Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Beihilfe übernimmt großen Teil der Krankheitskosten: Für Richter:innen trägt der Dienstherr einen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Ein:e alleinstehende:r Richter:in erhält 50 Prozent der Kosten in Form der Beihilfe.
- Vorteile PKV für Richter:innen: Durch den Einsatz von Beihilfe müssen nur ein Teil der Monatsbeiträge selbst getragen werden. Zudem bietet die PKV mehr Möglichkeiten, die Leistungen an individuelle Wünsche anzupassen.
- Tarife immer vergleichen: Vergleiche stets die Angebote verschiedener Versicherer, bevor du dich für eine PKV entscheidest, um Geld zu sparen.
- Einfluss Beihilfe auf Beiträge in PKV: Die Beihilfe übernimmt einen Anteil deiner Krankheitskosten. Bei einem monatlichen Beitrag von 480 Euro in der PKV würde beispielsweise dein Dienstherr 240 Euro davon tragen.
- Für Richter:innen ist die PKV attraktiv: Dank niedrigeren Beiträgen, mehr Leistungen und größerer Wahlfreiheit ist die PKV eine bessere Wahl für Richter:innen.
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Beihilfe übernimmt großen Teil der Krankheitskosten
Im Beamtenrecht sind zwei Unterstützungsleistungen für Beamt:innen bei den Krankheitskosten vorgesehen. Einige Berufsgruppen unterliegen der freien Heilfürsorge. In diesem Fall tragen der Bund oder die Länder die Kosten der Gesundheitsvorsorge. Betroffen hiervon sind Beamt:innen, die im Rahmen ihres Berufes besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Beispiele sind Feuerwehrleute, Polizist:innen oder Beamt:innen im Justizvollzug.
Beamt:innen, die nicht unter diese freie Heilfürsorge fallen – und dazu zählen auch Richter:innen – erhalten eine sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr trägt dabei einen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an der Zahl der versicherten Personen. Ein:e alleinstehende:r Richter:in erhält 50 Prozent der Kosten in Form der Beihilfe. Bei den Gesundheitskosten für eigene Kinder übernimmt die Beihilfe sogar noch einen weitaus größeren Teil. Für Reisen ins Ausland sorgt eine spezielle Auslandskrankenversicherung für die nötige Absicherung.
Da die Beihilfe aber nur einen Teil der Kosten übernimmt, sind Richter:innen und andere Beamt:innen respektive Anwärter:innen dazu verpflichtet, zur Deckung der restlichen Kosten eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.
Wieso ist die PKV für Richter:innen vorteilhaft?
Wer als Richter:in, Richter:in auf Probe oder Referendar:in auf der Suche nach einer Krankenversicherung ist, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Einer der wesentlichen Unterschiede beginnt bereits bei der Nutzung der Beihilfe.
Im Falle der GKV beteiligt sich der Dienstherr in vielen Bundesländern nicht, wie sonst üblich, mit 50 Prozent an den Monatsbeiträgen. Diese betragen 14,6 Prozent des Bruttoverdiensts. Zudem sind die Versicherten auf den Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse festgelegt: Die Versicherung übernimmt nur die Behandlungen, die sie in diesem Katalog definiert hat.
In der GKV können geringverdienende Familienmitglieder und Kinder kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mit abgesichert werden. Dieser Vorteil der GKV relativiert sich allerdings schnell, weil die Beihilfe für Angehörige einen höheren Anteil der Kosten in der PKV trägt.
Für Richter:innen ist die PKV durch den Einsatz der Beihilfe vorteilhaft, weil nur ein Teil der Monatsbeiträge selbst geschultert werden muss. Die PKV hat für Richter:innen aber auch weitere Vorteile.
Bei der Zusammenstellung eines Tarifs in der PKV haben die Versicherten mehr Möglichkeiten, die Leistungen an ihre individuellen Wünsche anzupassen: Zum Beispiel höhere Erstattungen bei Zahnersatz oder Sehhilfen, die Unterbringung im Einzel- bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die Erstattung von alternativen Heilmethoden. Richter:innen können sich also in der PKV ihr persönliches Leistungspaket zusammenstellen.
Quick-Tipp: Tarife immer vergleichen!
Wer sich als Richter:in oder Anwärter:in für den Eintritt in die PKV interessiert, sollte vorab stets die Angebote der Versicherer miteinander vergleichen. So lässt sich monatlich bares Geld sparen.
Wie die Beihilfe die Beiträge in der PKV für Richter:innen beeinflusst
Wie bereits erwähnt, übernimmt die Beihilfeversorgung einen Anteil der Krankheitskosten bei Richter:innenn. Die Restkosten verbleiben bei der versicherten Person selbst. Alleinstehende erhalten 50 Prozent Beihilfe. Läge der monatliche Beitrag des versicherten Richters oder der versicherten Richterin in der PKV also bei 480 Euro, übernimmt der Staat 240 Euro davon. Für die verbleibenden 240 Euro genießt der:die Richter:in alle Vorteile, die sich aus der Mitgliedschaft in der PKV ergeben.
Durch die Anpassung von Leistungen oder der Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts könnten die Kosten noch weiter gesenkt werden. Die Beihilfe zahlt auch für weitere Familienmitglieder. Dieser prozentuale Anteil wird auf deren Monatsbeiträge in der PKV entsprechend umgerechnet.
Zur Orientierung lässt sich grob mit folgenden Zahlen rechnen:
- Beihilfeberechtigte erhalten zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten als Beihilfe.
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen erhalten 70 Prozent.
- Kinder werden mit 80 Prozent der anfallenden Kosten von der Beihilfe versorgt.
Vorteile bei Zahnbehandlungen besonders deutlich
Der bereits erwähnte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich an Leistungen, die medizinisch notwendig sind, was aber auch Behandlungsformen ausschließen kann, die eigentlich besser wären. Das lässt sich am besten bei Zahnbehandlungen zeigen, denn Zahnarztbesuche spielen im Leben in der Regel häufiger eine Rolle als ein Aufenthalt im Krankenhaus.
Nach der Entfernung von tiefer Karies muss der Zahn wieder verschlossen werden. Das ist medizinisch notwendig. In der GKV werden aber nur die Kosten für preiswertes Material erstattet. Versicherte der PKV erhalten je nach Tarif auch höherwertiges Füllungsmaterial erstattet. Ähnliche Unterschiede gibt es bei umfangreicheren Behandlungen wie dem Zahnersatz. Die GKV zahlt hier stets einen festen Zuschuss, dessen Höhe nur leicht nach oben angepasst wird, wenn der:die Patient:in ein Bonusheft pflegt.
Im Falle der PKV können Zahnärzt:in und Patient:in die Lösung nutzen, die dem oder der Versicherten am meisten zusagt. Unabhängig von einem festen Zuschuss übernimmt die PKV hier je nach Tarif zwischen 50 und 90 Prozent der Kosten.
Good to know: Beim Vergleichen an typische Situationen denken!
Beim Vergleich von Versicherungstarifen in der PKV ist es ratsam, in erster Linie auf häufige Gesundheitskosten zu achten. Das Einzelzimmer im Krankenhaus wird viel seltener benötigt als etwas Behandlungen beim Zahnarzt oder Seh- und Hörhilfen.
Für Richter:innen ist die PKV attraktiv
Ob Referendar:in, Richter:in, Richter:in auf Probe oder Staatsanwält:in: Dank der Beihilfe durch den Dienstherrn ist die PKV die bessere Wahl für diese Berufsgruppe. Sie profitieren von niedrigeren Beiträgen, mehr Leistungen und eine größere Wahlfreiheit.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Sind Richter:innen privat versichert?
Häufig ja. Sie müssten das nicht, aber die Versorgung durch die Beihilfe macht die Tarife der PKV besonders attraktiv.
Wie sind Richter:innen versichert?
Nach aktuellen Statistiken sind über 90 Prozent der Richter:innen in Deutschland durch die Kombination aus Beihilfe und PKV versichert.
Was ist der Risikozuschlag in der PKV?
Der Risikozuschlag fällt bei Versicherten mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko an. Diese werden (in der Regel durch Vorerkrankungen) mehr Leistungen in Anspruch als andere Versicherte nehmen. Der Zuschlag wird prozentual auf den monatlichen Beitrag berechnet.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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- American Express Card
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- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen