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Reiseversicherung: Welche Personen sind mitversichert?

Was passiert, wenn kurz vor der gebuchten Reise eine Person ausfällt oder ein Familienmitglied erkrankt? Bei mitversicherten Personen übernimmt die Reiseversicherung die anfallenden Kosten.
Eine Gruppe von Menschen steht in der Straße einer Altstadt. Sie hören einer Reiseleiterin zu.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Zusammen mit der Familie nach Italien reisen und dort Dolce Vita genießen – das war der Urlaubsplan. Und nun kippt er, weil eines der Kinder einen Unfall hatte. Die Reise muss kurzfristig abgesagt werden. Sind dann noch on top Stornokosten fällig? Das kommt auf die Art der Reiseversicherung und die mitversicherten Personen an. Was du dazu wissen musst, erfährst du hier.
  1. Welche Reiseversicherungen gibt es?
  2. Wer zählt zu den mitversicherten Personen?
  3. Versicherungsschutz für Risikopersonen: Wann greift die Reiseversicherung?
  4. Überblick: Mitversicherte Personen bei der Reiseversicherung
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Arten von Reiseversicherungen: Dazu zählen die Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und mehr.
  • Mitversicherte Personen: Je nach Versicherungsart können Familien oder Gruppen sowie bestimmte "Risikopersonen" mit einbezogen sein.
  • Versicherungsschutz für Risikopersonen: Die Versicherung greift in der Regel bei unvorhersehbaren Ereignissen wie schwerer Krankheit oder Unfall.
  • Versicherte Ereignisse: Diese können unter anderem schwere Erkrankungen, Unfälle mit schwerer Verletzung oder Arbeitsplatzverlust umfassen.
  • Auswahl der richtigen Reiseversicherung: Prüfe genau, welche Leistungen enthalten sind und wer zu den mitversicherten Personen zählt. Unter Umständen kann eine Gruppen- oder Familien-Reiseversicherung sinnvoll sein.

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Wellnessurlaub in den Alpen, Fernreise nach Bali oder ein Großstadtbesuch mit einer 5-Sterne-Residenz – Reisen kann ganz schön viel Geld kosten. Wenn dann etwas vor oder während der Reise passiert, können noch zusätzliche Kosten entstehen. Hier kommen Reiseversicherungen ins Spiel: Diese springen in der Regel bei unerwartet entstandenen Kosten ein, wie zum Beispiel für eine vorzeitige Rückreise und Stornokosten.

Die bekannteste Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei Nichtantritt der Reise. Also beispielsweise, weil eine Person aufgrund von Krankheit die Reise doch nicht antreten kann. Die Versicherung kommt dann für die fälligen Kosten auf, wie etwa für die Umbuchung oder die Stornierungsgebühren.

Weitere Reiseversicherungen sind:

Oft werden die Reiseversicherungen in einem Paket angeboten. Die Höhe der Kosten hängt nicht nur vom Umfang, sondern auch von vielen weiteren Faktoren ab, etwa davon, ob sie mit oder ohne Selbstbeteiligung einhergeht.

Wer zählt zu den mitversicherten Personen?

Es gibt neben den Versicherungen für die Einzelperson auch Versicherungen speziell für Familien oder Gruppen. Wer zu den mitversicherten Personen gehört, hängt von der Art der Versicherung und ihren Konditionen ab.

So sind beispielsweise bei einer Reiserücktrittsversicherung für Gruppen alle mitreisenden Personen versichert – das heißt aber nicht unbedingt, dass die Kosten für die ganze Gruppe in einem Schadenfall übernommen werden.

Doch auch bei den Reiseversicherungen für Einzelpersonen sind weitere Personen außer den Reisenden selbst im Versicherungsschutz erfasst, und zwar sogenannte Risikopersonen. Das heißt, dass die Versicherung für die reisende Person selbst dann greift, wenn bei einer der mitversicherten Personen ein versichertes Ereignis eintritt.

Bei Reiseversicherungen sind üblicherweise noch folgende Personengruppen mitversichert beziehungsweise gelten als Risikopersonen:

Quick-Info

Bei der Versicherungsnehmer:in und versicherten Person kann es sich um dieselbe Person handeln. Als Versicherungsnehmer:in gilt die Person, die den Vertrag abschließt, aber sie kann den Vertrag auch für andere abschließen – zum Beispiel als Elternteil eine Unfallversicherung für ihre Kinder. Dann sind die Kinder die sogenannten versicherten Personen.

Versicherungsschutz für Risikopersonen: Wann greift die Reiseversicherung?

Der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses kann eine Rolle beim Eintritt eines Schadenfalles eine Rolle spielen. Denn oft gilt eine Frist von 30 Tagen vor dem Reiseantritt. Bei kurzfristigen Reisebuchungen muss die Versicherung innerhalb von drei Werktage nach der Buchung abgeschlossen werden.

Doch die entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die versicherten Ereignisse, die zum Nichtantritt oder Abbruch der Reise, zu Gepäckverlust oder Ähnlichem führten, nicht vorhersehbar waren. Dann gilt auch der Versicherungsschutz für Risikopersonen. Zu den versicherten Ereignissen gehören in Regel:

Je nach Art und Konditionen der Reiseversicherung kann es noch weitere versicherte Ereignisse geben – manche gelten aber explizit nur für die Reisenden und nicht für Risikopersonen.

Überblick: Mitversicherte Personen bei der Reiseversicherung

Wenn du viel reist oder gerne teure Urlaube buchst, können sich Reiseversicherungen lohnen – mindestens eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Prüfe genau, welche Versicherungsleistungen enthalten sind und wer zu den mitversicherten Personen beziehungsweise Risikopersonen zählt. Unter bestimmten Umständen kann eine Reiseversicherung für die ganze Gruppe oder Familie sinnvoller sein.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer:in und versicherter Person?
Als Versicherungsnehmer:in gilt im Versicherungsdeutsch die vertragsabschließende Person. Sie muss aber nicht zwangsläufig über den Versicherungsschutz verfügen. Denn so können beispielsweise Eltern speziell für ihr Kind eine Versicherung abschließen. Dabei sind die Eltern die Versicherungsnehmer:innen und das Kind die versicherte Person.
Welche Rechte habe ich als versicherte Person?
Das hängt von der Art des Versicherungsvertrags und von den im Vertrag festgelegten Konditionen ab.
Was ist mit Versicherungsnehmer:in gemeint?
Mit Versicherungsnehmer:in ist der Definition nach die Person gemeint, die den Versicherungsvertrag abschließt. Das kann dieselbe Person ein, die als versicherte Person gilt, muss es aber nicht.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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