat, etwas Bestimmtes zu tun, und die möglichen Konsequenzen bewusst in Kauf nimmt. Grobe Fahrlässigkeit hingegen weist auf eine besonders schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt hin.

    Hausratversicherung

    In der Regel sind die Folgekosten folgender Fälle mit einer Hausratversicherung nicht mit abgedeckt:

    Wie in der Wohngebäudeversicherung können Zusatzversicherungen für Elementarschäden und grobe Fahrlässigkeit abgeschlossen werden.

    Außerdem sind einige Gegenstände, die sich im Haus oder auf dem Grundstück befinden, für gewöhnlich über die Hausratversicherung nicht abgesichert:

    Auch Rechtsschutz schützt nicht in jeder Situation

    Bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Darunter fallen Gebühren für Rechtsbeistand und Gericht und Kosten für Bezeugende, Gutachter:innen und Sachverständige.

    Allerdings greift die Versicherung nicht in jedem Fall. In der Regel sind diese Fälle ausgeschlossen:

    Rechtliche Auseinandersetzungen, die Haus und Wohnung betreffen – dazu gehören Mietangelegenheiten – oder Streitigkeiten um Kapitalanlagen sind oft nicht von vornherein in der Rechtsschutzversicherung enthalten und müssen zusätzlich abgesichert werden.

    Wann haftet die Haftpflicht nicht?

    Hast du selbst einen Schaden bei jemand anderem verursacht und bist dafür haftbar, bietet eine Haftpflichtversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen. Einige Schadensfälle sind jedoch dabei nicht versichert:

    Quick-Info

    In Deutschland besteht nach Paragraf 1 des Pflichtversicherungsgesetzes die Pflicht, für jedes Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die die Versicherten anderen Personen mit ihrem Fahrzeug zufügen. Schäden, die am eigenen Auto entstehen, decken nicht gesetzlich vorgeschriebene Teil- und Vollkaskoversicherungen ab.

    Absicherung für nicht versicherte Schadensfälle

    Es gibt bestimmte Schadensfälle, die nicht über herkömmliche Versicherungen abgedeckt werden können, etwa Schäden durch Krieg, Atomschäden oder andere außergewöhnliche Risiken. Gegen diese Situationen kannst du dich nur selbst absichern: Du kannst dich beispielsweise im Voraus informieren und vermeiden, in Risikogebiete zu reisen. Die meistens Situationen lassen sich aber versichern, in der Regel durch Zusatzversicherungen – damit du weißt, welche nötig sind, solltest du stets die Details der Versicherungen kennen.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Welche Schäden können nicht versichert werden?
    Nicht versicherbar sind beispielsweise vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Auch Schäden durch Krieg, atomare Energie oder innere Unruhen können in der Regel nicht versichert werden.
    Was passiert bei einem Unfall, wenn ich nicht versichert bin?
    Hast du im Rahmen eines Unfalls jemand anderen geschädigt und bist nicht haftpflichtversichert, musst du die entstandenen Kosten selbst tragen. Bist du mit einem Kraftfahrtzeug Unfallverursacher:in, hast keine Kfz-Haftpflichtversicherung und bist nicht in der Lage, den Schaden selbst zu zahlen, greift für das Opfer die Verkehrsopferhilfe.
    In welchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
    Über die Haftpflichtversicherung sind Schäden nicht versichert, die durch Vorsatz oder im Rahmen krimineller Handlungen eingetreten sind, ebenso wie Bußgelder oder Geldstrafen. Auch die Kosten durch Schäden, die dir selbst, mitversicherten Personen oder nahen Angehörigen innerhalb der Hausgemeinschaft geschehen, sind über deine eigene Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.

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    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

    Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Karte
      Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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