- Besondere Tarife für Ärzt:innen in PKV
- Zugangsvoraussetzungen für die Ärzte-PKV
- Das kostet die PKV für Ärzt:innen
- Leistungsumfang privater Ärztetarife
- Wann die PKV für Ärzt:innen sinnvoll ist
- PKV für Ärzt:innen: Fast immer die bessere Wahl
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Optionen der Krankenversicherung: Spezielle Private-Krankenversicherungs-Tarife für Ärzt:innen sind oft günstiger als gängige KV-Tarife oder bieten bessere Leistungen zu gleichen Kosten.
- Zugangsvoraussetzungen zur PKV: Angestellte Ärzt:innen müssen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, Freiberufler:innen und Beamt:innen können wählen.
- Kosten der PKV: Die Beitragshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen.
- Leistungsumfang privater Ärztetarife: Die Leistungen der PKV sind in der Regel umfassend, variieren je nach Anbieter und sollten verglichen werden.
- Abschluss einer PKV kann sich im Alter auszahlen: Bei Rentenbezug müssten Ärzt:innen ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett selbst zahlen.
- Keine Familientarife: Nicht versicherungspflichtige Familienmitglieder müssen in der PKV eigenständig versichert werden.
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Besondere Tarife für Ärzt:innen in PKV
Ärzt:innen können sehr günstig eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die speziellen Tarife für Mediziner:innen sind häufig bei gleichen Leistungen günstiger als normale Tarife oder bieten bessere Leistungen zu gleichen Kosten. Im Durchschnitt sind Ärztetarife etwa 100 Euro günstiger als herkömmliche Tarife. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe:
- Versicherer gehen davon aus, dass Ärzt:innen wegen ihres medizinischen Wissens sehr gesundheitsbewusst sind und weniger Krankheitskosten verursachen.
- In Kooperation mit den Ärztekammern und dem Marburger Bund für praktizierende Ärzt:innen bieten private Versicherer rabattierte Gruppentarife an. Das sind Unisex-Tarife mit günstigeren Beiträgen, die auch für Familienmitglieder gelten.
Good to know
Auch für Zahnärzt:innen und Apotheker:innen haben einige private Krankenversicherungen günstige Angebote parat. Spezielle Zahnarzttarife berücksichtigen zum Beispiel, dass Zahnärzt:innen ihre Familienmitglieder zu Selbstkosten behandeln können. Apotheker:innen können Rabatte erhalten, wenn sie sich keine Medikamente erstatten lassen.
Zugangsvoraussetzungen für die Ärzte-PKV
Eine private Krankenversicherung bietet einen umfangreichen Schutz. Ob Ärzt:innen sich privat versichern lassen können, hängt davon ab, ob sie angestellt oder verbeamtet sind oder eine eigene Praxis betreiben.
- Angestellte Mediziner:innen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Eine private Krankenversicherung kommt nur in Betracht, wenn ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
- Niedergelassene Ärzt:innen, die ihre eigene Praxis betreiben, gelten als Freiberufler:innen. Sie haben ähnlich wie Gewerbetreibende die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, ganz unabhängig von ihrem Einkommen.
- Auch Mediziner:innen im Staatsdienst können sich frei zwischen GKV und PKV entscheiden. Für Beamt:innen ist die gesetzliche Versicherung in der Regel teurer, weil dadurch ihr Anspruch auf Beihilfe verfällt. Versichern sie sich privat, bezahlen Bund, Länder oder Gemeinden einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Dadurch können sich Amtsärzt:innen wie andere verbeamtete Personen mit speziellen Beihilfetarifen besonders günstig versichern.
Kurz erklärt: Die Gesundheitsprüfung
Auch Ärzt:innen müssen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Diese ist entscheidend für den Versicherungsbeitrag. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann der Anbieter Risikoaufschläge verlangen, Leistungsausschlüsse vereinbaren oder die Anwärter:innen sogar ganz ablehnen.
Weil der Gesundheitszustand sich in der Regel mit dem Alter verschlechtert, ist es umso besser, je früher die Entscheidung für die private Krankenversicherung fällt. Auch beim internen Wechsel in einen besseren Tarif oder einem Wechsel des Versicherers wird eine Gesundheitsprüfung fällig.
Krankenversicherung für ärztliche Auszubildende und Medizinstudierende
Ärzt:innen in der Ausbildung sind normalerweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Da sie im Regelfall angestellt sind, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für angestellte Ärzt:innen. Für sie kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein, mit der sie sich mit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze später privat krankenversichern können – zu günstigen Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Medizinstudent:innen können sich wie zwischen GKV und PKV für Student:innen entscheiden. Die privaten Krankenversicherer bieten spezielle Ausbildungstarife mit sehr günstigen Beiträgen an.
Der Vorteil: Student:innen steigen bereits in die PKV ein, wenn sie jung und gesund sind. Eine Gesundheitsprüfung ist dann zu Beginn der Berufstätigkeit nicht mehr notwendig. Achtung: Ein Wechsel zurück in das gesetzliche System ist jedoch nur noch in Ausnahmefällen möglich.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Das kostet die PKV für Ärzt:innen
Die Beitragshöhe für den Arzttarif der PKV ist abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt das Einkommen keine Rolle. Für gesunde Gutverdiener:innen ist die private Krankenversicherung deswegen meist günstiger als die gesetzliche Krankenkasse.
Mediziner:innen vereinbaren auch gerne eine Selbstbeteiligung, um ihre Beiträge zu reduzieren. Damit zahlen sie im Krankheitsfall einen vereinbarten Teil selbst. Das kann sich für sie lohnen, weil sich befreundete Ärzt:innen häufig kostenlos oder günstiger gegenseitig behandeln.
Leistungsumfang privater Ärztetarife
Ein privater Krankenversicherer deckt alle Bereiche ab, die für einen umfassenden Gesundheitsschutz notwendig sind. Diese Leistungen sind über die gesamte Vertragsdauer garantiert und können nicht wie bei der gesetzlichen Versicherung gekürzt werden. Welche Leistungen wichtig sind, müssen die Versicherten für sich selbst entscheiden. Für Reisen ins Ausland kann eine sorgfältig ausgewählte Auslandskrankenversicherung zusätzlichen Schutz bieten.
Es gibt allerdings je nach Anbieter große Unterschiede, welche Leistungen bis zu welcher Höhe übernommen werden. Vor allem bei der Kostenübernahme für diese Leistungen:
- Heilpraktikerbehandlungen
- Hilfsmittel wie Brillen und Rollstühle
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Zahnbehandlung und Zahnersatz
Es lohnt sich, die Tarife und Leistungen zu vergleichen. Nicht immer hat ein geringerer Leistungsumfang einen günstigeren Beitrag zur Folge.
Quick-Tipp: Krankentagegeld
Krankentagegeld ist für freiberufliche Ärzt:innen besonders wichtig. Sie tragen bei längerer Krankheit ein größeres Risiko, weil die Kosten für die Praxis auch bei ihrer Abwesenheit und ohne Einkünfte weiterbezahlt werden müssen. Eine Krankentagegeldversicherung muss jedoch separat abgeschlossen werden.
Wann die PKV für Ärzt:innen sinnvoll ist
Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung für die meisten Ärzt:innen eine attraktive Option. Es gibt nur wenige Konstellationen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung günstiger ist.
Eine private Krankenversicherung ist in erster Linie für gutverdienende Ärzt:innen eine gute Wahl. Da die Beiträge sich nicht nach dem Einkommen richten, können sie sich in der PKV in der Regel deutlich günstiger versichern als bei der GKV und erhalten zudem bessere Leistungen. Das gilt vor allem, wenn sie früh in die PKV eintreten und keine Vorerkrankungen haben.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen kann jedoch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll oder sogar alternativlos sein. Denn dann sind die Beiträge zur privaten Krankenkasse deutlich höher, oder die Versicherung lehnt die Aufnahme sogar ab.
Der Abschluss einer privaten Versicherung zahlt sich zudem im Alter aus: Weil Ärzt:innen ihre Alterseinkünfte aus dem Versorgungswerk beziehen, müssten sie ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett selbst zahlen, andere Rentner:innen erhalten einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Außerdem ist für Ärzt:innen im Ruhestand die GKV vergleichsweise teuer, weil zur Beitragsbemessung nicht nur die Renteneinkünfte, sondern alle Einkunftsarten herangezogen werden.
Teuer wird hingegen die PKV bei kinderreichen Familien. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht versicherungspflichtige Familienangehörige, beispielsweise die eigenen Kinder, nicht kostenlos mitversichert. Sie müssen eigenständig versichert werden. Trotz der günstigeren Konditionen im Gruppentarif kann das bei großen Familien zu hohen Beitragskosten führen.
PKV für Ärzt:innen: Fast immer die bessere Wahl
Bei der privaten Krankenkasse gilt: Wer jung und gesund beitritt, zahlt geringere Beiträge. Mediziner:innen profitieren darüber hinaus von besonders günstigen Beiträgen in speziellen Ärztetarifen. Zudem würden bei Rentenbezug die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für sie deutlich höher ausfallen als für andere Rentner:innen.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist die Wahl eines passenden Versicherers und Tarifs entscheidend. Spätere Wechsel können teuer werden, da unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, durch die die Beiträge höher ausfallen können.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Sind Ärzt:innen immer privat krankenversichert?
Die meisten Ärzt:innen können sich frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Für angestellte Mediziner:innen und Ärzt:innen im praktischen Jahr gilt das nicht. Liegt ihr Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, sind sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Welche Krankenkassen sind bei Ärzt:innen beliebt?
Es gibt eine Reihe renommierter privater Krankenversicherungen, die spezielle Tarife für Ärzt:innen anbieten. Beliebt bei Ärzt:innen sind unter anderem die Barmenia, Continentale, AXA und Allianz. Auch ARAG, Signal Iduna und Hanse Merkur haben gute Angebote für Ärzt:innen in petto.
Für welche Ärzt:innen lohnt sich eine private Krankenversicherung besonders?
Vor allem für gut verdienende Ärzt:innen lohnt sich in der Regel die Mitgliedschaft in der PKV. Denn weil die Beiträge sich nicht nach dem Einkommen richten, können die Mediziner:innen sich privat in der Regel deutlich günstiger versichern als gesetzlich – und bekommen dabei bessere Leistungen. Das gilt vor allem, wenn sie in jungen Jahren und ohne gesundheitliche Vorerkrankungen in die PKV eintreten.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen