- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?
- Als Rentner:in in der PKV in einen anderen Tarif wechseln
- Sparmöglichkeit für Rentner:innen in der PKV
- Rentner:innen in der PKV können Zuschüsse erhalten
- Wechsel in den Basis- oder Standardtarif für Rentner:innen in der PKV
- Verbleib in der PKV für Rentner:innen meist die bessere Option
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Wechsel in die GKV: Für Menschen über 55 ist der Wechsel von der PKV in die GKV schwierig und oft mit Nachteilen verbunden.
- Rechtzeitig informieren: Prüfe regelmäßig deine Rentenprognose und berechne deine zukünftigen Belastungen durch Miete, Lebenshaltung und Krankenversicherung.
- Tarifwechsel in der PKV: Überlege, ob eine Anpassung deiner Leistungen und ein Tarifwechsel innerhalb deiner PKV sinnvoll sind, um Beiträge zu reduzieren.
- Beitragsentlastungstarife: Diese Tarife sehen eine spätere Beitragssenkung vor, meist ab einem Alter von 65 Jahren.
- Zuschüsse von der Rentenversicherung: Du kannst einen Zuschuss zu den Beiträgen in der PKV beantragen, der mit deiner Rente ausgezahlt wird.
- Wechsel in den Basis- oder Standardtarif: Wenn du älter als 65 Jahre bist und vor 2009 der PKV beigetreten bist, kannst du in den günstigeren Standardtarif wechseln.
- Verbleib in der PKV: Für Rentner:innen ist es meist besser, in der PKV zu bleiben, da ein Wechsel in die GKV oder zu einer anderen Gesellschaft oft Nachteile mit sich bringt.
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Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich ist der Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Menschen schwierig, die älter als 55 Jahre sind. Auch Vorteile finden sich hier kaum, weil es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Freiheit bei der Wahl der Leistungen gibt. Viele Extras wie kurze Wartezeiten auf Termine oder eine bevorzugte Behandlung entfallen.
Zudem verlieren die Versicherten beim Wechsel die Altersrückstellungen, die sie im Laufe der Jahre mit ihren Beiträgen angespart haben – sie verschenken also auch noch Geld. Deswegen solltest du auch im Rentenalter in der PKV bleiben, wenn du bereits über viele Jahre privatversichert warst. Für unerwartete Ereignisse auf Reisen ist eine individuelle Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Absicherung.
Quick-Tipp: Am besten rechtzeitig informieren
Die Rentenkasse verschickt regelmäßig Bescheide mit der Prognose der Rente. Diese solltest du am besten prüfen und berechnen, wie hoch die Belastungen im Alter durch Miete, Lebenshaltung und Krankenversicherung sein werden. So kannst du rechtzeitig gegensteuern.
Als Rentner:in in der PKV in einen anderen Tarif wechseln
Auch die Anpassung der Leistungen reduziert die Beiträge. Einer der großen Vorteile der PKV gegenüber den gesetzlichen Kassen besteht gerade in der größeren Wahlfreiheit bei der Tarifgestaltung und den versicherten Leistungen.
Hier kann es sich lohnen, einmal kritisch durch die Leistungen zu gehen, die beim Abschluss der Versicherung gewünscht waren. Wer beim Versicherungsschutz im Falle eines Krankenhausaufenthalts auf das Einzelzimmer verzichtet, spart Geld. Das gilt auch für besondere Leistungen wie alternative Medizin.
All diese Leistungen tragen zur Berechnung der Beitragshöhe bei. Auf wichtige Leistungen, die gerade im Alter häufig in Anspruch genommen werden, solltest du aber besser nicht verzichten. Zwar spart eine Reduzierung bei Leistungen wie Zahnbehandlungen zwar erst einmal monatlich Geld, allerdings besteht im Alter ein höheres Risiko für umfangreiche Behandlungen.
Prüfe also bei deiner eigenen Versicherungsgesellschaft das Tarifangebot. Versicherte haben das Recht zum internen Tarifwechsel. Möglicherweise kann die Versicherungsgesellschaft einen Tarif finden, der besser zu deiner aktuellen Lebenssituation passt. Der interne Wechsel bietet den Vorteil, dass die Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten bleiben. Außerdem wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet.
Diese beiden Aspekte sprechen gleichzeitig gegen den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Da das Lebensalter und der Gesundheitszustand in der privaten Krankenversicherung die wichtigsten Parameter für die Berechnung des Beitrags darstellen, sind Preissteigerungen beim Versicherungsschutz im Falle eines Wechsels zu einer anderen Gesellschaft Standard.
Sparmöglichkeit für Rentner:innen in der PKV
Beitragsentlastungstarife sehen eine spätere Beitragssenkung vor – üblicherweise ab einem Alter von 65 Jahren. Dabei wird monatlich ein zusätzlicher Beitrag fällig, der gewinnbringend angelegt und für die Senkung der Beiträge verwendet wird. Je nach Höhe dieses Zusatzbeitrags – der verringert oder erhöht werden kann – fällt die spätere Entlastungshöhe aus: Die Ermäßigung liegt dann bei zwischen 60 und 100 Prozent des ursprünglichen Beitrags.
Rentner:innen in der PKV können Zuschüsse erhalten
Was nur wenige Versicherte wissen: Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Beiträgen in der PKV. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, der optimale Zeitpunkt ist allerdings bei Einreichung des Rentenantrags.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Rentenhöhe sowie vom allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Zuschuss nicht mehr als die halbe Versicherungsprämie beträgt. Ein solcher Zuschuss wird nach positiver Entscheidung monatlich direkt mit der Rente ausgezahlt.
Quick-Info: Kein Zuschuss für Pflegeversicherung
Von den Zuschüssen durch die Rentenkassen ist die verpflichtende Pflegeversicherung ausgeschlossen. Die Beiträge müssen auch im Rentenalter aus eigener Tasche gezahlt werden.
Wechsel in den Basis- oder Standardtarif für Rentner:innen in der PKV
Wer vor 2009 der PKV beigetreten ist und älter als 65 Jahre alt ist, kann in den Standardtarif seiner Kasse wechseln. Dieser ist für Mitglieder gedacht, die tatsächlich Schwierigkeiten damit haben, die bisherige monatliche Belastung zu tragen. Bei diesem im Vergleich zu anderen PKV-Tarifen günstigen Angebot sind dann allerdings Abstriche bei den Leistungen zu machen.
Teurer als der Standardtarif ist der Basistarif, der aber im Gegenzug auch bessere Leistungen bietet. Wer im Basistarif versichert ist, zahlt nicht mehr als den Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse.
Verbleib in der PKV für Rentner:innen meist die bessere Option
Der Wechsel aus der PKV in die gesetzliche Krankenkasse birgt für Rentner:innen vor allem Nachteile. Weiter privat versichert zu bleiben ist also empfehlenswert. Ein Wechsel der Gesellschaft sollte ebenfalls genau überlegt werden, weil hier Abstriche bei den Altersrückstellungen zu machen sind. Mit den Zuschüssen aus den Rentenkassen oder einem Tarifwechsel mit angemessener Anpassung der Leistungen können Rentner:innen ihre Beiträge in der PKV senken.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was zahle ich als Rentner:in für die private Krankenversicherung?
Für Rentner:innen gilt der jeweilige Tarif der Krankenkasse – nach der Pensionierung muss dieser komplett selbst getragen werden. Auf Antrag kann er jedoch von der Rentenversicherung bezuschusst werden.
Ist die PKV im Alter noch bezahlbar?
Sofern es keine ungeplante Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse gibt, sollte die private Krankenkasse auch im Alter zu bezahlen sein. Der Fortfall der Beiträge zum Krankentagegeld sorgt für Entlastung, genau wie ein möglicher Zuschuss durch die Rentenversicherung.
Wird die private Krankenversicherung von der Rente abgezogen?
Die Beiträge zur PKV werden nicht automatisch von der Rente abgezogen, sondern müssen selbständig überwiesen werden.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen