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Private Krankenversicherung für Richter:innen und Staatsanwält:innen

Als Dienstherr von Richtern kümmert sich der Staat auch um die soziale und medizinische Versorgung. Hier ist die private Krankenversicherung (PKV) üblicherweise die beste Absicherung.
Ein Richter im Gerichtssaal, den Hammer in der Hand
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Das Dienstverhältnis von Richter:innen und Staatsanwält:innen bringt einige Besonderheiten in der Krankenversicherung mit sich. Aufgrund der Sonderregelung in der Versorgung ist die private Krankenversicherung für Richter:innen meist die beste Option. Warum das so ist, liest du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Beihilfe übernimmt großen Teil der Krankheitskosten: Für Richter:innen trägt der Dienstherr einen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Ein:e alleinstehende:r Richter:in erhält 50 Prozent der Kosten in Form der Beihilfe.
  • Vorteile PKV für Richter:innen: Durch den Einsatz von Beihilfe müssen nur ein Teil der Monatsbeiträge selbst getragen werden. Zudem bietet die PKV mehr Möglichkeiten, die Leistungen an individuelle Wünsche anzupassen.
  • Tarife immer vergleichen: Vergleiche stets die Angebote verschiedener Versicherer, bevor du dich für eine PKV entscheidest, um Geld zu sparen.
  • Einfluss Beihilfe auf Beiträge in PKV: Die Beihilfe übernimmt einen Anteil deiner Krankheitskosten. Bei einem monatlichen Beitrag von 480 Euro in der PKV würde beispielsweise dein Dienstherr 240 Euro davon tragen.
  • Für Richter:innen ist die PKV attraktiv: Dank niedrigeren Beiträgen, mehr Leistungen und größerer Wahlfreiheit ist die PKV eine bessere Wahl für Richter:innen.

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Beihilfe übernimmt großen Teil der Krankheitskosten

Im Beamtenrecht sind zwei Unterstützungsleistungen für Beamt:innen bei den Krankheitskosten vorgesehen. Einige Berufsgruppen unterliegen der freien Heilfürsorge. In diesem Fall tragen der Bund oder die Länder die Kosten der Gesundheitsvorsorge. Betroffen hiervon sind Beamt:innen, die im Rahmen ihres Berufes besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Beispiele sind Feuerwehrleute, Polizist:innen oder Beamt:innen im Justizvollzug.

Beamt:innen, die nicht unter diese freie Heilfürsorge fallen – und dazu zählen auch Richter:innen – erhalten eine sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr trägt dabei einen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an der Zahl der versicherten Personen. Ein:e alleinstehende:r Richter:in erhält 50 Prozent der Kosten in Form der Beihilfe. Bei den Gesundheitskosten für eigene Kinder übernimmt die Beihilfe sogar noch einen weitaus größeren Teil. Für Reisen ins Ausland sorgt eine spezielle Auslandskrankenversicherung für die nötige Absicherung.

Da die Beihilfe aber nur einen Teil der Kosten übernimmt, sind Richter:innen und andere Beamt:innen respektive Anwärter:innen dazu verpflichtet, zur Deckung der restlichen Kosten eine eigene Krankenversicherung abzuschließen.

Wieso ist die PKV für Richter:innen vorteilhaft?

Wer als Richter:in, Richter:in auf Probe oder Referendar:in auf der Suche nach einer Krankenversicherung ist, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Einer der wesentlichen Unterschiede beginnt bereits bei der Nutzung der Beihilfe.

Im Falle der GKV beteiligt sich der Dienstherr in vielen Bundesländern nicht, wie sonst üblich, mit 50 Prozent an den Monatsbeiträgen. Diese betragen 14,6 Prozent des Bruttoverdiensts. Zudem sind die Versicherten auf den Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse festgelegt: Die Versicherung übernimmt nur die Behandlungen, die sie in diesem Katalog definiert hat.

In der GKV können geringverdienende Familienmitglieder und Kinder kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mit abgesichert werden. Dieser Vorteil der GKV relativiert sich allerdings schnell, weil die Beihilfe für Angehörige einen höheren Anteil der Kosten in der PKV trägt.

Für Richter:innen ist die PKV durch den Einsatz der Beihilfe vorteilhaft, weil nur ein Teil der Monatsbeiträge selbst geschultert werden muss. Die PKV hat für Richter:innen aber auch weitere Vorteile.

Bei der Zusammenstellung eines Tarifs in der PKV haben die Versicherten mehr Möglichkeiten, die Leistungen an ihre individuellen Wünsche anzupassen: Zum Beispiel höhere Erstattungen bei Zahnersatz oder Sehhilfen, die Unterbringung im Einzel- bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die Erstattung von alternativen Heilmethoden. Richter:innen können sich also in der PKV ihr persönliches Leistungspaket zusammenstellen.

Quick-Tipp: Tarife immer vergleichen!

Wer sich als Richter:in oder Anwärter:in für den Eintritt in die PKV interessiert, sollte vorab stets die Angebote der Versicherer miteinander vergleichen. So lässt sich monatlich bares Geld sparen.

Wie die Beihilfe die Beiträge in der PKV für Richter:innen beeinflusst

Wie bereits erwähnt, übernimmt die Beihilfeversorgung einen Anteil der Krankheitskosten bei Richter:innenn. Die Restkosten verbleiben bei der versicherten Person selbst. Alleinstehende erhalten 50 Prozent Beihilfe. Läge der monatliche Beitrag des versicherten Richters oder der versicherten Richterin in der PKV also bei 480 Euro, übernimmt der Staat 240 Euro davon. Für die verbleibenden 240 Euro genießt der:die Richter:in alle Vorteile, die sich aus der Mitgliedschaft in der PKV ergeben.

Durch die Anpassung von Leistungen oder der Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts könnten die Kosten noch weiter gesenkt werden. Die Beihilfe zahlt auch für weitere Familienmitglieder. Dieser prozentuale Anteil wird auf deren Monatsbeiträge in der PKV entsprechend umgerechnet.

Zur Orientierung lässt sich grob mit folgenden Zahlen rechnen:

Vorteile bei Zahnbehandlungen besonders deutlich

Der bereits erwähnte Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich an Leistungen, die medizinisch notwendig sind, was aber auch Behandlungsformen ausschließen kann, die eigentlich besser wären. Das lässt sich am besten bei Zahnbehandlungen zeigen, denn Zahnarztbesuche spielen im Leben in der Regel häufiger eine Rolle als ein Aufenthalt im Krankenhaus.

Nach der Entfernung von tiefer Karies muss der Zahn wieder verschlossen werden. Das ist medizinisch notwendig. In der GKV werden aber nur die Kosten für preiswertes Material erstattet. Versicherte der PKV erhalten je nach Tarif auch höherwertiges Füllungsmaterial erstattet. Ähnliche Unterschiede gibt es bei umfangreicheren Behandlungen wie dem Zahnersatz. Die GKV zahlt hier stets einen festen Zuschuss, dessen Höhe nur leicht nach oben angepasst wird, wenn der:die Patient:in ein Bonusheft pflegt.

Im Falle der PKV können Zahnärzt:in und Patient:in die Lösung nutzen, die dem oder der Versicherten am meisten zusagt. Unabhängig von einem festen Zuschuss übernimmt die PKV hier je nach Tarif zwischen 50 und 90 Prozent der Kosten.

Good to know: Beim Vergleichen an typische Situationen denken!

Beim Vergleich von Versicherungstarifen in der PKV ist es ratsam, in erster Linie auf häufige Gesundheitskosten zu achten. Das Einzelzimmer im Krankenhaus wird viel seltener benötigt als etwas Behandlungen beim Zahnarzt oder Seh- und Hörhilfen.

Für Richter:innen ist die PKV attraktiv

Ob Referendar:in, Richter:in, Richter:in auf Probe oder Staatsanwält:in: Dank der Beihilfe durch den Dienstherrn ist die PKV die bessere Wahl für diese Berufsgruppe. Sie profitieren von niedrigeren Beiträgen, mehr Leistungen und eine größere Wahlfreiheit.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Sind Richter:innen privat versichert?
Häufig ja. Sie müssten das nicht, aber die Versorgung durch die Beihilfe macht die Tarife der PKV besonders attraktiv.
Wie sind Richter:innen versichert?
Nach aktuellen Statistiken sind über 90 Prozent der Richter:innen in Deutschland durch die Kombination aus Beihilfe und PKV versichert.
Was ist der Risikozuschlag in der PKV?
Der Risikozuschlag fällt bei Versicherten mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko an. Diese werden (in der Regel durch Vorerkrankungen) mehr Leistungen in Anspruch als andere Versicherte nehmen. Der Zuschlag wird prozentual auf den monatlichen Beitrag berechnet.

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