- Geschäftsreiseversicherung für Arbeitnehmer:innen
- Geschäftsreiseversicherung für Selbstständige
- Kosten für die Geschäftsreiseversicherung
- Gut abgesichert auf Geschäftsreisen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Für Arbeitnehmer:innen: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und sollte daher eine Geschäftsreiseversicherung für seine Mitarbeiter:innen abschließen.
- Für Selbstständige: Sie müssen selbst vorsorgen und können ihre Versicherungen individuell zusammenstellen. Gute Business-Kreditkarten können bereits wichtige Versicherungen enthalten.
- Kosten der Geschäftsreiseversicherung: Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Zusammensetzung der Einzelversicherungen, der Höhe der versicherten Summen und der Dauer der Geschäftsreise.
- Gut abgesichert auf Geschäftsreisen: Eine angemessene Versicherung kann hohe Kosten verhindern. Es muss nicht immer eine spezielle Geschäftsreiseversicherung sein, auch einzelne Versicherungen oder Kreditkarten mit integriertem Schutz können ausreichend sein.
Geschäftsreiseversicherung für Arbeitnehmer:innen
Gehen Arbeitnehmer:innen auf Dienstreise, hat der Arbeitgeber eine besondere gesetzliche Fürsorgepflicht. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie den Mitarbeitenden einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten, da ihnen andernfalls hohe Kosten und Schadenersatzansprüche drohen.
Geschäftsreiseversicherungen bestehen aus verschiedenen Unterversicherungen. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Versicherungsunternehmen variieren. Als essenziell gelten aber:
- Auslandskrankenversicherung: Auf Dienstreisen im Ausland sind Arbeitnehmer:innen oft nicht durch die eigene Krankenversicherung geschützt. Es ist daher wichtig, dass eine Geschäftsreiseversicherung eine Auslandskrankenversicherung enthält, die die medizinische Versorgung nach westlichem Standard gewährleistet.
- Unfallversicherung: Auch für Unfälle während der Dienstreise und deren gesundheitliche Folgen für Arbeitnehmer:innen steht grundsätzlich der Arbeitgeber in der Haftung.
- Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die Arbeitnehmer:innen auf Dienstreisen an Dritten verursachen, haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Eine international gültige Haftpflichtversicherung ist daher ebenfalls wichtig.
- Versicherung für Hab und Gut: Geht auf der Dienstreise der Koffer verloren oder werden Sachen gestohlen, muss dafür in der Regel der Arbeitgeber aufkommen. Eine Gepäckversicherung und Diebstahlversicherung bieten entsprechenden Kostenschutz.
- Reiseversicherung, Reiserücktritts- und Reisekomfort-Versicherung: Falls ein Business-Trip nicht wie geplant stattfinden kann oder (etwa wegen gesundheitlicher Probleme) abgebrochen werden muss, entstehen ebenfalls Kosten, zum Beispiel Stornogebühren.
Good to know
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmer:innen ist im Bundesgesetzbuch in den Paragraphen 241 und 618 geregelt. Dort steht auch, dass der Arbeitgeber vor einer Reise ins Ausland über die Arbeits- und Lebensumstände im Zielland informieren muss. Bei Reisen in Krisengebiete muss er zudem den physischen Schutz der Arbeitnehmer:innen gewährleisten. Geschieht dies nicht, können Schadensersatzforderungen die Folge sein.
Geschäftsreiseversicherung für Selbstständige
Natürlich gehen nicht nur Arbeitnehmer:innen auf eine geschäftliche Reise, sondern auch Einzelunternehmer:innen und Selbstständige. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?
Selbstständige können keine Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers in Anspruch nehmen und es gibt auch keine entsprechende staatliche Leistung. Das bedeutet, dass sie selbst – und auf eigene Kosten – vorsorgen müssen.
Die Einzelversicherungen können sie bei einem oder auch bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abschließen und miteinander kombinieren. Dabei können sich Konditionen, Kosten und Leistungsumfang unterscheiden. Einige Versicherungen bieten Geschäftsreisepakete auch für Einzelpersonen an.
Für Selbstständige, die beruflich im Ausland unterwegs sind, ist die Auslandskrankenversicherung die wichtigste Komponente. Gute Business-Kreditkarten enthalten bestimmte Versicherungen bereits, sodass Selbstständige diese dann nicht extra abschließen müssen.
Die American Express Business Platinum Card zum Beispiel enthält unter anderem eine Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietwagen-Vollkasko und umfassende Reiseversicherung (Abbruch, Rücktritt, Komfort, Gepäck, Unfall). Eine zusätzliche Geschäftsreiseversicherung ist hier also in der Regel nicht nötig.
Quick-Info
Bei deutschen Unternehmen betrugen die durchschnittlichen Kosten für eine Geschäftsreise im Jahr 2021 rund 330 Euro.
Quelle:
Statista
Kosten für die Geschäftsreiseversicherung
Es gibt verschiedene Faktoren, die Auswirkung auf die Höhe der Kosten für Geschäftsreiseversicherungen haben:
- Die Zusammensetzung der Einzelversicherungen: Je mehr Einzelversicherungen das Geschäftsreisepaket umfasst (zum Beispiel Auslandskrankenversicherung, Reiseversicherung, Gepäck und Unfall), desto teurer ist dieses auch.
- Die Höhe der versicherten Summen: Je mehr die Versicherung im Schadensfall auszahlen würde, desto teurer ist grundsätzlich der Tarif.
- Selbstbeteiligung: Zahlt die versicherte Person oder das versicherte Unternehmen im Schadensfall bis zu einer vereinbarten Summe selbst (zum Beispiel 200 Euro pro Fall), reduziert dies die Kosten für die Versicherung.
- Die Dauer der Geschäftsreise: In der Regel bieten Versicherungen Jahrestarife an, bei denen Reisen bis zu einer maximalen Dauer versichert sind, zum Beispiel 100 Tage pro Jahr. Es gibt auch Anbieter, die einzelne zeitlich begrenzte Reisen versichern. Grundsätzlich gilt: Je kürzer die versicherte Zeitdauer, desto günstiger ist der Tarif.
- Die Zahl der Versicherten: Ob ein großes Unternehmen sehr viele Mitarbeiter:innen versichern möchte oder ob es nur um eine einzelne Person geht, kann die Versicherungskosten ebenfalls beeinflussen.
Eine pauschale Kosteneinschätzung lässt sich daher kaum geben, allenfalls ein grober Richtwert: Eine Standard-Geschäftsreiseversicherung mit Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt- und Gepäckversicherung bis zu einem Reisepreis von 1.000 Euro kostet rund 70 Euro pro Jahr.
Good to know
Bei Geschäftsreiseversicherungspaketen ist die wichtige Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer:innen auf Dienstreise oft nicht enthalten. Diese sollten Unternehmen also zusätzlich abschließen. Selbstständige sollten darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung auch im jeweiligen Zielland gültig ist.
Gut abgesichert auf Geschäftsreisen
Dienstreisen und Business-Trips sind für den beruflichen Erfolg wichtig und gehören für viele zum beruflichen Alltag. Wer auch unterwegs gut abgesichert sein will, sollte sich um eine Geschäftsreiseversicherung kümmern.
Für Unternehmen mit gesetzlicher Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer:innen ist das besonders zu empfehlen, da ihnen andernfalls hohe Kosten drohen können. Dabei muss es nicht immer eine ausgewiesene Geschäftsreiseversicherung sein. Denn viele der hier relevanten Einzelversicherungen lassen sich auch separat abschließen und eine gute Business Kreditkarte wie von American Express kann diese bereits enthalten.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann ist es eine Geschäftsreise?
Eine Geschäftsreise ist eine Reise im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Dafür verlässt der oder die Reisende für einen bestimmten Zeitraum die übliche Arbeitsstätte und auch die eigene Wohnung.
Was deckt eine Dienstreiseversicherung ab?
Die klassische Leistung einer Dienstreiseversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung sowie Reiseversicherungen wie Rücktritts- oder Gepäckversicherung. Im Detail gibt es aber Unterschiede zwischen den Anbietern und Versicherungsprodukten.
Welche Arten von Geschäftsreisen gibt es?
Geschäftsreisen sind so vielfältig wie die unternehmerische Tätigkeit an sich. Eine Geschäftsreise kann der Besuch von Kund:innen sein, die Teilnahme an einer Messe oder Konferenz oder auch eine Reise zur Recherche für neue Geschäftsfelder.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.